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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Es gibt auch dumme Fragen )
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nobody

nobody
WASSA WASSA WASSA
18.09.2020 17:32:48  Zum letzten Beitrag
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peter,pansen

infekt0r
 
Zitat von Raster

Hebel



Ja hatte aber noch so einen coolen Namen glaub ich.
18.09.2020 17:35:04  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
Irgendwas mit Margin?
18.09.2020 17:36:39  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von peter,pansen

 
Zitat von Raster

Hebel



Ja hatte aber noch so einen coolen Namen glaub ich.



CFDs
18.09.2020 17:37:56  Zum letzten Beitrag
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Fersoltil

AUP Fersoltil 07.04.2015
Pyramiden? Kettenbrief? Erpressung?
18.09.2020 17:41:03  Zum letzten Beitrag
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peter,pansen

infekt0r
"Contracts for Difference oder Differenzkontrakte)"

Hmm... Hatte irgendwie was anderes im Kopf glaub.
18.09.2020 17:43:01  Zum letzten Beitrag
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IsCHer

Arctic
 
Zitat von [Muh!]Shadow

 
Zitat von IsCHer

Ich habe auch eine Frage: Was hat Bill Gates schwerwiegendes getan, dass der von den Schwurblern so gehasst wird?


https://de.wikipedia.org/wiki/Bill_%26_Melinda_Gates_Foundation
unter Kritik etwas aufgeführt, was dann alles miteinander vermischt wird und in einem Brei von "Gates will die Weltbevölkerung durch Impfungen reduzieren/kontrollieren".

Das Traurige dabei ist, dass die gleichen Minderbemittelten ihn wahrscheinlich abfeiern würden, wenn er die Kohle behält oder für Goldsteaks oder Ferraris ausgibt und damit auf Instagram angibt (siehe bspw. dieser Widerlign "Prinz" Marcus)



Danke. Ich bin wirklich nicht davon ausgegangen, auf Wiki eine Antwort darauf zu bekommen. Hässlon
18.09.2020 18:17:46  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
 
Zitat von peter,pansen

"Contracts for Difference oder Differenzkontrakte)"

Hmm... Hatte irgendwie was anderes im Kopf glaub.


Das wird halt auch nur cool durch den Hebel. Cooler wird's nicht traurig
19.09.2020 7:56:47  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
Frage
Frage:

Mann und Frau kriegen 1 Kind und trennen sich danach, Frau hat das alleinige Sorgerecht. Beide leben von ALG2. Ist der Mann verpflichtet, trotz Hartz 4 Unterhalt zu zahlen?

Ist kein fikitiver Fall, kenne über 3 Ecken jemand bei dem grade die Rechnung über X-Tausend Euro reingeflattert ist. Beratung bei Diakonie sagt dass er die Schulden auch tatsächlich behalten wird und irgendwann abbezahlen soll.

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?
19.09.2020 17:31:24  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von indifferent

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?



Trotzdem hat das Kind Anspruch auf Unterhalszahlungen.

https://www.hartz4.de/kindesunterhalt/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 19.09.2020 17:36]
19.09.2020 17:33:33  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von indifferent

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?



Trotzdem hat das Kind Anspruch auf Unterhalszahlungen.


D.h. man ist in der Konstellation wirklich einfach gearscht und muss vom Regelsatz den Unterhalt blechen?
19.09.2020 17:35:48  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von indifferent

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von indifferent

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?



Trotzdem hat das Kind Anspruch auf Unterhalszahlungen.


D.h. man ist in der Konstellation wirklich einfach gearscht und muss vom Regelsatz den Unterhalt blechen?



Man sollte halt keine Kinder machen, wenn man keine will.

Als Ergänzung mein Link im anderen Post.
19.09.2020 17:37:06  Zum letzten Beitrag
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shp.makonnen

AUP shp.makonnen 01.01.2019
 
Zitat von peter,pansen

Wie heißt dieses abartige finanzprodukt, wo man 100 investiert und wenn man pech hat 5mio Schulden hat?



Hochzeit.

mariobarth.lol
19.09.2020 17:37:28  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von indifferent

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von indifferent

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?



Trotzdem hat das Kind Anspruch auf Unterhalszahlungen.


D.h. man ist in der Konstellation wirklich einfach gearscht und muss vom Regelsatz den Unterhalt blechen?



Man sollte halt keine Kinder machen, wenn man keine will.

Als Ergänzung mein Link im anderen Post.


Okay. Autsch.
19.09.2020 17:39:54  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
 
Zitat von indifferent

Frage:

Mann und Frau kriegen 1 Kind und trennen sich danach, Frau hat das alleinige Sorgerecht. Beide leben von ALG2. Ist der Mann verpflichtet, trotz Hartz 4 Unterhalt zu zahlen?

