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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Photographie ( +300px schwarzer Rahmen )
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[NDA]Keldorn

[NDA]Keldorn
hat mal jemand informationen zum recht am eigenen bild? wär mal interessant, vor allem als analogfotograf, wenn man nicht einfach so das bild löschen kann, falls man spontan den falschen fotografiert hat. und ab ner bestimmten menge von menschen erlischt das recht des einzelnen darauf auch, ist das korrekt?

ihr seht, infos plz Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [NDA]Keldorn am 08.07.2008 10:54]
08.07.2008 10:53:54  Zum letzten Beitrag
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dino the pizzaman

dino the pizzaman
such mal im dslr-Forum, da gibts drölfzig Threads zum Thema. (und in einigen gibts sogar den einen oder anderen, der weiss von was er spricht. allerdings ist das die Minderheit mit den Augen rollend )
08.07.2008 10:55:13  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
Das erlischt nur, wenn aus der Gruppe keiner gezielt hervorgehoben wird.
08.07.2008 10:55:34  Zum letzten Beitrag
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[NDA]Keldorn

[NDA]Keldorn
gerade deshalb wär ein einzelner artikel fein. Breites Grinsen
08.07.2008 10:56:42  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
Ich tipp dir mal was aus meinen Berufsschulunterlagen ab, dauert aber kurz.
08.07.2008 10:59:05  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
Prinzipielle Frage:

- Gesicht zu sehen und zu erkennen?

Wenn Person verstorben, nur mit Einwilligung der Erben, wenn sie noch lebt, nur mit ihrer Einwilligung.

Ausnahmen:

- Person erhält Honorar

- Person der Zeitgeschichte
(Person des öffentlichen Lebens; entweder absolute Person (allgemein bekannt) oder relative Person (aktuelle Geschehnisse); Privatssphäre beachten)
z.B. Politiker, Wirtschaftsbosse, Sportler, Künstler etc., aber auch Personen wider Willen, die Aufmerksamkeit erregt haben (Verbrecher)
-> Nur in dem Lebensabschnitt, in dem sie "öffentlich" sind.

- Personen als Beiwerk
Personen die zufällig beim fotografieren von Landschaft, Gebäuden, Denkmälern vorbeikamen

-Veranstaltungen und Versammlungen
Demos, Streiks, Umzüge, Straßenszenen. Veröffentlichung nur möglich, wenn mehrere Personen eine Szene prägen und keine Person herausgestellt wird (außer Person des öffentlichen Lebens)

- Bildnisse im Interesse der Kunst
Bilder, die nicht auf Bestellung gefertigt wurden, aber dem höheren Interesse der Kunst dienen, können ohne Einwilligung veröffentlicht werden. z.B. Heidelandschaft mit Schäfer, Winzer bei der Lese.
Kein Verkauf, nur ausstellen!

Merke:
1. Jemand, der sich von einem fremden fotografieren lässt, dem wird in der Regel sein stillschweigendes Einverständnis unterstellt. Beweislast liegt aber beim Fotografen.

2. Keine Person muss dulden, fotografiert zu werden.
08.07.2008 12:24:46  Zum letzten Beitrag
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stufenkollege

Russe BF
 
Zitat von jon s.

- startpost lesen
- bemerken dass er keine slr braucht
- fuji s100 und lumix fz50/18 anschauen
- fuji kaufen



Die 2 Cams hatte ich auch empfohlen, die Entscheidung fiel aber Richtung DSLR.
08.07.2008 16:36:11  Zum letzten Beitrag
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bummbumm

bummbumm
 
Zitat von [G]Tobit

...viel info...



d.h., wenn ich durch die stadt laufe und jemand, der in ner coolen pose rumsteht, ablichte, müsste ich ihn eigentlich vorsichtshalber was unterschreiben lassen, damit ichs auch veröffentlichen kann ?
wie handhabt man denn sowas praktisch ? denn, einfach mündlich im anschluss ans fotografieren abklären, dürfte ja später schwer nachzuweisen sein. ?!
08.07.2008 17:11:34  Zum letzten Beitrag
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Bartoman88

AUP Bartoman88 31.07.2011
 
Zitat von [G]Tobit

Prinzipielle Frage:

- Gesicht zu sehen und zu erkennen?


