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 Thema: p0t-News ( Scooplets )
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Atomsk

Atomsk
Pfeil
ich bin ja dafür, dass google bei news einfach mal für nen monat oder sechs alle europäischen news-seiten rausschmeißt. dann dürfte sich wenigstens artikel 11 erledigt haben.
26.03.2019 21:09:05  Zum letzten Beitrag
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hödyr

hödyr
Naja, Google hat News in Spanien einfach nicht gemacht, hat auch nichts geändert.
26.03.2019 21:09:35  Zum letzten Beitrag
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[RPD]-Biohazard

Arctic
missmutig gucken
Meine Lokalzeitung hatte am WE eine komplette Seite Werbung für die Urheberrechtsgeschichte. Kauf ich jetzt nicht mehr, fickt euch ins Knie.
26.03.2019 21:10:26  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fide|

Leet
 
Zitat von [GMT]Darkness

 
Zitat von [gc]Fide|

Ich gehe davon aus, dass das vom BHG wieder kassiert wird, aber dass die jetzt noch weiter estmal wegen Mordes im Knast sitzen und sich mit diesem Gedanken auseinander setzen müssen, das ist mir so wichtig.



Die müssen das auch vor den BGH kassieren, hoffe ich zumindest das die das machen. Ja das sind Spacken, die gehören auf jeden Fall ein paar Jahre hinter Gittern und den Führerschein bitte für immer weg. Die haben mehr als eindrucksvoll bewiesen, dass sich geistig nicht dazu in der Lage sind ein Fahrzeug zu führen.

Aber Mord ist schon krass, weil das auch Tür und Tor für ganz andere Beispiele öffnen würde wo man dann von "Mord" reden kann.




Kannst Du das bitte erläutern?
Was an den drei Mordmerkmalen ist denn so falsch, dass der BGH das kassieren MUSS?

Das is mal wieder so Darkness, Aussage ohne Begründung. Es kam bisher nur "Aber Mord is schon krass".
Ja, ist krass zu zweit mit 170 bei rot durch die Stadt zu fahren. Und da saßen drei leute in den Autos, keiner kam auf die Idee, dass das Menschen leben gefährdet? Kannste mir nicht erzählen.
26.03.2019 21:11:08  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fide|

Leet
 
Zitat von [RPD]-Biohazard

Meine Lokalzeitung hatte am WE eine komplette Seite Werbung für die Urheberrechtsgeschichte. Kauf ich jetzt nicht mehr, fickt euch ins Knie.



Schreib ihnen das in nem Brief, damit sie es auch verstehen.
26.03.2019 21:11:37  Zum letzten Beitrag
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Arctic
26.03.2019 21:13:35  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fide|

Leet
 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

Die Mordmerkmale sind nicht das Spannende, sondern der Vorsatz.



Auch wieder nur ein Satz, ohne Begrüdnung.
Das letzte Urteil wurde vom BGH ja zurück veriwesen, weil das Mordmerkmal nicht genug begründet war. Daher diesmal drei Mordmerkmale mit akribischer Begründung. Das macht es durchaus interessant.

Habt Ihr Euch mit dem Fall überhaupt auseinander gesetzt oder blickt ihr voll durch, dass Ihr das für so selbstverständlich haltet, dass Ihr Eure Aussagen nicht begründet?

Ich verstehe sie nämlich nicht so ohne Weiteres, ohne Zusammenhang.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [gc]Fide| am 26.03.2019 21:17]
26.03.2019 21:16:16  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von Atomsk

ich bin ja dafür, dass google bei news einfach mal für nen monat oder sechs alle europäischen news-seiten rausschmeißt. dann dürfte sich wenigstens artikel 11 erledigt haben.



Die haben schonmal einfach die Vorschaubilder/Texte von Springer und Co deaktiviert. Ergebnis war eine Gratislizenz:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/leistungsschutzrecht-springer-gibt-google-kostenlose-lizenz-a-1001242.html

Auch da hat es Google nicht geschadet, eher sogar geholfen weil jede kleine Newsgrabber-Seite natürlich keine solche Lizenz erhalten hat. Ist man die kleine Konkurrenz gleich mit losgeworden.

Das ist ja auch der Witz daran, was machen denn die ganzen Verwerter wenn Google doch einen brauchbaren Filter hinbekomm? Also einfach den Großteil an Content sperrt der aus Europa hochgeladen wird, bis auf die ganze Top-Accounts von irgendwelchen Youtube-Stars denen man einen schwächeren Filter zugesteht. Wäre übrigens eine interessante rechtliche Frage dann, durch das Gesetz ist ja Google für den Content der hochgeladen wird. Aber können die das nicht einfach anschließend auf den Uploader wieder abwälzen welcher der eigentliche Verursacher ist? Bei den ganzen Top-Accounts stehen ja sowieso bekannte Netzwerke dann dahinter denen man Rechnungen schicken kann.

