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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: ebay Recht-fragen
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erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
KalVasFlam

Leet
nabend,

hm ich hab mir bei ebay was ersteigert, und zwar zu einem Preis, der dem Verkäufer anscheinend nicht so ganz schmeckt. Er versucht sich jetzt raus zureden mit sagen wir mal "die post schickt das nicht da nur bis xx KG..." hab dem dann geschrieben ( nachdem ich hier nahcgefragt hatte, danke nochmals! ) das er es mir über fedex, ups mir zukommen lassen kann. Nunja seitdem keien ANtwort mehr.

Welche Schritte kann ich denn so einleiten? mit Anwalt drohen? Ebay direkt anschreiben?
10.11.2004 20:37:22  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
Du hast als Käufer kein 100% Anrecht auf die Ware.

Er kann einfach sagen dass er die Ware anderweitig verkauft hat.
10.11.2004 20:40:01  Zum letzten Beitrag
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Ball

Ball
Du kannst nichts machen.

Ball
10.11.2004 20:40:07  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
Zeig doch mal die Auktion, ich wüsste gerne worüber genau wir hier reden. Und wie lange ist die letzte Antwort her? Stunden, Tage, Wochen?
10.11.2004 20:40:11  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

AUP Brot 18.02.2024
Direkt Mail, dass wenn er nicht in 72 Stunden antwortet eine Abmahnung vom Anwalt kommt.

Zack, so schnell hast du noch nie Mail bekommen.

Dem geht der Arsch auf Grundeis.
10.11.2004 20:40:14  Zum letzten Beitrag
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Raskir

Raskir
...
alle 2 Tage ein neuer "Ich brauche rechtliche Hilfe bei Ebay"-Thread. So muss das.
10.11.2004 20:40:20  Zum letzten Beitrag
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Nasher

Phoenix
Schreib im halt ne negative Bewertung, viel mehr wirst du nicht tun können.
10.11.2004 20:42:14  Zum letzten Beitrag
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KalVasFlam

Leet
 
Zitat von Raskir
alle 2 Tage ein neuer "Ich brauche rechtliche Hilfe bei Ebay"-Thread. So muss das.




klar, ich muss ja wissen worasn ich bin, gibt ja sicherlich viele hier die schon mehr mit Ebay am ackern sind, da fragt man doch die freundlichen p0t-ler Breites Grinsen Breites Grinsen Breites Grinsen
10.11.2004 20:42:24  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von mouz.efalle
Du hast als Käufer kein 100% Anrecht auf die Ware.

Er kann einfach sagen dass er die Ware anderweitig verkauft hat.




Ah klar. Der verkauft die Ware einfach und damit hat sich die Sache gegessen und KalVasFlam hat einfach Pech gehabt. Ist klar, ja.... Pillepalle




E-Street... No Retreat, no Surrender
10.11.2004 20:44:07  Zum letzten Beitrag
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KalVasFlam

Leet
 
Zitat von AJ Alpha
Direkt Mail, dass wenn er nicht in 72 Stunden antwortet eine Abmahnung vom Anwalt kommt.

Zack, so schnell hast du noch nie Mail bekommen.

Dem geht der Arsch auf Grundeis.





kann man ja mal ausprobieren, ich warte jetzt mal noch bis morgen Abend, dann werd ich mal nen schreiben aufsetzen.

Man kann ja per ebay kontakt die Strasse Wohnort etc von demjeniegen herausfinden der einem das Produkt verkauft hat, aber ob das rechtens ist diese Kontaktmöglichkeit zu nutzen um per Telefonbuch die Telenummer herauszusuchen Breites Grinsen
10.11.2004 20:46:57  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
Bitte beachten
 
Zitat von [Caveman]
Zeig doch mal die Auktion, ich wüsste gerne worüber genau wir hier reden. Und wie lange ist die letzte Antwort her? Stunden, Tage, Wochen?

10.11.2004 20:48:12  Zum letzten Beitrag
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*ox*

Arctic Female
 
Zitat von mouz.efalle
Du hast als Käufer kein 100% Anrecht auf die Ware.

Er kann einfach sagen dass er die Ware anderweitig verkauft hat.



