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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( .. wie war denn das? )
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]Maestro[

AUP Maestro 24.06.2020
nehmen wir mal an der azubi fährt ne schramme in den relativ neuen firmenwagen.. welchen anteil vom schaden übernimmt eine versicherung, auf welchem anteil bleibt er sitzen? peinlich/erstaunt

ja, ist seine schuld.
25.10.2011 13:15:39  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.
25.10.2011 13:27:01  Zum letzten Beitrag
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theromi

AUP theromi 02.06.2020
 
Zitat von ]Maestro[

nehmen wir mal an der azubi fährt ne schramme in den relativ neuen firmenwagen.. welchen anteil vom schaden übernimmt eine versicherung, auf welchem anteil bleibt er sitzen? peinlich/erstaunt

ja, ist seine schuld.


Frage für einen Freund, ja? Breites Grinsen
25.10.2011 13:32:37  Zum letzten Beitrag
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]Maestro[

AUP Maestro 24.06.2020
ich wollt eigentlich nur mal rausfinden wer noch so alles den ponythread liest Augenzwinkern
25.10.2011 13:37:37  Zum letzten Beitrag
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-=Grim=-

Phoenix
Ich zieh Anfang nächsten Jahres um. Nun steht aber auch der Kauf einen neuen Autos in Kürze an. Da ich mir gerne die zweimalige Rennerei zum Straßenverkehrsamt sparen möchte wollte ich wissen ob es möglich ist mein Auto schon am neuen Wohnort anzumelden obwohl ich noch am alten gemeldet bin? Schon jemand Erfahrung in die Richtung gemacht. Bundesland wechsel ich auch falls das wichtig ist.
25.10.2011 17:15:08  Zum letzten Beitrag
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skoda_forman

X-Mas Arctic
nicht möglich, schon ausprobiert.
da du nicht im zulassungsgebiet wohnhaft eingetragen bist und die entsprechende sachbearbeiterin dich nicht finden kann, kann sie nix auf dich anmelden.

also:
-beim einwohnermeldeamt deines neuen wohnsitzes anmelden (kein mietvertrag etc. nötig)
-auto anmelden, da du ja wohnhaft im zulassungsbereich bist
-nachsendeantrag bei der post einrichten (von deiner zukünftigen adresse nach irgendwo, wo die post angenommen wird)
25.10.2011 17:21:34  Zum letzten Beitrag
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-=Grim=-

Phoenix
Hmm, ok. Danke. Nun gut, muss ich wohl nächsten Monat das Auto hier anmelden und im Februar dann am neuen Wohnort. Kann ich den Schmonz zweimal bezahlen... aber ich geb ja gerne.
25.10.2011 17:28:29  Zum letzten Beitrag
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mYstral

Arctic
Frage
Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?
25.10.2011 20:30:19  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
betruebt gucken
 
Zitat von mYstral

Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?



Nein.
Denn ein Bart besteht nicht aus Haaren!
25.10.2011 20:31:25  Zum letzten Beitrag
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jonny

AUP jonny 01.04.2012
 
Zitat von Icefeldt

kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.


normalerweise sind firmenwagen vollkasko
25.10.2011 20:33:00  Zum letzten Beitrag
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mYstral

Arctic
Danke, dass du das für mich klargestellt hast!
25.10.2011 20:33:00  Zum letzten Beitrag
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]Maestro[

AUP Maestro 24.06.2020
 
Zitat von jonny

 
Zitat von Icefeldt

kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.


normalerweise sind firmenwagen vollkasko



normalerweise zählt zwar nich so ganz bei der firma.. aber das is schonmal n halber lichtblick peinlich/erstaunt
25.10.2011 20:36:06  Zum letzten Beitrag
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yokurt

Arctic
Frage
kurze frage zu paypal:
muss ich mein konto verifiziert haben, oder reicht es um geld empfangen zu können?

geht um den verkauf eines alten handys. muss ich da jetz zwingend die paar tage abwarten oder reicht das, wenn ichs mit der email aktiviert habe?
25.10.2011 22:28:13  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von ]Maestro[

 
Zitat von jonny

 
Zitat von Icefeldt

kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.


normalerweise sind firmenwagen vollkasko



normalerweise zählt zwar nich so ganz bei der firma.. aber das is schonmal n halber lichtblick peinlich/erstaunt


