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Moinsen,
hab ne Vorladung zu ner Zeugenaussage bekommen, aufgrund einer Schlägerei die ich mit "beobachtet" haben soll.
Die Sache ist nur die, daß ich, um in solche Klatschereien nicht mit reingezogen zu werden, die 2 Personengruppen ignoriert, also weggeschaut habe.
Insofern hab ich nicht viel von dem "Tathergang" gesehen.
In der Vorladung steht, daß ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauchen machen kann. Da ich 0 Bock habe, schon wieder zur Pozilei wegen ner Zeugenaussage zu fahren, würd ich dies gern nutzen. Zumal ich keine der beiden Parteien kenne.
Frage nun:
Kann dieses Recht jeder in Anspruch nehmen oder ist das auf bestimmte Personen(-gruppen) reduziert?
Reicht es, wenn ich dem Bullen am Telefon sage, daß ich weggeschaut habe, weil mich Schlägereien nicht sonderlich interessieren und zusätzl. noch aus o.g. Grund?
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Wenn du es ignoriert hast könnte man es auch so auslegen, dass du keine Hilfe geleistet hast. :x
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Ein Hoch auf die Zivilcourage!
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| Zitat von Cuthdingsbums
Wenn du es ignoriert hast könnte man es auch so auslegen, dass du keine Hilfe geleistet hast. :x | |
laber doch kein scheiss...
@BigDaddy:
Geh hin und sags dem richter wie es war.
Wenn du verweigerst kann es auch negativ ausgelegt werden...
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Würdest du dazwischen gehen, wenn 5 alkoholisierte Türken sich mit alkoholisierten 5 Albanern um die Wette prügeln?
Hier hat meine persönliche Sicherheit Priorität
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| Zitat von -BigDaddy-
Würdest du dazwischen gehen, wenn 5 alkoholisierte Türken sich mit alkoholisierten 5 Albanern um die Wette prügeln?
Hier hat meine persönliche Sicherheit Priorität | |
Nein, aber ich würde zumindest die Polizei rufen...
Ich würd auch hingehen, dem Richter die Wahrheit erzählen, was DU gesehen hast, und was nicht, und gut ist.
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| Zitat von [CSG]Darkforce
Ein Hoch auf die Zivilcourage! | |
nicht, dass es sich lohnt zu antworten, aber nicht jeder ist so ein supermann wie du, der zwei aggressive Personengruppen auseinander halten kann
//10 sek schneller zane
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von eLkuS am 26.11.2004 15:23]
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| Zitat von [CSG]Darkforce
Ein Hoch auf die Zivilcourage! | |
Hauptsache erstmal nen behinderten Kommentar ablassen, über den genauen Ablauf kann man sich ja später noch erkundigen..
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| Zitat von -BigDaddy-
In der Vorladung steht, daß ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauchen machen kann. Da ich 0 Bock habe, schon wieder zur Pozilei wegen ner Zeugenaussage zu fahren, würd ich dies gern nutzen. Zumal ich keine der beiden Parteien kenne. | |
Du bist mit einem der Prügler verwandt oder verschwägert oder hast selbst mitgeprügelt? Oder hast du nichts mitbekommen, weil du nebenan nen andern Typen abgerippt hast?
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IMHO muss man zu jeglichen Vorladungen der Polizei nicht erscheinen, nur vor Gericht im Zweifelsfall. Als Beschuldigter zumindest, als Zeuge bin ich mir net 100% sicher.
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| Zitat von [CSG]Darkforce
Ein Hoch auf die Zivilcourage! | |
Natürlich, wenn sich zwei GRUPPEN von Leuten die du nicht kennst klatschen rennst du natürlich sofort hin und ballerst sie alle mit deinem krassen Propellerkick-Style um gelle? Grossmaul.
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| Zitat von [CSG]Darkforce
Nein, aber ich würde zumindest die Polizei rufen...
Ich würd auch hingehen, dem Richter die Wahrheit erzählen, was DU gesehen hast, und was nicht, und gut ist. | |
Also die Prügelei war in nem Burger King Sonntags morgens um halb 6. Der Geschäftsführer hatte bereits die Pol gerufen.
Wie gesagt, was ich gesehen habe, ist das, was die eh schon wissen. Die Typen haben sich geprügelt. Wer angefangen hat weiss ich nicht, wer wen geschlagen hat weiss ich nicht usw.