Ja, was dann? peinlich/erstaunt

Kann man also ein Bild ohne Einverständnis veröffentlichen, auf dem das Gesicht nicht zu sehen ist?
Beispiel (hatte ich schon mal gefragt): Habe hier Fotos von einem Downhillrennen, u.a. auch von hinten, wie die Fahrer eine Schanze runterspringen. Gesicht ist somit nicht zu erkennen, aber die für die verschiedenen Fahrer typische Kleidung - darüber könnte man durch ja wieder auf den Fahrer schließen.
Oder braucht man gar nicht das Gesicht beachten, weil es ja ein Sport-Ereignis ist und es ja Sportler sind, die man abgelichtet hat?

Deutsche Gesetze, zum kotzen Wütend

Gruß
08.07.2008 17:19:33  Zum letzten Beitrag
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Sir Killalot

Sir Killalot
 
Zitat von [NDA]Keldorn

hat mal jemand informationen zum recht am eigenen bild? wär mal interessant, vor allem als analogfotograf, wenn man nicht einfach so das bild löschen kann, falls man spontan den falschen fotografiert hat. und ab ner bestimmten menge von menschen erlischt das recht des einzelnen darauf auch, ist das korrekt?

ihr seht, infos plz Breites Grinsen



KunstUrhG:

§ 22
1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
2. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
3. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
4. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Das nur ergänzend zu Tobits vollkommen richtigem Post.

 
Zitat von Bartoman88

 
Zitat von [G]Tobit

Prinzipielle Frage:

- Gesicht zu sehen und zu erkennen?


Ja, was dann? peinlich/erstaunt

Kann man also ein Bild ohne Einverständnis veröffentlichen, auf dem das Gesicht nicht zu sehen ist?
Beispiel (hatte ich schon mal gefragt): Habe hier Fotos von einem Downhillrennen, u.a. auch von hinten, wie die Fahrer eine Schanze runterspringen. Gesicht ist somit nicht zu erkennen, aber die für die verschiedenen Fahrer typische Kleidung - darüber könnte man durch ja wieder auf den Fahrer schließen.
Oder braucht man gar nicht das Gesicht beachten, weil es ja ein Sport-Ereignis ist und es ja Sportler sind, die man abgelichtet hat?

Deutsche Gesetze, zum kotzen Wütend

Gruß



Ist meiner Meinung nach vollkommen legitim. Man muss als Rennfahrer damit rechnen, auf solch einer Veranstaltung von der Presse und/oder Privatpersonen fotografiert zu werden, vollkommen normal. Die UCi (Weltradsportverband) hat dafür sogar eine eigene Klausel auf den Akkreditierungen für WM und Weltcup angebracht.
Und Leute von hinten kannst du knipsen soviel du willst. Prinzipiell kannst du sowieso knipsen wen du willst, siehe §22/1. Allerdings ist es im Zweifel oft praktikabler vorher zu fragen. Bei so nem Rennen macht man das natürlich nicht, aber bei Passanten auf der Straße bspw. kann man das schon mal machen. Wer 110% sicher gehen will, druckt sich natürlich die beiden Paragraphen fünf mal aus und packt die in die Fototasche Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Sir Killalot am 08.07.2008 17:50]
08.07.2008 17:39:08  Zum letzten Beitrag
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dino the pizzaman

dino the pizzaman
ok. hoffentlich dient mein photoblog einem höheren Interesse der Kunst... sonst steht morgen die Polizei vor meiner Tür mit den Augen rollend
08.07.2008 18:15:32  Zum letzten Beitrag
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-Riddick-

Japaner BF
gibt es noch irgendwelche shops in amerika ausser bhphoto oder adorama?
Ich will gerne seit ca 6 Wochen das nikon 70-200mm 2.8 bestellen, allerdings war es in dieser zeit dauerhaft ausverkauft. Bei BHPhoto weiss ich zumindest das die zu 100% liefern und das sogar extrem schnell. Bei Adorama kann man zwar immer bestellen aber kein Mensch kann dort sagen wie lange das dauert traurig
08.07.2008 19:04:40  Zum letzten Beitrag
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[NDA]Keldorn

[NDA]Keldorn
 
Zitat von [G]Tobit

- Bildnisse im Interesse der Kunst
Bilder, die nicht auf Bestellung gefertigt wurden, aber dem höheren Interesse der Kunst dienen, können ohne Einwilligung veröffentlicht werden. z.B. Heidelandschaft mit Schäfer, Winzer bei der Lese.
Kein Verkauf, nur ausstellen!


gerade der punkt interessiert mich. ich achte bei den bildern, die ich veröffentliche, immer sehr viel mehr auf ästhetik als auf dokumentarischen wert. verkauft hab ich bis jetzt auch noch nichts und habe das auch erst mal nicht vor. bin ich damit legal schon mal abgesichert?

und was mich noch immer interessiert: hat die fotografierte person das recht, gleich nach aufnahme die löschung des bildes bei mir zu fordern oder gar das recht auf den film in der analogen kamera?
oder kann sie lediglich das entsprechende negativ oder gar nur die abzüge zeitlich viel später einfordern?

