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nehmen wir mal an der azubi fährt ne schramme in den relativ neuen firmenwagen.. welchen anteil vom schaden übernimmt eine versicherung, auf welchem anteil bleibt er sitzen?
ja, ist seine schuld.
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kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.
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| Zitat von ]Maestro[
nehmen wir mal an der azubi fährt ne schramme in den relativ neuen firmenwagen.. welchen anteil vom schaden übernimmt eine versicherung, auf welchem anteil bleibt er sitzen?
ja, ist seine schuld.
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Frage für einen Freund, ja?
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ich wollt eigentlich nur mal rausfinden wer noch so alles den ponythread liest
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Ich zieh Anfang nächsten Jahres um. Nun steht aber auch der Kauf einen neuen Autos in Kürze an. Da ich mir gerne die zweimalige Rennerei zum Straßenverkehrsamt sparen möchte wollte ich wissen ob es möglich ist mein Auto schon am neuen Wohnort anzumelden obwohl ich noch am alten gemeldet bin? Schon jemand Erfahrung in die Richtung gemacht. Bundesland wechsel ich auch falls das wichtig ist.
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nicht möglich, schon ausprobiert.
da du nicht im zulassungsgebiet wohnhaft eingetragen bist und die entsprechende sachbearbeiterin dich nicht finden kann, kann sie nix auf dich anmelden.
also:
-beim einwohnermeldeamt deines neuen wohnsitzes anmelden (kein mietvertrag etc. nötig)
-auto anmelden, da du ja wohnhaft im zulassungsbereich bist
-nachsendeantrag bei der post einrichten (von deiner zukünftigen adresse nach irgendwo, wo die post angenommen wird)
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Hmm, ok. Danke. Nun gut, muss ich wohl nächsten Monat das Auto hier anmelden und im Februar dann am neuen Wohnort. Kann ich den Schmonz zweimal bezahlen... aber ich geb ja gerne.
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Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?
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| Zitat von mYstral
Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?
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Nein.
Denn ein Bart besteht nicht aus Haaren!
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| Zitat von Icefeldt
kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.
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normalerweise sind firmenwagen vollkasko
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Danke, dass du das für mich klargestellt hast!
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| Zitat von jonny
| Zitat von Icefeldt
kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.
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normalerweise sind firmenwagen vollkasko
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normalerweise zählt zwar nich so ganz bei der firma.. aber das is schonmal n halber lichtblick
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kurze frage zu paypal:
muss ich mein konto verifiziert haben, oder reicht es um geld empfangen zu können?
geht um den verkauf eines alten handys. muss ich da jetz zwingend die paar tage abwarten oder reicht das, wenn ichs mit der email aktiviert habe?
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| Zitat von ]Maestro[
| Zitat von jonny
| Zitat von Icefeldt
kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.
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normalerweise sind firmenwagen vollkasko
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normalerweise zählt zwar nich so ganz bei der firma.. aber das is schonmal n halber lichtblick
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Kann halt sein, dass es eine Vollkasko mit SB ist, dann könnten sie die SB von dirdem Azubi verlangen (oft so um die 300-500 ¤). Oder sie scheissen drauf, haken es als Betriebsausgabe ab und gut ist. Ich weiss von einem, wenn der seinen (persönlichen) Firmenwagen kaputtfährt und die Kasko zahlt, hat das für ihn keine weiteren Folgen.
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| Zitat von mYstral
Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?
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sogar den rasen im garten!
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| Zitat von mYstral
Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?
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| Zitat von mYstral
Kann ich mit nem Haarschneidegerät meinen Bart trimmen?
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Musst du ausprobieren, aber allgemein sind Barthaare dicker als zB Kopfhaare.
Mein Barttrimmer schneidet dünnere Kopfhaare zB nicht so gut. Wie das umgekehrt der Fall ist, weiß ich nicht.
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Geil.
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ja, is halt n Bot, der immer zur vollen Stunde die entsprechende Anzahl "DONGs" twittert.
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Ich habe eine Mieterhöhung angekündigt bekommen.
Meinen Unmut darüber habe ich hier schon zum ausdruck gebracht:
http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=207299&PID=1243239884#reply_1243239884
Die Begründung ist einfach, dass die Miete gemäß dem Mietspiegel auf die ortsübliche Miete angehoben wird.
Ich habe das nachgerechnet und festgestellt, dass meine bisherige Miete bereits exakt dem Durchschnitt der ortsüblichen Miete entsprochen hat.
