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Justitia noch ganz bei Trost?
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Krank, erschütternd, zum heulen:
"Bei dem Kinderschänder handelt es sich nach Informationen der Zeitung um einen 64-jährigen Mann. Er wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen, weil er seit 1999 sechs Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren sexuell missbraucht hatte.
Um seinen perversen Trieb ausleben zu können, ging der Pädophile besonders dreist und heuchlerisch vor. Er suchte gezielt nach Frauen aus sozial schwachen Familien im Münchner Stadtteil Hasenbergl. Hatte er ihr Vertrauen erst einmal erschlichen, war der Weg zu den Kindern frei.
Großzügig bot er an, auf die einzelnen Kinder in seiner Wohnung aufzupassen. Niemand ahnte, was der Mann wirklich im Schilde führte. Denn der Perverse missbrauchte seine hilflosen Opfer für pornographische Fotos. Erst als sich eines der Kinder der Mutter anvertraute, flog das schändliche Treiben auf und der 64-Jährige wurde festgenommen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe.
Doch der Kinderschänder legte Berufung und Haftbeschwerde gegen das Urteil ein. Deshalb beschäftigte sich das Oberlandesgericht München (OLG) mit der Haftfrage und kam zu einem unglaublichen Urteil, das ohnmächtig vor Wut und Fassungslosigkeit macht: Der Angeklagte habe den "milieugeschädigten" Kindern nicht geschadet, da diese ohnehin aus verwahrlosten Verhältnissen kommen würden und deshalb "infolge fehlender erzieherischer Wirkung" ebenfalls an den sexuellen Handlungen interessiert gewesen wären.
Das OLG tat das Unfassbare: Es hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Der Vorsitzende Richter hielt es nicht einmal für nötig, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.
Der Richter ließ sich ebenfalls nicht davon beeindrucken, dass ein Gerichtsgutachter eingeräumt hatte, dass der Angeklagte eine Gefahr darstelle und es sich bei den genannten Taten vermutlich nur um die Spitze des Eisbergs handele.
Politiker, Eltern und Kinderschutz-Verbände zeigten sich nach diesem Skandal-Urteil zutiefst entsetzt, wütend, enttäuscht und traurig. Einige riefen zu Demonstrationen auf. "
Quelle:
Freenet
Süddeutsche
Einfach nur Krank
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Pumpkin am 13.12.2003 0:38]
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| Zitat von Pumpkin
Naja, Bayern halt ... | |
Auf so einer Grundlage beteiligt man sich natürlich gern and einem Thread.
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| Zitat von Pumpkin
Einfach nur Krank
Naja, Bayern halt ... | |
Vielen Dank für diesen sachlichen Diskussionsansatz.
/e: grrrr... Tobit
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Gottkaiser am 13.12.2003 0:16]
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Och, seid doch nicht gleich so beleidigt, sorry, ich nehms ja auch wieder raus .
Aber mal zum Ernst des Themas zurück.
Wie kann man so ein Urteil noch rechtfertigen?
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wisst ihr was. die bayern tragen nur lederhosen und trinken bier wie kann da auch nur die justiz erfolgreich sein
arghsss
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roll
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Zudem fliegen die Bayern gegen Real Madrid aus der Champions League. Hiermit erkläre ich den Thread offiziell für tot!
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freenet.de halte ich für eine höchst seriöse quelle.
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| Zitat von Pumpkin
Wie kann man so ein Urteil noch rechtfertigen? | |
Müsste man mal die Urteilsschrift sehen. In deinem Artikel ist ja nur ein Zitat und wenn man das richtig zurecht schneidet, kommt da was ganz anderes raus, als der Richter vielleicht sagen wollte.
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Hasenbergl ... das is doch n extra land für sich
Da gelten eh andere Gesetze ... Wenigstens is die u-bahn station nich mehr so gefährlich
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OT: Münchner?
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| Zitat von CombatWombat
Hasenbergl ... das is doch n extra land für sich
Da gelten eh andere Gesetze ... Wenigstens is die u-bahn station nich mehr so gefährlich | |
Wo kommst den asu München her?
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ich find dieses urteil schlichtweg scheiße!
also bitte, der werte rentner ist doch psychisch gestört, naja... wenn se meinen!
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| Zitat von Pumpkin
| Zitat von CombatWombat
Hasenbergl ... das is doch n extra land für sich
Da gelten eh andere Gesetze ... Wenigstens is die u-bahn station nich mehr so gefährlich | |
Wo kommst den asu München her? | |
Erst Unterschleissheim und seit 1,5 Jahren jetz Echinger ... beides S1 Richtung Flughafen
Aber macht nix - Eching is auch ein Dreckskaff
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Ich finde das Urteil skandalös.
