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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: ebay Recht-fragen
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von webLOAD
Kopf gegen die Wand schlagen
Lies zuerst deinen Post und danach Tylers.
Du redest von einem Fall (so wie du ihn darstellst) in dem jemand eine Ware ÜBER EINEN FREUND verkauft hat - also unter dem Login eines anderen - und jetzt redest du davon, dass er den andwerweitig verkauft hat.
Ich sehe da keinerlei gemeinsame Grundlage - außer ebay.



Wenn du etwas über deinen Freund an eine 3. Person verkaufst, dann benutzt dein Freund 'n eBay Account? Mata halt...
Wenn mir jemand sagt "Hey stell bitte dies und jenes zum Verkauf", ich das ganze für ihn mach er das ganze aber anderweitig verkauft, so muss ich dafür nicht gerade stehen.
10.11.2004 23:46:56  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von webLOAD
Kopf gegen die Wand schlagen
Lies zuerst deinen Post und danach Tylers.
Du redest von einem Fall (so wie du ihn darstellst) in dem jemand eine Ware ÜBER EINEN FREUND verkauft hat - also unter dem Login eines anderen - und jetzt redest du davon, dass er den andwerweitig verkauft hat.
Ich sehe da keinerlei gemeinsame Grundlage - außer ebay.



Wenn du etwas über deinen Freund an eine 3. Person verkaufst, dann benutzt dein Freund 'n eBay Account? Mata halt...
Wenn mir jemand sagt "Hey stell bitte dies und jenes zum Verkauf", ich das ganze für ihn mach er das ganze aber anderweitig verkauft, so muss ich dafür nicht gerade stehen.

Sagmal, das ganze hier ist müßig.
Du redest von irgendeinem Fall ohne Fundstelle den du nicht vernünftig beschreibst.

Und du redest von der Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB und gem. dem Offenkundigkeitsprinzip in § 164 II BGB kannst du nicht gem. § 119 BGB (Willensmängel) anfechten. Also kommt ein wirksamer KV zwischen dem Käufer und demjenigen, ders bei eBay reingestellt hat zustande.
Aufgrund objektiver Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB könnte die Leistung ausgeschlossen sein, dann kann der Käufer aber Schadensersatz verlangen.
Das hat Tyler aber alles schon erläutert.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 10.11.2004 23:53]
10.11.2004 23:51:21  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
@ mouz

RAUS HIER!

Wenn man was über einen Freund verkauft hat das weniger als nix mim Problem zu tun, das hier vorliegt.

@Allgemein:

Hier ist jetzt Sammelbecken für Jurastudenten ja?

Ich brechs studium ab und werd Ebayrechtsberater
Breites Grinsen

immer nur die selben probleme
10.11.2004 23:52:06  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von y-x
Ich brechs studium ab und werd Ebayrechtsberater
Breites Grinsen



Tu das nicht... ich rieche Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz Augenzwinkern


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.
10.11.2004 23:53:38  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von Hessenpower
wenn man sich den mist, den du hier von dir gibst, mal auf der zunge zergehen läßt, kann nur hoffen, daß deine rechtliche meinung niemals - auch nur bei einer kleinigkeit - von gewicht sein wird.



Wenn du Depp ganz genau lesen würdest was ich geschrieben hab, hättest du auch gesehen, dass ich das hier geschrieben hab:
 
Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.


Das es solche Urteile gab weiß ich definitiv. Mit welchem Hintergrund weiß ich aber nicht.




alleine mit diesem beitrag disqualifizierst du dich selbst. und jetzt ab ins trollland mit dir!
10.11.2004 23:55:34  Zum letzten Beitrag
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Lord of Chaos

Arctic
froehlich grinsen
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von y-x
Ich brechs studium ab und werd Ebayrechtsberater
Breites Grinsen



Tu das nicht... ich rieche Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz Augenzwinkern


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.


und ausserdem würdest du uns doch die Preise vermiesen, indem du das hier kostenlos machst Breites Grinsen

Und dann heißt es doch sowieso immer "Hmm... ok, aber ich warte nochmal, was Tyler dazu sagt "

achja, darf man das hier kopieren? peinlich/erstaunt
m Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lord of Chaos am 10.11.2004 23:57]
10.11.2004 23:56:37  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von Hessenpower

alleine mit diesem beitrag disqualifizierst du dich selbst. und jetzt ab ins trollland mit dir!



