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Der Song mother of pearl von denen ist der Titelsong von How I met your mother gewesen. Bzw nur ein bestimmter kleiner Teil aus dem Song.
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Office 365 Desktop hat da ein sehr komisches Verhalten, was ich nicht nachvollziehen kann und was mir schon seit Ewigkeiten richtig auf den Sack geht.
Per Rechtsklick lassen sich normalerweise neue und leere Zeilen einfügen:
Wenn man bei der Desktop-App allerdings was im Zwischenspeicher hat (kopierte Zelle(n) ist mit unterbrochenen Strichen eingerahmt) und möchte dann per Rechtsklick eine neue Zeile einfügen, dann lässt sich nur eine neue Zeile mit dem Inhalt aus dem Zwischenspeicher einfügen:
Eine leere Zeile einfügen ist währenddessen also nicht möglich. Die Web-App macht das besser und bietet beide Möglichkeiten an:
Ist das bei euch auch so und gibt's da nen Workaround für die Desktop-Version, sodass sich das wie bei der Web-App verhält?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 25.09.2022 17:21]
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Fügt leider keine leere Zeile ein sondern macht irgendwas seltsames mit dem sich im Zwischenspeicher befindlichem Text :-/
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| Zitat von TemplaR_AGEnt
| Zitat von Zwiebelgerd
Neulich habe ich eine Folge "Gefragt, Gejagt" geguckt, weil da ein Bekannter von mir Kandidat war.
Eine der Fragen bezog sich auf die Musikgruppe "Roxy Music". Ich hatte zuvor noch NIE von denen gehört.
Seitdem lese ich den Namen dauernd irgendwo. Für diesen Effekt gibts doch bestimmt einen Begriff, oder?
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https://en.wikipedia.org/wiki/Frequency_illusion "Baader-Meinhof-Phänomen"
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Vielen lieben Dank!
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| Zitat von gwc
Fügt leider keine leere Zeile ein sondern macht irgendwas seltsames mit dem sich im Zwischenspeicher befindlichem Text :-/
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Hm, das stimmt. Hatt ich anders im Kopf, sorry.
Aber: Selbst der Button oben im Ribbon...
...killt die Zwischenablage, wenn Du darüber Blattzeilen einfügst.
Ich vermute also einfügen leerer Zeilen während man die Zwischenablage behält geht grundsätzlich einfach nicht. Umgekehrt - wenn deine Zwischenablage leer ist, geht auch wieder Strg +
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Habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung in einer Mietwohnung, vielleicht kann mir jemand helfen.
Rechts unten (gelb markiert) steht ein Wasserverbrauch von 50,06 Kubik.
Oben steht bei Kalt- und Abwasser (und bei Gerätemiete) jedoch jeweils 88,01 Kubik.
Wurde da zu dem Kaltwasserverbrauch noch der Abwasserverbrauch mit irgendeinem Faktor hinzugerechnet oder wie genau funktioniert das?
//Ah oder ist das dann nochmal + Warmwasser, damit sich Abwasser ergibt?
Und ist nicht in den 4,90 ¤ dahinter eigentlich schon beides drin?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *Morphy* am 25.09.2022 21:58]
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Dein Verbrauch ist Kaltwasser. Abwasser verbrauchst du nicht, das wird auch nicht gemessen sondern geschätzt an deinem Verbrauch. daher die Diskrepanz.
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Ich sehe da keine Diskrepanz.
Wasserverbrauch sind 50,06m³ Kaltwasser und 37,95m³ Warmwasser, also 88,01m³ insgesamt.
Oben steht Kalt- und Abwasser, weil es da eben um die Kosten für das Wasser selbst geht. Das kauft man ja nicht warm vom Wasserversorger.
Weniger missverständlich könnte man in der Zeile stattdessen "Kosten für Trinkwasser und Abwasserentsorgung" schreiben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von placebo_domingo am 25.09.2022 22:53]
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Ah okay, also insgesamt wurden 88 Kubik Wasser verbraucht und die Kosten 4,90¤ pro Kubik. In dem Preis sind die Wasserkosten + Abwasserkosten enthalten.