Vor allem, weil der Instanzenzug im Strafrecht zweistufig ist.
Heisst das nicht, das der Typ jetzt frei ist?
Man möge mich korrigieren, ich hoffe es ist für ihn noch nicht vorbei.
Gruss
PiLLe
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| Zitat von CombatWombat
| Zitat von Pumpkin
| Zitat von CombatWombat
Hasenbergl ... das is doch n extra land für sich
Da gelten eh andere Gesetze ... Wenigstens is die u-bahn station nich mehr so gefährlich | |
Wo kommst den asu München her? | |
Erst Unterschleissheim und seit 1,5 Jahren jetz Echinger ... beides S1 Richtung Flughafen
Aber macht nix - Eching is auch ein Dreckskaff | |
Grüße aus Pasing
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| Zitat von PiLLe
Ich finde das Urteil skandalös.
Vor allem, weil der Instanzenzug im Strafrecht zweistufig ist.
Heisst das nicht, das der Typ jetzt frei ist?
Man möge mich korrigieren, ich hoffe es ist für ihn noch nicht vorbei.
Gruss
PiLLe | |
hat jemand ein 9mm und den willen gerechtigkeit zu schaffen?
er möge sich bei mir melden...
/oder bei einem anderen pot'ler der für sowas zeit hat...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von EXactly am 13.12.2003 0:34]
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| Zitat von EXactly
| Zitat von PiLLe
Ich finde das Urteil skandalös.
Vor allem, weil der Instanzenzug im Strafrecht zweistufig ist.
Heisst das nicht, das der Typ jetzt frei ist?
Man möge mich korrigieren, ich hoffe es ist für ihn noch nicht vorbei.
Gruss
PiLLe | |
hat jemand ein 9mm und den willen gerechtigkeit zu schaffen?
er möge sich bei mir melden... | |
Waffen lösen keine Probleme.
Ich würde mich wohler fühlen, wenn der Typ eingesperrt würde. Auch andere Straftäter haben Kinder und ein sehr gespaltenes Verhältnis zu Kinderschändern. Fragt sich nur, WER gespalten wird. Und wo...
Gruss
PiLLe
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Ich schätze mal, dass freenet das Urteil rein aus hetzerischen Gründen auf ein Minimum reduziert und wichtige Dinge sicher außer Acht lässt, z.B. einen juristischen Formfehler o.ä. Das würde zwar die ganze Sache nicht mindern, ist nun aber so.
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| Zitat von [G]Tobit
| Zitat von Pumpkin
Wie kann man so ein Urteil noch rechtfertigen? | |
Müsste man mal die Urteilsschrift sehen. In deinem Artikel ist ja nur ein Zitat und wenn man das richtig zurecht schneidet, kommt da was ganz anderes raus, als der Richter vielleicht sagen wollte. | |
news.googl.de spuckt noch ein paar artikel zu dem thema aus und aus denen geht geschlossen hervor, dass die vergewaltigten Kinder aufgrund ihrer „Verwahrlosung selbst an den sexuellen Handlungen interessiert“ gewesen seien.
Das ist ja schon der Hammer, aber jetzt :
| [..]so Klaus Neumann vom Kinderschutzbund. Der Beschluss bestätige ihn auch in der Forderung, „dass sexueller Missbrauch von Kindern durch schuldfähige Pädophile generell als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gebrandmarkt werden muss.
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von sowas bekomm ich Brechreiz.
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| Zitat von PiLLe
| Zitat von EXactly
| Zitat von PiLLe
Ich finde das Urteil skandalös.
Vor allem, weil der Instanzenzug im Strafrecht zweistufig ist.
Heisst das nicht, das der Typ jetzt frei ist?
Man möge mich korrigieren, ich hoffe es ist für ihn noch nicht vorbei.
Gruss
PiLLe | |
hat jemand ein 9mm und den willen gerechtigkeit zu schaffen?
er möge sich bei mir melden... | |
Waffen lösen keine Probleme.
Ich würde mich wohler fühlen, wenn der Typ eingesperrt würde. Auch andere Straftäter haben Kinder und ein sehr gespaltenes Verhältnis zu Kinderschändern. Fragt sich nur, WER gespalten wird. Und wo...
Gruss
PiLLe | |
Ich weiß man kann sich drüber streiten, aber ich finde in dieser Hinsicht sollte man kein Pardon kennen.
Ich meine HALLO? Der Typ ist bewiesenermaßen KINDERSCHÄNDER. Nichts von wegen "Wir könnten einen Unschuldigen treffen", nein, SCHULDIG bis aufs Blut... und so einer soll dabei einfach so wegkommen, da könnt ich mich aufregen.
