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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Online-Shop Verarsche? ( Steh ich im Recht? )
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Monjet

monjet
Media Markt hatte doch mal n Fehler, PS² für 99€ anstallt 199€ im Prospekt, die Kunden waren sauer, wollten die Konsole fürn Preis, aber so weit ich weiss haben sie die Konsole nicht gekriegt. Ist zwar was ganz anderes, aber die meisten Händler schreiben doch immer unten an die Webseite sowas wie: " Angaben ohne Gewähr" oder so was...
05.10.2005 0:02:41  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
Ich werfe ergänzend noch dieses Urteil (pdf) in den Raum. Verschiedene Amtsgerichte haben wohl in der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Fällen unterschiedlich entschieden.
Das genannte Urteil stammt vom LG Essen, d.h. da haben sich immerhin drei Richter Gedanken gemacht, und es hat schon Hand und Fuß, was die da schreiben.

In dem Fall war in den AGB festgelegt, dass der Vertragsschluss erst mit Absenden der Ware zustande kommt, und die Bestätigungsmail war auch deutlich als reine Bestätigung ausgestaltet. Deswegen wurde ein Vertragsschluss abgelehnt.

Hier fehlt eine Bestimmung in den AGB zum Vertragsschluss, d.h. es gilt normales BGB-Recht. Demnach könnte man in der Mail schon eher eine Annahmeerklärung sehen. Dagegen spricht aber, dass auch hier die Mail als reine Bestätigung gestaltet ist.

Ich persönlich würde daher einen Anwalt nur mit Rechtsschutzversicherung einschalten. Ohne wäre mir das zu riskant.
Selbst schreiben kann man natürlich immer was.
Z.B. schiebt der Laden hier ja "Nichtverfügbarkeit" vor (was sie m.E. eigentlich gar nicht müssten).
Man könnte ja nun ganz hinterlistig mit einer anderen Mail-Adresse mal anfragen (von Papa/Mama/Freund oder so Augenzwinkern ), ob denn dieser Artikel für 1.398,- € sofort lieferbar ist. Wird das positiv beantwortet, könnte man ja ganz scheinheilig mal fragen, warum sie erst sagen, das Teil sei nicht lieferbar, dann aber plötzlich doch wieder.
Zu diesem Vorwurf der Lüge kann man dann noch den Vorwurf der Suchmaschinen-Manipulation packen und schließlich mit Klage drohen. Versuchen kann man es ja mal. Augenzwinkern
Das stärkt zumindest die Verhandlungsposition.

Gruß,
André
05.10.2005 0:16:31  Zum letzten Beitrag
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Meg³es

Meg³es
Gute Idee, danke

Da ich hier eine feste IP habe werde ich das wohl morgen früh in der Schule machen müssen oder jemanden damit beauftragen, da wir morgen leider kein Info haben.
05.10.2005 0:19:56  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von AngusG
Ich werfe ergänzend noch dieses Urteil (pdf) in den Raum. Verschiedene Amtsgerichte haben wohl in der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Fällen unterschiedlich entschieden.
Das genannte Urteil stammt vom LG Essen, d.h. da haben sich immerhin drei Richter Gedanken gemacht, und es hat schon Hand und Fuß, was die da schreiben.

In dem Fall war in den AGB festgelegt, dass der Vertragsschluss erst mit Absenden der Ware zustande kommt, und die Bestätigungsmail war auch deutlich als reine Bestätigung ausgestaltet. Deswegen wurde ein Vertragsschluss abgelehnt.

Hier fehlt eine Bestimmung in den AGB zum Vertragsschluss, d.h. es gilt normales BGB-Recht. Demnach könnte man in der Mail schon eher eine Annahmeerklärung sehen. Dagegen spricht aber, dass auch hier die Mail als reine Bestätigung gestaltet ist.