Zusätzlich kostet es 4,80¤ um einen Kubikmeter Wasser zu erwärmen und das wurde mit 37,95 Kubikmeter (von den 88 Kubik) gemacht.
Soweit richtig?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *Morphy* am 25.09.2022 23:00]
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Ja, so verstehe ich das auch.
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| Zitat von Wraith of Seth
Ich brauch mal gerade das SBI.gif. Kann mir wer aushelfen?
Kanonische Transformationen sind Symplektomorphismen im Phasenraum.
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| Zitat von Abso
ESC, dann Strg + +
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Dann verschwindet der Eintrag aus dem Zwischenspeicher.
Habe sehr oft den Anwendungsfall, dass ich etwas in Blatt 1 kopiere, zu Blatt 2 wechsle, neue Zeile benötige um dann das kopierte einzufügen. So muss man halt jedes mal erst zu Blatt 2 wechseln, die neue Zeile einfügen, dann zu Blatt 1 wechseln und kopieren um es dann in Blatt 2 einzufügen.
Mich verwundert es hauptsächlich, dass es in der Web-App eine saubere Lösung gibt, die in der Desktop-Version nicht umgesetzt ist.
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| Zitat von gwc
Habe sehr oft den Anwendungsfall, dass ich etwas in Blatt 1 kopiere, zu Blatt 2 wechsle, neue Zeile benötige um dann das kopierte einzufügen. So muss man halt jedes mal erst zu Blatt 2 wechseln, die neue Zeile einfügen, dann zu Blatt 1 wechseln und kopieren um es dann in Blatt 2 einzufügen.
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Hol es doch mit win+v wieder
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Danke!
And just remember: If your girlfriend likes your cooking - you're doin' it WROOOOONG!
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| Zitat von Irdorath
| Zitat von gwc
Habe sehr oft den Anwendungsfall, dass ich etwas in Blatt 1 kopiere, zu Blatt 2 wechsle, neue Zeile benötige um dann das kopierte einzufügen. So muss man halt jedes mal erst zu Blatt 2 wechseln, die neue Zeile einfügen, dann zu Blatt 1 wechseln und kopieren um es dann in Blatt 2 einzufügen.
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Hol es doch mit win+v wieder
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Geile Tastenkombination, danke.
Aber wenn was mit Excel-Formatierung im Zwischenspeicher ist, bekomme ich beim Einfügen mit Win + V nur den Windows-Sound für "Aktion nicht möglich" abgespielt und es passiert nichts.
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| Zitat von gwc
| Zitat von Abso
ESC, dann Strg + +
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Dann verschwindet der Eintrag aus dem Zwischenspeicher.
Habe sehr oft den Anwendungsfall, dass ich etwas in Blatt 1 kopiere, zu Blatt 2 wechsle, neue Zeile benötige um dann das kopierte einzufügen. So muss man halt jedes mal erst zu Blatt 2 wechseln, die neue Zeile einfügen, dann zu Blatt 1 wechseln und kopieren um es dann in Blatt 2 einzufügen.
Mich verwundert es hauptsächlich, dass es in der Web-App eine saubere Lösung gibt, die in der Desktop-Version nicht umgesetzt ist.
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Den Inhalt kopieren (STRG + C) und dann dort wo die neuen Zellen hinsollen mit STRG + + einfügen, sollte aber doch genau das machen? Er fügt dann entsprechend viele Zeilen wie du in der Queller markiert hattest mit dem Inhalt ein.
Edit: Sogar noch mal fix verprobt, damit ich keinen Quatsch rede:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 28.09.2022 11:36]
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und wo genau machst du jetzt ne neue Zeile?
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Bei Sekunde 7 selektiere ich eine Zelle in Zeile 13 und füge dort mit STRG + + drei neue Zeilen ein (nach Bestätigung in dem popup).
Edit: ich glaube ich weiß was du meinst.
Es sind keine neuen Zeilen, sondern er schiebt Di Zellen nach unten.
STRG + + fügt nur neue Zeilen weil, wenn man die ganze Zeile markiert. Und ja, dann machen Werte im Zwischenspeicher lustige Dinge.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 28.09.2022 23:09]
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https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html
Meine Freundin will kündigen. Sie ist 8 Jahre im Unternehmen. Ihr Personalheini meinte jetzt, dass wenn sie das machen würde, sie erst am 31.03. aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Aber ich lese das so, dass sie zum 30.09. kündigen kann und somit am 31.01. ausscheidet. Wie lest ihr das?