//Motto Heute: Todesstrafe für Sexualstraftäter
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Die Todesstrafe für einen 64jährigen? 15 Jahre mit anschliessender Sicherheitsverwahrung kommen doch aufs selbe herraus.
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Genau, evtl. krankhafte Pädophilie kann nur durch einen 10000 V Stromstoß geheilt werden.
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| Zitat von [UAF]Godoelk
Die Todesstrafe für einen 64jährigen? 15 Jahre mit anschliessender Sicherheitsverwahrung kommen doch aufs selbe herraus. | |
rofl, jep, wäre ja gut, aber neeeee das hat den armen kindern ja nicht geschadet das er sie Missbraucht hat.
Wahrscheinlich verklagt er sie noch auf irgendetwas!
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Von welchem Urteil sprecht ihr?
Das Urteil des Amtsgericht ist noch nicht rechtskräftig und das Landgericht hat noch nicht entschieden.
Das so skandalöse wäre der Beschluß des OLG, den Haftbefehl auszusetzen. Das ist kein Urteil. Sonst wäre der Artikel der SZ auch sachlich falsch. Wenn Berufung eingelegt wird, geht es von Amtsgericht zum Landgericht, nicht zum OLG.
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der ohne schuld werfe den ersten stein
Nein, keine Todesstrafe, aber ein Täter-Opfer-Ausgleich, in etwa 10 Jahren, das dürfte interessant werden
Ich bin wirklich der meinung das Sexualstraftäter, egal ob sie sich an erwachsenen oder kindern vergangen haben für immer wegkommen.
Aber wenn ich mir überleg der würde sich an meiner Schwester vergreifen und freigesprochen werden aufgrund eines Verfahrensfehlers oder irgend nem scheiss, es aber bewiesen ist das er es war (DNS, Blut usw.) wär ich der erste der bei ihm vorbeischaut.
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| Zitat von ]moep[
news.googl.de spuckt noch ein paar artikel zu dem thema aus und aus denen geht geschlossen hervor, dass die vergewaltigten Kinder aufgrund ihrer „Verwahrlosung selbst an den sexuellen Handlungen interessiert“ gewesen seien.
Das ist ja schon der Hammer, aber jetzt :
| [..]so Klaus Neumann vom Kinderschutzbund. Der Beschluss bestätige ihn auch in der Forderung, „dass sexueller Missbrauch von Kindern durch schuldfähige Pädophile generell als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gebrandmarkt werden muss.
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von sowas bekomm ich Brechreiz. | |
Bitte vergleichen sie hierzu §12 I StGB.
Verbrechen sind nunmal Straftaten, die mit einem Mindestmaß von einem Jahr belegt werden. Darunter sind es Vergehen.
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| Zitat von [UAF]Godoelk
Die Todesstrafe für einen 64jährigen? 15 Jahre mit anschliessender Sicherheitsverwahrung kommen doch aufs selbe herraus. | |
Die Kugel kommt den Staat da aber etwas billiger, was angesichts der aktuellen Finanzlage nicht ohne Relevanz sein sollte.
..und wieder ein weiterer Schritt auf dem Wege unter die 3% Schranke
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| Zitat von EXactly
Ich meine HALLO? Der Typ ist bewiesenermaßen KINDERSCHÄNDER. Nichts von wegen "Wir könnten einen Unschuldigen treffen", nein, SCHULDIG bis aufs Blut... und so einer soll dabei einfach so wegkommen, da könnt ich mich aufregen. | |
Schuldig bis aufs Blut? Blut- und Rassenschande? Sonst gehts noch?
| //Motto Heute: Todesstrafe für Sexualstraftäter | |
Motto Heute: Todesstrafe für Dummschwätzer wie EXactly.
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| Zitat von ]moep[
| Zitat von [UAF]Godoelk
Die Todesstrafe für einen 64jährigen? 15 Jahre mit anschliessender Sicherheitsverwahrung kommen doch aufs selbe herraus. | |
Die Kugel kommt den Staat da aber etwas billiger, was angesichts der aktuellen Finanzlage nicht ohne Relevanz sein sollte.
..und wieder ein weiterer Schritt auf dem Wege unter die 3% Schranke | |
Finanzielle Gesichtspunkte über Menschenleben?
Das wird hoffentlich nie passieren.
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Exactly erkennt Verbrecher am Gesichtsausdruck, der Nasen- und der Schädelform. Und daran, ob sie tätowiert sind. Also ganz sachte, Tyler.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Testopfer am 13.12.2003 0:54]
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Thema: Im Namen des Volkes ... ( Justitia noch ganz bei Trost? ) |