Ich persönlich würde daher einen Anwalt nur mit Rechtsschutzversicherung einschalten. Ohne wäre mir das zu riskant.
Selbst schreiben kann man natürlich immer was.
Z.B. schiebt der Laden hier ja "Nichtverfügbarkeit" vor (was sie m.E. eigentlich gar nicht müssten).
Man könnte ja nun ganz hinterlistig mit einer anderen Mail-Adresse mal anfragen (von Papa/Mama/Freund oder so Augenzwinkern ), ob denn dieser Artikel für 1.398,- € sofort lieferbar ist. Wird das positiv beantwortet, könnte man ja ganz scheinheilig mal fragen, warum sie erst sagen, das Teil sei nicht lieferbar, dann aber plötzlich doch wieder.
Zu diesem Vorwurf der Lüge kann man dann noch den Vorwurf der Suchmaschinen-Manipulation packen und schließlich mit Klage drohen. Versuchen kann man es ja mal. Augenzwinkern
Das stärkt zumindest die Verhandlungsposition.

Gruß,
André




Könnte man da nicht mit Treu und Glauben andümpeln, wenn die sagen die Sache ist nicht lieferbar und sie dann aber ein paar Minuten später für wesentlich mehr Geld wieder anbieten?




E-Street... No retreat, no surrender
05.10.2005 0:23:46  Zum letzten Beitrag
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Meg³es

Meg³es
Habe mich gerade mal bei meiner Mutter nach einer Rechtsschutzversicherung erkundigt, leider besitzen wir sowas nicht :-/ (Ich bin über 18 nur so nebenbei, das sollte kein Problem darstellen). Ich denke daher, dass die Anwaltssache etwas schiwerig wird. Was genau bedeutet eigentlich eine Rechtsschutzversicherung in Verbindung mit einem Anwalt? Ich kenne mich auf dem Gebiet übrhaupt nicht aus.
05.10.2005 0:28:52  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Also ich würde rein intuitiv das ganze als reine Bestätigung ansehen.
Da die aber zu blöd sind, die Annahme des Kaufangebots zu regeln und Intuition vor keinem Gericht stand hält, würde ich im Zuge der Auslegung (§§133, 157) sagen, dass das wirklich nur eine Bestätigungsmail ist, das für den Käufer auch erkennbar ist und Annahme erst mit Versand, Versandbestätigung o.Ä. eintritt.
Ganz ehrlich - lass gut sein, such dir ein anderes Notebook (bin mit noteboksbilliger.de gut weggekommen) und gut is. bringt mehr Ärger als Nutzen.



 
Zitat von Meg³es
Habe mich gerade mal bei meiner Mutter nach einer Rechtsschutzversicherung erkundigt, leider besitzen wir sowas nicht :-/ (Ich bin über 18 nur so nebenbei, das sollte kein Problem darstellen). Ich denke daher, dass die Anwaltssache etwas schiwerig wird. Was genau bedeutet eigentlich eine Rechtsschutzversicherung in Verbindung mit einem Anwalt? Ich kenne mich auf dem Gebiet übrhaupt nicht aus.




Rechtsschutzversicherungen zahlen dir Anwaltskosten. Weiss gerade nicht, ob sie Gerichtsgebnühren auch übernehmen. Jedenfalls gibts Versicherungen, die schreiebn dir die Anwälte vor, zu denen du gehen darfst, wieder andere machen Ärger, wen du unsichere Prozesse führst und/oder diese verlierst. Aber alle Versicherungen gehn dir ans Leder, wenn du die Versicherung abschliesst mit dem festen Vorsatz, bald einen bestimmten Prozess beginnen zu wollen.
Fazit: Nur Scherereien mit den Typen.



Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 05.10.2005 0:34]
05.10.2005 0:32:03  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von E-Street

Könnte man da nicht mit Treu und Glauben andümpeln, wenn die sagen die Sache ist nicht lieferbar und sie dann aber ein paar Minuten später für wesentlich mehr Geld wieder anbieten?




E-Street... No retreat, no surrender


Hab ich auch kurz drüber nachgedacht, aber daraus einen Kontrahierungszwang zu basteln dürfte nicht gehen. Jedenfalls ist mir nichts derartiges bekannt.

Man könnte höchstens in Richtung unlauterer Wettbewerb denken, wenn Waren angeboten oder beworben werden, obwohl überhaupt keine Bereitschaft besteht, die Ware für den beworbenen Preis auch zu verkaufen.
Allerdings können nur Wettbewerber bzw. Verbraucherzentrale o.ä. deswegen Maßnahmen ergreifen, wie z.B. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend machen.
Als Privatperson ist man da machtlos.