Der Hauptgrund ist u.A. der, daß ich bereits letztes Jahr wegen sowas aussagen musste. 3 Monate später kam dann ne Vorladung vom Amtsgericht, daß ich 1 Jahr (!!) nach der Sache meine Zeugenaussage nochmal vor Gericht machen soll.
1 Woche vor der Verhandlung kam dann die Absage, daß ich nimmer benötigt werde.
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| Zitat von El_Hefe
| Zitat von [CSG]Darkforce
Ein Hoch auf die Zivilcourage! | |
Natürlich, wenn sich zwei GRUPPEN von Leuten die du nicht kennst klatschen rennst du natürlich sofort hin und ballerst sie alle mit deinem krassen Propellerkick-Style um gelle? Grossmaul. | |
er holt einfach die dritte Gruppe dazu, die dann ordentlich Ramba Zamba macht
der sascha der ist arbeitslos ...
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| Zitat von [CSG]Darkforce
| Zitat von -BigDaddy-
Würdest du dazwischen gehen, wenn 5 alkoholisierte Türken sich mit alkoholisierten 5 Albanern um die Wette prügeln?
Hier hat meine persönliche Sicherheit Priorität | |
Nein, aber ich würde zumindest die Polizei rufen...
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n scheiss würdest du. du hättest noch mehr schiss das die raus bekommen wer die bullen angerufen hat und dich dann verballern.
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| Zitat von TylerDurdan
Du bist mit einem der Prügler verwandt oder verschwägert oder hast selbst mitgeprügelt? Oder hast du nichts mitbekommen, weil du nebenan nen andern Typen abgerippt hast? | |
Gar nix von allem. Ich hab 4 Tische weiter gesessen und meinen Whopper gemampft.
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Ruf halt an und sag denen das du keine Aussage machen willst. Nix is einfacher als das.
MfG Alexis
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Tyler kannst du mir sagen was "Der Termin wird aufgehoben" bedeutet ? Für mich heisst das so viel, dass der Termin verschoben wird.
Bei der Sache ging es um Körperverletzung und der Prozess war fürn 18.5 angesetzt aber eine Woche vorher kam der Wisch auf dem stand "Der Termin wird aufgehoben". Seitdem haben die sich nicht mehr gemeldet und ich habe nichts vom Gericht gehört, ob die Anklage eingestellt wurde (war neben bei Kläger). Kann es sein, dass das solange dauert oder wurde eingestellt und mir wurde nichts gesagt ?
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| Zitat von TylerDurdan
Du bist mit einem der Prügler verwandt oder verschwägert oder hast selbst mitgeprügelt? Oder hast du nichts mitbekommen, weil du nebenan nen andern Typen abgerippt hast? | |
Das wären aber die einzigen Gründe, um nicht aussagen zu müssen, wenn man Zeuge von irgendwas war.
Alternativ kannst Du nur aussagen, daß Du nix gesehen hast. Aber eben genau das musst Du tun, das kannst Du AFAIK nicht verweigern. RH
PS: Was ist daran denn überhaupt so schlimm? Geh halt hin!
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@ RushHour:
Die Zeugenaussage ist mir an und für sich scheiss egal. Die 10min würd ich schon dahin fahren. Mir gehts halt prinzipiell darum, daß ich nicht wieder nen Wisch bekomme, wo ich für November 2005 zu ner Aussage vor Gericht geladen werde. Oder meinste, ich kann mich in nem Jahr noch genau an den Kack erinnern?
Insofern verweiger ich lieber auch direkt die Polizei-Aussage um der Sache komplett zu entgehen.
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| Zitat von Capitano
n scheiss würdest du. du hättest noch mehr schiss das die raus bekommen wer die bullen angerufen hat und dich dann verballern. | |
Ach gottchen, dann wär ich schon mehr..ehm.."verballert"..worden, als ich Finger an beiden Händen hab...
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Also, an deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen, denen erzählen daß du nichts genaues gesehen hast, dann wirst du bestimmt nicht geladen. Und das mit dem Aussageverweigerungsrecht ist nur eine Belehrung, die überall draufsteht, in etwa "Sie haben das Recht, .....wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt sind etc..."
An alle Zivilicourage-Schreier, je nach Situation würde ich mir auch überlegen, ob ich "er war sehr couragiert" nicht mehr in der Zeitung lesen will.
