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Im ersten Moment bin ich von nem normalen Autobahnverbrauch von 11,5-12 Litern ausgegangen
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| Zitat von harmlos
Im ersten Moment bin ich von nem normalen Autobahnverbrauch von 11,5-12 Litern ausgegangen
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Das sind ja V8-Werte.
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Ich will halt bei den Großen mitspielen.
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Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.
Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.
Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
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Schneid dir ne Bank ab und dann: Willkommen im Club =)
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Zu den 5 Pötten reicht mir das an Extrametall erstmal.
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| Zitat von MvG
Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.
Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.
Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
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Gestern kam darüber was im Fernsehen, bei Vox in diesem Automagazin, laut denen Zahlt die versicherung wenn du einen Unfall hast (IMMER) evtl. bekommst du dann 200-300¤ Strafe oder aber bis zu 100% vom Jahresbeitrag, lohnt sich also nicht wirklich da zu bescheissen.
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| Zitat von Futura
Hab nen Foto angefordert, schließlich will sie ja was
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Schmeiß dein ICQ an, ich bin online. :P
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| Zitat von MvG
Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.
Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.
Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
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Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.
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MvG, das kommt entweder auf die Kulanz eurer Versicherung oder auf euer Vertrauen in deine Schnitte an. Ich hatte das letzte Jahr meinen Wagen als 2. Fahrzeug meiner Großeltern angemeldet. Der jüngste eingetragene Fahrer war damit Jahrgang 1925
Das hat der Berater mitgemacht, aber gleich davor gewarnt, dass es im Schadensfall wahrscheinlich auf eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Jahresbeitrag kommen würde.
Ein Kumpel von mir widerrum kann einfach den Wagen seiner Eltern fahren, der Versicherungsfuzzi meinte wohl "passt scho".
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| Zitat von harmlos
| Zitat von MvG
Hi Leute, schaue auch mal wieder hier rein.
Hab ne kleine Versicherungsfrage.
Mein Wagen ist im Moment noch über meinen Vater versichert, der jetzt überlegt, die Versicherung zu wechseln.
Strittiger Punkt ist der Aspekt "Jüngster Fahrer".
Ich bin Hauptnutzer und damit auch jüngster männlicher Fahrer mit Geburtsjahr 1984.
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
Der Punkt ist halt, dass wir, wenn wir sie weglassen 175 Euro pro Jahr sparen würden... wäre halt nur ärgerlich wenn was passiert während sie fährt, obwohl sie als Fahrerin hätte eingetragen sein müssen.
Hoffe es wird klar was die Frage ist, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
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Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.
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stimmt nicht. Versicherung muss immer bezahlen!
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| Zitat von harmlos
Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.
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Diese Sonderklausel "Fahrer unter 23" gibt es aber im Falle der ADAC-Autoversicherung gar nicht.
Da kann man nur angeben wer das Auto fährt (d.h. in unserm Fall Versicherungsnehmer/Partner/Sonstige) und muss dann die Geburtsjahre des jüngsten männlichen und ggf. jüngsten weiblichen Fahrers angeben.
Theoretisch müsste ich ja dann bei beidem 1989 angeben weil es ja immer sein könnte dass ich irgendjemanden der erst 18 ist irgendwann mal das Auto fahren lasse.
Sind solche Gelegenheitsfahrer eventuell durch "Sonstige" abgedeckt wenn es den Punkt "Fahrer unter 23" nicht gibt?
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Ja, okay, sie holt sich das aber dann mit Hingabe von dir wieder.
/Was aufs gleiche rauskommt, im Prinzip.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 13.11.2007 20:03]
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
Achja, da verschiedene Quellen verschiedene Aussagen machen: ab wann kostet TÜV überziehen ein Verwarngeld? Ab zwei Monate 15¤ oder überziehen bis zu 2 Monaten 15¤?
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Ohne Quelle sag ich bis 2 Monate 15¤, danach fängt das Sammeln an.
Ohne Gewähr.
/Möh, Schwachfug:
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
* Zwei bis vier Monate : ¤ 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : ¤ 25,--
* Mehr als acht Monate : ¤ 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
* Bis zu zwei Monate: ¤ 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: ¤ 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: ¤ 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: ¤ 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 13.11.2007 20:07]
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TÜV überziehen kostet neuerdings ab dem ersten Tag Verwarngeld. Quelle such ich jetzt aber auch nicht
e:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von therealmonty am 13.11.2007 20:08]
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Warum fährste denn nicht einfach zum TÜV? Angst?
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"Prüfgebühr übersteigt Fahrzeugwert - was tun?"
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| Zitat von MvG
Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin das Auto gelegentlich fährt, d.h. vielleicht 2-3 mal die Woche. Müssen wir die dann als jüngste Fahrerin eintragen (Jahrgang 1987), oder fällt eine so seltene Nutzung nicht unter Fahrer, bzw. gilt das nur für Kinder des Versicherungsnehmer?
