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| Zitat von Mobius
Wenn du ihm das erst im Gespräch zur Beendigung der Probezeit sagst, ist etwas falsch gelaufen.
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Hab ich auch schon gemacht, kommt vor. Will man aber durch Vorgespräche vermeiden.
"Bitte verbessere X oder Y sonst wirds nix"
"Bitte verändere X oder Y sonst wirds nix"
Nix verändert, nix verbessert, Probezeitgespräch "auf Wiedersehen"
überraschteelektrischemaus.jpg
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Was ich übrigens erstaunlich finde ist dass es überhaupt noch Probezeiten gibt. Das heisst ja, ihr vergebt von Anfang an Festanstellungen. Hier ist so "ja erstmal 1 Jahr befristeter Vertrag, vielleicht wandeln wir den dann in ne feste Stelle um, oder aber der Vertrag läuft einfach aus". Erspart einem auch unangenehme Gespräche in der Probezeit.
Lustig dass die Consultantbude nicht selber auf diese Idee kommt.
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Arbeitnehmer in D ist nicht ganz so ein Sklave wie bei euch!
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Probezeit gibt es doch i.d.R. auch bei befristeten Verträgen.
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Wir sind an sich keine hire&fire Bude.
In der Regel ist unser Recruitingprozess so gut, dass wir de facto kaum Probezeitkündigungen aussprechen. Sowas habe ich in 6 Jahren nur 1 oder 2 mal erlebt.
Und ja, natürlich (also für mich ist das selbstverständlich) gibt es bei uns einen unbefristeten Arbeitsvertrag (mit 6 Monaten Probezeit). Hab ich in der Branche auch noch nie anders erlebt.
Finde ich dem Mitarbeiter gegenüber fairer und die Motivation unangenehme Personalgespräche nicht führen zu müssen, kann ja wohl kaum ernst gemeint sein.
Consulting ist "People Business" und entsprechend ernsthaft muss man mit seinen Mitarbeitern halt auch umgehen.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von Smoking44*
Was muss man eigentlich tun, um die Probezeit nicht zu bestehen? Leistung ungenügend?
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Schlechte Leistung, unzuverlässig, Arschloch sein etc pp.
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Unser letzter Mitarbeiter in Probezeit hat ständig versucht unsere andere Mitarbeiterin in der Abteilung unter den Bus zu werfen damit seine eigenen Fehler nicht so schwer wirken. Das war ein "Spaß".
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| Zitat von Seppl`
Probezeit gibt es doch i.d.R. auch bei befristeten Verträgen.
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Hierzulande nicht, nein. Also, kannst du natürlich machen als AG, freiwillig aber (sprich, macht keiner).
Ganz allgemein haben hier befristete Verträge von Gesetzes wegen weder eine Probezeit noch eine Kündigungsfrist, da der Vertrag an und für sich ja befristet ist. Afaik haben wir hier die Regelung dass es keine Probezeit gibt und man aber aus dem Vertrag aussteigen kann (beidseitig), mit afaik einer Woche Kündigungsfrist (was die Probezeit dann gänzlich obsolet machen würde).
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Find ich auch irgendwie nur fair, zumindest bei sachgrundloser Befristung könnte das gerne seinen Weg über die Grenze finden.
Ist die AN-seitige Kündigung auch ausgeschlossen, oder geht das ganz normal?
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| Zitat von Abso
Ist die AN-seitige Kündigung auch ausgeschlossen, oder geht das ganz normal?
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Kündigungsklauseln sind in der Regel immer gegenseitig, und in dem Fall zielt die auch eher auf den AN, ansonsten würdest du ja einem AN in nem befristeten Vertrag (unnötige) Steine in den Weg legen falls dieser während der Vertragslaufzeit eine Festanstellung in Aussicht hätte. Befristete Verträge während der Laufzeit werden deswegen auch eher von AN-Seite aufgelöst, genau aus dem Grund; dass jemand derart kacke ist dass du den vorher rausschmeisst obwohl du weisst dass er eh nur 6-12 Monate in der Firma ist kam zumindest in meinem bekannten Umfeld noch nie vor.
Aber ich denke, selbst in den Fällen in welchen eine Auflösung des Vertrages vor Ablauf der befristeten Zeit nicht vorgesehen ist kannst du im gegenseitigen Einverständnis einen Vertrag wohl auflösen.