Kann halt sein, dass es eine Vollkasko mit SB ist, dann könnten sie die SB von dirdem Azubi verlangen (oft so um die 300-500 ¤). Oder sie scheissen drauf, haken es als Betriebsausgabe ab und gut ist. Ich weiss von einem, wenn der seinen (persönlichen) Firmenwagen kaputtfährt und die Kasko zahlt, hat das für ihn keine weiteren Folgen.
25.10.2011 23:12:02  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von mYstral

Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?


sogar den rasen im garten!
25.10.2011 23:17:13  Zum letzten Beitrag
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onemanshow

AUP onemanshow 11.05.2012
...
 
Zitat von mYstral

Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?



25.10.2011 23:22:10  Zum letzten Beitrag
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LordFischkopf

tf2_soldier.png
 
Zitat von mYstral

Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?


Musst du ausprobieren, aber allgemein sind Barthaare dicker als zB Kopfhaare.
Mein Barttrimmer schneidet dünnere Kopfhaare zB nicht so gut. Wie das umgekehrt der Fall ist, weiß ich nicht.
25.10.2011 23:26:29  Zum letzten Beitrag
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FredBert

AUP FredBert 22.11.2012
http://twitter.com/#!/koelner_dom

Srsly? Pillepalle
26.10.2011 0:06:23  Zum letzten Beitrag
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Cob

AUP Cob 05.03.2012
Geil. Breites Grinsen
26.10.2011 0:09:28  Zum letzten Beitrag
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FischFresse

AUP FischFresse 16.02.2008
 
Zitat von FredBert

http://twitter.com/#!/koelner_dom

Srsly? Pillepalle



ja, is halt n Bot, der immer zur vollen Stunde die entsprechende Anzahl "DONGs" twittert.
26.10.2011 0:12:40  Zum letzten Beitrag
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theromi

AUP theromi 02.06.2020
Nein!
26.10.2011 0:13:17  Zum letzten Beitrag
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Triton

Arctic
Ich habe eine Mieterhöhung angekündigt bekommen.

Meinen Unmut darüber habe ich hier schon zum ausdruck gebracht:
http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=207299&PID=1243239884#reply_1243239884

Die Begründung ist einfach, dass die Miete gemäß dem Mietspiegel auf die ortsübliche Miete angehoben wird.

Ich habe das nachgerechnet und festgestellt, dass meine bisherige Miete bereits exakt dem Durchschnitt der ortsüblichen Miete entsprochen hat.

Nun zwei Fragen:
1. ist der Mietspiegel einer Stadt eigentlich eine rechtlich haltbare Begründung für die festlegung von Mieten? Dürfen die also einfach sich auf den Mietspiegel beziehen und erhöhen? (Im gegensatz zu z.B. der Sachbegründung wie "Laufende Kosten für das Gebäude sind gestiegen also müssen sie auch bischen mehr zahlen")

2. Mietspiegel geben ja für eine Gebäudekategorie einen Durchschnittswert an, z.B 6,00¤ und darunter eine Spanne, z.B. 5,50 bis 6,50.
Worauf beziehen die sich nun mit dem Begriff "ortsüblicher Miete"? Auf den Durchschnittswert oder die Spanne?

Und ist die Begründung "Anhebung auf die Ortsübliche Miete" überhaupt haltbar angesichts der Tatsache, dass sie bereits vorher eben genau dieser Ortsüblichen Miete entsprochen hat?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Triton am 26.10.2011 3:41]
26.10.2011 3:39:39  Zum letzten Beitrag
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]Maestro[

AUP Maestro 24.06.2020
 
Zitat von FredBert

http://twitter.com/#!/koelner_dom

Srsly? Pillepalle



[x] Following Breites Grinsen
Da musste ich jetz laut lachen. War echt gut für meinen Hals..
26.10.2011 5:51:22  Zum letzten Beitrag
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Reborn

reborn
 
Zitat von ]Maestro[

 
Zitat von FredBert

http://twitter.com/#!/koelner_dom

Srsly? Pillepalle



[x] Following Breites Grinsen
Da musste ich jetz laut lachen. War echt gut für meinen Hals..