Wäre lustig, wenn die Verwerter dann selber gegen Urheberrecht verstoßen und dafür blechen müssen.
26.03.2019 21:17:08  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von [GMT]Darkness

Aber können die das nicht einfach anschließend auf den Uploader wieder abwälzen welcher der eigentliche Verursacher ist?


Afaik nein, darum gehts ja gerade. Dass der hochladene haftet ist ja gerade der Status quo.
26.03.2019 21:20:38  Zum letzten Beitrag
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Kampfferkerl

AUP Kampfferkerl 23.02.2010
 
Zitat von [RPD]-Biohazard

Meine Lokalzeitung hatte am WE eine komplette Seite Werbung für die Urheberrechtsgeschichte. Kauf ich jetzt nicht mehr, fickt euch ins Knie.



Und wenn in zwei drei Wochen die AfD das Ziel der alten Medien ist, dann sind das wieder seriöse Quellen.

 
Zitat von [gc]Fide|

 
Zitat von [RPD]-Biohazard

Meine Lokalzeitung hatte am WE eine komplette Seite Werbung für die Urheberrechtsgeschichte. Kauf ich jetzt nicht mehr, fickt euch ins Knie.



Schreib ihnen das in nem Brief, damit sie es auch verstehen.



Seine Lokalzeitung ist aller Wahrscheinlichkeit nicht selbstständig, sondern Teil eines großen Verlags, wie eigentlich alle Printmedien bei uns.
Es gibt von deren Seite also nichts zu verstehen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kampfferkerl am 26.03.2019 21:33]
26.03.2019 21:29:00  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von [gc]Fide|

 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

Die Mordmerkmale sind nicht das Spannende, sondern der Vorsatz.



Auch wieder nur ein Satz, ohne Begrüdnung.
Das letzte Urteil wurde vom BGH ja zurück veriwesen, weil das Mordmerkmal nicht genug begründet war. Daher diesmal drei Mordmerkmale mit akribischer Begründung. Das macht es durchaus interessant.

Habt Ihr Euch mit dem Fall überhaupt auseinander gesetzt oder blickt ihr voll durch, dass Ihr das für so selbstverständlich haltet, dass Ihr Eure Aussagen nicht begründet?

Ich verstehe sie nämlich nicht so ohne Weiteres, ohne Zusammenhang.



Gut Begründung. Die drei Merkmale: Niedrige Beweggründe, die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels und Heimtücke.

Fangen wir mit den gemeingefährlichen Mittel an. In diesem Fall ein "tonnenschweres Auto". Damit ist jeder der in der Stadt einen SUV fährt, schonmal mit einem gemeingefährlichen Mittel unterwegs. Erfüllt somit also einen der drei dort genannten Mordmerkmale. Niedrige Beweggründe war in dem Fall das Rennen, die hätten wissen müssen, dass sie dadurch Gefahr für Leib und Leben andere Leute sind. Das hätte denen in diesen Moment bewusst sein müssen. Was ist wenn, ka...nehmen wir mal eine junge Mutti die gerade ihr Kind zur Kita mit dem SUV fährt, während der Fahrt auf ihr Handy schaut um eine Whatsapp Nachricht zu lesen. Zack, Fußgänger auf grüner Ampel umgefahren, tot.

Wir haben ein gemeingefährliches Mittel und die niedrigen Beweggründe. Völlig dumm da während der Fahrt auf sein Handy zu schauen, später wird ein Gutachter dann noch feststellen, dass sie noch rechtzeitig auf die Straße hätte gucken können, sich aber entschieden hat nochmal nach oben zu scrollen. Die Heimtücke begründen wir dann noch damit, dass der Fußgänger ja nicht ahnen konnte da bei der grünen Ampel von dem SUV umgefahren zu werden.

Lebenslang, Kind ins Heim. Hat sie verdient die dumme Nuss. Die wollte ja jemanden ermorden als sie auf das Handy geschaut hat, ganz klare Sache.

/edit Fischer hatte das Thema auch mal, auch ein interessanter Aspekt noch zusätzlich:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-03/sicherheit-raser-moerder-kommissare-fischer-im-recht/seite-5

 

Wenn es "Mord" (mit bedingtem Vorsatz) ist, mit 160 km/h über eine rote Ampel zu rasen, dann kann die Feststellung des bedingten Vorsatzes doch wohl nur darauf beruhen, dass man dem Täter vorhält, jeder wisse, dass er bei dieser Geschwindigkeit keinerlei Chance habe zu bremsen oder auszuweichen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Dann ist aber das Passieren der Ampel ohne Unfall "versuchter Mord". Und das Passieren von zehn Ampeln sind dann vielleicht (anders aber der 4. Strafsenat des BGH) zehn Fälle des versuchten Mords.

