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| Zitat von [Muh!]Shadow
Ich habe heute ne Mitteilung von GAVI bekommen, dass ich mir einen Termin für die Chipeinbringung durch Bill Gates holen kann. Es wäre alles in unterschiedliche Dringlichkeitsgruppen eingeteilt und es wäre nun ein Angebot für eine freiwillige Impfung, das ich wahrnehmen oder verfallen lassen kann.
War eigentlich ganz gut. Großen Umschlag erhalten mit insgesamt sechs Seiten (Anamnesebogen, Aufklärungsbogen, sonstigen Hinweisen und wie man einen Termin bekommen kann).
Dann enthaltenen QR-Code gescannt und n Termin online reservieren können, automatischer Folgetermin genau drei Wochen später included.
Ab Mittwoch Nachmittag bin ich dann auch augmentiert.
| | q
Glückwunsch. Wir dürfen weiterhin ungeimpft den Rettungswagen bemannen.
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drauf achtne dass du Firmware 1.3 bekommst, 1.0 hat noch Probleme mit den Diebstahlscannern bei Edeka
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Ich habe gerade Gotham geguckt, ich werde mir Formwandlungsskills wie Jane Doe wünschen. Hoffe Bill kanns wahr machen.
| Zitat von Peridan
Glückwunsch. Wir dürfen weiterhin ungeimpft den Rettungswagen bemannen.
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F Bruder.
Schon scheiße, ist glaub ich aber eher sone Kompetenzfrage. Wir haben unser eigenes Impfzentrum vor Ort und da ich häufig 1.Dienst bin und wir theoretisch aufgrund der Organisation auch zu Notfällen auf Intensivstation gerufen werden können oder Intensivpatienten im Untersuchungsraum betreuen müssen während wir viele Covid19-Patient:Innen haben, hieß es sicher dass ich (anders als bspw ein Labormediziner) auch Aerosolen ausgesetzt sein kann und daher höher priorisiert ist - auch wenn das eher geringer als bspw im RTW ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 02.01.2021 23:43]
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| Zitat von Peridan
Glückwunsch. Wir dürfen weiterhin ungeimpft den Rettungswagen bemannen.
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NRW?
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Ich habe heute ne Mitteilung von GAVI bekommen, dass ich mir einen Termin für die Chipeinbringung durch Bill Gates holen kann. Es wäre alles in unterschiedliche Dringlichkeitsgruppen eingeteilt und es wäre nun ein Angebot für eine freiwillige Impfung, das ich wahrnehmen oder verfallen lassen kann.
War eigentlich ganz gut. Großen Umschlag erhalten mit insgesamt sechs Seiten (Anamnesebogen, Aufklärungsbogen, sonstigen Hinweisen und wie man einen Termin bekommen kann).
Dann enthaltenen QR-Code gescannt und n Termin online reservieren können, automatischer Folgetermin genau drei Wochen später included.
Ab Mittwoch Nachmittag bin ich dann auch augmentiert.
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MasterShadowRace!!
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Da werden erstmal die Möbelhändler geimpft.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Ich habe heute ne Mitteilung von GAVI bekommen, dass ich mir einen Termin für die Chipeinbringung durch Bill Gates holen kann. Es wäre alles in unterschiedliche Dringlichkeitsgruppen eingeteilt und es wäre nun ein Angebot für eine freiwillige Impfung, das ich wahrnehmen oder verfallen lassen kann.
War eigentlich ganz gut. Großen Umschlag erhalten mit insgesamt sechs Seiten (Anamnesebogen, Aufklärungsbogen, sonstigen Hinweisen und wie man einen Termin bekommen kann).
Dann enthaltenen QR-Code gescannt und n Termin online reservieren können, automatischer Folgetermin genau drei Wochen später included.
Ab Mittwoch Nachmittag bin ich dann auch augmentiert.
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Gz!
Denk an uns Pöbel wenn Dir der dritte Penis wächst.
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| Zitat von -rantanplan-
Wenn man das aus der Froschperspektive anschaut - Ladenbesitzer, darf nicht aufmachen - stellt sich das naturgemäß anders dar als aus der Vogelperspektive. Aber die Grundrechte sind eigentlich auf die Froschperspektive, als Freiheitsrechte und Abwehrrechte des Einzelnen angelegt. Die Vogelperspektive kann diesen Rechten aber bestimmte Grenzen setzen (und nur das).