Ist kein fikitiver Fall, kenne über 3 Ecken jemand bei dem grade die Rechnung über X-Tausend Euro reingeflattert ist. Beratung bei Diakonie sagt dass er die Schulden auch tatsächlich behalten wird und irgendwann abbezahlen soll.

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?


Warum sollte das Hartz4 den Unterhalt einen Kindes zahlen, was ein Elternteil hat, was ebenso unterhaltpflichtig ist???
Selbstverständlich geht Unterhalt vor hartz 4. Du bist dir schon dessen bewusst, dass der Frau bei einer hohen Unterhaltszahlung der eigene Regelsatz reduziert gezahlt wird?
19.09.2020 17:40:14  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
Okay danke ???!!!
19.09.2020 17:40:52  Zum letzten Beitrag
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Gutholz

Arctic
 
Zitat von peter,pansen

 
Zitat von Raster

Hebel



Ja hatte aber noch so einen coolen Namen glaub ich.


Knock-Out-Zertifikat?
19.09.2020 17:53:01  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
 
Zitat von indifferent

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von indifferent

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?



Trotzdem hat das Kind Anspruch auf Unterhalszahlungen.


D.h. man ist in der Konstellation wirklich einfach gearscht und muss vom Regelsatz den Unterhalt blechen?




Nein, man ist nicht „gearscht“, weil man wissen muss, dass ein Kind lebenslange Verantwortung bedeutet, auch finanziell. So der einzige Moment wo ich Leuten ein „Geh halt arbeiten“ an den Kopf werfe.

Kann ein Unterhaltspflichtigen Elternteil nicht zahlen springt idR der Staat ein und zahlt das, behält sich aber vor das später zurückzuholen, sowie Einkommen oder Vermögen da ist.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 19.09.2020 19:16]
19.09.2020 19:14:07  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
 
Zitat von indifferent

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von indifferent

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?



Trotzdem hat das Kind Anspruch auf Unterhalszahlungen.


D.h. man ist in der Konstellation wirklich einfach gearscht und muss vom Regelsatz den Unterhalt blechen?




Nein, man ist nicht „gearscht“, weil man wissen muss, dass ein Kind lebenslange Verantwortung bedeutet, auch finanziell. So der einzige Moment wo ich Leuten ein „Geh halt arbeiten“ an den skip werfe.

Kann ein Unterhaltspflichtigen Elternteil nicht zahlen springt idR der Staat ein und zahlt das, behält sich aber vor das später zurückzuholen, sowie Einkommen oder Vermögen da ist.
19.09.2020 19:16:15  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Pfeil
Es nennt sich btw Unterhaltsvorschuss
19.09.2020 19:20:29  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
Unterhaltspflicht bleibt, aber da es einen Selbstbehalt gibt, den ein ALG2 Empfänger idR nicht übersteigt, zahlt in dem Fall der Staat an das jeweilige Elternteil den Unterhalt ( und holt sich die Kohle wieder sobald der Unterhaltpflichtige liquide ist ).

/e Peridans Link hat alle Infos...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 19.09.2020 19:30]
19.09.2020 19:28:49  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
 
Zitat von RushHour

 
Zitat von indifferent

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von indifferent

Das kann doch nicht richtig sein? Er kriegt ja für das Kind (was nicht bei ihm lebt) auch keinen höheren Regelsatz?



Trotzdem hat das Kind Anspruch auf Unterhalszahlungen.


D.h. man ist in der Konstellation wirklich einfach gearscht und muss vom Regelsatz den Unterhalt blechen?




Nein, man ist nicht „gearscht“, weil man wissen muss, dass ein Kind lebenslange Verantwortung bedeutet, auch finanziell. So der einzige Moment wo ich Leuten ein „Geh halt arbeiten“ an den Kopf werfe.

Kann ein Unterhaltspflichtigen Elternteil nicht zahlen springt idR der Staat ein und zahlt das, behält sich aber vor das später zurückzuholen, sowie Einkommen oder Vermögen da ist.



Selbst mit ner Vollzeitstelle kann das Gehalt so niedrig ausfallen, dass man effektiv keinen Unterhalt zahlen wird, da Selbstbehalt von 1160¤.
19.09.2020 19:34:34  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von DeeJay

Unterhaltspflicht bleibt, aber da es einen Selbstbehalt gibt, den ein ALG2 Empfänger idR nicht übersteigt, zahlt in dem Fall der Staat an das jeweilige Elternteil den Unterhalt ( und holt sich die Kohle wieder sobald der Unterhaltpflichtige liquide ist ).

/e Peridans Link hat alle Infos...



Trotzdem wird der Staat ziemlich anfangen dir in dem Arsch zu treten, dass du gefälligst Arbeit findest.
19.09.2020 21:48:06  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von DeeJay

Unterhaltspflicht bleibt, aber da es einen Selbstbehalt gibt, den ein ALG2 Empfänger idR nicht übersteigt, zahlt in dem Fall der Staat an das jeweilige Elternteil den Unterhalt ( und holt sich die Kohle wieder sobald der Unterhaltpflichtige liquide ist ).