Achja und warum Trollkönig? Weil ich nur ein Teil gequotet hab und du den ganzen Zusammenhang nicht kapierst?
10.11.2004 23:58:33  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von y-x
Ich brechs studium ab und werd Ebayrechtsberater
Breites Grinsen



Tu das nicht... ich rieche Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz Augenzwinkern


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.



halt ich fürn gerüst Augenzwinkern
11.11.2004 0:03:39  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von mouz.efalle
Wenn du die Auktion gewinnst und keine Kontodaten oder sonstiges vom Verkäufer bekommst, hast du kein Anrecht auf die Ware, speziell dann nicht, wenn der Verkäufer dir sagt, dass er die Ware anderweitig verkauft hat.



Das hab ich gepostet weil ich lustig war obwohl ich nichts drüber weiß. Geil, gell? Verbiet's mir doch :O

 
Zitat von mouz.efalle
Hast du ihm das Geld überwiesen (d.h. wenn es eine Zahlungsaufforderung gab), dann hast du ein Recht auf dein Geld/auf die Ware.



Das ist ja wohl selbstverständlich

 
Zitat von mouz.efalle
Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.



Das es so ein Urteil gab/gibt meinte ich eben mitbekommen zu haben, beim weiteren Nachdenken dann in den Sinn gekommen das es tatsächlich sowas gab. Ich wusste jedoch nur die Hintergründe nicht.

Wenn du jetzt irgendwelche Probleme hast, geh weinen oder verklag mich doch weil ich einfach was gepostet hab ohne 100% Ahung zu haben. Verklag dann aber bitte 9/10 vom pOT, RPK und Darhop etc.
11.11.2004 0:03:47  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
Im Übrigen würd ich gerne mal wissen was passiert wenn ein Artikel (z.B. Arbeitsspeicher) während der Auktion kaputt geht.
11.11.2004 0:12:06  Zum letzten Beitrag
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TetraPak

Leet
 
Zitat von mouz.efalle
Im Übrigen würd ich gerne mal wissen was passiert wenn ein Artikel (z.B. Arbeitsspeicher) während der Auktion kaputt geht.



dann muss der verkäufer die auktion vorzeitig beenden und der artikel wird nicht verkauft
11.11.2004 0:14:00  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von mouz.efalle
 
Zitat von mouz.efalle
Wenn du die Auktion gewinnst und keine Kontodaten oder sonstiges vom Verkäufer bekommst, hast du kein Anrecht auf die Ware, speziell dann nicht, wenn der Verkäufer dir sagt, dass er die Ware anderweitig verkauft hat.



Das hab ich gepostet weil ich lustig war obwohl ich nichts drüber weiß. Geil, gell? Verbiet's mir doch :O

 
Zitat von mouz.efalle
Hast du ihm das Geld überwiesen (d.h. wenn es eine Zahlungsaufforderung gab), dann hast du ein Recht auf dein Geld/auf die Ware.



Das ist ja wohl selbstverständlich

 
Zitat von mouz.efalle
Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.



Das es so ein Urteil gab/gibt meinte ich eben mitbekommen zu haben, beim weiteren Nachdenken dann in den Sinn gekommen das es tatsächlich sowas gab. Ich wusste jedoch nur die Hintergründe nicht.

Wenn du jetzt irgendwelche Probleme hast, geh weinen oder verklag mich doch weil ich einfach was gepostet hab ohne 100% Ahung zu haben. Verklag dann aber bitte 9/10 vom pOT, RPK und Darhop etc.



Im Übrigen find ichs aber toll, dass du dich mit 4 oder 5 Juristen anlegst, ohne anscheinend auch nur die geringsten Vorkenntnisse zu haben. Aber natürlich hast dann du Recht weil du ja "definitiv solche Urteile kennst" (natürlich ohne die geringste Quellenangabe oder einem genauen Sachverhalt. Nicht, dass sowas eine Rolle spielen würde mit den Augen rollend ) Wir sind unwürdig...