/bzw. die verwendung dieser
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [NDA]Keldorn am 08.07.2008 20:30]
08.07.2008 20:02:06  Zum letzten Beitrag
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[KoM]TingelTangelBob

AUP [KoM]TingelTangelBob 14.02.2008
 
Zitat von [NDA]Keldorn
ich achte bei den bildern, die ich veröffentliche, immer sehr viel mehr auf ästhetik als auf dokumentarischen wert.



Die Beurteilung, ob deine Bilder dem höheren Interesse der Kunst dienen, wird wohl kaum nach deinem subjektivem Empfinden stattfinden, sondern nach objektivierbaren Maßstäßben erfolgen. Gerade bei Streetfotografie würde ich mich daher nie auf der "sicheren Seite" fühlen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [KoM]TingelTangelBob am 08.07.2008 20:16]
08.07.2008 20:15:05  Zum letzten Beitrag
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[NDA]Keldorn

[NDA]Keldorn
deshalb ja die frage Augenzwinkern wo und durch wen wird das letztendlich festgelegt und nach welchen maßstäben?

/in dem text von killalot kommt das z.b. ganz anders rüber.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [NDA]Keldorn am 08.07.2008 20:31]
08.07.2008 20:31:05  Zum letzten Beitrag
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[KoM]TingelTangelBob

AUP [KoM]TingelTangelBob 14.02.2008
 
Zitat von [NDA]Keldorn
wo und durch wen wird das letztendlich festgelegt und nach welchen maßstäben?



Tjoa, wenn man das wüsste Augenzwinkern

lieber mal ein Bild ohne Menschen: (e: huch, da sind ja jeden Menge peinlich/erstaunt)

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [KoM]TingelTangelBob am 08.07.2008 20:57]
08.07.2008 20:54:56  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
 
Zitat von bummbumm

 
Zitat von [G]Tobit

...viel info...



d.h., wenn ich durch die stadt laufe und jemand, der in ner coolen pose rumsteht, ablichte, müsste ich ihn eigentlich vorsichtshalber was unterschreiben lassen, damit ichs auch veröffentlichen kann ?
wie handhabt man denn sowas praktisch ? denn, einfach mündlich im anschluss ans fotografieren abklären, dürfte ja später schwer nachzuweisen sein. ?!



Ein guter Thread zum Thema: http://forum.digitalfotonetz.de/viewtopic.php?t=50973
08.07.2008 21:06:07  Zum letzten Beitrag
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Cal .50 BMG

AUP Cal .50 BMG 23.11.2008
 
Zitat von dino the pizzaman

muss nicht wirklich sein, oder?



Bähhh, nein!
08.07.2008 21:46:15  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
Übrigens, falls es den ein oder anderen interessiert:

Hab einen Job als Fotograf.
08.07.2008 21:49:59  Zum letzten Beitrag
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EinMannWieEineGanzeArmee

EinMannWie...
Glückwunsch.

Und wo, wenn man fragen darf?
08.07.2008 21:52:07  Zum letzten Beitrag
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-=[R]o$a|PuD3[L]^

AUP -=[R]o$a|PuD3[L]^ 31.07.2012
Hat hier jemand ne Idee, wie ich mit nem Stativ im Watt (Nordsee) arbeiten kann? Ich denke, dass es einfach absacken wird. Frage ist also, was man unter die Füße packen kann, damit es stehen bleibt, aber nicht unnötig sperrig ist. Bierdeckel oder so werden nicht reichen, denk ich.

