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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Amtsanmassung.... ( ....mit Fun Shirts?! )
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TechSniper

Russe BF
....mit Fun Shirts?!
Hallo,

es geht um folgendes:

Nen Kumpel "sammelt" diese Funshirts mit lustigen Sprüchen und Motiven, unter Anderem hat er ein schwarzes Shirt wo auf der Brust weiss "POLICE" draufsteht..


Nu wollt ich mal fragen, ist das eigentlich erlaubt, bzw darf man das draussen tragen? Spielts ne Rolle ob "Police" oder "Polizei"? Hier hats doch sicher nen paar Rechtsgelehrte


Achja, und bitte, kein Halbwissen - danke im Voraus!
TechSniper
14.05.2004 15:15:00  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Da es in Deutschland nirgends Polizisten gibt, die schwarze Shirts mit der Aufschrift "Police" tragen, stell ich mir die Amtsanmaßung schwer vor.
14.05.2004 15:16:59  Zum letzten Beitrag
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neo-deus

neo-deus
police - ja
polizei - nein

so einfach iss das, du darfst nur nich die "ämter und behörden" des jeweiligen landes in dem du dich befindest "repräsentieren"
14.05.2004 15:17:36  Zum letzten Beitrag
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TeSLa

tesla
solange da keine abzeichen drauf sind oder er sich als bulle ausgibt, wird das wohl kaum jemanden interessieren...
14.05.2004 15:17:50  Zum letzten Beitrag
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Dumenikl

Dumenikl
Vor längerer Zeit brachten sie es mal im Radio, dass darüber diskutiert wird ob man das noch tragen darf. Un soweit ich weis wurde es verboten.
14.05.2004 15:17:54  Zum letzten Beitrag
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[KOD]Nighthawk

Phoenix
StGB § 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Frage beantwortet?
14.05.2004 15:18:12  Zum letzten Beitrag
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Ein frisches Diebels

Sniper BF
Frage
 
Zitat von [KOD]Nighthawk
StGB § 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Frage beantwortet?



Ist es denn schon Ausübung eines öffentlichen Amtes, sich Polizist zu nennen? Oder eine entsprechende Handlung?
14.05.2004 15:21:43  Zum letzten Beitrag
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|o|BeRoN|

Gordon
Nein!?
Ist das tragen eines handelsueblichen, schwarzen Baumwollhemds mit weißem "Polizei"-Aufdruck die Befassung mit der unbefugten Ausuebung eines oeffentlichen Amtes oder Durchfuehrung einer Handlung, welche nur kraft (Rechtschreibfehler *hrhr*) eines oeffentlichen Amtes vorgenommen werden darf?
Meiner Ansicht nach nicht ..

/e: ein Post nach oben
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von |o|BeRoN| am 14.05.2004 15:23]
14.05.2004 15:22:00  Zum letzten Beitrag
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TechSniper

Russe BF
 
Zitat von [KOD]Nighthawk
StGB § 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Frage beantwortet?



Naja, nicht wirklich, das lässt Spielraum....Fängt die Ausübung damit an, das ich son Funshirt anhab, oder fängt sie damit an, das ich ne Rote Kelle schwinge und Bussgelder einstreiche..? Von da her eben die Frage...Augenzwinkern



@Kane&Neo:

Daran hab ich auch gedacht, das "Police" in Ordnung sein könnte, aber ich weiss es eben net 100%..

Cool wärs ja, dann wär "Police" auf Schwarz zB erlaubt, und sowas verboten?


Danke
Tech
14.05.2004 15:22:59  Zum letzten Beitrag
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[KOD]Nighthawk

Phoenix
unglaeubig gucken
 
Zitat von |o|BeRoN|
kraft (Rechtschreibfehler *hrhr*) eines oeffentlichen Amtes vorgenommen werden darf?



Ganz ehrlich? In der Quelle stand's richtig, ich hab's falsch korrigiert peinlich/erstaunt
14.05.2004 15:23:24  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
kumpel hat auch police/FBI/SWAT shirts und das interessiert auch keinen...
14.05.2004 15:23:30  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.


E-Street... No retreat, no surrender
14.05.2004 15:24:18  Zum letzten Beitrag
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Asperin

Aspe_Kasper
ich hatte mal einen Polizei-gruenen Kappu mit dem weissen POLIZEI Schriftzug drauf.
Es gab zwar keine Probleme, ausser am Flughafen Duesseldorf. Dort wurde mir gesagt, ich solle bei naechster Gelegenheit den Pulli ausziehen. Naja, da ich danach eh in Englang war, auch egal.