Außerdem wird der Laden sich natürlich darauf berufen, dass der Preis unabsichtlich falsch eingetragen wurde.

Gruß,
André
05.10.2005 0:39:49  Zum letzten Beitrag
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g-sus

Arctic
 
Zitat von AngusG
Hab ich auch kurz drüber nachgedacht, aber daraus einen Kontrahierungszwang zu basteln dürfte nicht gehen. Jedenfalls ist mir nichts derartiges bekannt.

Da der Anbieter weder eine Monopolstellung inne hat, noch ein staatliches Unternehmen ist, existiert sowieso kein Kontrahierungszwang.
05.10.2005 1:05:13  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von g-sus
 
Zitat von AngusG
Hab ich auch kurz drüber nachgedacht, aber daraus einen Kontrahierungszwang zu basteln dürfte nicht gehen. Jedenfalls ist mir nichts derartiges bekannt.

Da der Anbieter weder eine Monopolstellung inne hat, noch ein staatliches Unternehmen ist, existiert sowieso kein Kontrahierungszwang.


Daraus sowieso nicht.

Man könnte aber darüber nachdenken, dass der Anbieter im vorvertraglichen Schuldverhältnis gegen Treu und Glauben verstoßen hat, und deswegen vielleicht zum Abschluss des Vertrages verpflichtet sein könnte (= Kontrahierungszwang), quasi als cic-"Schadensersatz".

Früher wurde nämlich von der Rechtsprechung ein mittelbarer Kontrahierungszwang als Rechtsfolge des § 826 BGB - also als Schadensersatz - hergeleitet. (Das wurde aber dann vom Kartellrecht verdrängt.) Daher ist der Gedanke gar nicht so sehr fernliegend.

Gruß,
André
05.10.2005 1:19:05  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Du vergisst da das Lebensmittelgeschäft aufm platten, verlassemem Land und das alte Mütterchen ohne Verwandtschaft.



Crutschie ... always a CT
05.10.2005 1:19:34  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Naja... nehmen wir mal an ein Laden macht das immer. Gibt immer niedrige Preise an. Bei jeder Werbung, auf allen Preisschildern usw. Will dann aber nur wesentlich teurer verkaufen.

Da könnt man sich schon überlegen, ob man nicht im Zuge von Treu und Glauben einen Kontrahierungszwang basteln könnte.
Wenn das deren Masche ist...


Als Anwalt würd ich versuchen. *rumfreak*


€ Ich sollte schneller tippen



E-Street... No retreat, no surrender
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von E-Street am 05.10.2005 1:21]
05.10.2005 1:20:58  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
Einen Versuch wär's wert, wenn die RSV mitspielt.
Das könnte entscheidend zur richterlichen Rechtsfortbildung beitragen. Breites Grinsen

Allerdings würde ich dann doch eher zur Verbraucherzentrale gehen und denen das mal vorlegen. Das bringt zwar dem armen Verbraucher nix, kann aber im Endeffekt für den Anbieter wesentlich teurer werden, wenn er trotz Abmahnung/Unterlassungsurteil weiter so verfährt.

Gruß,
André
05.10.2005 1:25:01  Zum letzten Beitrag
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Kobayashi

AUP Kobayashi 15.07.2011
 
Zitat von Monjet
Media Markt hatte doch mal n Fehler, PS² für 99€ anstallt 199€ im Prospekt, die Kunden waren sauer, wollten die Konsole fürn Preis, aber so weit ich weiss haben sie die Konsole nicht gekriegt. Ist zwar was ganz anderes, aber die meisten Händler schreiben doch immer unten an die Webseite sowas wie: " Angaben ohne Gewähr" oder so was...



Wie du schon sagst: Zum einen steht dabei "Angaben ohne Gewähr". Aber selbst wenn es nicht dabeisteht ist ein Katalog (oder auch eine Schaufensterauslage) erstmal nur eine Aufforderung an den Käufer, ein Gebot abzugeben. Dann kann der Verkäufer entscheiden ob er das Angebot annimmt - wodurch ein Kaufvertrag zustande kommt - oder nicht, z.B. wegen falscher Auszeichnung.
05.10.2005 1:26:12  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ich möcht echt mal wissen wer bei denen die AGB gemacht hat... skeptisch







E-Street... No retreat, no surrender
05.10.2005 1:31:21  Zum letzten Beitrag
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Meg³es

Meg³es
Also, soeben hat mich folgende Nachricht erreicht.