Pillepalle
10.11.2004 20:48:17  Zum letzten Beitrag
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AJ Alpha

AUP Brot 18.02.2024
Schick ihm einfach einen Brief, den du mit deinem eigenen Blut schreibst. Darin steht:

ICH WILL DEINE WARE NICHT!
10.11.2004 20:48:37  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
Sag doch mal, worum es geht.
Wenn der Preis so niedrig ist, wird es sich kaum lohnen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Rein theoretisch sieht es so aus:

Mit Schluss der "Auktion" kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande, wie der BGH erst kürzlich festgestellt hat (deshalb auch Auktion in Anführungszeichen).

Damit hast du einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes, den du auch gerichtlich einklagen kannst.
Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung nicht nach, kannst du dir - nach Fristsetzung - gleichwertigen Ersatz beschaffen, und - wenn du mehr zahlen musst - den Differenzbetrag als Schadensersatz fordern.

Die Ausrede mit der Post zieht nicht. Darüber hätte sich der Verkäufer Gedanken machen müssen, bevor er den Artikel bei ebay eingestellt hat. Je nach Beschreibung in der "Auktion" ist er verpflichtet, dir den Artikel zu schicken, oder dir zur Abholung bereit zu stellen.
Wenn da was von Versandkosten steht, muss er auch versenden.
Wie er das macht, ist nicht dein Problem.

Soviel zur Theorie.

Praktisch sieht es so aus, dass sich der ganze Aufwand und das Kostenrisiko (!) nicht lohnen.
Also schreib eine negative Bewertung und vergiss das Ganze...

Gruß,
André
10.11.2004 21:47:33  Zum letzten Beitrag
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Haista-Vittu

Marine NaSe
 
Zitat von *ox*
 
Zitat von mouz.efalle
Du hast als Käufer kein 100% Anrecht auf die Ware.

Er kann einfach sagen dass er die Ware anderweitig verkauft hat.



Pillepalle



Das Versteh ich auch nicht, Vertrag ist Vertrag.
Kannst ja auch keinen Porsche einstellen, die Kohle einsacken und dann sagen wäre aanderweitig verkauft worden.
10.11.2004 21:50:43  Zum letzten Beitrag
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RunAtTheSun

Arctic
wenn du zum anwalt gehst hier das auch für landgerichte zuständige urteil:

Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 13/01

will sagen der muss die ware rausrücken

gruß

edit1: schreib mal was draus geworden ist

pps: kannst ja einen brief schreiben, wo du erst die auktion beschreibst und am ende was wie:
gemäß dem urteil des bundesgerichtshofes vom 7.November 2001, Aktenzeichen VIII ZR 13/01 mache ich sie darauf aufmerksam, dass..... ansonsten werde ich rechtliche schritte einleiten.

und das ganze per EINSCHREIBEN schicken.

edit2:nachzulesen bei http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RunAtTheSun am 10.11.2004 22:03]
10.11.2004 21:52:51  Zum letzten Beitrag
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OlliOLLIOlli

olli
ich stimme agnus zu.
10.11.2004 21:55:49  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von E-Street
 
Zitat von mouz.efalle
Du hast als Käufer kein 100% Anrecht auf die Ware.

Er kann einfach sagen dass er die Ware anderweitig verkauft hat.




Ah klar. Der verkauft die Ware einfach und damit hat sich die Sache gegessen und KalVasFlam hat einfach Pech gehabt. Ist klar, ja.... Pillepalle




E-Street... No Retreat, no Surrender



Wenn du die Auktion gewinnst und keine Kontodaten oder sonstiges vom Verkäufer bekommst, hast du kein Anrecht auf die Ware, speziell dann nicht, wenn der Verkäufer dir sagt, dass er die Ware anderweitig verkauft hat.

Hast du ihm das Geld überwiesen (d.h. wenn es eine Zahlungsaufforderung gab), dann hast du ein Recht auf dein Geld/auf die Ware.

Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.
10.11.2004 22:50:19  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
verschmitzt lachen
Geil, dann muss ich bei ebay also nur noch mein Zeug rausrücken wenn mir der Endstand der Auktion gefällt? Sehr gut. Das wird den Typ freuen, der meine CPU viel zu billig ersteigert hat.

/e: In Anbetracht der Langsamdenker: Das ist ein Scherz mit dem ich verdeutlich will, das ich die über meinem Beitrag gemachte Aussage für nicht zutreffend halte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Caveman] am 10.11.2004 22:55]
10.11.2004 22:53:56  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von mouz.efalle
Wenn du die Auktion gewinnst und keine Kontodaten oder sonstiges vom Verkäufer bekommst, hast du kein Anrecht auf die Ware



Was haben Kontodaten mit einem "Anrecht" zu tun?