DONG DONG DONG DONG Breites Grinsen
26.10.2011 6:19:43  Zum letzten Beitrag
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cardex

AUP cardex 08.09.2010
 
Zitat von ]Maestro[

 
Zitat von jonny

 
Zitat von Icefeldt

kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.


normalerweise sind firmenwagen vollkasko



normalerweise zählt zwar nich so ganz bei der firma.. aber das is schonmal n halber lichtblick peinlich/erstaunt


ist es denn bei einer dienstfahrt passiert? dann würde ich garnichts bezahlen
26.10.2011 6:44:24  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
 
Zitat von Triton

Ich habe eine Mieterhöhung angekündigt bekommen.

Meinen Unmut darüber habe ich hier schon zum ausdruck gebracht:
http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=207299&PID=1243239884#reply_1243239884

Die Begründung ist einfach, dass die Miete gemäß dem Mietspiegel auf die ortsübliche Miete angehoben wird.

Ich habe das nachgerechnet und festgestellt, dass meine bisherige Miete bereits exakt dem Durchschnitt der ortsüblichen Miete entsprochen hat.

Nun zwei Fragen:
1. ist der Mietspiegel einer Stadt eigentlich eine rechtlich haltbare Begründung für die festlegung von Mieten? Dürfen die also einfach sich auf den Mietspiegel beziehen und erhöhen? (Im gegensatz zu z.B. der Sachbegründung wie "Laufende Kosten für das Gebäude sind gestiegen also müssen sie auch bischen mehr zahlen")

2. Mietspiegel geben ja für eine Gebäudekategorie einen Durchschnittswert an, z.B 6,00¤ und darunter eine Spanne, z.B. 5,50 bis 6,50.
Worauf beziehen die sich nun mit dem Begriff "ortsüblicher Miete"? Auf den Durchschnittswert oder die Spanne?

Und ist die Begründung "Anhebung auf die Ortsübliche Miete" überhaupt haltbar angesichts der Tatsache, dass sie bereits vorher eben genau dieser Ortsüblichen Miete entsprochen hat?


Stelle diese Fragen doch mal in einem Schreiben deinem Vermieter und verlange, dass er die Kalkulation offenlegt, da du durch simples Nachrechnen auf ein anderes Ergebnis kommst, die seine Begründung für eine Erhöhung klar widerlegt. Das Schreiben am besten persönlich und unter Zeugen einwerfen. Falls ein Büro existiert, darauf achten, dass die Tippse den Eingangsstempel draufmacht.

/E: Wenn du eine Rechtsschutz hast und richtig geladen bist, dann füge noch hinzu, dass du dir den Rechtsweg offen hälst.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 26.10.2011 12:18]
26.10.2011 12:16:29  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Dürfen Vermieter nicht auch jährlich 10 % draufschlagen, einfach so?
26.10.2011 12:39:29  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von Absonoob

Dürfen Vermieter nicht auch jährlich 10 % draufschlagen, einfach so?


Mata halt...
26.10.2011 13:16:23  Zum letzten Beitrag
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Godric

Mod BF
 
Zitat von Reborn

 
Zitat von ]Maestro[

 
Zitat von FredBert

http://twitter.com/#!/koelner_dom

Srsly? Pillepalle



[x] Following Breites Grinsen
Da musste ich jetz laut lachen. War echt gut für meinen Hals..


DONG DONG DONG DONG Breites Grinsen


Da gibts auch schon seit einiger Zeit verschiedene Big Ben Accounts wie @thebigbenclock und @big_ben_clock.
26.10.2011 13:32:05  Zum letzten Beitrag
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Firebat

Mods-Gorge
Frage Windows 7
Wollte mir Win7 64-Bit Prof. OEM gelabelt holen.
In Deutschland müssen diese gelabelten OEM Versionen auf jedem Rechner installierbar sein und laufen. Soweit kein Problem.

Solange das Label nur was an der Verpackung ändert ist mir das egal. Aber kann mir jemand sagen wie sich das mit dem Inhalt auf der Windows DVD verhält?
Ich will nicht das sich Programme dritter automatisch mitinstallieren.

Erfahrungen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Firebat am 26.10.2011 14:05]
26.10.2011 14:04:43  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Erklärbär ( .. wie war denn das? )
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