Sehr geehrter Herr Burk,

wir haben Sie bereits darüber informiert dass der Artikel momentan nicht
lieferbar ist, da die Zwischenhändler die Preise für das Notebook erhöht
haben mussten auch wir den Preis anpassen, auf Grund der momentan hohen
Zwischenhändlerpreise haben wir den Artikel vorerst aus dem Sortiment
genommen und uns dazu entschieden auch nicht mehr zu bestellen.

Wir hoffen dass Sie sich für ein anderes Modell entscheiden können.

Mit freundlichen Grüßen

Allerdings haben sie es nicht aus dem Sortiment genommen!

Naja was solls, ich habe aufgegeben und mir eins bei Amazon bestellt... denen kann man wenigstens noch vertrauen, wenns auch ein wenig mehr kostet.

Trotzdem vielen Dank für eure Unterstützung und Ratschläge
05.10.2005 17:25:54  Zum letzten Beitrag
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g-sus

Arctic
 
Zitat von Kobayashi
Wie du schon sagst: Zum einen steht dabei "Angaben ohne Gewähr". Aber selbst wenn es nicht dabeisteht ist ein Katalog (oder auch eine Schaufensterauslage) erstmal nur eine Aufforderung an den Käufer, ein Gebot abzugeben. Dann kann der Verkäufer entscheiden ob er das Angebot annimmt - wodurch ein Kaufvertrag zustande kommt - oder nicht, z.B. wegen falscher Auszeichnung.

Exakt. "Angaben ohne Gewähr", "Freibleibend", "Unverbindliches Angebot"... gelten als Freizeichnungsklauseln.

Ein Angebot muss hinreichend formuliert sein, dass heisst unter anderem an eine bestimmte Person gerichtet.
05.10.2005 17:56:43  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von g-sus
 
Zitat von Kobayashi
Wie du schon sagst: Zum einen steht dabei "Angaben ohne Gewähr". Aber selbst wenn es nicht dabeisteht ist ein Katalog (oder auch eine Schaufensterauslage) erstmal nur eine Aufforderung an den Käufer, ein Gebot abzugeben. Dann kann der Verkäufer entscheiden ob er das Angebot annimmt - wodurch ein Kaufvertrag zustande kommt - oder nicht, z.B. wegen falscher Auszeichnung.

Exakt. "Angaben ohne Gewähr", "Freibleibend", "Unverbindliches Angebot"... gelten als Freizeichnungsklauseln.

Ein Angebot muss hinreichend formuliert sein, dass heisst unter anderem an eine bestimmte Person gerichtet.





Offerte ad incertas personas?!



Crutschie ... always a CT
05.10.2005 19:08:17  Zum letzten Beitrag
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MC_Fuchs

X-Mas Leet
Ich hätt's auffen dicken genommen.

Die haben Deine Bestellung bestätigt und somit ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Da können die sich wenden wie Sie wollen. Auch Irrtum oder Lieferbarkeit sind da meines Wissens nach keine Ausrede (bin kaufmännischer Azubi).

Edit: Gibt allerdings eine Ausnahme... wenn die Lieferzeit über (4?) Monate beträgt, darf der Preis an den aktuellen Marktpreis angepasst werden. Aber das ist hier ja eh nicht der Fall.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MC_Fuchs am 05.10.2005 19:32]
05.10.2005 19:31:36  Zum letzten Beitrag
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_Lynx_

Russe BF
Gab's nicht so nen lustigen Paragraphen wo sagt, dass man Fehler anderer nicht ausnutzen darf?
05.10.2005 19:49:00  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
§242 kann dahingehend ausgelegt werden, dass beharren auf seinem Recht u.U. im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein kann und bei ruinösen Folgen (v.a. beim verdeckten Kalkulationsirrtum) unzulässig ist.



Crutschie ... always a CT
05.10.2005 20:36:24  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Online-Shop Verarsche? ( Steh ich im Recht? )
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