€:
Afaik darf dieser Pulli jetzt nicht mehr hergestellt werden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Asperin am 14.05.2004 15:25]
14.05.2004 15:24:46  Zum letzten Beitrag
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[KOD]Nighthawk

Phoenix
Ich hab nur "Security" aber das ist ja auch kein Amt.
14.05.2004 15:24:50  Zum letzten Beitrag
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neo-deus

neo-deus
ja sowas, darfst du nich tragen. also grüne shirts oder pullover mit der aufschrift polizei (pozilei iss erlaubt Augenzwinkern)

iss zwar keine amtsanmassung afaik, aber vorspielung falscher tatsachen. warum genau man es nich darf weiss ich nich zu 100%, dass man es nich darf schon

e [qoute](2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.[/qoute]

dann darf man pozilei wohl doch nich...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von neo-deus am 14.05.2004 15:28]
14.05.2004 15:26:16  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Mal von nem anderen Standpunkt betrachtet: Meint ihr echt, irgendjemand in Deutschland würde die shirts drucken/verkaufen, wenn das Tragen illegal wäre? Ich mein die Hersteller/Shops würden ja von einem Gerichtstermin vom nächsten Tingeln wegen Anstiftung zu einer Straftat...
14.05.2004 15:26:59  Zum letzten Beitrag
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Feuerlöscher

Leet
die grünen POLIZEI shirts sind nicht erlaubt. die polizei lässt sie euch an ort und stelle ausziehen wenn sie wollen
jedenfalls haben sie das in den nachrichten mal gesagt und fälle genannt, in denen arme alte omas mit den dingern abgezogen wurden.
14.05.2004 15:28:51  Zum letzten Beitrag
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Ein frisches Diebels

Sniper BF
Lt. E-Street:

"Polizei" erlaubt (oder doch nicht?) mit den Augen rollend
"Polizist" oder "Oberwachtmeister" verboten
Die T-Shirts sehen aber auch nicht aus wie offizielle Amtskleidung.

Ein Freund trägt auch gerne auf Parties Priesterhemden, wäre somit eigentlich auch verboten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ein frisches Diebels am 14.05.2004 15:30]
14.05.2004 15:28:58  Zum letzten Beitrag
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TechSniper

Russe BF
Hmmmm naja, man kann noch vieles Kaufen, was man dann net rumtragen/benutzen darf, siehe Softairthematik etc...Augenzwinkern


@E-Street:

Auch das lässt irgendwie Spielraum, ist "Police" oder "Polizei" eine Dienstbezeichnung, oder müsste da dann "Polizeibeamter" draufstehn?

Gillt es in/ausländische Uniform etwas, was nicht von Kleiderkasse/Bund hergestellt wurde?


Etc
14.05.2004 15:28:59  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von E-Street
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



wusste garnicht dass sich schweiz und deutschland rechtlich so unterscheiden... Mata halt...
14.05.2004 15:29:27  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ich hab nur den Paragraphen gepostet, kann aber nicht mehr dazu sagen, da ich mich damit noch überhaupt nicht auseinandergesetzt habe. Ich hab weder einen Kommentar, noch ein Lehrbuch zur Hand, das darüber was sagt.

Hab mal nachgesehen, hab doch ein Lehrbuch hier, das lässt sich aber nur sehr knapp darüber aus:

Zum Tragen einer Uniform im iS des §132a I 4 gehört, dass nach außen der Eindruck erweckt wird, sie stehe dem Täter zu. Insoweit genügt schon das einmalige Tragen in der Öffentlichkeit (RGSt 61,7)

Ansonsten gehts in dem Abschnitt nur um den Titelmissbrauch durch Betrüger, die vorgeben Ärzte, Anwälte usw. zu sein.

E-Street... No retreat, no surrender
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von E-Street am 14.05.2004 15:36]
14.05.2004 15:31:57  Zum letzten Beitrag
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TechSniper

Russe BF
 
Zitat von DeathCobra
 
Zitat von E-Street
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



wusste garnicht dass sich schweiz und deutschland rechtlich so unterscheiden... Mata halt...



Naja, Du darfst die BW Tarnuniform schon tragen, einfach ohne die korrekten Abzeichen dazu, das weiss ich sicher...


