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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Handy mit Branding ersteigert ( und auch noch beschädigt )
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~Abrachius


... Aussen gut - innen dreck ?
 
Zitat von [NOTAC] blackpiranha
Aber wie soll der Verkäufer das Gerät nachbessern??



wenn du das aussenbranding weghaben willst lass dir ne neue schale geben .. die kosten doch nicht viel
30.11.2004 15:30:59  Zum letzten Beitrag
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[NOTAC] blackpiranha

Marine NaSe II
 
Zitat von Abrachius
 
Zitat von [NOTAC] blackpiranha
Aber wie soll der Verkäufer das Gerät nachbessern??



wenn du das aussenbranding weghaben willst lass dir ne neue schale geben .. die kosten doch nicht viel



will aber auch das Vodafone-Life bei der Displaytaste weghaben... das nervt
30.11.2004 15:32:26  Zum letzten Beitrag
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RPK-74

Phoenix
Wurde doch schon vorgeschlagen. Cheate das Teil weg.
30.11.2004 15:35:47  Zum letzten Beitrag
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fettesbrain

AUP fettesbrain 30.01.2009
Was ist denn ein Branding ? peinlich/erstaunt
30.11.2004 15:40:09  Zum letzten Beitrag
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Buschi

Buschi
wenn man bei ebay ein handy ersteigert und bei der Beschreibung irgendwo Vertragsverlängerung steht sollte man vorher erstmal nachfragen!
30.11.2004 15:43:54  Zum letzten Beitrag
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[freedom]DarkAngel

freedom_darkangel
Hab grad nich den ganzen Thread durchgelesen, aber wegen dem Vibrationsalarm ... Wenn das Handy am Ladegerät angeschlossen ist, funktioniert der Vibrationsalarm nicht. Hab mich damals auch gewundert Breites Grinsen
30.11.2004 15:44:24  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
Hi!

Ob du einen rechtlichen Anspruch auf Minderung bzw. Rücktritt hast, könnte man leichter mit dem Link zu der Auktion feststellen. Augenzwinkern
Nachbesserung fällt hier wohl aus, da auch der Verkäufer aus dem Brandinggerät nicht ohne Weiteres (evtl. Garantieverlust) ein neutrales Siemens-Gerät machen kann.

Die Frage ist, ob die Soll-Beschaffenheit erheblich von der Ist-Beschaffenheit abweicht. Im Streitfalle kommt es - wie so oft - darauf an, wie der Richter das sieht. Wenn er der Meinung ist, dass ein Aufdruck auf der Schale und die abweichende Belegung einer Taste den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes nicht wesentlich beeinflusst, wird er deinen Anspruch verneinen.

Wenn allerdings weithin bekannt ist, dass die Branding-Geräte unbeliebt sind und dadurch auch die erzielbaren Preise niedriger liegen als solche für neutrale Geräte, kann man auch eine wesentliche Abweichung annehmen, auch vor dem Hintergrund, dass die Bezeichnung (S65/S65v) eine andere ist, allerdings nur ein einziger kleiner Buchstabe. Augenzwinkern

Das Problem, das sich immer wieder in solchen Fällen ergibt, ist das Prozessrisiko, weil dadurch auch erhebliche Kosten entstehen können. Ob du das in Kauf nehmen willst, musst du selbst entscheiden.

Wenn du an dem Gerät nicht mehr interessiert bist, würde ich an deiner Stelle erstmal eine Mail an den Verkäufer schreiben. Erkläre - möglichst sachlich und nicht gleich mit wüsten Beschimpfungen - die Abweichungen des S65v von dem normalen S65, dass diese aus dem Angebot nicht ersichtlich waren, und warum dich diese Abweichungen stören. Vielleicht ist der Verkäufer ja einsichtig und auf eine gute Bewertung bedacht, und nimmt das Gerät sofort zurück. Es kann ja sein, dass er sich des Unterschiedes wirklich nicht bewusst war, weil er nicht so viel Ahnung hat.

Die andere Möglichkeit ist das Flashen und Ersatz der Schale.
Dabei ist natürlich die Frage, ob die Garantie dann erlischt.
Meines Erachtens geht die Rechtsprechung in letzter Zeit dazu über, die Hersteller mehr an die Garantie zu binden, auch wenn der Verbraucher sich nicht genau an die Bedingungen gehalten hat.
Als Beispiele kann man hier anführen, dass PCs als "offene Systeme" konzipiert sind und daher die Garantie nicht erlischt, wenn man zusätzliche Komponenten einbaut.
Auch bei Autos erlischt die Garantie nicht, wenn man die Inspektionen statt in der teuren Markenwerkstatt in einer billigeren freien Fachwerkstatt durchführen lässt.