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Verstehe nicht was der Personalheini damit meint.
Wenn man zum 30.09 kündigt, ist die Quartalsfrist gewahrt und dann ist es der 31.01
Quelle: ich vor 3 Monaten lol
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Der 31.01. ist kein Quartalsende. Quartalsenden sind der 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
D.h. das sind die möglichen Termine zu denen man kündigen kann. Ab 8 Jahren dann eben mit 4 Monaten Vorlauf, also jeweils spätestens 30.11. -> 31.03., 28.02. -> 30.06., 31.05. -> 30.09., 31.08. -> 31.12.
Personalheini hat recht. In der Situation sollte sie einen Auflösungsvertrag aushandeln, damit sie dann rauskommt, wann sie muss. Meistens ist das okay, wenn da keine Asis arbeiten.
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Hm, wer hat nun Recht?
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Til: im ÖD hat man erst nach drei Jahren übliche Kündigungsfristen der freien Wirtschaft
Arma hat recht, Shadow hat halt drei Monate zum Monatsende gekündigt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 29.09.2022 10:12]
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Also im Zweifel würde ich Arma glauben, aber stand am 30.06 mit der Kündigung bei meinem Chef und der sagte dass der 30.09 dann mein letzter Arbeitstag wäre, aber man konnte sich dann außerplanmäßig einigen.
Naja, gut zu wissen
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| Zitat von Sockenpapst
Hm, wer hat nun Recht?
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Ich tippe auf Shadow. In der Schweiz gibt es diese Quartalskündigungsfristen iirc nicht oft, aber die Berechnung dürfte dieselbe sein wie bei "Kündigung auf Ende Monat".
Meine Herleitung: Auf Ende Monat bedeutet, wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist auf Ende Monat habe, dass wenn ich heute oder morgen noch kündige, mein letzter Arbeitstag der 31.12.22 sein wird -> Kündigungsfrist läuft ab dem 1.10.22. (Es spielt also keine Rolle, ob ich am 2.9.22 oder 30.9.22 kündige, Frist läuft sowieso ab 1.10.22, da das Monatsende relevant ist).
Daher wären für mich 4 Monate auf Quartalsende: Kündigung heute -> Quartalsende 30.9.22, Kündigungsfrist von 4 Monaten läuft ab 1.10.22, somit letzter Arbeitstag 31.1.23.
Edit: Jahreszahlen ergänzt.
Wenn sie nun am 1.10.22 kündigt, dann ist Quartalsende 31.12.22 und die Kündigungsfrist von 4 Monaten läuft ab 1.1.23 und der letzte Arbeitstag wäre 30.4.23.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von just 4 fun am 29.09.2022 10:26]
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Ich belege das sonst auch gern extern.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuendigung-4-kuendigungsfristen_idesk_PI13994_HI711877.html
| Praxis-Beispiel
Einem Beschäftigten soll gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von
a) 1 Monat zum Monatsschluss zum 30.6. Die Kündigung muss dem Beschäftigten spätestens zugehen am 31.5.
b) 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres zum 31.12. Die Kündigung muss spätestens zugehen am 19.11.
c) 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres zum 30.6. Die Kündigung muss spätestens zugehen am 31.3. | |
https://www.mz-jobs.de/bewerber/kundigungsfrist-bestimmungen-und-fakten/
| – Sechs Wochen zum Quartalsende: Diese Formulierung bedeutet vor allem, dass Sie nur viermal im Kalenderjahr, immer zum Ende eines Quartals, kündigen können – also zu den Terminen 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Ihre fristgerechte Kündigung zu diesen Terminen ist jeweils 42 Tage zuvor fällig. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 29.09.2022 10:33]
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Ok, danke, das macht es klarer.
Wenn eine Frist von einem Kalendervierteljahr zum Kalendervierteljahr hat, ist das nicht ganz logisch.
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Thema: Erklärbär ( Ursus Docerus ) |