[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von [GMT]Darkness am 26.03.2019 21:38]
26.03.2019 21:31:22  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
...
du bleibst dir treu, dass muss man dir lassen.
26.03.2019 21:35:03  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fide|

Leet
 
Zitat von [GMT]Darkness

 
Zitat von [gc]Fide|

 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

Die Mordmerkmale sind nicht das Spannende, sondern der Vorsatz.



Auch wieder nur ein Satz, ohne Begrüdnung.
Das letzte Urteil wurde vom BGH ja zurück veriwesen, weil das Mordmerkmal nicht genug begründet war. Daher diesmal drei Mordmerkmale mit akribischer Begründung. Das macht es durchaus interessant.

Habt Ihr Euch mit dem Fall überhaupt auseinander gesetzt oder blickt ihr voll durch, dass Ihr das für so selbstverständlich haltet, dass Ihr Eure Aussagen nicht begründet?

Ich verstehe sie nämlich nicht so ohne Weiteres, ohne Zusammenhang.



Gut Begründung. Die drei Merkmale: Niedrige Beweggründe, die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels und Heimtücke.

Fangen wir mit den gemeingefährlichen Mittel an. In diesem Fall ein "tonnenschweres Auto". Damit ist jeder der in der Stadt einen SUV fährt, schonmal mit einem gemeingefährlichen Mittel unterwegs. Erfüllt somit also einen der drei dort genannten Mordmerkmale. Niedrige Beweggründe war in dem Fall das Rennen, die hätten wissen müssen, dass sie dadurch Gefahr für Leib und Leben andere Leute sind. Das hätte denen in diesen Moment bewusst sein müssen. Was ist wenn, ka...nehmen wir mal eine junge Mutti die gerade ihr Kind zur Kita mit dem SUV fährt, während der Fahrt auf ihr Handy schaut um eine Whatsapp Nachricht zu lesen. Zack, Fußgänger auf grüner Ampel umgefahren, tot.

Wir haben ein gemeingefährliches Mittel und die niedrigen Beweggründe. Völlig dumm da während der Fahrt auf sein Handy zu schauen, später wird ein Gutachter dann noch feststellen, dass sie noch rechtzeitig auf die Straße hätte gucken können, sich aber entschieden hat nochmal nach oben zu scrollen. Die Heimtücke begründen wir dann noch damit, dass der Fußgänger ja nicht ahnen konnte da bei der grünen Ampel von dem SUV umgefahren zu werden.

Lebenslang, Kind ins Heim. Hat sie verdient die dumme Nuss. Die wollte ja jemanden ermorden als sie auf das Handy geschaut hat, ganz klare Sache.

/edit Fischer hatte das Thema auch mal, auch ein interessanter Aspekt noch zusätzlich:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-03/sicherheit-raser-moerder-kommissare-fischer-im-recht/seite-5

 

Wenn es "Mord" (mit bedingtem Vorsatz) ist, mit 160 km/h über eine rote Ampel zu rasen, dann kann die Feststellung des bedingten Vorsatzes doch wohl nur darauf beruhen, dass man dem Täter vorhält, jeder wisse, dass er bei dieser Geschwindigkeit keinerlei Chance habe zu bremsen oder auszuweichen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Dann ist aber das Passieren der Ampel ohne Unfall "versuchter Mord". Und das Passieren von zehn Ampeln sind dann vielleicht (anders aber der 4. Strafsenat des BGH) zehn Fälle des versuchten Mords.





Du trollst doch, oder?!
26.03.2019 21:43:23  Zum letzten Beitrag
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[ACPS]Turrican

[ACPS]Turrican
Frage
Bei einer Tat, bei der eigentlich auf jeden Fall was Schlimmes passieren muss, bzw. das eher der zu erwartende Fall ist (und nicht dass nichts passiert) und das auch jedem klar sein sollte, noch von "Fahrlässigkeit" zu reden ist doch etwas merkwürdig.
26.03.2019 21:43:57  Zum letzten Beitrag
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steamed

AUP steamed 03.11.2022
etwas für sehr schlecht befinden
 
Zitat von [GMT]Darkness

 
Zitat von [gc]Fide|

 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

Die Mordmerkmale sind nicht das Spannende, sondern der Vorsatz.



Auch wieder nur ein Satz, ohne Begrüdnung.
Das letzte Urteil wurde vom BGH ja zurück veriwesen, weil das Mordmerkmal nicht genug begründet war. Daher diesmal drei Mordmerkmale mit akribischer Begründung. Das macht es durchaus interessant.

