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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Rücklastschrift = "Mahngebühr"? ( die wollen geld! )
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HasnNudellBär

hasnnudelbaer
die wollen geld!
n abend,

zu so später stunde hätte ich noch ne relativ wichtige frage an euch.

schon seit längerer zeit bin ich kunde bei nem online-dvd-verleih und war eigentlich bisher sehr zufrieden.
der monatliche beitrag wird normalerweise per bankeinzug von meinem konto abgebucht, doch anfang des monats erhielt ich n schreiben von meiner bank:

 

Sehr geehrter Kunde,
folgende Lastschrift über EUR 19,90 vom 1.10 Beleg 0815 haben wir zurückgegeben (mangels Zahlung)
Zahlungsempfänger: online-verleih soundso gmbh



erstmal nicht viel drüber nachgedacht und abgeheftet.
kurze zeit später erhielt ich eine email vom online-verleih:

 

Sehr geehrtes soundso-Mitglied,

Sie sind bei SOUNDSO als Mitglied mit dem Benutzername
blablubb (77777) eingetragen.

Leider konnte der von Ihnen zuletzt beauftragte Bankeinzug
nicht durchgefuehrt werden. Wir moechten Sie bitten,
umgehend den offenen Mitgliedsbeitrag plus die durch das
Ruecklastschriftverfahren entstandenen Kosten von 8,11 EUR
auf das folgende Konto zu ueberweisen:

SOUNDSO GmbH & Co KG
Volksbank eG
Konto: xxx xx xx xxx
BLZ: xxx xxx xx

Fuer weitere Fragen steht Ihnen das SOUNDSO-Support-Team
zur Verfügung.

Ihr SOUNDSO-Team



Nun ehrlich gesagt find ich es unverschämt dass diese Pilzköpfe mir 8,11€ berechnen für die "entstandenen Kosten".
Daraufhin hab ich mir nochmal sorgfältig die AGB durchgelesen wo NIX aber auch GARNIX darüber drinsteht.
man sollte meinen das sei irgend n unseriöser verein, aber ist mehrmals testsieger in vielen bekannten fachzeitschriften geworden.

das einzigste was in den agbs zur beitragszahlung vermerkt ist:
 
4.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Zahlung ist im voraus ohne jeden Abzug an den Betreiber zu leisten. Der Betrag wird automatisch vom Konto des Kunden eingezogen (nicht gültig bei Zahlung per Überweisung oder Verrechnungsscheck).



nun, mit was ich nicht ganz klar komm:
1. wieso hat das mit der lastschrift überhaupt nicht funktioniert? konnte leider noch nicht bei der bank vorbei da ich z.zt. total besch.. arbeitszeiten hab.

lag der fehler bei mir, der bank oder beim zahlungsempfänger?

2. ist es überhaupt rechtens da so eine ziemlich unverämte gebühr zu verlangen wenn nirgends was in der agb vermerkt ist?

schonmal vielen dank im voraus.
12.10.2004 2:23:59  Zum letzten Beitrag
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Hardstyle-Freak

Arctic
Rücklastschriftgebühr musst du bezahlen, weil du deiner Verpfichtung als Kunde nicht nachgekommen bist. Muss imho nicht mal in den AGBs stehen.

Denn wieso enststeht diese Rücklastschriftgebühr? Weil dein Konto nämlich nicht gedeckt war, nehm ich an. Und wenn Rechnungsbeträge deshalb nicht abgezogen werden können, liegt die Schuld ja klar bei dir!
12.10.2004 2:28:36  Zum letzten Beitrag
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Gendo Ikari

Arctic
War dein Konto zu dem Zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt?

Die Gebühren erheben eigentlich alle Firmen die mit Lastschrift arbeiten, wenn was nicht klappt.
Weil die Banken halt Gebühren draufklatschen und es der Firma auch zusätzliche Arbeit gibt.

Hat mich bei 1&1 auch immer genervt... besonders wenn die mal wieder den Tarif hochgepusht haben, kam es vor das Geld fehlt... und dann klatschen die nochmal extra was drauf.
12.10.2004 2:29:28  Zum letzten Beitrag
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tequila sunrise

tequila sunrise2
Eine Rücklastschrift erfolgt normalerweise nur, wenn dein Konto nicht gedeckt ist, sprich du bist im Minus bzw. hast deinen Dispo zu weit überzogen. Dann wird der Betrag zuerst abgebucht, und dann zurückgebucht - quasi die Rücklastschrift. Und da ich davon ausgehe, dass das tatsächlich eine Bearbeitungsgebühr seitens der Bank nach sich zieht, ist es klar dass der DVD-Verleih diese Gebühr nicht selber zahlen will sondern dir aufs Auge drückt - nach deren Sicht war das schließlich deine Schuld, dass das Konto nicht gedeckt war.