E-Street... No Retreat, no Surrender
11.11.2004 1:08:03  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
Ihihi schön wie du rumheulst. Schonmal was von provokation gehört und wenn dir es nicht passt das jemand in 'nem Thread replied obwohl er keine Ahung hat, dann solltest du das ganze Internet verklagen oder dich in dein Zimmer einschließen und dich so lange im Kreis drehen bis du verpuffst.

Im übrigen hab ich mich nicht mit "4 oder 5 Juristen" angelegt. Ich hab zuerst gepostet also haben diese sich mit mir angelegt. Aber um das zu kapieren bist du wohl doch zu ploet.
11.11.2004 7:32:56  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
verschmitzt lachen
Ich stelle fest, mouz hat über 7h Stunden gepennt!
Haut euch doch hier nicht die Köppe ein! Wegen so einem Kack!
11.11.2004 7:37:50  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
Find's lustig das, obwohl man zugegeben hat etwas geschrieben zu haben ohne Ahung gehabt zu haben, immer noch dumm angemacht wird von irgendwelchen Dummköppen die sich diese geniale Gelegenheit, ihr Ego durch 'n billigen Flame aufzubessern, nicht nehmen lassen wollen.

Außerdem sollten manche Leute wissen das eBay in Sachen Gesetze auf 'nem schmalen Grat wandert. Siehe die Sache mit dem Haus für 1€ (im Text stand: "nicht unter 162 000€"). Wie das Urteil ausgefallen ist weiß ich nicht. Falls zugunsten des Verkäufers:
Der Kaufvertrag bezog sich auf die Summe von EUR 1, was sagt ihr Juristen denn dazu?

Ich frag mich nämlich auch warum ein Verkäufer von seiner Auktion zurücktreten darf (siehe Tetra's Kommentar), das Gebot eines Käufers aber bindend ist.
11.11.2004 7:49:37  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
weil ich für den rest keine zeit habe: du kannst auch gebote zurücknehmen lassen.
11.11.2004 7:56:59  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von mouz.efalle
Find's lustig das, obwohl man zugegeben hat etwas geschrieben zu haben ohne Ahung gehabt zu haben, immer noch dumm angemacht wird von irgendwelchen Dummköppen die sich diese geniale Gelegenheit, ihr Ego durch 'n billigen Flame aufzubessern, nicht nehmen lassen wollen.

Außerdem sollten manche Leute wissen das eBay in Sachen Gesetze auf 'nem schmalen Grat wandert. Siehe die Sache mit dem Haus für 1€ (im Text stand: "nicht unter 162 000€"). Wie das Urteil ausgefallen ist weiß ich nicht. Falls zugunsten des Verkäufers:
Der Kaufvertrag bezog sich auf die Summe von EUR 1, was sagt ihr Juristen denn dazu?

Ich frag mich nämlich auch warum ein Verkäufer von seiner Auktion zurücktreten darf (siehe Tetra's Kommentar), das Gebot eines Käufers aber bindend ist.



Die Parteien haben sich verglichen.
Der Verkäufer zahlt 5.000,- € an den Käufer (ich glaube, es war eine Käuferin).

Das Gericht hatte dazu geraten, weil der Ausgang des Rechtsstreits offen war.
Einerseits liegt es nämlich beim Verkäufer, ein Mindest-Startgebot einzugeben. Wenn er dabei einen Euro angibt, muss er damit rechnen, dass die Auktion mit einem sehr niedrigen Höchstgebot endet.
Andererseits hätte die Käuferin den Hinweis "nicht unter 162.000 €" lesen müssen.

Der Anwalt der Käuferin sagte, er habe dem Vergleich zugestimmt, weil der Verkäufer - ein Makler - finanziell eh nicht gut da steht, und daher die Vollstreckung im Falle des Obsiegens wahrscheinlich ins Leere gelaufen wäre.