Habt Ihr Euch mit dem Fall überhaupt auseinander gesetzt oder blickt ihr voll durch, dass Ihr das für so selbstverständlich haltet, dass Ihr Eure Aussagen nicht begründet?

Ich verstehe sie nämlich nicht so ohne Weiteres, ohne Zusammenhang.



Gut Begründung. Die drei Merkmale: Niedrige Beweggründe, die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels und Heimtücke.

Fangen wir mit den gemeingefährlichen Mittel an. In diesem Fall ein "tonnenschweres Auto". Damit ist jeder der in der Stadt einen SUV fährt, schonmal mit einem gemeingefährlichen Mittel unterwegs. Erfüllt somit also einen der drei dort genannten Mordmerkmale. Niedrige Beweggründe war in dem Fall das Rennen, die hätten wissen müssen, dass sie dadurch Gefahr für Leib und Leben andere Leute sind. Das hätte denen in diesen Moment bewusst sein müssen. Was ist wenn, ka...nehmen wir mal eine junge Mutti die gerade ihr Kind zur Kita mit dem SUV fährt, während der Fahrt auf ihr Handy schaut um eine Whatsapp Nachricht zu lesen. Zack, Fußgänger auf grüner Ampel umgefahren, tot.

Wir haben ein gemeingefährliches Mittel und die niedrigen Beweggründe. Völlig dumm da während der Fahrt auf sein Handy zu schauen, später wird ein Gutachter dann noch feststellen, dass sie noch rechtzeitig auf die Straße hätte gucken können, sich aber entschieden hat nochmal nach oben zu scrollen. Die Heimtücke begründen wir dann noch damit, dass der Fußgänger ja nicht ahnen konnte da bei der grünen Ampel von dem SUV umgefahren zu werden.

Lebenslang, Kind ins Heim. Hat sie verdient die dumme Nuss. Die wollte ja jemanden ermorden als sie auf das Handy geschaut hat, ganz klare Sache.

/edit Fischer hatte das Thema auch mal, auch ein interessanter Aspekt noch zusätzlich:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-03/sicherheit-raser-moerder-kommissare-fischer-im-recht/seite-5

 

Wenn es "Mord" (mit bedingtem Vorsatz) ist, mit 160 km/h über eine rote Ampel zu rasen, dann kann die Feststellung des bedingten Vorsatzes doch wohl nur darauf beruhen, dass man dem Täter vorhält, jeder wisse, dass er bei dieser Geschwindigkeit keinerlei Chance habe zu bremsen oder auszuweichen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Dann ist aber das Passieren der Ampel ohne Unfall "versuchter Mord". Und das Passieren von zehn Ampeln sind dann vielleicht (anders aber der 4. Strafsenat des BGH) zehn Fälle des versuchten Mords.




Dum?
26.03.2019 21:46:26  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von [ACPS]Turrican

Bei einer Tat, bei der eigentlich auf jeden Fall was Schlimmes passieren muss, bzw. das eher der zu erwartende Fall ist (und nicht dass nichts passiert) und das auch jedem klar sein sollte, noch von "Fahrlässigkeit" zu reden ist doch etwas merkwürdig.



Von vorsätzlichen Mord zu reden finde ich merkwürdig. Eine Mordabsicht, ist hier nur schwer erkennbar:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-warum-die-ku-damm-raser-wegen-mordes-schuldig-gesprochen-wurden-a-1259764.html

 
Die 32. Strafkammer geht nun von einem früheren Zeitpunkt aus, zu dem den Angeklagten klar gewesen sei, dass sie andere Menschen in Todesgefahr bringen. Nicht erst beim Befahren der Unfallkreuzung, sondern schon 90 Meter vorher habe Marvin N. die Gefahr erkannt. Ein Unfallforscher hatte festgestellt, dass er an dieser Stelle kurz den Fuß vom Gaspedal genommen hatte. Es ist exakt der Zeitpunkt, an dem nach Angaben des Gutachters die letzte Chance bestand, noch vor der Kreuzung zum Stehen zu kommen.



Glaubt hier jemand ernsthaft, dass der Trottel in dem kleinen Moment sich noch gedacht hat: "OH...also wenn ich jetzt nochmal Gas gebe, dann kann ich nicht mehr bremsen an der Kreuzung. Also trete ich jetzt nochmal extra aufs Gas und bin mir dessen völlig bewusst, dass jemand stirbt wenn der in mein Auto fährt!".
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [GMT]Darkness am 26.03.2019 22:25]
26.03.2019 21:55:45  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von [gc]Fide|

Du trollst doch, oder?!