Aber eben, nen schwarzes T-Shirt ist ja eigentlich keine Uniform...
14.05.2004 15:32:42  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Kane*
Mal von nem anderen Standpunkt betrachtet: Meint ihr echt, irgendjemand in Deutschland würde die shirts drucken/verkaufen, wenn das Tragen illegal wäre? Ich mein die Hersteller/Shops würden ja von einem Gerichtstermin vom nächsten Tingeln wegen Anstiftung zu einer Straftat...



Afaik darf ja deswegen kein T-Shirt mit "Polizei" mehr hergestellt werden, hab zumindest in letzter Zeit immer nur "Pozilei" oder ähnliche Verballhornungen gesehn.

Und Amtsanmaßung isset nich.

 
"Der Täter >>befaßt sich<< mit der >>Ausübung eines öffentlichen Amtes<<, wenn er sich ausdrücklich oder konkludent als Träger eines (inländischen) öffentlichen Amtes ausgibt, das er nicht innehat, und aufgrund dieser Vortäuschung eine Handlung vornimmt, die als Ausübung hoheitlicher Tätigkeit erscheint. (...)"



(Küper, Strafrecht BT - Definitionen und Erläuterungen, 4. Aufl. 2000, S. 12)

Das Anziehen eines Polizei-Shirts wäre ja höchstens die Vortäuschung, nicht jedoch die Handlung (oder ist das Anziehen einer Uniform etwa eine hoheitliche Tätigkeit? mit den Augen rollend)

§132a steht aber durchaus im Raum.
14.05.2004 15:34:55  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
 
Zitat von Kane*
Mal von nem anderen Standpunkt betrachtet: Meint ihr echt, irgendjemand in Deutschland würde die shirts drucken/verkaufen, wenn das Tragen illegal wäre? Ich mein die Hersteller/Shops würden ja von einem Gerichtstermin vom nächsten Tingeln wegen Anstiftung zu einer Straftat...



Überleg mal, was allein im KFZ-Zubehörteilehandel verkauft wird, wo dann ganz klein drunter steht "nicht zulässig im Bereich der STVO".
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [G]Tobit am 14.05.2004 15:36]
14.05.2004 15:36:29  Zum letzten Beitrag
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TechSniper

Russe BF
Du scheinst dich auszukennen, danke

Weisst Du wies mit POLICE ausschaut?
Oder POLIZEI auf nicht-grünen Shirts?


THx
Tech

PS: Die Shirts gibts scho noch, google mal nach "Shirt" "polizei", da gibts die zu Hauf für wenig Geld Augenzwinkern
14.05.2004 15:37:08  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ja, das §132 der falsche ist, ist ja wohl klar.

Wenn, dann §132a.


E-Street... No retreat, no surrender
14.05.2004 15:38:05  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Bitte beachten
 
Zitat von [G]Tobit
Überleg mal, was allein im KFZ-Zubehörteilehandel verkauft wird, wo dann ganz klein drunter steht "nicht zulässig im Bereich der STVO".



Ich hab aber noch kein Shirt mit dem Aufdruck "Polizei" gesehen, wo unten klein steht: "Ich bin nicht echt!". Breites Grinsen
14.05.2004 15:39:27  Zum letzten Beitrag
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[KOD]Nighthawk

Phoenix
 
Zitat von TechSniper
Weisst Du wies mit POLICE ausschaut?
Oder POLIZEI auf nicht-grünen Shirts?



Die sind logischerweise erlaubt, schonmal 'nen deutschen Polizisten im Amt mit 'nem schwarzen T-Shirt auf dem Police steht gesehen? Pillepalle
14.05.2004 15:41:12  Zum letzten Beitrag
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[CSG]Darkforce

X-Mas Arctic
Ich hab hier mal was gefunden....

http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/gruener_Kapuzenpulli_mit_Aufschrift__Polizei_.html
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03690.html

Ev hilfts weiter

Weiss jemand wies mit Leuchtjacken aussieht? Hätte da eine und wär ganz günstig im Auto falls Unfall / Schaden...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [CSG]Darkforce am 14.05.2004 15:46]
14.05.2004 15:41:37  Zum letzten Beitrag
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Ein frisches Diebels

Sniper BF
 
Zitat von [CSG]Darkforce


Weiss jemand wies mit Leuchtjacken aussieht? Hätte da eine und wär ganz günstig im Auto falls Unfall / Schaden...



Kein Problem, soll afaik vorgeschrieben werden, wies in manchen europäischen Ländern ja schon ist.
14.05.2004 15:45:52  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Amtsanmassung.... ( ....mit Fun Shirts?! )
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