Gruß,
André

Edith sagt, ich - als einer der sich hier tummelnden Juristen - sollte ja einen Kommentar dazu geben:

Meiner bescheidenen Ansicht nach hätte die Klage abgewiesen werden müssen.
Wer an einer Auktion bei ebay teilnimmt sollte, vor allem wenn es um Sachen von hohem Wert geht, das Angebot des Verkäufers ganz genau lesen.
Wenn dort steht, dass der Verkäufer nicht unter einem bestimmten Betrag verkaufen will, so wird das auch Inhalt des Angebotes.
Der Verkäufer stellt sein Angebot damit unter die Bedingung, dass diese Mindestsumme erreicht wird.
Daran ist der Käufer gebunden, denn er kann sich nicht darauf berufen, dass der Verkäufer die Auktion bei 1,- € starten lässt.

Inhalt des Angebotes ist der Text der Artikelbeschreibung. Steht dort, dass nicht unter 162.000,- € verkauft wird, und bietet der Käufer dann weniger, liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor, und damit kein Vertrag.

Sogar ich als Nicht-Ebayer weiß, dass diese 1-Euro-Startgebote von den Verkäufern genutzt werden, um die Auktion in den Übersichten interessanter zu machen, und so Interessenten auf die Seite zu locken.
Steht aber dann expressis verbis im Text, dass nicht unter 162.000,- € verkauft wird, geht dies dem 1-Euro-Startpreis vor.

Ist ein solches Verhalten der Verkäufer unerwünscht, muss ebay halt dagegen vorgehen. Das berührt aber nicht den Vertragsschluss an sich.

Gruß,
André
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 11.11.2004 8:45]
11.11.2004 8:32:35  Zum letzten Beitrag
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1-2-3

1-2-3
betruebt gucken
 
Zitat von mouz.efalle
Find's lustig das, obwohl man zugegeben hat etwas geschrieben zu haben ohne Ahung gehabt zu haben, immer noch dumm angemacht wird von irgendwelchen Dummköppen die sich diese geniale Gelegenheit, ihr Ego durch 'n billigen Flame aufzubessern, nicht nehmen lassen wollen.

Außerdem sollten manche Leute wissen das eBay in Sachen Gesetze auf 'nem schmalen Grat wandert. Siehe die Sache mit dem Haus für 1€ (im Text stand: "nicht unter 162 000€"). Wie das Urteil ausgefallen ist weiß ich nicht. Falls zugunsten des Verkäufers:
Der Kaufvertrag bezog sich auf die Summe von EUR 1, was sagt ihr Juristen denn dazu?

Ich frag mich nämlich auch warum ein Verkäufer von seiner Auktion zurücktreten darf (siehe Tetra's Kommentar), das Gebot eines Käufers aber bindend ist.


Wenn du nur juristischen Dünnschiss im Hirn hast, dann lass ihn doch bitte dort und lad ihn nicht in dem Thread hier ab und verwirr vermeintlich Hilfesuchende
11.11.2004 10:17:40  Zum letzten Beitrag
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Morph3us

Arctic
Ist mir bei Ebay auch noch nie passiert:

Ihre Artikel werden in der Regel innerhalb der nächsten 2-3 Tage verschickt. Sie erhalten dann ebenfalls eine Mail.
Leider können die Sendungen mit weniger als 16 Karten erst am 15.11. verschickt werden, da - man glaubt es kaum - keine Briefmarken mehr in unserer Postfilliale sind und sie erst am 15. wieder welche reinbekommen. Und lustigerweise die Hotline der Post mir nicht erzählen konnte wo es noch welche gibt. Die Versandbestätigung wird schon früher kommen, da die Sachen wahrscheinlich früher an die PSSA gegeben werden, aber die die Sendungen erst dann frankieren können wenn es wieder Marken gibt wird es vorm 15. nichts. Bevor jemand fragt: Ich war natürlich bereits bei noch einer Filliale und die hatten auch keiner mehr. Ich hoffe Sie nehmen uns dieses Verzögerung nicht übel, aber damit das es keine Marken mehr gibt hatten wir nicht gerechnet.

Ok die Mail ist schon vor 3 Tagen gekommen, hab aber eben erst den Thread gesichtet und dachte des passt.