Das mal wieder so ein typischer Fide, Aussage ohne Begründung. Erst eine Begründung hier einfordern und dann selber sowas hier hinrotzen. Nice.
26.03.2019 21:58:52  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von [GMT]Darkness

 
Zitat von [gc]Fide|

Du trollst doch, oder?!



Das mal wieder so ein typischer Fide, Aussage ohne Begründung. Erst eine Begründung hier einfordern und dann selber sowas hier hinrotzen. Nice.


Das Problem ist doch, dass du komplett begriffsstutzig tust und dich anschließend als Opfer gerierst.
26.03.2019 22:08:50  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von Absonoob

Das Problem ist doch, dass du komplett begriffsstutzig tust und dich anschließend als Opfer gerierst.



Ich habe hier eine Begründung geliefert und bisher hat niemand mir hier erklärt, was ich daran falsch sehe. Es kam nur "dum" und "troll" als Antwort. Das ist keine Diskussionsgrundlage solche Kommentare. Deiner auch nicht.
26.03.2019 22:14:33  Zum letzten Beitrag
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Arctic
26.03.2019 22:19:03  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Alter. Diese EU-Ficker haben es erfolgreich geschafft vom wesentlichen abzulenken!

https://www.zeit.de/wissen/2019-03/eu-parlament-stimmt-fuer-ende-der-zeitumstellung-ab-2021?utm_campaign=eilmeldung&utm_content=zeitde_iospush_link_x&utm_medium=fix&utm_source=push_zonaudev_int&wt_zmc=fix.int.zonaudev.push.eilmeldung.zeitde.iospush.link.x
26.03.2019 22:23:15  Zum letzten Beitrag
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Türklinke

Arctic
...
 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht




Danke, dass du's nochmal mit deinen Worten erläutert hast.
26.03.2019 22:27:12  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fide|

Leet
 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

 
Zitat von [gc]Fide|

 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

Die Mordmerkmale sind nicht das Spannende, sondern der Vorsatz.



Auch wieder nur ein Satz, ohne Begrüdnung.
Das letzte Urteil wurde vom BGH ja zurück veriwesen, weil das Mordmerkmal nicht genug begründet war. Daher diesmal drei Mordmerkmale mit akribischer Begründung. Das macht es durchaus interessant.

Habt Ihr Euch mit dem Fall überhaupt auseinander gesetzt oder blickt ihr voll durch, dass Ihr das für so selbstverständlich haltet, dass Ihr Eure Aussagen nicht begründet?

Ich verstehe sie nämlich nicht so ohne Weiteres, ohne Zusammenhang.



Lieber Fidel, bleib bei deinem Leisten. Wir haben die Thematik - das war, soweit ich mich erinnere, sogar hier im News-Thread - bereits im Detail diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde auch der instruktive Spiegel-Artikel von Herrn Fischer bereits gepostet. Es gestaltet sich eher müßig, für den siebten Zwerg von links auch noch einmal alles auszuführen, bloß weil die Menschen so träge sind, sich einer kurzen Google-Recherche zu bedienen. Diese hätte dir nämlich auch als Nichtjuristen erläutern können, aus welchem Grund der BGH das Urteil aufgehoben hat: "Ein Vorsatz – er ist Voraussetzung für ein Mordurteil – sei vom Landgericht nicht belegt." (Erster Google-Treffer: zeit.de) Mit anderen Worten: Die Feststellungen zum Sachverhalt (Tatfrage), also das, was laut Strafkammer tatsächlich geschehen ist, konnten die Annahme eines Vorsatzes nicht tragen. Der Knackpunkt ist folgender: "(...) dass sich das Landgericht nicht die Überzeugung verschafft hat, dass die Angeklagten den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers als Folge ihrer Fahrweise schon vor dem Einfahren in den Kreuzungsbereich als möglich erkannten und billigend in Kauf nahmen." Das Landgericht legte aber nur dar, dass sie den Tötungsvorsatz "erst beim Einfahren in den Kreuzungsbereich" fassten. Das reichte beim festgestellten Geschehen nicht aus.

Das BGH-Urteil enthält zwar auch Ausführungen zu den Mordmerkmalen, dies allerdings für den Fall, dass der neue Tatrichter wiederum zum Ergebnis gelangen würde, dass ein Vorsatz vorliege (Rn 31 ff). In dieser Hinsicht gab der BGH sogar Hinweise: "Gegebenenfalls wird auch das Mordmerkmal der Heimtücke zu erörtern sein, wobei allerdings das hierfür erforderliche Ausnutzungsbewusstsein einer eingehenden Prüfung bedarf." Die Frage war für die Aufhebung daher bedeutungslos.

Zusammengefasst: "Die Mordmerkmale sind nicht das Spannende, sondern der Vorsatz."