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das ist nicht selten, sondern fällt schon unte rregelmäßig. Selten wäre ca. 1 Mal im Monat vielleicht oder noch weniger.
| Zitat von Hammerschmitt
| Zitat von harmlos
Wenn der jüngste Fahrer mit 23 angegeben ist und jemand mit 20 hinterm Steuer nen Unfall baut ist das nicht versicherter Personenkreis. Zack, Versicherungsschutz weg für den Fall.
Diese Klauseln gibts leider nicht umsonst.
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stimmt nicht. Versicherung muss immer bezahlen!
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aber nur die Haftpflicht. Kasko fällt schon mal weg. Und die Haftpflichtzahlung kann die Versicherung sich unter Umständen durchaus zurückholen. Die muss nur erst mal den Unfallgegner auszahlen damit der nicht leer ausgeht, sonst nix.
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| Zitat von Wickeda
Gerade mal ein bisschen im Forenwar-Thread gelesen. Wir werden ja sowas von verkacken!
Über was die sich dort alles Gedanken machen, z. B. irgendwelche Delay Zeiten von HLTV Übertragungen, damit keine Muster im Spiel erkannt werden können, usw.
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Beste Voraussetzungen um zu gewinnen. Schon aus Pronzip.
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So ähnlich . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.
So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei?
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| Zitat von therealmonty
TÜV überziehen kostet neuerdings ab dem ersten Tag Verwarngeld. Quelle such ich jetzt aber auch nicht
e:
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da war doch mal was mit AU und so ner schwarzen Schrabbelkarre. *In Erinnerungen schwelg*
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
So ähnlich . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.
So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei?
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Ende Dezember. Darf halt nix passieren. Unfall ohne Tüv ist ja noch mal so ne Sache.
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
| Zitat von harmlos
Im ersten Moment bin ich von nem normalen Autobahnverbrauch von 11,5-12 Litern ausgegangen
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Das sind ja V8-Werte.
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nicht unbedingt
/geht auch mit 8v
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -2- Mr.Kobayashi am 13.11.2007 20:26]
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von tim aka coltvirtuose
So ähnlich . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.
So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei?
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Ende Dezember. Darf halt nix passieren. Unfall ohne Tüv ist ja noch mal so ne Sache.
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Wieso denn Ende Dezember? Gilt die Frist schon ab dem ersten Tag des Fälligkeitsmonats?
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| Zitat von Jellybaby
aber nur die Haftpflicht. Kasko fällt schon mal weg. Und die Haftpflichtzahlung kann die Versicherung sich unter Umständen durchaus zurückholen. Die muss nur erst mal den Unfallgegner auszahlen damit der nicht leer ausgeht, sonst nix.
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So leicht fällt die Kasko nicht weg. Grundsätzlich ist es aber nicht falsch, in Punkto Versicherungen immer vom worst case auszugehen.
Eine derartige Rabattierung ist ein sogenanntes weiches Tarifmerkmal ähnlich wie z. B. deine angegebene Fahrleistung im Jahr. Schließlich verlierst du nicht augenblicklich den Versicherungsschutz, falls du statt der gewählten 6.000km p. a. 6.500km fährst. In so einem Fall wird minimal ein Nachbeitrag gefordert und maximal eine Vertragsstrafe mit Sonderkündigungsrecht VR. Die Vertragsstrafe bewegt sich im Bereich von ein - zwei Jahresbeiträgen.
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Wie krass ist das?! Der braucht ja echt viel Öl.
Aber schön dass das letzte Öl nachkippen als Bußgeld eingeordnet wurde.
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von tim aka coltvirtuose
So ähnlich . Ich will ja Anfang des Jahres was neues kaufen, da hab ich keinen Bock in meine Mühle noch ein paar kleinere Reparaturen und die TÜV-Gebühr zu stecken.
So, ich müsste jetzt im November hin, bis Ende Januar fahre ich also verwarngeldfrei?
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Ende Dezember. Darf halt nix passieren. Unfall ohne Tüv ist ja noch mal so ne Sache.
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Wieso denn Ende Dezember? Gilt die Frist schon ab dem ersten Tag des Fälligkeitsmonats?
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ich sags mal so: Bei meiner AU musste ich nach 5 Wochen zahlen und die Fristen sind die selben. Im Nachhinein war ich auch nciht sicher ob das so richtig war, aber ich habe den Bescheid leider nicht aufgehoben.
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| Zitat von Wickeda
So leicht fällt die Kasko nicht weg. Grundsätzlich ist es aber nicht falsch, in Punkto Versicherungen immer vom worst case auszugehen. | |
schon klar. Wenn man einmal jemand fahren lässt der nicht unter den vertraglichen Schutz fällt wird es auch keinen unbegrenzten Ärger geben. Aber 2 mal pro Woche ist eben keine Ausnahme mehr.
Da trennen sich dann auch gute von schlechten Versicherungen. Zahlungsbereitschaft, Kulanz und Vertragstrafen sind ja nicht bei jeder Versicherung gleich.
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Thema: Autothread ( mopf ) |