Wenn es jemanden interessiert, es waren Magic The Gathering Karten und jetzt darf ich noch warten.
11.11.2004 16:57:11  Zum letzten Beitrag
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mouz.efalle

Phoenix
 
Zitat von 1-2-3
Wenn du nur juristischen Dünnschiss im Hirn hast, dann lass ihn doch bitte dort und lad ihn nicht in dem Thread hier ab und verwirr vermeintlich Hilfesuchende



Süß aber ich hab mich nirgendswo in den einfachen Behauptungen auf irgendwelche juristischen Kenntnisse von mir berufen. Ich hab lediglich gesagt das ich 'n Urteil im Hinterkopf habe, wenn du das nicht kapierst hast du wohl nur Dünnschiss im Hirn Bub
11.11.2004 21:01:27  Zum letzten Beitrag
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B0rG*

Gordon
verschmitzt lachen
 
Zitat von mouz.efalle
von irgendwelchen Dummköppen



Futura du Dummkopf!

Das wollte ich schon immer mal sagen! o//


Im übrigen bin ich der Meinung, dass es hier ein Script braucht, dass automaitsch nur Tyler in Threads posten darf, in denen das Wort "Recht" vorkommt
11.11.2004 22:24:05  Zum letzten Beitrag
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kleiner blauer Schlumpf

AUP kleiner blauer Schlumpf 02.09.2011
 
Zitat von mouz.efalle

Wenn du Depp



Halt dich mal zurück, immerhin is das schon dein zweiter Account, und ne Besserung kann ich nicht sehen...
11.11.2004 22:29:03  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Mouz, geh mal in ne BGB-AT oder Schuldrechts Vorlesung, komm zwei Stunden später wieder raus, lies den Post nochmal und hoffe, dass du noch editieren kannst.


(Jura-Erstis sind echt die grössten Klugscheisser. Mit zunehmenden Semester ändert sich nur der stimmigere Inhalt, die Klugscheisserei bleibt. Breites Grinsen)




Crutschie ... always a CT
11.11.2004 22:38:48  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von mouz.efalle
Im Übrigen würd ich gerne mal wissen was passiert wenn ein Artikel (z.B. Arbeitsspeicher) während der Auktion kaputt geht.




§437 BGB

Wenns dir spass macht, suich die die Paragraphenkatte dazuu raus.


Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 11.11.2004 22:47]
11.11.2004 22:46:36  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Crutschie
 
Zitat von mouz.efalle
Im Übrigen würd ich gerne mal wissen was passiert wenn ein Artikel (z.B. Arbeitsspeicher) während der Auktion kaputt geht.




§437 BGB

Wenns dir spass macht, suich die die Paragraphenkatte dazuu raus.


Crutschie ... always a CT



*hüstel*
Wenn der Speicher schon während der Auktion, also noch vor Vertragsschluss, zerstört wird, liegt ein Fall der anfänglichen subjektiven Unmöglichkeit vor, § 275 Abs. 1 BGB.
Damit sind die Gewährleistungsregeln nicht anwendbar, sondern § 311 a BGB, mit der Folge, dass der Käufer nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 280, 281 BGB oder Aufwendungsersatz gem. §§ 280, 284 BGB verlangen kann, § 311 a Abs. 2 BGB.

Augenzwinkern

Gruß,
André
11.11.2004 23:14:55  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Hey, ich hab §433 aufgeschlagen und die Seite überflogen und er klang gut. Breites Grinsen


Und in §437 II kommt eh ein Verweis auf §281 .. Augenzwinkern


Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 11.11.2004 23:24]
11.11.2004 23:21:30  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Crutschie
Hey, ich hab §433 aufgeschlagen und die Seite überflogen und er klang gut. Breites Grinsen


Crutschie ... always a CT



Irgendwo muss man ja den Unterschied zwischen Studenten und richtigen Juristen erkennen.
Breites Grinsen

Gruß,
André
11.11.2004 23:24:34  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Jo! Ich geh jetzt saufen! Breites Grinsen


Crutschie ... always a CT
11.11.2004 23:26:17  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von mouz.efalle
Find's lustig das, obwohl man zugegeben hat etwas geschrieben zu haben ohne Ahung gehabt zu haben, immer noch dumm angemacht wird von irgendwelchen Dummköppen die sich diese geniale Gelegenheit, ihr Ego durch 'n billigen Flame aufzubessern, nicht nehmen lassen wollen.