Wenn dein Konto definitiv gedeckt war, frag mal deine Bank was da los war - da gabs vielleicht irgendeinen technischen Fehler, dann sollte die Bank dir die Gebühr eigentlich zurückerstatten.



/e: Ich tipp einfach zu langsam
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tequila sunrise am 12.10.2004 2:33]
12.10.2004 2:32:54  Zum letzten Beitrag
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ErTeKa

AUP ErTeKa 06.02.2009
Kann mich da Tequ nur anschließen.
Strafgebühren müssen die afaik nicht ausschreiben, und du kannst nicht mal meckern, das die zu hoch sind, gibt da wohl keien feste Regel dafür.
Aber 1&1 hat ähnliche Straftarife (auch so 8 oder 9 Euro rum), bei mir war aber ich Schuld, da ich nen neues Konto mittlerweilen hatte, und ne jährliche Abbuchung kann man mal vergessen umzustellen.
Suckt trotzdem, wenn die Strafgebühr höher ist, als was meine Domain für nen ganzes Jahr kostet.
12.10.2004 2:38:20  Zum letzten Beitrag
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oetzli

Arctic
So einfach ists nicht!

Rücklastschiftgebühren werden zunächst mal von der beauftragten Bank berechnet. Und zwar demjenigen, der Abbuchen wollte. Zu dieser Gebühr kann der Abbuchende weitere kosten hinzusetzen und (möglicherweise als Verzugsschaden, schließlich hast Du nicht pünktlich gezahlt...) dem Kunden in Rechnung stellen.

Und nun die Krux: Rücklastschriftgebühren der Bank sind meines Wissens eigentlich rechtswidrig. Da gab es nach meiner Erinnerung ein BGH-Urteil zu. Ich werde das mal ergooglen und mich dann wieder melden...

ging schneller, als ich dachte: 9. April 2002. Rücklastschriftgebühren verstoßen gegen § 9 AGBG. Nachlesen kann man das hier:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext_6/vo82219.htm

Was bedeutet das? Nun, das bedeutet, daß Dir der laden die Zusammensetzung der Gebühren von 8 € erkäutern soll. Sind darin die Gebühren für die Rücklast drin (meistens so was um die 3 €) dann zahlst Du den Rest, die 3 € mit Hinweis auf obiges Urteil jedoch nicht, da dieser Schaden eigentlich kein Schaden ist... Da sollen die sich mal schön an das eigene Institut wenden!
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von oetzli am 12.10.2004 9:21]
12.10.2004 9:14:51  Zum letzten Beitrag
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-=Sonic=-

Phoenix
Ich hab mir jetzt den Thread nicht durchgelesen, aber ich hab vor kurzem irgendwo aufgeschnappt, dass solche Gebühren nicht rechtens sind. Stand irgendwo auf der ZDF-Seite.
€: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/22/0,1367,WIRT-0-2202230,00.html
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Sonic=- am 12.10.2004 10:59]
12.10.2004 10:58:54  Zum letzten Beitrag
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Shark5060

Phoenix
Also ich hab damit ja auch schon einige Erfahrung gemacht...

1. Der Empfänger bucht das Geld ab. (nehmen wir mal an 10€)

2. Das Geld geht zurück, Abzüglich 3€ (also bekommst du nur
7€ auf deinem Konto wieder gutgeschrieben). GLEICHZEITIG wird das Geld bei dem Empfänger wieder abgebucht (war ja kurzzeitig drauf). Er bezahlt dafür AUCH 3€. (also werden bei ihm 13€ abgezogen).

3. Der Empfänger will das Geld wieder und wird dir im GÜNSTIGSTEN Fall 13€nochmal berechen.. aber da ja "Verwaltungskosten" entstanden sind.. naja bezahlst du halt so 15-17€ dafür.

gruß
14.10.2004 1:31:19  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Rücklastschrift = "Mahngebühr"? ( die wollen geld! )


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