Wie das Watt beschaffen sein wird, weiß ich auch nicht, vielleicht habe ich Glück und es ist relativ fest...
08.07.2008 22:33:49  Zum letzten Beitrag
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Bartoman88

AUP Bartoman88 31.07.2011
Watt? Augenzwinkern
Da laufen Leute drin rum, da wird es ja wohl ein Stativ tragen können. Es ist sicher fester als Sumpf/Moor. Wie schwer ist denn deine Kamera??
Wenn Bierdeckel nicht reichen, wie du meinst, dann würde ich mir eher Gedanken machen, was du dir unter die Füße klemmst, damit du nicht untergehst mit den Augen rollend
08.07.2008 22:39:13  Zum letzten Beitrag
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Eric Cartman

Eric Cartman
Frisbeescheiben? Die müssten ja genügend Auflagefläche bieten.
08.07.2008 22:40:06  Zum letzten Beitrag
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-=[R]o$a|PuD3[L]^

AUP -=[R]o$a|PuD3[L]^ 31.07.2012
 
Zitat von Bartoman88

Watt? Augenzwinkern
Da laufen Leute drin rum, da wird es ja wohl ein Stativ tragen können. Es ist sicher fester als Sumpf/Moor. Wie schwer ist denn deine Kamera??
Wenn Bierdeckel nicht reichen, wie du meinst, dann würde ich mir eher Gedanken machen, was du dir unter die Füße klemmst, damit du nicht untergehst mit den Augen rollend



Recht hast du ja schon, aber vor zwei Jahren war ich zwei Orte weiter und dort ging man mit den Füßen schon fast bis zu den Kniekehlen runter. Und so Tief hätte ich das Stativ dann doch nicht gerne im Watt drin...
Gewicht wäre >1 Kilo für die Kamera und das Stativ noch. Also irgentwas zwischen 2 und 2,5 Kilo

e/ An Tingel unter mir:
Langzeitbelichtungen und Vögel peinlich/erstaunt
Ist das erste mal, wollte mal probieren
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[R]o$a|PuD3[L]^ am 08.07.2008 22:47]
08.07.2008 22:44:01  Zum letzten Beitrag
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[KoM]TingelTangelBob

AUP [KoM]TingelTangelBob 14.02.2008
Was willst du denn im Watt mitm Stativ fotografieren? Wattwurmmakros? Schiffe im Nebel?

e: Glückwunsch an Tobit.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [KoM]TingelTangelBob am 08.07.2008 22:45]
08.07.2008 22:45:31  Zum letzten Beitrag
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[KoM]TingelTangelBob

AUP [KoM]TingelTangelBob 14.02.2008
 
Zitat von Eric Cartman

Frisbeescheiben? Die müssten ja genügend Auflagefläche bieten.



Und wie willst du das Stativ darauf fixieren? Panzertape?
08.07.2008 22:47:35  Zum letzten Beitrag
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Eric Cartman

Eric Cartman
Mit was fixierst du dein Stativ denn normalerweise?

Der Rand so einer Frisbee sollte locker ausreichen, dass das Stativ nicht runterrutscht. Und das Stativ bleibt sauber.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eric Cartman am 08.07.2008 22:58]
08.07.2008 22:58:38  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
 
Zitat von EinMannWieEineGanzeArmee

Glückwunsch.

Und wo, wenn man fragen darf?



Bleib in dem Laden, in dem ich meine Ausbildung gemacht habe.
09.07.2008 8:37:37  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Bartoman88

Beispiel (hatte ich schon mal gefragt): Habe hier Fotos von einem Downhillrennen, u.a. auch von hinten, wie die Fahrer eine Schanze runterspringen. Gesicht ist somit nicht zu erkennen, aber die für die verschiedenen Fahrer typische Kleidung - darüber könnte man durch ja wieder auf den Fahrer schließen.
Oder braucht man gar nicht das Gesicht beachten, weil es ja ein Sport-Ereignis ist und es ja Sportler sind, die man abgelichtet hat?



Es geht eh erst mal nur ums Gesicht, aber wenn es drauf ist wäre das hier ein Fall von "Person der Zeitgeschichte". Mit anderen Worten: Während sie als Fahrer am Rennen teilnehmen darfst du, wegen ihrer Rolle bei der Veranstaltung. Vorher und hinterher sind sie aber nur ganz normale Leute, dann musst du fragen.


und Gratulation an tobit. fröhlich
09.07.2008 10:22:35  Zum letzten Beitrag
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SiOuX

X-Mas Leet
09.07.2008 12:55:08  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Photographie ( +300px schwarzer Rahmen )
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09.07.2008 21:59:52 [G]Tobit hat diesen Thread geschlossen.
13.06.2008 22:41:01 Garth hat diesem Thread das ModTag 'foto' angehängt.

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