Und ja, selbstverständlich gibt es da auch noch das allmächtige Verhältnismäßigkeitsprinzip:
- Legitimer Zweck (ich brauche eine einschlägige gesetzliche Grundlage für die geplante Maßnahme)
- Geeignetheit (die Maßnahme wird voraussichtlich ihren Zweck erreichen)
- Erforderlichkeit (es gibt kein milderes Mittel)
Und dann macht man damit:
- Angemessenheit im engeren Sinne (Abwägung).
Keine Verordnung und kein Gesetz kann jede denkbare Fallgestaltung abbilden. Deshalb hat der Verordnungs- und der Gesetzgeber Spielräume für Pauschalierungen.
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Vielen Dank für den kurzen Rekurs in die Vorlesung Allgemeine Staatslehre - Herr Voßkuhle hat das nicht so schön anschaulich gemacht damals.
Allerdings muss ich sagen, dass der Unterschied zwischen Vogel- und Froschperspektive bei den "klassischen" (Freiheits-)Grundrechten stärker ausfällt als im hier vorliegenden Problem, das im Kern den Gleichheitsgrundsatz betrifft: Wie stark unterschiedlich dürfen unterschiedliche Gruppen (geimpft/ungeimpft) noch betroffen sein, dass ich sie noch gleich behandeln (den gleichen Einschränkungen unterwerfen) darf?
Und umgekehrt ebenso: Wie stark unterschiedlich müssen die unterschiedlichen Gruppen (Risiko eines schweren/tödlichen Verlaufs einer Covid-Erkrankung) betroffen sein, dass ich sie nicht mehr gleich behandeln darf, sondern unterschiedlich behandeln muss (Impfungen priorisieren).
Und gerade letzte Frage kann man mMn eben nicht alleine mit dem Aspekt, wie stark die Personen in der allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt sind (nämlich alle recht ähnlich) abhandeln, sondern muss eben auch alle anderen Faktoren mit in den Blick nehmen. Wenn Du es juristisch aufladen willst, kannst Du das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in seiner Gewährleistungskomponente hierfür heranziehen. Da gebietet sich mE dann eine entsprechende Ungleichbehandlung bei der Impf-Priorisierung.
Bei der Frage nach einer rechtlichen Grundlage für die Rechtfertigung einer Gleichbehandlung an sich ungleicher Gruppen (geimpft/ungeimpft) bzgl. der Beibehaltung der Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit sehe ich aber keine solche.
Ich bin mir aber jetzt nicht sicher, ob wir nicht gerade aneinander vorbeireden...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 02.01.2021 23:55]
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von -rantanplan-
Wenn man das aus der Froschperspektive anschaut - Ladenbesitzer, darf nicht aufmachen - stellt sich das naturgemäß anders dar als aus der Vogelperspektive. Aber die Grundrechte sind eigentlich auf die Froschperspektive, als Freiheitsrechte und Abwehrrechte des Einzelnen angelegt. Die Vogelperspektive kann diesen Rechten aber bestimmte Grenzen setzen (und nur das).
Und ja, selbstverständlich gibt es da auch noch das allmächtige Verhältnismäßigkeitsprinzip:
- Legitimer Zweck (ich brauche eine einschlägige gesetzliche Grundlage für die geplante Maßnahme)
- Geeignetheit (die Maßnahme wird voraussichtlich ihren Zweck erreichen)
- Erforderlichkeit (es gibt kein milderes Mittel)
Und dann macht man damit:
- Angemessenheit im engeren Sinne (Abwägung).
Keine Verordnung und kein Gesetz kann jede denkbare Fallgestaltung abbilden. Deshalb hat der Verordnungs- und der Gesetzgeber Spielräume für Pauschalierungen.
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Vielen Dank für den kurzen Rekurs in die Vorlesung Allgemeine Staatslehre - Herr Voßkuhle hat das nicht so schön anschaulich gemacht damals.
Allerdings muss ich sagen, dass der Unterschied zwischen Vogel- und Froschperspektive bei den "klassischen" (Freiheits-)Grundrechten stärker ausfällt als im hier vorliegenden Problem, das im Kern den Gleichheitsgrundsatz betrifft: Wie stark unterschiedlich dürfen unterschiedliche Gruppen (geimpft/ungeimpft) noch betroffen sein, dass ich sie noch gleich behandeln (den gleichen Einschränkungen unterwerfen) darf?