/e Peridans Link hat alle Infos...



Trotzdem wird der Staat ziemlich anfangen dir in dem Arsch zu treten, dass du gefälligst Arbeit findest.



Meinste, da macht der Mitarbeiter im Sozialamt mehr Druck wenn Unterhaltsforderungen im Raum stehen?
19.09.2020 22:13:34  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von DeeJay

Selbst mit ner Vollzeitstelle kann das Gehalt so niedrig ausfallen, dass man effektiv keinen Unterhalt zahlen wird, da Selbstbehalt von 1160¤.


Selbstbehalt bezieht sich auf das Nettoeinkommen im Monat, ist das richtig?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 20.09.2020 16:56]
20.09.2020 16:51:49  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
 
Zitat von indifferent

 
Zitat von DeeJay

Selbst mit ner Vollzeitstelle kann das Gehalt so niedrig ausfallen, dass man effektiv keinen Unterhalt zahlen wird, da Selbstbehalt von 1160¤.


Selbstbehalt bezieht sich auf das Nettoeinkommen im Monat, ist das richtig?



Jep
20.09.2020 17:24:09  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von DeeJay

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von DeeJay

Unterhaltspflicht bleibt, aber da es einen Selbstbehalt gibt, den ein ALG2 Empfänger idR nicht übersteigt, zahlt in dem Fall der Staat an das jeweilige Elternteil den Unterhalt ( und holt sich die Kohle wieder sobald der Unterhaltpflichtige liquide ist ).

/e Peridans Link hat alle Infos...



Trotzdem wird der Staat ziemlich anfangen dir in dem Arsch zu treten, dass du gefälligst Arbeit findest.



Meinste, da macht der Mitarbeiter im Sozialamt mehr Druck wenn Unterhaltsforderungen im Raum stehen?



Angeblich wird der Spielraum noch kleiner zumutbare Arbeit abzulehnen.
20.09.2020 17:25:42  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
...
 
Zitat von DeeJay

 
Zitat von indifferent

 
Zitat von DeeJay

Selbst mit ner Vollzeitstelle kann das Gehalt so niedrig ausfallen, dass man effektiv keinen Unterhalt zahlen wird, da Selbstbehalt von 1160¤.


Selbstbehalt bezieht sich auf das Nettoeinkommen im Monat, ist das richtig?



Jep


Alles klar!

Googeln hat mich erst auf finanzfrage.net geführt und da wurde dann ein 404 verlinkt Breites Grinsen
20.09.2020 17:29:14  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
 
Zitat von Peridan

 
Zitat von DeeJay

 
Zitat von Peridan

 
Zitat von DeeJay

Unterhaltspflicht bleibt, aber da es einen Selbstbehalt gibt, den ein ALG2 Empfänger idR nicht übersteigt, zahlt in dem Fall der Staat an das jeweilige Elternteil den Unterhalt ( und holt sich die Kohle wieder sobald der Unterhaltpflichtige liquide ist ).

/e Peridans Link hat alle Infos...



Trotzdem wird der Staat ziemlich anfangen dir in dem Arsch zu treten, dass du gefälligst Arbeit findest.



Meinste, da macht der Mitarbeiter im Sozialamt mehr Druck wenn Unterhaltsforderungen im Raum stehen?



Angeblich wird der Spielraum noch kleiner zumutbare Arbeit abzulehnen.



Effektiv Ermessenssache des Mitarbeiters. Und was im "Ermessen" des Mitarbeiters liegt, ist übrigens ganz spannend, da gesetzlich schwammig formuliert. Wenn du an einen Frauen-/Männerhasser, Rassisten, Homophoben, usw. gerätst - darf diese Person natürlich nicht danach handeln, aber wie auf allen Ämtern kannste nicht in die Köpfe gucken. Diese Machtposition ist im Falle von ALG2 ( aber auch 1 ), wo es um die pure Existenz geht, besonders gravierend.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 20.09.2020 17:35]
20.09.2020 17:33:54  Zum letzten Beitrag
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-=[SoD]=-RaZoR

Phoenix
 
Zitat von peter,pansen

Wie heißt dieses abartige finanzprodukt, wo man 100 investiert und wenn man pech hat 5mio Schulden hat?


Leerverkauf. Gewinne sind begrenzt, Verluste theoretisch unendlich groß. Gerne in Kombination mit Hebeln.
20.09.2020 17:38:04  Zum letzten Beitrag
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02.12.2020 13:28:57 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
09.08.2020 17:27:49 Atomsk hat diesem Thread das ModTag 'erklärbär' angehängt.

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