Nun zwei Fragen:
1. ist der Mietspiegel einer Stadt eigentlich eine rechtlich haltbare Begründung für die festlegung von Mieten? Dürfen die also einfach sich auf den Mietspiegel beziehen und erhöhen? (Im gegensatz zu z.B. der Sachbegründung wie "Laufende Kosten für das Gebäude sind gestiegen also müssen sie auch bischen mehr zahlen")
2. Mietspiegel geben ja für eine Gebäudekategorie einen Durchschnittswert an, z.B 6,00¤ und darunter eine Spanne, z.B. 5,50 bis 6,50.
Worauf beziehen die sich nun mit dem Begriff "ortsüblicher Miete"? Auf den Durchschnittswert oder die Spanne?
Und ist die Begründung "Anhebung auf die Ortsübliche Miete" überhaupt haltbar angesichts der Tatsache, dass sie bereits vorher eben genau dieser Ortsüblichen Miete entsprochen hat?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Triton am 26.10.2011 3:41]
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[x] Following
Da musste ich jetz laut lachen. War echt gut für meinen Hals..
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| Zitat von ]Maestro[
[x] Following
Da musste ich jetz laut lachen. War echt gut für meinen Hals..
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DONG DONG DONG DONG
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| Zitat von ]Maestro[
| Zitat von jonny
| Zitat von Icefeldt
kommt auf den versicherungsvertrag an, den die Firma hat.
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normalerweise sind firmenwagen vollkasko
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normalerweise zählt zwar nich so ganz bei der firma.. aber das is schonmal n halber lichtblick
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ist es denn bei einer dienstfahrt passiert? dann würde ich garnichts bezahlen
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| Zitat von Triton
Ich habe eine Mieterhöhung angekündigt bekommen.
Meinen Unmut darüber habe ich hier schon zum ausdruck gebracht:
http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=207299&PID=1243239884#reply_1243239884
Die Begründung ist einfach, dass die Miete gemäß dem Mietspiegel auf die ortsübliche Miete angehoben wird.
Ich habe das nachgerechnet und festgestellt, dass meine bisherige Miete bereits exakt dem Durchschnitt der ortsüblichen Miete entsprochen hat.
Nun zwei Fragen:
1. ist der Mietspiegel einer Stadt eigentlich eine rechtlich haltbare Begründung für die festlegung von Mieten? Dürfen die also einfach sich auf den Mietspiegel beziehen und erhöhen? (Im gegensatz zu z.B. der Sachbegründung wie "Laufende Kosten für das Gebäude sind gestiegen also müssen sie auch bischen mehr zahlen")
2. Mietspiegel geben ja für eine Gebäudekategorie einen Durchschnittswert an, z.B 6,00¤ und darunter eine Spanne, z.B. 5,50 bis 6,50.
Worauf beziehen die sich nun mit dem Begriff "ortsüblicher Miete"? Auf den Durchschnittswert oder die Spanne?
Und ist die Begründung "Anhebung auf die Ortsübliche Miete" überhaupt haltbar angesichts der Tatsache, dass sie bereits vorher eben genau dieser Ortsüblichen Miete entsprochen hat?
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Stelle diese Fragen doch mal in einem Schreiben deinem Vermieter und verlange, dass er die Kalkulation offenlegt, da du durch simples Nachrechnen auf ein anderes Ergebnis kommst, die seine Begründung für eine Erhöhung klar widerlegt. Das Schreiben am besten persönlich und unter Zeugen einwerfen. Falls ein Büro existiert, darauf achten, dass die Tippse den Eingangsstempel draufmacht.
/E: Wenn du eine Rechtsschutz hast und richtig geladen bist, dann füge noch hinzu, dass du dir den Rechtsweg offen hälst.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 26.10.2011 12:18]
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Dürfen Vermieter nicht auch jährlich 10 % draufschlagen, einfach so?
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| Zitat von Absonoob
Dürfen Vermieter nicht auch jährlich 10 % draufschlagen, einfach so?
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| Zitat von Reborn
| Zitat von ]Maestro[
[x] Following
Da musste ich jetz laut lachen. War echt gut für meinen Hals..
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DONG DONG DONG DONG
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Da gibts auch schon seit einiger Zeit verschiedene Big Ben Accounts wie @thebigbenclock und @big_ben_clock.
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Windows 7
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Wollte mir Win7 64-Bit Prof. OEM gelabelt holen.
In Deutschland müssen diese gelabelten OEM Versionen auf jedem Rechner installierbar sein und laufen. Soweit kein Problem.
Solange das Label nur was an der Verpackung ändert ist mir das egal. Aber kann mir jemand sagen wie sich das mit dem Inhalt auf der Windows DVD verhält?
Ich will nicht das sich Programme dritter automatisch mitinstallieren.
Erfahrungen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Firebat am 26.10.2011 14:05]
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Thema: Erklärbär ( .. wie war denn das? ) |