Und umgekehrt ebenso: Wie stark unterschiedlich müssen die unterschiedlichen Gruppen (Risiko eines schweren/tödlichen Verlaufs einer Covid-Erkrankung) betroffen sein, dass ich sie nicht mehr gleich behandeln darf, sondern unterschiedlich behandeln muss (Impfungen priorisieren).
Und gerade letzte Frage kann man mMn eben nicht alleine mit dem Aspekt, wie stark die Personen in der allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt sind (nämlich alle recht ähnlich) abhandeln, sondern muss eben auch alle anderen Faktoren mit in den Blick nehmen. Wenn Du es juristisch aufladen willst, kannst Du das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in seiner Gewährleistungskomponente hierfür heranziehen. Da gebietet sich mE dann eine entsprechende Ungleichbehandlung bei der Impf-Priorisierung.
Bei der Frage nach einer rechtlichen Grundlage für die Rechtfertigung einer Gleichbehandlung an sich ungleicher Gruppen (geimpft/ungeimpft) bzgl. der Beibehaltung der Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit sehe ich aber keine solche.
Ich bin mir aber jetzt nicht sicher, ob wir nicht gerade aneinander vorbeireden...
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Deine zentrale Frage überall ist ist: Wie stark. Wie sehr. Wie viel.
Und genau dieses Maß ist nicht definiert und kann auch nicht exakt definiert werden, Jura ist eine analoge Sozialwissenschaft... wichtig ist, dass man die widerstreitenden Interessen alle berücksichtigt. Mit welcher Gewichtung? Naja, deshalb ist man vor Gericht und auf hoher See dann letztlich doch immer in Gottes Hand. Ich wünschte, ich könnte dir eine digitale Antwort geben.
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| Zitat von [2XS]Nighthawk
Da werden erstmal die Möbelhändler geimpft.
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Da fährt die Feuerwehr auch RTW und ist irgendwo weiter unten eingeordnet für die Impfung.
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| Zitat von -rantanplan-
Deine zentrale Frage überall ist ist: Wie stark. Wie sehr. Wie viel.
Und genau dieses Maß ist nicht definiert und kann auch nicht exakt definiert werden, Jura ist eine analoge Sozialwissenschaft... wichtig ist, dass man die widerstreitenden Interessen alle berücksichtigt. Mit welcher Gewichtung? Naja, deshalb ist man vor Gericht und auf hoher See dann letztlich doch immer in Gottes Hand. Ich wünschte, ich könnte dir eine digitale Antwort geben.
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Also, das ist mir als Jurist natürlich auch klar - und ich wollte auch gar keine Antwort von Dir darauf, wie es die Gerichte wohl gewichten werden. Die kann ich ja auch nicht geben.
Mit ging es darum, dass Du und Jelly weiter oben angeführt habt, dass alle Personengruppen gleichmäßig geimpft werden sollen, weil sie alle gleichermaßen in ihren Grundrechten betroffen sind. Gegen diesen Denkansatz (den, wenn ich das richtig verstehe, Ihr auch nicht in dieser Absolutheit so vertretet, aber auch nach nochmaligem Lesen wird mir nicht ganz klar, ob Du das jetzt richtig findest oder nicht) habe ich einzuwenden versucht, dass mir das als zu kurz gesprungen vorkommt - auch gerade aus juristischer Perspektive. Ich wollte damit keine allgemeine Weisheit verkünden, aber immerhin sind wir hier im "Allgemeine Diskussions"-Thread, da wollte ich eben einen Beitrag zur Debatte leisten.
Aus meiner Sicht sind - zwingend - weitere Faktoren zu berücksichtigen und da kommt man dann zu diesen Fragen, wie eben: Wie viel stärker darf das Risiko ausfallen, einen schlimmeren Verlauf zu haben, damit es gerechtfertigt ist, dass man früher eine Impfung bekommt - nach allem, was ich dazu bislang gelesen habe, scheint das eben stark mit dem Alter zu tun zu haben, so dass es aus meiner Sicht gerechtfertig (bzw. notwendig) ist, das auch in dieser Abwägungsentscheidung mitzuberücksichtigen. Von daher gehe ich davon aus, dass die sachlichen Unterscheidungskriterien, die der Impfstrategie zu Grunde liegen, juristisch tragfähig und verfassungsrechtlich nicht angreifbar sind - im Gegensatz dazu wäre es aber (wiederum aus meiner Sicht) verfassungsrechtlich unzulässig, einfach alle Personengruppe gleichmäßig durchzuimpfen (um zum Ausgangspunkt zurückzukommen), denn da lasse ich wesentliche Aspekte bei der Abwägung unberücksichtigt.
