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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Frage zur ner Zeugenaussage
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[G]Tobit

tobit2
Zeugenaussage bei der Polizei ungleich Zeugenaussage vor Gericht.
26.11.2004 16:10:04  Zum letzten Beitrag
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Zane

Z4nE
verschmitzt lachen
Und für welches Bundesland gilt das jetzt ?
26.11.2004 16:10:07  Zum letzten Beitrag
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DexterHolland*

Phoenix
froehlich grinsen
Darkforce und Juristerei, da beißt sich die Katze den Schwanz ab.

Ich referiere schließlich auch nicht über das Paarungsverhalten der Pflastersteine bei sommerlichen Temperaturen oder berufe mich auf die These, dass der Mond ein Käsekuchen ist. Wieso? Weil ich davon keinerlei Ahnung habe und daher meine Fresse halte! Solltest es mir gleichtun.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DexterHolland* am 26.11.2004 16:13]
26.11.2004 16:11:32  Zum letzten Beitrag
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Capitano

Capitano

26.11.2004 16:15:46  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Zane
Und für welches Bundesland gilt das jetzt ?



Das steht (in der Regel) in §258 des Gesetzes. peinlich/erstaunt

Edith meint im übrigen: aufgehobene Gesetze sind sicher keine Rechtsgrundlage für Entschädigungen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 26.11.2004 16:19]
26.11.2004 16:16:41  Zum letzten Beitrag
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wohlstandskind!!!

Arctic
...
 
Zitat von -BigDaddy-
Moinsen,

hab ne Vorladung zu ner Zeugenaussage bekommen, aufgrund einer Schlägerei die ich mit "beobachtet" haben soll.

Die Sache ist nur die, daß ich, um in solche Klatschereien nicht mit reingezogen zu werden, die 2 Personengruppen ignoriert, also weggeschaut habe.
Insofern hab ich nicht viel von dem "Tathergang" gesehen.

In der Vorladung steht, daß ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauchen machen kann. Da ich 0 Bock habe, schon wieder zur Pozilei wegen ner Zeugenaussage zu fahren, würd ich dies gern nutzen. Zumal ich keine der beiden Parteien kenne.

Frage nun:
Kann dieses Recht jeder in Anspruch nehmen oder ist das auf bestimmte Personen(-gruppen) reduziert?
Reicht es, wenn ich dem Bullen am Telefon sage, daß ich weggeschaut habe, weil mich Schlägereien nicht sonderlich interessieren und zusätzl. noch aus o.g. Grund?



Zivilcourage?!
26.11.2004 16:18:50  Zum letzten Beitrag
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Zane

Z4nE
@Tyler
Man, du weisst aber echt verflucht viel in der Hinsicht

Ich mein nur, weil Pascal was von den Unterschieden in den jeweiligen Bundesländern labert und dann mit so nem Shit kommt, der keinen weiterbringt weil nitmal dabeisteht für was es gilt..

@cit: jou, dass er da beruflich drin steckt ist klar, trotzdem beachtlich..
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Zane am 26.11.2004 16:23]
26.11.2004 16:19:50  Zum letzten Beitrag
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cit

cit
 
Zitat von [CSG]Darkforce
Ein Hoch auf die Zivilcourage!



Ein Hoch auf dich.

/e Zane, Tyler ist ja auch fast-Anwalt peinlich/erstaunt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von cit am 26.11.2004 16:21]
26.11.2004 16:21:02  Zum letzten Beitrag
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-BigDaddy-

bigdaddy
 
Zitat von wohlstandskind!!!


Zivilcourage?!



Analphabet?
26.11.2004 16:23:33  Zum letzten Beitrag
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Shanon

shanon
@TylerDurdan
Kannst du mir mal bitte auf die PM antworten ?

Wäre nett ... Danke
26.11.2004 16:23:42  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
0wned !

cya icefeldt

PS: sag denen einfach da du nix gesehen hast und hut ist.
26.11.2004 16:24:14  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Zane
Man, du weisst aber echt verflucht viel in der Hinsicht

Ich mein nur, weil Pascal was von den Unterschieden in den jeweiligen Bundesländern labert und dann mit so nem Shit kommt, der keinen weiterbringt weil nitmal dabeisteht für was es gilt..

@cit: jou, dass er da beruflich drin steckt ist klar, trotzdem beachtlich..



Das hat nichts mit Wissen zu tun, ich hab mir nur angewöhnt, mir unbekannte Gesetze einfach mal schnell bei www.rechtliches.de zu überprüfen - und da stand das ja drauf... Das liegt unter anderem daran, daß ich noch keine Lust hatte, für 50 Öre die Landesgesetzsammlung, den Dürig, zu kaufen und deshalb in den Fällen im Ö-Recht oft genug die entsprechenden Gesetze nicht in Papierform zur Hand hab.

Aber wissen muß ich da nichts. Sondern höchstens allgemeine Kenntnisse anwenden.

Das ist wie, wenn ein Mechaniker für seine Prüfung zwar DTM-Wagen, Formel-Boliden und Rally-Wagen in und auswendig kennen muß, aber auch einen LKW vorgesetzt bekommen könnte und dort zumindest Motor und Getriebe identifizieren muß, aber nicht etwa auseinander und zusammenbauen.
26.11.2004 16:31:07  Zum letzten Beitrag
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giLb

Phoenix
genau heute kam auch ein brief von der polizei für mich, weil ich als zeuge aussagen soll. das dumme is nur, dass die schlägerei anfang september morgens um 5 uhr war und ich kaum noch was davon weiss. hätte nich gedacht dass die sich noch melden, aber viel falsch machen kann ich ja nich.
26.11.2004 16:33:15  Zum letzten Beitrag
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OlliOLLIOlli

olli
Tyler Durdan, sie haben PM (in einer anderen sache).
Da die ämter jetzt alle zu sind und die gesetzbücher im internet gerne veraltet sind bleiben mir nur die pot anwälte.
Wielen dank für ihre Aufmerksamkeit.

Wer nichts gesehen hat, weil er feige ist kann gerne sagen, dass er nichts gesehen hat, oder es auch feige sein lassen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von OlliOLLIOlli am 26.11.2004 16:40]
26.11.2004 16:40:01  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von OlliOLLIOlli
Tyler Durdan, sie haben PM (in einer anderen sache).



Nein, ich nicht haben... Mata halt...
26.11.2004 17:44:12  Zum letzten Beitrag
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PiLLe

Pille
Ich muss Darkforce recht geben. Zumindest die Polizei ruft man an.

Wenn sich andere MITEINANDER prügeln würde ich ebenfalls nur die Pol rufen. Wenn mehrere Personen eine andere (wehrlose) Person VERprügeln, dann mische ich mich auch ein.

Ist auch schonmal ins Auge gegangen. Ich würde es trotzdem wieder tun, könnte mir nicht verzeihen, dann nichts unternommen zu haben.

Gruss
PiLLe
26.11.2004 21:28:41  Zum letzten Beitrag
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Spekka

AUP Spekka 26.02.2009
Du würdest dazwischengehen, wenn 5 Leute auf eine wehrlose Person einprügeln? Das einzige was du dann damit erreichst ist, dass dann zwei wehrlose Personen verprügelt werden. Also lieber die Bullerei rufen und versuchen nicht irgendwie die Aufmerksamkeit von ihnen zu erregen, es sei denn du bist ein guter 100m Läufer.
26.11.2004 21:35:06  Zum letzten Beitrag
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