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| Zitat von [CSG]Darkforce
| Zitat von Capitano
n scheiss würdest du. du hättest noch mehr schiss das die raus bekommen wer die bullen angerufen hat und dich dann verballern. | |
Ach gottchen, dann wär ich schon mehr..ehm.."verballert"..worden, als ich Finger an beiden Händen hab... | |
is schu recht
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| Zitat von [CSG]Darkforce
Ach gottchen, dann wär ich schon mehr..ehm.."verballert"..worden, als ich Finger an beiden Händen hab... | |
Meine Fresse Pascal.
Schnauze jetzt!
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| Zitat von [CSG]Darkforce
| Zitat von Capitano
n scheiss würdest du. du hättest noch mehr schiss das die raus bekommen wer die bullen angerufen hat und dich dann verballern. | |
Ach gottchen, dann wär ich schon mehr..ehm.."verballert"..worden, als ich Finger an beiden Händen hab... | |
Verdient hättest du es ja. Zwar aus anderen Gründen aber da kann man bei dir ja mal beide Augen zudrücken.
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| Zitat von -rantanplan-
An alle Zivilicourage-Schreier, je nach Situation würde ich mir auch überlegen, ob ich "er war sehr couragiert" nicht mehr in der Zeitung lesen will. | |
Man(n) kann IMMER etwas tun, auch ohne sich selbst zu gefährden. Das Allermidneste ist Polizei rufen - das kann man immer, auch unbemerkt.
Wurde in diesem Fall aber ja bereits getan.
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| Zitat von -rantanplan-
Also, an deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen, denen erzählen daß du nichts genaues gesehen hast, dann wirst du bestimmt nicht geladen. | |
Joa, ich denk schon, daß ich so auch verfahren werde. Mein Vadder meinte auch, das Recht gilt nur für Verwandte oder Beteiligte.
Bin mal gespannt, ob meine Freundin auch nen Wisch bekommen hat. Die wird sich freuen, wenn sie dann 100km zur Wache fahren darf.
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| Zitat von -BigDaddy-
| Zitat von -rantanplan-
Also, an deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen, denen erzählen daß du nichts genaues gesehen hast, dann wirst du bestimmt nicht geladen. | |
Joa, ich denk schon, daß ich so auch verfahren werde. Mein Vadder meinte auch, das Recht gilt nur für Verwandte oder Beteiligte.
Bin mal gespannt, ob meine Freundin auch nen Wisch bekommen hat. Die wird sich freuen, wenn sie dann 100km zur Wache fahren darf. | |
Kann man Zeugenaussagen nicht auch schriftlich einreichen?
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| Zitat von -BigDaddy-
Bin mal gespannt, ob meine Freundin auch nen Wisch bekommen hat. Die wird sich freuen, wenn sie dann 100km zur Wache fahren darf. | |
In der Regel (je nach Bundesland) hat ein Zeuge Anspruch auf Entschädigung wie Verdienstausfall, Fahrkosten, ev sogar Unterkunft, etc.
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"In der Regel (je nach Bundesland)"
Du laberst ja nur scheisse..
Seit dem Thread haste wieder einen User davon überzeugt, wie behämmert du bist.
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*klick*
§ 1
(1) Nach diesem Gesetz werden Zeugen und Sachverständige entschädigt, die von dem Gericht oder dem Staatsanwalt zu Beweiszwecken herangezogen werden.
1) Zeugen werden für ihren Verdienstausfall entschädigt. Dies gilt auch bei schriftlicher Beantwortung einer Beweisfrage (§ 377 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung).
(2) Die Entschädigung beträgt für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit 2 bis 13 Euro. Die letzte, bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet. Die Entschädigung richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst.
9
(1) Zeugen und Sachverständigen werden die Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung des preisgünstigsten öffentlichen Beförderungsmittels oder bei einer Gesamtstrecke bis zu 200 Kilometern bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich von einem Dritten zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges ersetzt. Höhere Fahrkosten werden ersetzt, soweit durch die Benutzung eines anderen als durch die Benutzung des preisgünstigsten öffentlichen Beförderungsmittels die Entschädigung insgesamt nicht höher wird oder höhere Fahrtkosten wegen besonderer Umstände notwendig sind.
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Thema: Frage zur ner Zeugenaussage |