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Hallo,
meine Mutter hatte irgendwie Handtuchhalter beim Baumarkt um die Ecke gekauft, die erst bestellt werden mussten.
Der Typ sagte zu ihr dass man die nicht zurück geben darf, falls sie nicht passen.
Und sie passen eben nicht.
Ich sagte nun zu ihr dass sie's trotzdem probieren soll.
Normal müssen sie die doch wieder nehmen, oder?
Irgendwas mit 14 Tage Rückgabe Recht ohne Grundangabe hab ich da noch im Kopf
Kann mir das jemand bestätigen?
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Warum sollte sie die denn nicht zurückgeben können?
Wenn sie die Quittung noch hat und die Dinger unbeschädigt sind, werden die auch wieder zurückgenommen.
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Nur für online Bestellungen.
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| Zitat von hanz im unglück
Warum sollte sie die denn nicht zurückgeben können?
Wenn sie die Quittung noch hat und die Dinger unbeschädigt sind, werden die auch wieder zurückgenommen. | |
Weiss nicht, der Verkäufer sagte zu ihr dass man die nicht zurück geben kann, weil sie extra bestellt wurden.
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Du hast nur im Fernabsatzgesetz 14 Tage Rückgabe/Widerrufsrecht. Im Geschäft gekauft ist gekauft. Alles andere ist Kulanz. Ende.
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| Zitat von DrunkenSh33p
Irgendwas mit 14 Tage Rückgabe Recht ohne Grundangabe hab ich da noch im Kopf
Kann mir das jemand bestätigen? | |
Das gilt nur im Versandhandel (Internet, ...).
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Dass man bei den meisten Geschäften umtauschen liegt einfach daran,
dass die sich denken, dass man eher was kauft, wenn man im Zweifelsfall umtauschen kann.
Rechtlich verpflichtet sind sie dazu nicht.
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Du darfst nie was zurückgeben.
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Da müsst ihr den Halter wohl passend machen oder auf einen anderen, kulanten Mitarbeiter hoffen.
Nicht gerade optimal etwas zu bestellen, von dem man nicht weiss ob es passt. :/
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Gibt zwei einfache Möglichkeiten.
-Vertick die Dinger einfach weiter bei ebay
-Lass deine Mutter einweisen und die Geschäftsfähigkeit aberkennen, dann müssen die die ebenfalls zurücknehmen..
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Es gibt kein "Rückgaberecht" beim Ladenkauf.
Ist lediglich Kulanz.
Und das die etwas nicht zurücknehmen was sie extra bestellt haben ist klar - ich mein, wenn sies bestellen mussten, wirds wohl nicht so oft gekauft. D.h. sie bleiben auf den Kosten sitzen wenn sies wieder nehmen.
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Es gibt kein Rückgaberecht beim Ladenkauf!
Wenn ist das lediglich Kulanz
Wollts nur sicher gehen das es jeder mitbekommen hat
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Du meinst also,
es gäbe kein Rückgaberecht beim Ladenkauf, dass sei alles lediglich Kulanz?
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Mal angenommen, jemand kauft im Saturn was teures, nen iPod, ne PSP oder sowas, und das Teil hat nen Defekt.
Muss ich dann immernoch auf "Kulanz" hoffen oder bekomm ich da mein Geld sicher zurück?
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Da ist was anderes. Du hast ja Garantie.
/und wenn das Ding schon beim Kauf defekt ist sowieso.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Smolletov am 29.07.2006 15:37]
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Das fällt unter Garantie, da hast du so und soviel Zeit etwas erstattet zu bekommen, sei es ein neues Gerät, ein Gutschein oder das Geld.
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| Zitat von hanz im unglück
Mal angenommen, jemand kauft im Saturn was teures, nen iPod, ne PSP oder sowas, und das Teil hat nen Defekt.
Muss ich dann immernoch auf "Kulanz" hoffen oder bekomm ich da mein Geld sicher zurück? | | Wenn du was kaufst hast du recht auf funktionierende Ware.
Das heißt, dass du Nachbesserung bzw nen neues Teil verlangen kannst.
Wenn das mehrfach fehlschlägt kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten -> Geld zurück.
Das ist die Gesetzeslage - nur viele Läden bieten ja Umtauschrecht ("Geld-zurück") an.
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Musst allerdings sehen was die als Defekt sehen.
Pixelfehler sind zum Beispiel oft kein Grund.
Da solltest du also intensiv und rechtzeitig Gebrauch von der "Kulanz" machen.
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| Zitat von hanz im unglück
Mal angenommen, jemand kauft im Saturn was teures, nen iPod, ne PSP oder sowas, und das Teil hat nen Defekt.
Muss ich dann immernoch auf "Kulanz" hoffen oder bekomm ich da mein Geld sicher zurück? | |
Geld zurück ist beim ersten Fehler IMMER Kulanz. Du hast ein Recht auf Nachbesserung, was heißt dass das Gerät repariert/zur Reparatur eingeschickt wird. Auch ein direkter Austausch der Ware ist hier Kulanz.
Zum Threadersteller. Diese "gekauft ist gekauft" Ausnahme bei bestellten Artikeln besteht deshalb, weil sich sonst kein Absatz dafür findet, sonst wäre es ja im normalen Verkauf.
Wenn du etwas Bestimmtes bestellst geht der Verkäufer eigentlich davon aus, dass du genau diesen Artikel möchtest und dich vorweg schon darüber informiert hast. Da er diesen Artikel sonst nicht verkaufen kann sichert er sich halt so ab.
Aber es wird Dir (bzw deiner Ma) niemand den Kopf abreißen, wenn man die Situation dort schildert. Vielleicht nimmt er es ja doch zurück, Freundlichkeit hilft bei sowas immer.
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| Zitat von Parax
Auch ein direkter Austausch der Ware ist hier Kulanz.
| | nein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 30.07.2006 7:57]
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Thema: Rückgabe Recht bei Bestellung |