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Ich mag dieses juristische
weil man da Erfahrungswelten betreten kann, in die man sonst nicht reinkommt.
Aber wird das nicht alles von der Realität überholt?
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Ich mag dieses juristische
https://abload.de/img/4ysm3sjewogg.gif
weil man da Erfahrungswelten betreten kann, in die man sonst nicht reinkommt.
Aber wird das nicht alles von der Realität überholt?
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Ich glaube, ich habe rantanplan vielleicht einfach nur falsch verstanden. Ist vielleicht auch eine Juristen-Krankheit, sich an einem missverstanden Begriff oder Satz hochzuziehen.
Ob die Realität das überholt? Keine Ahnung, natürlich läuft man in einer sich so schnell entwickelnden Situation mit der Rechtssetzung immer irgendwie hinterher. Aber Jura ist (bzw. sollte) ja kein Selbstzweck sein. Es werden sicher irgendwann die ersten Klagen auftauchen bzgl. der Impfstoff-Verteilung und gegen weiterlaufende Beschränkungen. Da ist es dann schon auch ganz gut, wenn solche Grundsätze bereits (an-) diskutiert sind in der Fachwelt, denn wenn wir mal ehrlich sind, können die Verwaltungsgerichte nicht erst einmal Grundlagenforschung betreiben.
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| Zitat von RedAngel
Ob die Realität das überholt? Keine Ahnung, natürlich läuft man in einer sich so schnell entwickelnden Situation mit der Rechtssetzung immer irgendwie hinterher. Aber Jura ist (bzw. sollte) ja kein Selbstzweck sein. Es werden sicher irgendwann die ersten Klagen auftauchen bzgl. der Impfstoff-Verteilung und gegen weiterlaufende Beschränkungen. Da ist es dann schon auch ganz gut, wenn solche Grundsätze bereits (an-) diskutiert sind in der Fachwelt, denn wenn wir mal ehrlich sind, können die Verwaltungsgerichte nicht erst einmal Grundlagenforschung betreiben.
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Die Juristerei hat natürlich immer ein bisschen einen Absolutheitsanspruch gehabt, und diese Unanfechtbarkeit wurde in den letzten Monaten ein bisschen aufgeweicht.
Zum Beispiel die Diskussionen und letztlich auch die Entscheidungen über Demos, die anfangs gar nicht zur Debatte standen und dann irgendwann doch. Oder die Diskussion über "Wir können nicht jedes Leben schützen", was erstmal für einen Aufschrei gesorgt hat. Bis hin zu "Sind Privilegien wirklich Privilegien oder geben wir Geimpften nicht einfach Normalität zurück?".
Ich meine das nicht negativ, vor allem, weil mir das als Laie auch gar nicht zusteht, sondern einfach als (vielleicht betroffener) Beobachter.
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| Zitat von RedAngel
| Zitat von -rantanplan-
Deine zentrale Frage überall ist ist: Wie stark. Wie sehr. Wie viel.
Und genau dieses Maß ist nicht definiert und kann auch nicht exakt definiert werden, Jura ist eine analoge Sozialwissenschaft... wichtig ist, dass man die widerstreitenden Interessen alle berücksichtigt. Mit welcher Gewichtung? Naja, deshalb ist man vor Gericht und auf hoher See dann letztlich doch immer in Gottes Hand. Ich wünschte, ich könnte dir eine digitale Antwort geben.
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Also, das ist mir als Jurist natürlich auch klar - und ich wollte auch gar keine Antwort von Dir darauf, wie es die Gerichte wohl gewichten werden. Die kann ich ja auch nicht geben.