Bevor du also das nächste Mal jemanden fragst, ob er sich mit einem Thema überhaupt auseinandergesetzt hat: Probier es doch mal selbst. Hier findest du das BGH-Urteil im Volltext. Viel Erfolg.


(Der Vollständigkeit halber: Das heißt natürlich nicht, dass auch die Mordmerkmale eine interessante Frage darstellen. Aber der Knackpunkt, weshalb diese Urteile so neuartig und umstritten sind und weshalb sie auch vom BGH gehoben wurden, war eben etwas anderes, nämlich die Abgrenzung bedingter Vorsatz vs. bewusste Fahrlässigkeit. Ich hoffe, dass ich das jetzt genügend begründet habe.)




Hui, eigentlich ein netter Post, wenn er nicht vor Arroganz triefen würde.

Und gerade Darkness, der sich mit dem darauffolgenden Post mal wieder selbst disqualifizierte zu unterstellen, dass er sich mit der materie eingehend befasst habe, grenzt auch Realitätsverweigerung.

Und auf den Vorsatz bin ich im ursprünglichen Posting ebenfall eingegangen: Jeder der nen Führerschein hat und sein Fahrzeug über Jahre durch die Stadt kutschiert ist sich bewusst, dass wenn er mit 170 über eine Rote Ampel nach der anderen rast, das Risiko jemanden umzubringen extrem hoch ist (und weiter steigt, die hatten ja noch etwas Strecke vor sich, falls sie wollten). Und im Inkaufnehmen dieses Risikos, beim Erkennen dieses (Moment des zögerns an der entscheidenden Stelle und dann doch Gas geben) besteht eben der Vorsatz. Das ist die Begründung des Gerichts. Das empfinde ich als nachvollziehbar. Zumal der BGH in einem ähnlich gelagertem Fall (der betrunkene in Hamburg OHNE Führerschein, der zwei lkeute auf dem gewissen hat), ja das Inkaufnehmen dieses Risikos als bedingten Vorsatz gewertet hat.

Das Wort, das mich bei Darkness besonders getriggert hat war auch dieses "müssen". Ist im Zitat von mir nicht berücksichtigt worden, mein Fehler. Aber das spielte da auch mit rein "muss" und dann ne fehlende Begründung.
Aber ich setze mich gerne mit Dir auseinander, wenn Du es schaffst ne andere Tonart an den Tag zu legen.

Schönen Abend noch
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [gc]Fide| am 26.03.2019 23:56]
26.03.2019 23:38:18  Zum letzten Beitrag
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Badmintonspieler

Leet
Nochmal in Bezug auf Fischer:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-03/sicherheit-raser-moerder-kommissare-fischer-im-recht/seite-5

 
Vorsatz gibt es nach allgemeiner Ansicht in drei "Formen": Absicht, Direkter Vorsatz, Bedingter Vorsatz. Absicht ist gegeben, wenn der Erfolg einer Tatbestandsverwirklichung das Motiv des Täters ist: A schießt auf B, weil er ihn hasst und töten will. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter als sicher annimmt, dass seine Handlung zu dem Taterfolg führen wird, auch wenn ihm dieser Erfolg nicht wichtig ist oder er ihn sogar bedauert: A zündet ein Wohnhaus an, um die Versicherung zu betrügen; dass der Mieter B ums Leben kommt, tut ihm leid, ist aber "nicht zu vermeiden".

Kompliziert ist der "bedingte Vorsatz": Die Rechtsdogmatik trennt zwischen "kognitivem Element" (Täter weiß, dass der Erfolg eintreten kann) und "voluntativem Element" (Täter nimmt den Erfolg "billigend in Kauf").

Ein kleiner Schritt darunter liegt die sogenannte Bewusste Fahrlässigkeit: Täter weiß, dass der Erfolg eintreten kann, hofft aber, dass er nicht eintritt, und billigt ihn auch nicht. Am untersten Ende schließlich die "Unbewusste Fahrlässigkeit": Täter weiß nicht, dass der Erfolg eintreten kann. Auf die jeweiligen Gründe kommt es nicht an.



Könnte es denn nicht Bewusste Fahrlässigkeit gewesen sein?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Badmintonspieler am 26.03.2019 23:54]
26.03.2019 23:53:15  Zum letzten Beitrag
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Flash_

AUP FIash 26.01.2008
Oder ein fahrlässiges Bewusstsein?
27.03.2019 0:02:49  Zum letzten Beitrag
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Dagrachon

AUP Dagrachon 12.09.2013
verschmitzt lachen
Noch jemand Bock auf mehr EU-Abfuck?

