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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Autothread ( mopf )
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harmlos

harmlos
Im ersten Moment bin ich von nem normalen Autobahnverbrauch von 11,5-12 Litern ausgegangen peinlich/erstaunt
13.11.2007 19:49:43  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
verschmitzt lachen
 
Zitat von harmlos

Im ersten Moment bin ich von nem normalen Autobahnverbrauch von 11,5-12 Litern ausgegangen peinlich/erstaunt



Das sind ja V8-Werte.
13.11.2007 19:53:15  Zum letzten Beitrag
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harmlos

harmlos
verschmitzt lachen
Ich will halt bei den Großen mitspielen.
13.11.2007 19:54:12  Zum letzten Beitrag
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MvG

AUP MvG 09.11.2013
Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.

Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.

Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
13.11.2007 19:55:09  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL


Schneid dir ne Bank ab und dann: Willkommen im Club =)
13.11.2007 19:55:58  Zum letzten Beitrag
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harmlos

harmlos
...


Zu den 5 Pötten reicht mir das an Extrametall erstmal.
13.11.2007 19:57:12  Zum letzten Beitrag
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Hammerschmitt

Hammerschmitt
 
Zitat von MvG

Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.

Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.

Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.



Gestern kam darüber was im Fernsehen, bei Vox in diesem Automagazin, laut denen Zahlt die versicherung wenn du einen Unfall hast (IMMER) evtl. bekommst du dann 200-300¤ Strafe oder aber bis zu 100% vom Jahresbeitrag, lohnt sich also nicht wirklich da zu bescheissen.
13.11.2007 19:58:11  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Futura

Hab nen Foto angefordert, schließlich will sie ja was Breites Grinsen


Schmeiß dein ICQ an, ich bin online. :P
13.11.2007 19:58:46  Zum letzten Beitrag
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harmlos

harmlos
 
Zitat von MvG

Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.

Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.

Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.



Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.
13.11.2007 19:59:26  Zum letzten Beitrag
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therealmonty

therealmonty
MvG, das kommt entweder auf die Kulanz eurer Versicherung oder auf euer Vertrauen in deine Schnitte an. Ich hatte das letzte Jahr meinen Wagen als 2. Fahrzeug meiner Großeltern angemeldet. Der jüngste eingetragene Fahrer war damit Jahrgang 1925 Breites Grinsen
Das hat der Berater mitgemacht, aber gleich davor gewarnt, dass es im Schadensfall wahrscheinlich auf eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Jahresbeitrag kommen würde.
Ein Kumpel von mir widerrum kann einfach den Wagen seiner Eltern fahren, der Versicherungsfuzzi meinte wohl "passt scho".
13.11.2007 20:00:50  Zum letzten Beitrag
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Hammerschmitt

Hammerschmitt
 
Zitat von harmlos

 
Zitat von MvG

Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.

Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.

Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.



Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.



stimmt nicht. Versicherung muss immer bezahlen!
13.11.2007 20:01:56  Zum letzten Beitrag
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MvG

AUP MvG 09.11.2013
 
Zitat von harmlos

Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.



Diese Sonderklausel "Fahrer unter 23" gibt es aber im Falle der ADAC-Autoversicherung gar nicht.
Da kann man nur angeben wer das Auto fährt (d.h. in unserm Fall Versicherungsnehmer/Partner/Sonstige) und muss dann die Geburtsjahre des jüngsten männlichen und ggf. jüngsten weiblichen Fahrers angeben.
Theoretisch müsste ich ja dann bei beidem 1989 angeben weil es ja immer sein könnte dass ich irgendjemanden der erst 18 ist irgendwann mal das Auto fahren lasse.
Sind solche Gelegenheitsfahrer eventuell durch "Sonstige" abgedeckt wenn es den Punkt "Fahrer unter 23" nicht gibt?
13.11.2007 20:03:00  Zum letzten Beitrag
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harmlos

harmlos
Ja, okay, sie holt sich das aber dann mit Hingabe von dir wieder.
/Was aufs gleiche rauskommt, im Prinzip.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 13.11.2007 20:03]
13.11.2007 20:03:03  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Achja, da verschiedene Quellen verschiedene Aussagen machen: ab wann kostet TÜV überziehen ein Verwarngeld? Ab zwei Monate 15¤ oder überziehen bis zu 2 Monaten 15¤?




peinlich/erstaunt
13.11.2007 20:05:59  Zum letzten Beitrag
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harmlos

harmlos
Ohne Quelle sag ich bis 2 Monate 15¤, danach fängt das Sammeln an.
Ohne Gewähr.

/Möh, Schwachfug:


Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):

* Zwei bis vier Monate : ¤ 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : ¤ 25,--
* Mehr als acht Monate : ¤ 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

* Bis zu zwei Monate: ¤ 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: ¤ 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: ¤ 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: ¤ 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 13.11.2007 20:07]
13.11.2007 20:06:46  Zum letzten Beitrag
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therealmonty

therealmonty
TÜV überziehen kostet neuerdings ab dem ersten Tag Verwarngeld. Quelle such ich jetzt aber auch nicht peinlich/erstaunt

e:
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von therealmonty am 13.11.2007 20:08]
13.11.2007 20:08:11  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

Arctic
verschmitzt lachen
Warum fährste denn nicht einfach zum TÜV? Angst? peinlich/erstaunt
13.11.2007 20:08:25  Zum letzten Beitrag
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harmlos

harmlos
verschmitzt lachen
"Prüfgebühr übersteigt Fahrzeugwert - was tun?"
13.11.2007 20:09:09  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von MvG

Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?



das ist nicht selten, sondern fällt schon unte rregelmäßig. Selten wäre ca. 1 Mal im Monat vielleicht oder noch weniger.