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Aber es ist im allgemeinen ein sehr zweischneidiges Schwert, hier hat es sich halt effektiv eingebürgert dass du praktisch keine Feststellen mehr im Angebot hast sondern nur befristete Stellen von 6-24 Monate Laufzeit, die Leute so in die Firma holst und dann anfängst zu beten dass du Stelle in dieser Zeit in ne Festanstellung umwandeln kannst. Es ist jedenfalls nicht einfach nur so dahergesagt dass diese Temporärverträge die Probezeit abgelöst haben, und das ist halt wirklich NICHT im Sinne des AN.
Und wir haben dann lustigerweise noch zwei Arten von befristeten Verträgen, solche welche über externe Zeitarbeitsfirmen laufen (ganz miese Bedingungen) und solche welche intern über unser HR laufen (bessere Bedingungen). Alles nicht so ganz superkoscher und nichts was Schule machen sollte (aber trotzdem macht, leider). Zumal das einen Rattenschwanz an Folgeprobleme mit sich bringt.
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Ist man in der Schweiz mit einem befristeten Vertrag denn auch so gekniffen wie in DE was z.B. Kredit- oder Mietverträge angeht?
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| Zitat von Aspe
Ist man in der Schweiz mit einem befristeten Vertrag denn auch so gekniffen wie in DE was z.B. Kredit- oder Mietverträge angeht?
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Kenne die Situation in Deutschland nicht, weiss aber von diversen Kollegen die alle keine wirklichen Probleme hatten zbsp eine Wohnung zu finden, trotz befristetem Vertrag. Liegt aber vermutlich auch daran dass wir hier in einer Branche arbeiten die nicht gerade den schlechtesten Ruf in Bezug auf Bezahlung und Jobsicherheit hat. Und vielen Vermietern dürfte es genügen wenn sie wissen dass der Heini mindestens 1-2 Jahre in der Wohnung rumgammelt und wenigstens in der Zeit die Miete abgeliefert wird. Wenn kein Geld mehr kommt schmeisst man den Mieter halt raus und holt sich den nächsten...
Das könnte in anderen Branchen evtl. anders aussehen, das weiss ich nicht. Ich habe hier aktuell gerade einen Kollegen der trotz nur befristetem Vertrag ne Wohnung und ne Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat (Deutscher Staatsbürger).
/Kredite, Hypotheken usw, keine Ahnung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 05.12.2022 10:49]
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| Zitat von Shooter
/Kredite, Hypotheken usw, keine Ahnung.
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Wobei, ich habe mir ne Wohnung gekauft und danach ne Festanstellung gekündigt und n befristeten Vertrag angenommen. Hat niemanden sonderlich gestört
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Danach interessiert es niemanden mehr.
In den Kreditanfragedokumenten wurde aber immer das Arbeitsverhältnis abgefragt.
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| Zitat von Icefeldt
Danach interessiert es niemanden mehr.
In den Kreditanfragedokumenten wurde aber immer das Arbeitsverhältnis abgefragt.
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Das ist klar, davor hätte sicher nicht funktioniert.
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ich cross-poste mal aus dem Juristen-Thread:
| Hallo Jura-p0t, eine Frage zur Auflösung einer GmbH und bestehenden offenen Forderungen:
Ich hatte eine GmbH als Kunden für Beratungsdienstleistungen. Die GmbH wurde vor 12 Monaten von einer amerikanischen Firma übernommen und vor kurzem von einem Tag auf den anderen geschlossen (und vermutlich in der Folge auch aufgelöst). Alle Mitarbeiter wurden per sofort entlassen, das Büro geschlossen und alle IT-Geräte eingezogen. Sprich, ich hab keinen Ansprechpartner mehr im eigentlichen Unternehmen, sondern nur Funktions-Adressen beim amerikanischen Mutterunternehmen.
Kann ich meine offenen Forderungen gegen die GmbH beim Mutterunternehmen eintreiben? Bislang stellen die sich taub und reagieren auf Rechnungen bzw. Emails gar nicht... | |
Kennt sich da von euch jemand aus? gern auch per PM
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Da ist die Probezeit aber auch noch ein Nogo, daher wohl kein großer Unterschied.