 
A very inconvenient truth about the #copyright vote: after corrections of votes (allowed for the record but without changing the outcome of the vote) there would have been a majority for voting for or against 11&13. History is a dime on its side



https://twitter.com/MarietjeSchaake/status/1110640409544409090
27.03.2019 0:12:07  Zum letzten Beitrag
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da gig

tf2_spy.png
es ist spät:
 
there would have been a majority for voting for or against 11&13



hä? was denn jetzt
27.03.2019 0:26:11  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von Badmintonspieler

Nochmal in Bezug auf Fischer:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-03/sicherheit-raser-moerder-kommissare-fischer-im-recht/seite-5

 

Ein kleiner Schritt darunter liegt die sogenannte Bewusste Fahrlässigkeit: Täter weiß, dass der Erfolg eintreten kann, hofft aber, dass er nicht eintritt, und billigt ihn auch nicht. Am untersten Ende schließlich die "Unbewusste Fahrlässigkeit": Täter weiß nicht, dass der Erfolg eintreten kann. Auf die jeweiligen Gründe kommt es nicht an.



Könnte es denn nicht Bewusste Fahrlässigkeit gewesen sein?



Er sagt ja selber das es recht kompliziert ist und das hin- und her zwischen BGH und Landgericht, deuten ja ebenfalls darauf hin.

Aber mal ein anderer Vergleich den sicherlich auch noch einige Leute hier mitbekommen haben. Ging allerdings nach Jugendstrafrecht weil die 19 gewesen ist, die hat aber Bewährung bei folgenden Tatbestand bekommen:

- zwei Nachrichten auf Whatsapp getippt, soll wohl mindestens 9 Sekunden auf das Gerät geschaut haben
- auf gerader Strecke dadurch zwei Radfahrer umgefahren, einer tot, der andere schwer verletzt
- Frontscheibe kaputt, Reifen platt, weitergefahren also auch noch Fahrerflucht

Das kannst doch niemanden ernsthaft erklären, wie solche Urteile dann zustande kommen. Oder in wiefern ist diese Tat nicht vergleichbar? Weil das keine assige Pro­le­tin gewesen ist? Das kann ja kaum der Grund sein jemanden statt Bewährung dann eine lebenslange Strafe zu geben. Selbst das Jugendstrafrecht nicht, hätte auch niemand verstanden wenn die beiden Fahrer hier 19 gewesen und Bewährung bekommen hätten.

Ich sag ja auch nicht die beiden Assis da sollen straffrei ausgehen. Auf jeden Fall die Karren beschlagnahmen, Führerschein für immer weg und mit Totschlag, bekommst du die auch ein paar Jahre hinter Gittern. Aber Mord? Also frühstens nach 15 Jahren kommst du dann raus? Das ist die höchste Strafe die wir haben. Ist das wirklich vergleichbar mit jemanden der bewusst und planmäßig jemanden umbringt?

Zumal es gibt ja schon einen neuen Paragraphen dafür, der aber in diesen Fall nicht angewandt werden kann weil der erst danach kam:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

 
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.



Da sind auch bis zu 10 Jahre drin, dass ist schon eine sehr harte Strafe aber eben nicht "lebenslang". Das Gesetz hat man extra geschaffen, um solche Raser härter bestrafen zu können. Aber das was das Landgericht hier jetzt geurteilt hat, ist noch deutlich härter als das was mit den neuen Paragraphen geschaffen wurde. In sofern nicht wirklich verständlich aus meiner Sicht, aber ich vermute stark das in diesem Fall das BGH das ähnlich wieder sehen wird.
27.03.2019 0:29:36  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von Dagrachon

Noch jemand Bock auf mehr EU-Abfuck?

 
A very inconvenient truth about the #copyright vote: after corrections of votes (allowed for the record but without changing the outcome of the vote) there would have been a majority for voting for or against 11&13. History is a dime on its side



https://twitter.com/MarietjeSchaake/status/1110640409544409090



Ich hatte auch gelesen, dass das "fehlerhafte Voting" der Tusse von der SPD da, trotzdem so zählt. Ich frage mich was mich da mehr aufregen sollte....die Tatsache das da Politiker zu unfähig sind den richtigen Knopf zu drücken (oh hab gerade der Todesstrafe ausversehen zugestimmt xD) oder aber das sowas dann trotzdem als valides Ergebnis durchgeht. Und dann regen wir uns darüber auf, dass in Großbritanien eine einfache 52:48 Mehrheit für sowas wie einen Brexit ausreicht. Dabei ist das in der EU genauso und da werden nichtmal fehlerhafte Abstimmungen mehr korrigiert die als solche auch den Parlament anschließend gemeldet werden. Einmal falschen Knopf gedrückt, schon ist im Zweifelfall der nächste Krieg am Start oder wie? Pillepalle

Sehr geiles demokratisches System! Und dann wundern die sich warum die EU immer so hart kritisiert wird.