 
Zitat von Hammerschmitt

 
Zitat von harmlos


Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.



stimmt nicht. Versicherung muss immer bezahlen!



aber nur die Haftpflicht. Kasko fällt schon mal weg. Und die Haftpflichtzahlung kann die Versicherung sich unter Umständen durchaus zurückholen. Die muss nur erst mal den Unfallgegner auszahlen damit der nicht leer ausgeht, sonst nix.
13.11.2007 20:09:43  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Wickeda

Gerade mal ein bisschen im Forenwar-Thread gelesen. Wir werden ja sowas von verkacken! Breites Grinsen

Über was die sich dort alles Gedanken machen, z. B. irgendwelche Delay Zeiten von HLTV Übertragungen, damit keine Muster im Spiel erkannt werden können, usw. fröhlich



Beste Voraussetzungen um zu gewinnen. Schon aus Pronzip. fröhlich
13.11.2007 20:10:35  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
So ähnlich Breites Grinsen . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.

So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei? peinlich/erstaunt Breites Grinsen
13.11.2007 20:10:55  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
verschmitzt lachen
 
Zitat von therealmonty

TÜV überziehen kostet neuerdings ab dem ersten Tag Verwarngeld. Quelle such ich jetzt aber auch nicht peinlich/erstaunt

e:



da war doch mal was mit AU und so ner schwarzen Schrabbelkarre. peinlich/erstaunt *In Erinnerungen schwelg*
13.11.2007 20:12:50  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

So ähnlich Breites Grinsen . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.

So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei? peinlich/erstaunt Breites Grinsen



Ende Dezember. Darf halt nix passieren. Unfall ohne Tüv ist ja noch mal so ne Sache.
13.11.2007 20:15:00  Zum letzten Beitrag
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-2- Mr.Kobayashi

Arctic
 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

 
Zitat von harmlos

Im ersten Moment bin ich von nem normalen Autobahnverbrauch von 11,5-12 Litern ausgegangen peinlich/erstaunt



Das sind ja V8-Werte.



nicht unbedingt peinlich/erstaunt

/geht auch mit 8v
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -2- Mr.Kobayashi am 13.11.2007 20:26]
13.11.2007 20:19:18  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von Jellybaby

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

So ähnlich Breites Grinsen . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.

So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei? peinlich/erstaunt Breites Grinsen



Ende Dezember. Darf halt nix passieren. Unfall ohne Tüv ist ja noch mal so ne Sache.



Wieso denn Ende Dezember? Gilt die Frist schon ab dem ersten Tag des Fälligkeitsmonats? Mata halt...
13.11.2007 20:30:54  Zum letzten Beitrag
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Wickeda

wickeda
 
Zitat von Jellybaby

aber nur die Haftpflicht. Kasko fällt schon mal weg. Und die Haftpflichtzahlung kann die Versicherung sich unter Umständen durchaus zurückholen. Die muss nur erst mal den Unfallgegner auszahlen damit der nicht leer ausgeht, sonst nix.



So leicht fällt die Kasko nicht weg. Grundsätzlich ist es aber nicht falsch, in Punkto Versicherungen immer vom worst case auszugehen. Breites Grinsen Augenzwinkern

Eine derartige Rabattierung ist ein sogenanntes weiches Tarifmerkmal ähnlich wie z. B. deine angegebene Fahrleistung im Jahr. Schließlich verlierst du nicht augenblicklich den Versicherungsschutz, falls du statt der gewählten 6.000km p. a. 6.500km fährst. In so einem Fall wird minimal ein Nachbeitrag gefordert und maximal eine Vertragsstrafe mit Sonderkündigungsrecht VR. Die Vertragsstrafe bewegt sich im Bereich von ein - zwei Jahresbeiträgen.
13.11.2007 20:34:23  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Wenig Benzin braucht er ja, aber seine Kommentare machen mir Angst :D


710 ich komme!
13.11.2007 20:42:35  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Wenig Benzin braucht er ja, aber seine Kommentare machen mir Angst :D


710 ich komme!


Wie krass ist das?! Der braucht ja echt viel Öl.

Aber schön dass das letzte Öl nachkippen als Bußgeld eingeordnet wurde. Breites Grinsen
13.11.2007 20:45:09  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von Jellybaby

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

So ähnlich Breites Grinsen . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.

So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei? peinlich/erstaunt Breites Grinsen



Ende Dezember. Darf halt nix passieren. Unfall ohne Tüv ist ja noch mal so ne Sache.



Wieso denn Ende Dezember? Gilt die Frist schon ab dem ersten Tag des Fälligkeitsmonats? Mata halt...



ich sags mal so: Bei meiner AU musste ich nach 5 Wochen zahlen und die Fristen sind die selben. Im Nachhinein war ich auch nciht sicher ob das so richtig war, aber ich habe den Bescheid leider nicht aufgehoben.
13.11.2007 20:45:39  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Wickeda

So leicht fällt die Kasko nicht weg. Grundsätzlich ist es aber nicht falsch, in Punkto Versicherungen immer vom worst case auszugehen. Breites Grinsen Augenzwinkern



schon klar. Wenn man einmal jemand fahren lässt der nicht unter den vertraglichen Schutz fällt wird es auch keinen unbegrenzten Ärger geben. Aber 2 mal pro Woche ist eben keine Ausnahme mehr.
Da trennen sich dann auch gute von schlechten Versicherungen. Zahlungsbereitschaft, Kulanz und Vertragstrafen sind ja nicht bei jeder Versicherung gleich.
13.11.2007 20:48:22  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Autothread ( mopf )
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13.11.2007 23:01:53 Toppi hat diesen Thread geschlossen.
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