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| Zitat von Mobius
Da ist die Probezeit aber auch noch ein Nogo, daher wohl kein großer Unterschied.
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Klar, aber ne normale Probezeit dauert halt 3 Monate, befristete Verträge fangen hier erst bei 6 Monaten an.
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Die Ing hat mir 1 Hauskredit in der Probezeit gegeben
War aber nicht die erste Bank die ich gefragt habe
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| Zitat von Mobius
Da ist die Probezeit aber auch noch ein Nogo, daher wohl kein großer Unterschied.
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So pauschal würde ich das nicht sagen.
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| Zitat von Shooter
| Zitat von Icefeldt
Danach interessiert es niemanden mehr.
In den Kreditanfragedokumenten wurde aber immer das Arbeitsverhältnis abgefragt.
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Das ist klar, davor hätte sicher nicht funktioniert.
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Ja
wobei genau das ja halt auch eine unsinnige Frage ist, wenn man ein Tag nach Krediterhalt einen unbefristeten Job annehmen kann.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Shooter
| Zitat von Icefeldt
Danach interessiert es niemanden mehr.
In den Kreditanfragedokumenten wurde aber immer das Arbeitsverhältnis abgefragt.
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Das ist klar, davor hätte sicher nicht funktioniert.
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Ja
wobei genau das ja halt auch eine unsinnige Frage ist, wenn man ein Tag nach Krediterhalt einen unbefristeten Job annehmen kann.
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True, wobei aus Bankensicht hier, wenn du den Zins nicht mehr bezahlen kannst schmeisst dich die Bank halt einfach aus der Immobilie raus und krallt sie sich unter den Nagel :S
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Mobius
Da ist die Probezeit aber auch noch ein Nogo, daher wohl kein großer Unterschied.
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So pauschal würde ich das nicht sagen.
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Ja okay, pauschal kein Ausschlusskriterium, aber bei zu vielen Banken ein Thema, als dass man es empfehlen kann, wenn es anders geht.
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| Zitat von Zwackel
ich cross-poste mal aus dem Juristen-Thread:
| Hallo Jura-p0t, eine Frage zur Auflösung einer GmbH und bestehenden offenen Forderungen:
Ich hatte eine GmbH als Kunden für Beratungsdienstleistungen. Die GmbH wurde vor 12 Monaten von einer amerikanischen Firma übernommen und vor kurzem von einem Tag auf den anderen geschlossen (und vermutlich in der Folge auch aufgelöst). Alle Mitarbeiter wurden per sofort entlassen, das Büro geschlossen und alle IT-Geräte eingezogen. Sprich, ich hab keinen Ansprechpartner mehr im eigentlichen Unternehmen, sondern nur Funktions-Adressen beim amerikanischen Mutterunternehmen.
Kann ich meine offenen Forderungen gegen die GmbH beim Mutterunternehmen eintreiben? Bislang stellen die sich taub und reagieren auf Rechnungen bzw. Emails gar nicht... | |
Kennt sich da von euch jemand aus? gern auch per PM
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Kuck mal hier:
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/gesellschaftsrecht-unternehmensformen/wahl-der-rechtsform-gesellschaftsrecht/aufloesung-gmbh-677262
Solange nach Ablauf des Sperrjahres noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, können sich auch bislang unbekannte Gläubiger bei der Gesellschaft melden und ihre Forderungen befriedigen. Ist das Vermögen dagegen bereits verteilt, gehen die Gläubiger leer aus. Diese Regelung wird im Allgemeinen auf unbekannte Forderungen zutreffen. Der Schutz des Sperrjahres endet hier folglich mit dessen Ablauf.
Bekannte Gläubiger sind dagegen auch nach Ablauf des Sperrjahres immer zu berücksichtigen. Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag ggf. zu hinterlegen oder Sicherheit zu leisten, § 73 Abs. 2 GmbHG.
Ich erinnere mich an einen Fall in dem ein Geschäftspartner vor die Hunde ging und wir noch offene Forderungen hatten. Da wurde auch das Spiel "ätsch-bätsch-GmbH" versucht und wir sind dann direkt an den Gesellschafter mit Drohung einer Anzeige wg. Betrug gegangen. Da gabs aber auch ne kleine Vorgeschichte die ich jetzt nicht mehr zusammenkriege.
