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hat mal jemand informationen zum recht am eigenen bild? wär mal interessant, vor allem als analogfotograf, wenn man nicht einfach so das bild löschen kann, falls man spontan den falschen fotografiert hat. und ab ner bestimmten menge von menschen erlischt das recht des einzelnen darauf auch, ist das korrekt?
ihr seht, infos plz
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [NDA]Keldorn am 08.07.2008 10:54]
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such mal im dslr-Forum, da gibts drölfzig Threads zum Thema. (und in einigen gibts sogar den einen oder anderen, der weiss von was er spricht. allerdings ist das die Minderheit )
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Das erlischt nur, wenn aus der Gruppe keiner gezielt hervorgehoben wird.
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gerade deshalb wär ein einzelner artikel fein.
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Ich tipp dir mal was aus meinen Berufsschulunterlagen ab, dauert aber kurz.
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Prinzipielle Frage:
- Gesicht zu sehen und zu erkennen?
Wenn Person verstorben, nur mit Einwilligung der Erben, wenn sie noch lebt, nur mit ihrer Einwilligung.
Ausnahmen:
- Person erhält Honorar
- Person der Zeitgeschichte
(Person des öffentlichen Lebens; entweder absolute Person (allgemein bekannt) oder relative Person (aktuelle Geschehnisse); Privatssphäre beachten)
z.B. Politiker, Wirtschaftsbosse, Sportler, Künstler etc., aber auch Personen wider Willen, die Aufmerksamkeit erregt haben (Verbrecher)
-> Nur in dem Lebensabschnitt, in dem sie "öffentlich" sind.
- Personen als Beiwerk
Personen die zufällig beim fotografieren von Landschaft, Gebäuden, Denkmälern vorbeikamen
-Veranstaltungen und Versammlungen
Demos, Streiks, Umzüge, Straßenszenen. Veröffentlichung nur möglich, wenn mehrere Personen eine Szene prägen und keine Person herausgestellt wird (außer Person des öffentlichen Lebens)
- Bildnisse im Interesse der Kunst
Bilder, die nicht auf Bestellung gefertigt wurden, aber dem höheren Interesse der Kunst dienen, können ohne Einwilligung veröffentlicht werden. z.B. Heidelandschaft mit Schäfer, Winzer bei der Lese.
Kein Verkauf, nur ausstellen!
Merke:
1. Jemand, der sich von einem fremden fotografieren lässt, dem wird in der Regel sein stillschweigendes Einverständnis unterstellt. Beweislast liegt aber beim Fotografen.
2. Keine Person muss dulden, fotografiert zu werden.
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| Zitat von jon s.
- startpost lesen
- bemerken dass er keine slr braucht
- fuji s100 und lumix fz50/18 anschauen
- fuji kaufen
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Die 2 Cams hatte ich auch empfohlen, die Entscheidung fiel aber Richtung DSLR.
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| Zitat von [G]Tobit
...viel info...
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d.h., wenn ich durch die stadt laufe und jemand, der in ner coolen pose rumsteht, ablichte, müsste ich ihn eigentlich vorsichtshalber was unterschreiben lassen, damit ichs auch veröffentlichen kann ?
wie handhabt man denn sowas praktisch ? denn, einfach mündlich im anschluss ans fotografieren abklären, dürfte ja später schwer nachzuweisen sein. ?!
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| Zitat von [G]Tobit
Prinzipielle Frage:
- Gesicht zu sehen und zu erkennen?
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Ja, was dann?
Kann man also ein Bild ohne Einverständnis veröffentlichen, auf dem das Gesicht nicht zu sehen ist?
Beispiel (hatte ich schon mal gefragt): Habe hier Fotos von einem Downhillrennen, u.a. auch von hinten, wie die Fahrer eine Schanze runterspringen. Gesicht ist somit nicht zu erkennen, aber die für die verschiedenen Fahrer typische Kleidung - darüber könnte man durch ja wieder auf den Fahrer schließen.
Oder braucht man gar nicht das Gesicht beachten, weil es ja ein Sport-Ereignis ist und es ja Sportler sind, die man abgelichtet hat?
Deutsche Gesetze, zum kotzen
Gruß
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| Zitat von [NDA]Keldorn
hat mal jemand informationen zum recht am eigenen bild? wär mal interessant, vor allem als analogfotograf, wenn man nicht einfach so das bild löschen kann, falls man spontan den falschen fotografiert hat. und ab ner bestimmten menge von menschen erlischt das recht des einzelnen darauf auch, ist das korrekt?
ihr seht, infos plz
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KunstUrhG:
§ 22
1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
2. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
3. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
4. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Das nur ergänzend zu Tobits vollkommen richtigem Post.
| Zitat von Bartoman88
| Zitat von [G]Tobit
Prinzipielle Frage:
- Gesicht zu sehen und zu erkennen?