Mit ging es darum, dass Du und Jelly weiter oben angeführt habt, dass alle Personengruppen gleichmäßig geimpft werden sollen, weil sie alle gleichermaßen in ihren Grundrechten betroffen sind. Gegen diesen Denkansatz (den, wenn ich das richtig verstehe, Ihr auch nicht in dieser Absolutheit so vertretet, aber auch nach nochmaligem Lesen wird mir nicht ganz klar, ob Du das jetzt richtig findest oder nicht) habe ich einzuwenden versucht, dass mir das als zu kurz gesprungen vorkommt - auch gerade aus juristischer Perspektive. Ich wollte damit keine allgemeine Weisheit verkünden, aber immerhin sind wir hier im "Allgemeine Diskussions"-Thread, da wollte ich eben einen Beitrag zur Debatte leisten.
Aus meiner Sicht sind - zwingend - weitere Faktoren zu berücksichtigen und da kommt man dann zu diesen Fragen, wie eben: Wie viel stärker darf das Risiko ausfallen, einen schlimmeren Verlauf zu haben, damit es gerechtfertigt ist, dass man früher eine Impfung bekommt - nach allem, was ich dazu bislang gelesen habe, scheint das eben stark mit dem Alter zu tun zu haben, so dass es aus meiner Sicht gerechtfertig (bzw. notwendig) ist, das auch in dieser Abwägungsentscheidung mitzuberücksichtigen. Von daher gehe ich davon aus, dass die sachlichen Unterscheidungskriterien, die der Impfstrategie zu Grunde liegen, juristisch tragfähig und verfassungsrechtlich nicht angreifbar sind - im Gegensatz dazu wäre es aber (wiederum aus meiner Sicht) verfassungsrechtlich unzulässig, einfach alle Personengruppe gleichmäßig durchzuimpfen (um zum Ausgangspunkt zurückzukommen), denn da lasse ich wesentliche Aspekte bei der Abwägung unberücksichtigt.
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Zwei Juristen, drei Meinungen, das ist doch das Dilemma, in dem wir uns befinden.
Ich finde es wirklich sehr problematisch, kategorisch Personengruppen von einer Schutzimpfung zugunsten anderer (zeitlich) auszuschließen, denn das ist es, was die gültige Impfstrategie bedeutet.
Auf der anderen Seite bin ich aber ein Kantanhänger und halte die Priorisierung daher dennoch für richtig, Details mal außen vor. Das Gemeinwohl wird generell viel zu schwach gewichtet, finde ich.
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Vor allem finde ich dass Impfpriorität eine Sache ist an der Juristen einfach mal die Fresse halten und epidemiologisch gefestigten Leuten (wahrscheinlich am ehesten Mathematikern mit Medizinern als Beratern) die Zügel in die Hand geben sollen.
| Zitat von loliger_rofler
Gz!
Denk an uns Pöbel wenn Dir der dritte Penis wächst.
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Danke Bro, ich werde jeglichen verfügbaren Penis mit all den Armen die mir wachsen wixxen <3
/
wen die Dokumentation interessiert, das wurde öffentlich kundgetan (abfotografiert, sorry für lopo):
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 03.01.2021 2:19]
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Wer heute morgen in Gang kommen will, muss nur schauen, was sich hinter dem Hashtag #wirmachenauf verbirgt. Viel Spaß! #hirnblutung
¤ Zur Ehrenrettung: Die nicht komplett Gehirnamputierten haben den Hashtag bereits erfolgreich und mit Furor gekapert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 03.01.2021 10:03]
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Hahaha, ein Polizeigewerkschafter:
| Hallo #WirMachenAuf Glücklicher Mann, der eine Hand hebt
Ich gehe jetzt zur Arbeit, denn #WirHabenImmerAuf und #WirMachenEuchWiederZu
Liebe Grüße auch ans #Ordnungsamt und bis gleich! | |
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wollt grad sagen, das is n easy Bubble-Check heut morgen:
siehst du Schwurbler, Gastronomen und AfD-Tweets? Geh dich verbuddeln
ansonsten alles richtig gemacht
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| Zitat von BJ Beta
| Zitat von Peridan
Glückwunsch. Wir dürfen weiterhin ungeimpft den Rettungswagen bemannen.
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NRW?
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Nein, aber das Problem haben leider viele Feuerwehren. Der Rettungsdienst ist grundsätzlich höher priorisiert als Feuerwehr, wobei es da leider auch schon Uneinigkeiten gibt. Bei uns steht aber Feuerwehr drauf und leider verstehen die Planer wohl nicht, dass wir auch im Rettungsdienst unterwegs sind. Deswegen fallen wir hier in die Prio.-Stufe 3.