Kennst du den/die Gesellschafter oder Geschäftsführer? Würde versuchen direkt ranzugehen mit "hier Forderung!" und evtl. gleich vom Anwalt was aufsetzen lassen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 05.12.2022 11:19]
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| Zitat von da t0bi
| Zitat von Zwackel
ich cross-poste mal aus dem Juristen-Thread:
| Hallo Jura-p0t, eine Frage zur Auflösung einer GmbH und bestehenden offenen Forderungen:
Ich hatte eine GmbH als Kunden für Beratungsdienstleistungen. Die GmbH wurde vor 12 Monaten von einer amerikanischen Firma übernommen und vor kurzem von einem Tag auf den anderen geschlossen (und vermutlich in der Folge auch aufgelöst). Alle Mitarbeiter wurden per sofort entlassen, das Büro geschlossen und alle IT-Geräte eingezogen. Sprich, ich hab keinen Ansprechpartner mehr im eigentlichen Unternehmen, sondern nur Funktions-Adressen beim amerikanischen Mutterunternehmen.
Kann ich meine offenen Forderungen gegen die GmbH beim Mutterunternehmen eintreiben? Bislang stellen die sich taub und reagieren auf Rechnungen bzw. Emails gar nicht... | |
Kennt sich da von euch jemand aus? gern auch per PM
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Kuck mal hier:
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/gesellschaftsrecht-unternehmensformen/wahl-der-rechtsform-gesellschaftsrecht/aufloesung-gmbh-677262
Solange nach Ablauf des Sperrjahres noch Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, können sich auch bislang unbekannte Gläubiger bei der Gesellschaft melden und ihre Forderungen befriedigen. Ist das Vermögen dagegen bereits verteilt, gehen die Gläubiger leer aus. Diese Regelung wird im Allgemeinen auf unbekannte Forderungen zutreffen. Der Schutz des Sperrjahres endet hier folglich mit dessen Ablauf.
Bekannte Gläubiger sind dagegen auch nach Ablauf des Sperrjahres immer zu berücksichtigen. Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag ggf. zu hinterlegen oder Sicherheit zu leisten, § 73 Abs. 2 GmbHG.
Ich erinnere mich an einen Fall in dem ein Geschäftspartner vor die Hunde ging und wir noch offene Forderungen hatten. Da wurde auch das Spiel "ätsch-bätsch-GmbH" versucht und wir sind dann direkt an den Gesellschafter mit Drohung einer Anzeige wg. Betrug gegangen. Da gabs aber auch ne kleine Vorgeschichte die ich jetzt nicht mehr zusammenkriege.
Kennst du den/die Gesellschafter oder Geschäftsführer? Würde versuchen direkt ranzugehen mit "hier Forderung!" und evtl. gleich vom Anwalt was aufsetzen lassen.
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Es gibt die neuen Eigentümer, eine US-Firma. Die sind bekannt, ist aber eine große Bude wo vermutlich erst mal viel versandet...aber bevor ich zum Anwalt gehe wollte ich mal checken wie meine Chancen denn prinzipiell stehen. Kostet ja doch Zeit, Geld (Selbstbeteiligung der Rechtschutz) und Nerven...andererseits hätte ich natürlich trotzdem gerne meine offenen Rechnungen bezahlt
Ich bin mir nicht sicher wie zutreffend das mit der Liquidation ist. Laut Handelsregister ist die Firma noch aktiv, aber die Homepage hat kein Impressum mehr, alle Mitarbeiter sind gefeuert und Kontakt besteht nur noch über die US-Firma...etwas verworren das ganze :/
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Der Bundesanzeiger ist die Adresse um herauszufinden wer welche Rolle in der GmbH spielt
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Ich dachte, der Bundesanzeiger wäre TRH
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| Zitat von Seppl`
Der Bundesanzeiger ist die Adresse um herauszufinden wer welche Rolle in der GmbH spielt
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da stehen immer noch die beiden Geschäftsführer von früher. Die wurden aber mittlerweile entlassen (oder zumindest die komplette Firma um sie herum geschlossen). Der amerikanische Investor taucht zumindest in meinem Verständnis.
Letzte Aktualisierung ist auch September 2022, geschlossen wurde es Anfang November...
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Thema: Vorstellungsgespräche 41 ( IGM-Rampentalk ) |