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Ja, was dann?
Kann man also ein Bild ohne Einverständnis veröffentlichen, auf dem das Gesicht nicht zu sehen ist?
Beispiel (hatte ich schon mal gefragt): Habe hier Fotos von einem Downhillrennen, u.a. auch von hinten, wie die Fahrer eine Schanze runterspringen. Gesicht ist somit nicht zu erkennen, aber die für die verschiedenen Fahrer typische Kleidung - darüber könnte man durch ja wieder auf den Fahrer schließen.
Oder braucht man gar nicht das Gesicht beachten, weil es ja ein Sport-Ereignis ist und es ja Sportler sind, die man abgelichtet hat?
Deutsche Gesetze, zum kotzen
Gruß
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Ist meiner Meinung nach vollkommen legitim. Man muss als Rennfahrer damit rechnen, auf solch einer Veranstaltung von der Presse und/oder Privatpersonen fotografiert zu werden, vollkommen normal. Die UCi (Weltradsportverband) hat dafür sogar eine eigene Klausel auf den Akkreditierungen für WM und Weltcup angebracht.
Und Leute von hinten kannst du knipsen soviel du willst. Prinzipiell kannst du sowieso knipsen wen du willst, siehe §22/1. Allerdings ist es im Zweifel oft praktikabler vorher zu fragen. Bei so nem Rennen macht man das natürlich nicht, aber bei Passanten auf der Straße bspw. kann man das schon mal machen. Wer 110% sicher gehen will, druckt sich natürlich die beiden Paragraphen fünf mal aus und packt die in die Fototasche
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Sir Killalot am 08.07.2008 17:50]
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ok. hoffentlich dient mein photoblog einem höheren Interesse der Kunst... sonst steht morgen die Polizei vor meiner Tür
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gibt es noch irgendwelche shops in amerika ausser bhphoto oder adorama?
Ich will gerne seit ca 6 Wochen das nikon 70-200mm 2.8 bestellen, allerdings war es in dieser zeit dauerhaft ausverkauft. Bei BHPhoto weiss ich zumindest das die zu 100% liefern und das sogar extrem schnell. Bei Adorama kann man zwar immer bestellen aber kein Mensch kann dort sagen wie lange das dauert
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| Zitat von [G]Tobit
- Bildnisse im Interesse der Kunst
Bilder, die nicht auf Bestellung gefertigt wurden, aber dem höheren Interesse der Kunst dienen, können ohne Einwilligung veröffentlicht werden. z.B. Heidelandschaft mit Schäfer, Winzer bei der Lese.
Kein Verkauf, nur ausstellen!
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gerade der punkt interessiert mich. ich achte bei den bildern, die ich veröffentliche, immer sehr viel mehr auf ästhetik als auf dokumentarischen wert. verkauft hab ich bis jetzt auch noch nichts und habe das auch erst mal nicht vor. bin ich damit legal schon mal abgesichert?
und was mich noch immer interessiert: hat die fotografierte person das recht, gleich nach aufnahme die löschung des bildes bei mir zu fordern oder gar das recht auf den film in der analogen kamera?
oder kann sie lediglich das entsprechende negativ oder gar nur die abzüge zeitlich viel später einfordern?
/bzw. die verwendung dieser
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [NDA]Keldorn am 08.07.2008 20:30]
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| Zitat von [NDA]Keldorn ich achte bei den bildern, die ich veröffentliche, immer sehr viel mehr auf ästhetik als auf dokumentarischen wert. | |
Die Beurteilung, ob deine Bilder dem höheren Interesse der Kunst dienen, wird wohl kaum nach deinem subjektivem Empfinden stattfinden, sondern nach objektivierbaren Maßstäßben erfolgen. Gerade bei Streetfotografie würde ich mich daher nie auf der "sicheren Seite" fühlen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [KoM]TingelTangelBob am 08.07.2008 20:16]
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deshalb ja die frage wo und durch wen wird das letztendlich festgelegt und nach welchen maßstäben?
/in dem text von killalot kommt das z.b. ganz anders rüber.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [NDA]Keldorn am 08.07.2008 20:31]
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| Zitat von [NDA]Keldorn wo und durch wen wird das letztendlich festgelegt und nach welchen maßstäben? | |
Tjoa, wenn man das wüsste
lieber mal ein Bild ohne Menschen: (e: huch, da sind ja jeden Menge )
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [KoM]TingelTangelBob am 08.07.2008 20:57]
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| Zitat von bummbumm
| Zitat von [G]Tobit
...viel info...