/edit:

Julia Reda bezweifelt da übrigens ein Abstimmungsfehler, die sind nur zu feige die Verantwortung für ihr Voting zu übernehmen.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von [GMT]Darkness am 27.03.2019 0:57]
27.03.2019 0:36:44  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fide|

Leet
 
Zitat von [GMT]Darkness

 
Zitat von Badmintonspieler

Nochmal in Bezug auf Fischer:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-03/sicherheit-raser-moerder-kommissare-fischer-im-recht/seite-5

 

Ein kleiner Schritt darunter liegt die sogenannte Bewusste Fahrlässigkeit: Täter weiß, dass der Erfolg eintreten kann, hofft aber, dass er nicht eintritt, und billigt ihn auch nicht. Am untersten Ende schließlich die "Unbewusste Fahrlässigkeit": Täter weiß nicht, dass der Erfolg eintreten kann. Auf die jeweiligen Gründe kommt es nicht an.



Könnte es denn nicht Bewusste Fahrlässigkeit gewesen sein?



Er sagt ja selber das es recht kompliziert ist und das hin- und her zwischen BGH und Landgericht, deuten ja ebenfalls darauf hin.

Aber mal ein anderer Vergleich den sicherlich auch noch einige Leute hier mitbekommen haben. Ging allerdings nach Jugendstrafrecht weil die 19 gewesen ist, die hat aber Bewährung bei folgenden Tatbestand bekommen:

- zwei Nachrichten auf Whatsapp getippt, soll wohl mindestens 9 Sekunden auf das Gerät geschaut haben
- auf gerader Strecke dadurch zwei Radfahrer umgefahren, einer tot, der andere schwer verletzt
- Frontscheibe kaputt, Reifen platt, weitergefahren also auch noch Fahrerflucht

Das kannst doch niemanden ernsthaft erklären, wie solche Urteile dann zustande kommen. Oder in wiefern ist diese Tat nicht vergleichbar? Weil das keine assige Pro­le­tin gewesen ist? Das kann ja kaum der Grund sein jemanden statt Bewährung dann eine lebenslange Strafe zu geben. Selbst das Jugendstrafrecht nicht, hätte auch niemand verstanden wenn die beiden Fahrer hier 19 gewesen und Bewährung bekommen hätten.

Ich sag ja auch nicht die beiden Assis da sollen straffrei ausgehen. Auf jeden Fall die Karren beschlagnahmen, Führerschein für immer weg und mit Totschlag, bekommst du die auch ein paar Jahre hinter Gittern. Aber Mord? Also frühstens nach 15 Jahren kommst du dann raus? Das ist die höchste Strafe die wir haben. Ist das wirklich vergleichbar mit jemanden der bewusst und planmäßig jemanden umbringt?

Zumal es gibt ja schon einen neuen Paragraphen dafür, der aber in diesen Fall nicht angewandt werden kann weil der erst danach kam:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

 
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.



Da sind auch bis zu 10 Jahre drin, dass ist schon eine sehr harte Strafe aber eben nicht "lebenslang". Das Gesetz hat man extra geschaffen, um solche Raser härter bestrafen zu können. Aber das was das Landgericht hier jetzt geurteilt hat, ist noch deutlich härter als das was mit den neuen Paragraphen geschaffen wurde. In sofern nicht wirklich verständlich aus meiner Sicht, aber ich vermute stark das in diesem Fall das BGH das ähnlich wieder sehen wird.



Nur kurz zu der Handy Sache: ich sehe da einen sehr deutlichen Unterschied, ob du, aus welchem Grund auch immer, für ein paar Sekunden auf den Handy guckst (Gedanke vermutlich "ach wird schon nix passieren") und dann passiert etwas furchtbares.
Oder ob du dich bewusst mit einem anderen zu einem illegalen Straßenrennen versbredest und viel zu schnell durch die belebte Stadt fährst. Und das, was mich halt auch mad macht ist dieser Moment des zögerns und dann doch wieder Gas geben. Das ist für mich der Moment, der zwischen Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz unterscheidet. Da ist diese Ampel, du könntest anhalten, doch du gibst Gas.
Die olle hat auf ihr Telefon geguckt, das war dumm und grob fahrlässig. Warum hat sie es getan? Weil sie dachte, da wird schon nix passieren in den paar Sekunden. Sie hat eben das Risiko falsch eingeschätzt. Da fehlt dann eben der besagte Vorsatz.
Geh auch nicht davon aus, dass sie einen 200 PS Boliden mit mehr als 100 Sachen durch die Stadt gejagt hat.
27.03.2019 0:55:20  Zum letzten Beitrag
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