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hi,
heute nachmittag so gegen 16 uhr konnte ich mich noch auf meinem Strato Root über den SSH Tunnel (windows) einloggen!
plötzlich gingen alle server down, konnte mich nicht mehr in den Schlüssel einloggen, Sogar in das Strato Webinterface kann ich mich nicht mehr einloggen (PW soll falsch sein)
den server kann ich noch über cmd anpingen!
was kann ich noch machen?! wie muss ich weiter vorgehen?!
bitte um schnell hilfe
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| Zitat von BierDeckelJoe
hi,
heute nachmittag so gegen 16 uhr konnte ich mich noch auf meinem Strato Root über den SSH Tunnel (windows) einloggen!
plötzlich gingen alle server down, konnte mich nicht mehr in den Schlüssel einloggen, Sogar in das Strato Webinterface kann ich mich nicht mehr einloggen (PW soll falsch sein)
den server kann ich noch über cmd anpingen!
was kann ich noch machen?! wie muss ich weiter vorgehen?!
bitte um schnell hilfe
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habt ihr eine webseite darauf laufen? wenn ja, laeuft die noch?
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ne wollt ich erst erstellen, also NEIN
ein kollege versucht mit nicht legalen mitteln, mal darauf zu zu greifen, schaun ob er damit etwas erreicht!?
aber wie konnte der das pw vom webinterface von strato ändern?!
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| Zitat von BierDeckelJoe
ne wollt ich erst erstellen, also NEIN
ein kollege versucht mit nicht legalen mitteln, mal darauf zu zu greifen, schaun ob er damit etwas erreicht!?
aber wie konnte der das pw vom webinterface von strato ändern?!
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vertragsbetreuung/zugangsdaten
musst dir das auch mal alles anschauen...
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| Zitat von BierDeckelJoe
ein kollege versucht mit nicht legalen mitteln, mal darauf zu zu greifen, schaun ob er damit etwas erreicht!?
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Also wenn das Dein/Euer Server ist, dann ist das völlig egal, mit welchen Mitteln ihr darauf zugreift, da ihr auf eure Daten zugreift und die Software, um evtl. auch auf fremde Daten zuzugreifen ist an sich nicht illegal, sondern nur das, wozu das Programm nicht selten missbraucht wird.
| Als mögliche Straftatbestände kommen das Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB, der Computerbetrug gem. § 263a StGB sowie das Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB aber auch das Abhören von Nachrichten gem. §§ 89, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG in Betracht. | |
Quelle: Klick (noch mehr informationen über die strafrechtlichen Aspekte) .
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| (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a
Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet
oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft. | |
Der neue § 202C StGB.
--
Im Klartext: Selbst wenn es solche Tools geben würde, und ich auch nur Ansatzweise vermuten würde, ihr könntet sie benutzen, könnte ich sie nicht posten ohne mit einem Bein im Gefägniss zu stehen.
Außerdem gibt es für solche Fälle
a) Die Hotline
b) Den Support
c) Das Kundeninterface
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| Zitat von Achsel-des-Bösen
| (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a
Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet
oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft. | |
Der neue § 202C StGB.
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Im Klartext: Selbst wenn es solche Tools geben würde, und ich auch nur Ansatzweise vermuten würde, ihr könntet sie benutzen, könnte ich sie nicht posten ohne mit einem Bein im Gefägniss zu stehen.
Außerdem gibt es für solche Fälle
a) Die Hotline
b) Den Support
c) Das Kundeninterface
| | Soso, mal keine Beleidigung bei einem Quote einer meiner Posts ? Ist ja mal was Neues...
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muss ich verstehen, wieso man sich nicht einfach an den support wendet?
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Nimm ein Telefon. Und beeil dich. 01805007677 ist die Nummer. Denn im Zweifelsfall, wenn jemand mit deinem Server Schmu treibt haftest du mit (siehe Urteil zu offenen Wlans).
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Thema: Loginfehler |