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d.h., wenn ich durch die stadt laufe und jemand, der in ner coolen pose rumsteht, ablichte, müsste ich ihn eigentlich vorsichtshalber was unterschreiben lassen, damit ichs auch veröffentlichen kann ?
wie handhabt man denn sowas praktisch ? denn, einfach mündlich im anschluss ans fotografieren abklären, dürfte ja später schwer nachzuweisen sein. ?!
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Ein guter Thread zum Thema: http://forum.digitalfotonetz.de/viewtopic.php?t=50973
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| Zitat von dino the pizzaman
muss nicht wirklich sein, oder?
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Bähhh, nein!
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Übrigens, falls es den ein oder anderen interessiert:
Hab einen Job als Fotograf.
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Glückwunsch.
Und wo, wenn man fragen darf?
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Hat hier jemand ne Idee, wie ich mit nem Stativ im Watt (Nordsee) arbeiten kann? Ich denke, dass es einfach absacken wird. Frage ist also, was man unter die Füße packen kann, damit es stehen bleibt, aber nicht unnötig sperrig ist. Bierdeckel oder so werden nicht reichen, denk ich.
Wie das Watt beschaffen sein wird, weiß ich auch nicht, vielleicht habe ich Glück und es ist relativ fest...
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Watt?
Da laufen Leute drin rum, da wird es ja wohl ein Stativ tragen können. Es ist sicher fester als Sumpf/Moor. Wie schwer ist denn deine Kamera??
Wenn Bierdeckel nicht reichen, wie du meinst, dann würde ich mir eher Gedanken machen, was du dir unter die Füße klemmst, damit du nicht untergehst
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Frisbeescheiben? Die müssten ja genügend Auflagefläche bieten.
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| Zitat von Bartoman88
Watt?
Da laufen Leute drin rum, da wird es ja wohl ein Stativ tragen können. Es ist sicher fester als Sumpf/Moor. Wie schwer ist denn deine Kamera??
Wenn Bierdeckel nicht reichen, wie du meinst, dann würde ich mir eher Gedanken machen, was du dir unter die Füße klemmst, damit du nicht untergehst
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Recht hast du ja schon, aber vor zwei Jahren war ich zwei Orte weiter und dort ging man mit den Füßen schon fast bis zu den Kniekehlen runter. Und so Tief hätte ich das Stativ dann doch nicht gerne im Watt drin...
Gewicht wäre >1 Kilo für die Kamera und das Stativ noch. Also irgentwas zwischen 2 und 2,5 Kilo
e/ An Tingel unter mir:
Langzeitbelichtungen und Vögel
Ist das erste mal, wollte mal probieren
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=[R]o$a|PuD3[L]^ am 08.07.2008 22:47]
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Was willst du denn im Watt mitm Stativ fotografieren? Wattwurmmakros? Schiffe im Nebel?
e: Glückwunsch an Tobit.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [KoM]TingelTangelBob am 08.07.2008 22:45]
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| Zitat von Eric Cartman
Frisbeescheiben? Die müssten ja genügend Auflagefläche bieten.
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Und wie willst du das Stativ darauf fixieren? Panzertape?
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Mit was fixierst du dein Stativ denn normalerweise?
Der Rand so einer Frisbee sollte locker ausreichen, dass das Stativ nicht runterrutscht. Und das Stativ bleibt sauber.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eric Cartman am 08.07.2008 22:58]
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| Zitat von EinMannWieEineGanzeArmee
Glückwunsch.
Und wo, wenn man fragen darf?
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Bleib in dem Laden, in dem ich meine Ausbildung gemacht habe.
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| Zitat von Bartoman88
Beispiel (hatte ich schon mal gefragt): Habe hier Fotos von einem Downhillrennen, u.a. auch von hinten, wie die Fahrer eine Schanze runterspringen. Gesicht ist somit nicht zu erkennen, aber die für die verschiedenen Fahrer typische Kleidung - darüber könnte man durch ja wieder auf den Fahrer schließen.
Oder braucht man gar nicht das Gesicht beachten, weil es ja ein Sport-Ereignis ist und es ja Sportler sind, die man abgelichtet hat?
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Es geht eh erst mal nur ums Gesicht, aber wenn es drauf ist wäre das hier ein Fall von "Person der Zeitgeschichte". Mit anderen Worten: Während sie als Fahrer am Rennen teilnehmen darfst du, wegen ihrer Rolle bei der Veranstaltung. Vorher und hinterher sind sie aber nur ganz normale Leute, dann musst du fragen.
und Gratulation an tobit.
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Thema: Photographie ( +300px schwarzer Rahmen ) |