Wenn ich keine Ahnung hab und das zugeben will, dann hört sich das aber irgendwie anders an, als bei dir... peinlich/erstaunt

 
Zitat von mouz.efalle
Ob das zu 100% so stimmt weiß ich nicht, ich meine aber mal ein paar Urteile mitbekommen zu haben, wo Leute Ware einklagten ohne bisher was dafür bezahlt zu haben.



Na gut, das sag ich nur, wenn ich mir zu 90% sicher bin, aber wenn das bei dir in der Gegend als Ausdruck für "keine Ahnung haben" verwendet wird - bitte Breites Grinsen


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.
12.11.2004 2:18:47  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
AngusG:

Bei der Hausbau-Aktion bin ich nicht ganz so sicher, ob das so einfach gegangen wäre. Zwar hat (wenn ich den komischen Zeitungsartikel richtig in Erinnerung hab) der Richter den Hinweis gegeben, daß er die Klage wohl abweisen wolle, aber gleichzeitig das "unseriöse Verhalten" des Beklagten moniert.

Außerdem ist ja immer noch umstritten, wie genau der Vertrag bei ebay zustande kommt. Sie kommen zustande, soviel ist festgestellt - aber das wie fehlt eben noch teilweise.

Wenn man in dem Fall strikt nach den ebay-AGB geht, ist der Fall klar: Haus bauen für 2,50 EUR.

Ebay-AGB, § 9 Nr. 1:
 
Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.



Und der Mindestpreis von 160.000,- Öre ist nicht wirklich eine "zusätzlich festgelegte Bedingung", da ist ja durch das Beispiel mit den Bewertungskriterien verdeutlicht, daß das nur Nebenbedingungen sein können, die essentialia negotii sind dadurch nicht aushebelbar.

Ich denke auch, daß das nicht angehen kann, daß man durch irgendwelchen zusätzlichen Text in der Artikelbeschreibung die Auktion einfach umgehen kann. Liegt meiner Meinung nach sehr nahe an "venire contra factium proprium" oder, wenn man das Einstellen des Artikels eben als Angebot sieht ein Dissenz quasi "innerhalb" der Willenserklärung. Wenn mit einer Willenserklärung erklärt wird, daß man ein Angebot abgibt mit dem Inhalt: "Ich verkauf an dich, höchster Bieter zu dem am Ende der Auktion höchsten Gebot" und gleichzeitig noch sagt: "Ich verkaufe erst für mindestens 160.000,- EUR"

Natürlich muß dann ausgelegt werden, aber ich finde nicht, daß das vom Empfängerhorizont her so zu verstehen ist, daß dann nicht der Auktionspreis gilt, sondern der irgendwo in der Artikelbeschreibung. Vor allem, wenn der "normale" Kunde sich eben auf die AGB von ebay verläßt.

Zumal die Modifizierung eines Preises irgendwo in der Artikelbeschreibung mir auch neben dieser "Dissenz"-Überlegung eher Bauchschmerzen bereitet. Der Preis (bzw. das aktuelle Gebot) steht bei ebay immer oben, darauf muß man sich verlassen können - in der Artikelbeschreibung kann man viel schreiben, textlich verstecken oder andere Gemeinheiten. Stichwort "Kleingedrucktes"... Von daher würde ich zur Ansicht tendieren, wer sein Mindestgebot nicht am Start angibt, der hat Pech gehabt, wenn nicht das rauskommt, was er haben will.

Aber da wird man wohl noch auf höchstrichterliche Rechtsprechung warten müssen - bis dahin ist beides vertretbar Augenzwinkern


Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Darktroll gesperrt werden muß.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 12.11.2004 2:43]
12.11.2004 2:43:10  Zum letzten Beitrag
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 Thema: ebay Recht-fragen
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