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| Zitat von Peridan
| Zitat von BJ Beta
| Zitat von Peridan
Glückwunsch. Wir dürfen weiterhin ungeimpft den Rettungswagen bemannen.
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NRW?
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Nein, aber das Problem haben leider viele Feuerwehren. Der Rettungsdienst ist grundsätzlich höher priorisiert als Feuerwehr, wobei es da leider auch schon Uneinigkeiten gibt. Bei uns steht aber Feuerwehr drauf und leider verstehen die Planer wohl nicht, dass wir auch im Rettungsdienst unterwegs sind. Deswegen fallen wir hier in die Prio.-Stufe 3.
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sowas kann $chef wenn er radau (beim gesundheitsamt?) macht aber auch "korrigieren".
fehler passieren ja, bzw lieferst du die begründung ja mit weswegen ihr da "nur" stufe zwei seid und nicht wie vielleicht von den aufgaben her gedacht stufe eins.
beim arbeitgeber der freundin hats wohl was gebracht, die sind zwar wegen "einrichtung für menschen mit behinderung" stufe 2, allerdings weil da nochmal nachjustiert wurde und sie auch pflege für über 80 jährige (menschen mit behinderung) machen wohl jetzt in irgend eine mysteriöse kategorie 1.3 gerutscht.
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Wann kann man eigentlich damit rechnen, dass die Zahlen für Neuinfektionen und Tote wieder richtig übermittelt werden? Morgen? Dienstag?
Alle Meldungen aktuell sollen ja noch durch Feiertage verschoben sein.
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| Zitat von [KdM]MrDeath
| Zitat von Peridan
| Zitat von BJ Beta
| Zitat von Peridan
Glückwunsch. Wir dürfen weiterhin ungeimpft den Rettungswagen bemannen.
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NRW?
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Nein, aber das Problem haben leider viele Feuerwehren. Der Rettungsdienst ist grundsätzlich höher priorisiert als Feuerwehr, wobei es da leider auch schon Uneinigkeiten gibt. Bei uns steht aber Feuerwehr drauf und leider verstehen die Planer wohl nicht, dass wir auch im Rettungsdienst unterwegs sind. Deswegen fallen wir hier in die Prio.-Stufe 3.
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sowas kann $chef wenn er radau (beim gesundheitsamt?) macht aber auch "korrigieren".
fehler passieren ja, bzw lieferst du die begründung ja mit weswegen ihr da "nur" stufe zwei seid und nicht wie vielleicht von den aufgaben her gedacht stufe eins.
beim arbeitgeber der freundin hats wohl was gebracht, die sind zwar wegen "einrichtung für menschen mit behinderung" stufe 2, allerdings weil da nochmal nachjustiert wurde und sie auch pflege für über 80 jährige (menschen mit behinderung) machen wohl jetzt in irgend eine mysteriöse kategorie 1.3 gerutscht.
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Das hat nicht wirklich was mit einem "Fehler" zu tun. Ist halt die aktuelle Planung der zuständigen Behörde, die ebenfalls auch im Bereich Feuerwehr zuständig ist.
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| Zitat von BJ Beta
Wann kann man eigentlich damit rechnen, dass die Zahlen für Neuinfektionen und Tote wieder richtig übermittelt werden? Morgen? Dienstag?
Alle Meldungen aktuell sollen ja noch durch Feiertage verschoben sein.
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Ich schätze mal, dass die teilweise mehrere Tage brauchen werden, um alles abzuarbeiten... war ja schon vor Weihnachten mal so, dass viel nachgemeldet werden musste und dass das dann mehrere Tage zurückging.
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Das sind aber keine Zahlen die wir sehen wollen.
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| Zitat von Dagrachon
wollt grad sagen, das is n easy Bubble-Check heut morgen:
siehst du Schwurbler, Gastronomen und AfD-Tweets? Geh dich verbuddeln
ansonsten alles richtig gemacht
https://i.imgur.com/Dv1pEaQ.png
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Das hier find ich auch sehr schön:
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#wirmachenauf -lauf mit random LeckererAuflauf.jottpehgeh war auch immer gut.
Besser hingegen dann noch die "Widerständler", die sich gefroit haben, dass der Hashtag so toll trendet. Die SchWeiGeNDE MehRHeiT iSt aUF UNserER SeiTE!!
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¯\_(ツ)_/¯
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