Der Vertrag kommt mit dem Ende der "Auktion" zustande. Wie genau er zustande kommt, darüber besteht etwas Uneinigkeit - aber er kommt zustande, hat der BGH nicht nur in dem Rückgaberecht-Urteil gesagt.

Und, egal was hier behauptet wird, es gilt immer noch: pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten).

 
, speziell dann nicht, wenn der Verkäufer dir sagt, dass er die Ware anderweitig verkauft hat.



Dann mag vielleicht der Anspruch auf Lieferung der Ware wegen Unmöglichkeit untergegangen sein, aber der Vertrag wird dadurch in seiner Wirksamkeit nicht berührt - dann kommen eben vertragliche Sekundäransprüche zum tragen. Schadensersatz z.B. oder das Surrogat aus dem 2. Vertrag.

 
Hast du ihm das Geld überwiesen (d.h. wenn es eine Zahlungsaufforderung gab), dann hast du ein Recht auf dein Geld/auf die Ware.



fear the mighty Abstraktions- und Trennungsprinzip!

Oder knapp gesagt: falsch.

 
Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.



Wenn der Verkäufer vorleistungspflichtig ist, warum nicht? Oder wenn der Verkäufer nach Vertragsschluß vor Leistung schon seine Leistung verweigert, warum soll dann der Käufer noch leisten, um klagen zu können?


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 10.11.2004 23:29]
10.11.2004 23:27:06  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
 
Zitat von AngusG
Sag doch mal, worum es geht.
Wenn der Preis so niedrig ist, wird es sich kaum lohnen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Rein theoretisch sieht es so aus:

Mit Schluss der "Auktion" kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande, wie der BGH erst kürzlich festgestellt hat (deshalb auch Auktion in Anführungszeichen).

Damit hast du einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes, den du auch gerichtlich einklagen kannst.
Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung nicht nach, kannst du dir - nach Fristsetzung - gleichwertigen Ersatz beschaffen, und - wenn du mehr zahlen musst - den Differenzbetrag als Schadensersatz fordern.

Die Ausrede mit der Post zieht nicht. Darüber hätte sich der Verkäufer Gedanken machen müssen, bevor er den Artikel bei ebay eingestellt hat. Je nach Beschreibung in der "Auktion" ist er verpflichtet, dir den Artikel zu schicken, oder dir zur Abholung bereit zu stellen.
Wenn da was von Versandkosten steht, muss er auch versenden.
Wie er das macht, ist nicht dein Problem.

Soviel zur Theorie.

Praktisch sieht es so aus, dass sich der ganze Aufwand und das Kostenrisiko (!) nicht lohnen.
Also schreib eine negative Bewertung und vergiss das Ganze...

Gruß,
André



genau das wollt ich auch grad schreiben


@Tyler

Geile Signatur Augenzwinkern

Carthago is ja nu schon platt Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von y-x am 10.11.2004 23:33]
10.11.2004 23:29:30  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
verschmitzt lachen
 
Zitat von TylerDurdan
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.



Lass deinen Bender umarbeiten, der brauch anstelle der Robe eine Toga fröhlich
10.11.2004 23:29:56  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von TylerDurdan
[b]Text



Ich weiß definitiv, dass es Urteile gab bei denen der Verkäufer einen Artikel über einen Freund verkauft hat und der Käufer bei eBay hatte keinen Anspruch auf die Ware.
10.11.2004 23:33:26  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von E-Street
 
Zitat von mouz.efalle
Du hast als Käufer kein 100% Anrecht auf die Ware.

Er kann einfach sagen dass er die Ware anderweitig verkauft hat.



Ah klar. Der verkauft die Ware einfach und damit hat sich die Sache gegessen und KalVasFlam hat einfach Pech gehabt. Ist klar, ja.... Pillepalle




Wenn du die Auktion gewinnst und keine Kontodaten oder sonstiges vom Verkäufer bekommst, hast du kein Anrecht auf die Ware, speziell dann nicht, wenn der Verkäufer dir sagt, dass er die Ware anderweitig verkauft hat.

Hast du ihm das Geld überwiesen (d.h. wenn es eine Zahlungsaufforderung gab), dann hast du ein Recht auf dein Geld/auf die Ware.

Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.




wenn man sich den mist, den du hier von dir gibst, mal auf der zunge zergehen läßt, kann nur hoffen, daß deine rechtliche meinung niemals - auch nur bei einer kleinigkeit - von gewicht sein wird.
10.11.2004 23:33:47  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von [Caveman]
 
Zitat von TylerDurdan
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.



Lass deinen Bender umarbeiten, der brauch anstelle der Robe eine Toga fröhlich



Wenn ich dann beide Bender benutzen kann, lauf ich gerne mal mit nem Cato-Bender rum Breites Grinsen

Die Körperhaltung ist ja schonmal übertragbar fröhlich
Anstatt dem Schönfelder noch ne Schriftrolle und voilà...


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.
10.11.2004 23:36:08  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von TylerDurdan
Text



Ich weiß definitiv, dass es Urteile gab bei denen der Verkäufer einen Artikel über einen Freund verkauft hat und der Käufer bei eBay hatte keinen Anspruch auf die Ware.

Fundstelle?

Das hat aber mit dem hier vorgetragenen Fall ziemlich wenig zu tun, meinst du net?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 10.11.2004 23:38]
10.11.2004 23:37:41  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
verschmitzt lachen
 
Zitat von mouz.efalle
Ich weiß definitiv, dass es Urteile gab bei denen der Verkäufer einen Artikel über einen Freund verkauft hat und der Käufer bei eBay hatte keinen Anspruch auf die Ware.



Hast du meinen Post gelesen? Ich glaube kaum.

Ich schreibe doch explizit, daß der Wegfall des Primäranspruches (hier: "Lieferung der Ware") nicht den Vertrag an sich entfallen läßt, der ist ja gerade die Grundlage für weitergehende Schadensersatzansprüche.

Ich glaub, ich mach irgendwann mal ne Jura-FAQ für absolute Laien im Stil von der "Sendung mit der Maus"... mit den Augen rollend

Ok, ich hab jetzt auch nicht wirklich Lust, das ganze auszufächern, die Römer warten schließlich darauf, daß ich sie mit meinen Elefanten überrolle... verdammt, warum macht die Total War-Reihe so süchtig? peinlich/erstaunt


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.
10.11.2004 23:40:44  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von TylerDurdan
Text



Ich weiß definitiv, dass es Urteile gab bei denen der Verkäufer einen Artikel über einen Freund verkauft hat und der Käufer bei eBay hatte keinen Anspruch auf die Ware.

Fundstelle?

Das hat aber mit dem hier vorgetragenen Fall ziemlich wenig zu tun, meinst du net?



Wieso? Der Verkäufer kann doch sagen das er den Artikel anderweitig verkauft hat und somit hat der Threadstarter Pech gehabt.
10.11.2004 23:41:32  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von TylerDurdan
Text



Ich weiß definitiv, dass es Urteile gab bei denen der Verkäufer einen Artikel über einen Freund verkauft hat und der Käufer bei eBay hatte keinen Anspruch auf die Ware.

Fundstelle?

Das hat aber mit dem hier vorgetragenen Fall ziemlich wenig zu tun, meinst du net?



Wieso? Der Verkäufer kann doch sagen das er den Artikel anderweitig verkauft hat und somit hat der Threadstarter Pech gehabt.

Kopf gegen die Wand schlagen
Lies zuerst deinen Post und danach Tylers.
Du redest von einem Fall (so wie du ihn darstellst) in dem jemand eine Ware ÜBER EINEN FREUND verkauft hat - also unter dem Login eines anderen - und jetzt redest du davon, dass er den andwerweitig verkauft hat.
Ich sehe da keinerlei gemeinsame Grundlage - außer ebay.
10.11.2004 23:43:45  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von Hessenpower
wenn man sich den mist, den du hier von dir gibst, mal auf der zunge zergehen läßt, kann nur hoffen, daß deine rechtliche meinung niemals - auch nur bei einer kleinigkeit - von gewicht sein wird.



Wenn du Depp ganz genau lesen würdest was ich geschrieben hab, hättest du auch gesehen, dass ich das hier geschrieben hab:
 
Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.


Das es solche Urteile gab weiß ich definitiv. Mit welchem Hintergrund weiß ich aber nicht.
10.11.2004 23:44:43  Zum letzten Beitrag
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 Thema: ebay Recht-fragen
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