Ich denke, ausschlaggebend für den Wegfall der Garantie muss sein, dass die Veränderung des Gerätes nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört, und den Mangel hervorgerufen oder wenigstens die Gefahr des Eintritts eines Mangels erhöht hat.
Sofern der Austausch der Handyschale ohne Beschädigung des Gerätes leicht vom durchschnittlichen Benutzer durchzuführen ist, dürfte angesichts der heutzutage weiten Verbreitung dieser Maßnahmen die Garantie für technische Mängel nicht erlöschen.
Anders könnte es beim Flashen der Software sein.
Sicher kann man eine Reklamation nach dem Flashen nicht mehr darauf stützen, dass das Handy dauernd "abstürzt" oder bestimmte Menüpunkte nicht mehr funktionieren.
Wenn aber der Hersteller des Gerätes selbst Software für das Gerät zum Download anbietet, und vielleicht sogar das Flashen als normalen Vorgang darstellt, kann man auch darüber diskutieren. Natürlich nicht, wenn der Hersteller ausdrücklich darauf hinweist, dass dadurch die Garantie erlischt.

Leider gibt's meines Wissens dazu noch keine obergerichtliche Rechtsprechung. Also ist die Gefahr des Garantieverlustes gegeben.
Von daher wieder deine Entscheidung, ob du das Risiko eingehen willst. Ich hab's mit meinem ST55 (ja ich weiß, scheiß Handy mit den Augen rollend ) gemacht, und bin glücklich damit.

Gruß,
André
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 30.11.2004 15:51]
30.11.2004 15:48:26  Zum letzten Beitrag
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~Abrachius


betruebt gucken Branding
 
Zitat von fettesbrain
Was ist denn ein Branding ? peinlich/erstaunt



is ähnlich wie bei Kühen die man branded um zu zeigen "Die gehört mir"
wobei das telefonen ja sone sache ist.

Ein branding zeigt sich in der Form das ein Anbieter wie D1 oder Vodafone zb eine eigene !veränderte! software auf das Handy aufspielen. bei dieser software sind funktionen an den betreiber angepasst und zum teil auch grafiken bzw buttons und ähnliches .. heisst du hast zb spezielle d1 klingeltöne, tastenfunktionen und hintergrund bilder. die kein mensch braucht weil jeder magenta hässlich findet mit den Augen rollend
ausserdem sind die dann noch so dreisst und hauen aussen auf die schale des handys fette nicht zu übersehende "aufkleber" drauf die das komplett dingen richtig hässlich aussehen lassen.
heisst, die machen das handy als solches absolut hässlich und unnütz mit den Augen rollend zumindest teilweise
bei meinem wars so ich hatte da wo die "mehr" taste war eine t-zone taste obwohl ich ein vodafone vertrag hab mit den Augen rollend oh man manche anbieter sind sogar zu blöd ein ungebrandedes handy zu verkaufen .. egal .. diese "mehr" taste bei einem sony ericsson hat unter anderem funtionen wie
rufton ein/aus
bluetooth ein/aus
infrarot ein/aus
notiz bereitstellen
telefonstatus
tastensperre ein/aus
aber dadurch dass da mal eine t-zone taste lag konnte ich auf diese funktionen nicht zugreifen, heisst ich musste um mein telefon auf lautlos zu stellen ins menu den entsprechenden eintrag unter profile auswählen und dann wieder zurück und dann noch die tastensperre aktivieren wo immer das auch möglich gewesen ist, ich habs nicht gefunden.
aber wenigsten konnte ich mich mit einem knopfdruck (t-zone) ins internet einwählen auch wenn ich garnicht wollte weil tastensperre war ja keine da, um da im internet auf t-zone so richtig geld zu lassen ..
schön ausgedacht lieber T-Online und Telekom Vollassi Robert "Ich-schlag-dir-die-Fresse-magentafarben" T.

Wütend man allein wenn ich übersoviel dreistigkeit nachdenke wird mir schlecht und ich krieg diese grüne hautfarbe
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abrachius am 30.11.2004 15:49]
30.11.2004 15:48:41  Zum letzten Beitrag
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fettesbrain

AUP fettesbrain 30.01.2009
Ah.. Super, danke! Ist ja wirklich assi... traurig
30.11.2004 15:59:54  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Handy mit Branding ersteigert ( und auch noch beschädigt )
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