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Wer misst misst Mist! So!
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Warum ist das eigentlich so behindert gemacht mit den Abschlägen?
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Wo wir ja quasi schon beim Thema sind:
Ich habe heute die Neben-/Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2013 im Briefkasten gehabt. Per Einwurfeinschreiben, bei dem mir die Sendungsverfolgung auf post.de auch sagt, dass es erst heute im Briefzentrum bearbeitet wurde. Damit ist das Ding IMO schonmal ungültig, da es spätestens am 31.12.14 bei mir hätte eintrudeln müssen. Sehe ich das richtig?
Desweiteren ist es die erste Heizkostenabrechnung überhaupt seitdem die Zentralheizung in diesem Haus installiert wurde. (Afair wurde die Zentralheizung 2006 installiert. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit ~20 Wohnungen.) Heizkostenzähler wurden erst im September 2014 installiert, entsprechend erfolgt die Abrechnung über die Grundfläche der Wohnung, d.h.: Gesamtkosten für Betrieb der Heizung in 2013, geteilt durch die beheizte Gesamtfläche. Das Ganze wird dann mit der Grundfläche meiner Wohnung (was bspw. auch den Balkon umfasst) multipliziert.
Nach dem was ich nun gelesen habe ist so etwas mit einer einzigen Ausnahme (Mehrfamilienhaus mit maximal zwei Wohnungen, eine davon vom Vermieter bewohnt) grundsätzlich nicht zulässig. Die Abrechnung muss grundsätzlich zu 70% über den tatsächlichen Verbrauch erfolgen. (Bei entsprechenden Vereinbarungen im Mietvertrag kann der Verbrauchsanteil auf ein Minimum von 50% gedrückt oder auf ein Maximum von 100% angehoben werden.)
Da dies die erste Heizkostenabrechnung ist habe ich in 2013 keine entsprechenden Abschläge bezahlt. Es gab zwar nach der Installation der Zentralheizung (2006) eine entsprechende Mitteilung über zu zahlende Abschläge, diese ist vom Vermieter dann aber mündlich widerrufen worden. Es wurde nie Beanstandet, dass keine Abschläge für die Heizkosten gezahlt wurden. Die Heizkostenabrechnung kam ausserdem unangekündigt, d.h. ich konnte mich nicht auf die geforderte Nachzahlung vorbereiten, indem ich entsprechende Rücklagen bilde.
Ich führe die einzelnen m.E. unzulässigen Punkte hier so explizit auf, da es sich bei dem Vermieter um ein Familienmitglied handelt, dem ich nicht einfach so den Mittelfinger zeigen möchte - auch wenn ich das gerade sehr gerne tun würde. Die Nachforderung zu bezahlen ist wiederum keine Option. Daher wüsste ich gerne ob ich hier etwas grundsätzlich übersehen habe, oder ob ich die o.g. Punkte grundsätzlich korrekt als unzulässig einschätze. Der Gang zum Mieterschutzbund steht vermutlich nächste Woche an.
(Ich habe ihn in den ersten Jahren übrigens mehrfach dazu aufgefordert die Heizkosten abzurechnen. Hat er immer damit abgetan, dass er das nicht so einfach tun kann, womit er offensichtlich recht hatte... Daher empfinde ich die Nummer gerade noch als so richtig Assi.)
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Was steht denn bzgl. Nebenkosten im Mietvertrag?
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Du zahlst seit 2006 keine Heizkosten und ärgerst Dich jetzt über eine Nachzahlung für 2013?
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Klar, das ist Jammern auf hohem Niveau. Die Abrechnung ist allerdings auch Bullshit auf hohem Niveau. Das hat der werte Herr schön selbst verkackt und will es jetzt den Leuten reinwürgen die nichts dafür können, dass er sich bis Dato nicht und aktuell wiederum zu Spät darum gekümmert hat.
| Zitat von FredBert
Was steht denn bzgl. Nebenkosten im Mietvertrag?
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Im ursprünglichen Mietvertrag sind keine Heizkosten enthalten. Die Wohnung wurde vor der Zentralheizung mittels Nachtspeicheröfen geheizt. Nach Installation der Zentralheizung gab es eine Mitteilung über monatlich zu zahlende Heizkostenabschläge, die wie o.g. vom Vermieter mündlich widerrufen wurde. Fehlende Heizkostenabschläge wurden nie beanstandet.
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Woah, da würde ich ja lieber einen qualifizierten Anwalt oder den Mieterschutzbund fragen.
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| Zitat von Smoking
mündlich widerrufen
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Und wie wir alle wissen sind mündliche Absprachen ja sowas von bindend...
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... was ja auch stimmt. Nur ist halt die Frage, ob wir vor Gericht im Falle einer Auseinandersetzung auch beweisen können, was mündlich vereinbart wurde.
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| Zitat von Herr der Lage
... was ja auch stimmt. Nur ist halt die Frage, ob wir vor Gericht im Falle einer Auseinandersetzung auch beweisen können, was mündlich vereinbart wurde.
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Nan könnte sich ja auch einfach mal mit dem Vermieter zusammensetzen und da eine Lösung finden.
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Der Fakt, dass die "fehlenden" Abschläge nie beanstandet wurden sollte in dem Fall als Beleg ausreichen.
/Ich habe vor mich mit ihm zusammenzusetzen und möchte deswegen wissen was Erlaubt ist oder zumindest Gebilligt wird und was definitiv Bullshit ist. Mein größeres Problem ist dabei eher die persönliche Komponente, die steht hier aber nicht zur Diskussion.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Smoking am 02.01.2015 23:30]
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| Zitat von Smoking
Der Fakt, dass die "fehlenden" Abschläge nie beanstandet wurden sollte in dem Fall als Beleg ausreichen.
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Afaik ist das nicht ganz so einfach. Auch wenn die Gegenseite das bisher nicht angemerkt hat, schuldest du trotzdem die vertraglich vereinbarte Leistung.
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Herr der Lage
... was ja auch stimmt. Nur ist halt die Frage, ob wir vor Gericht im Falle einer Auseinandersetzung auch beweisen können, was mündlich vereinbart wurde.
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Nan könnte sich ja auch einfach mal mit dem Vermieter zusammensetzen und da eine Lösung finden.
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Könnte. Wie du selber lesen kannst gehört der Vermieter aber zur "Familie". Mit so einem würd' ich auch nur per Anwalt oder höchstens noch schriftlich kommunizieren.
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Smoking
Der Fakt, dass die "fehlenden" Abschläge nie beanstandet wurden sollte in dem Fall als Beleg ausreichen.
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Afaik ist das nicht ganz so einfach. Auch wenn die Gegenseite das bisher nicht angemerkt hat, schuldest du trotzdem die vertraglich vereinbarte Leistung.
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Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche endet nach drei Jahren. Wenn der Vermieter glaubhaft machen kann, dass er die Verspätung nicht zu verschulden hat, kann er auch mehr als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums noch eine Abrechnung anfertigen und entstandene Kosten einfordern.
Die Heizkostenzähler sind aber erst im September 2014 installiert worden, damit ist erst seit diesem Zeitpunkt überhaupt eine zulässige Abrechnung möglich. Jede Abrechnung für Zeiträume davor entbehrt m.E. also jeder rechtlichen Grundlage. Wobei hier möglicherweise Ermessenspielraum reinkommt. Darauf zielt meine Frage ab.
Das ist aber wohl wirklich besser beim Mieterschutzbund aufgehoben.
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| Zitat von Rufus
Warum ist das eigentlich so behindert gemacht mit den Abschlägen?
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Smarte Zähler gibt es noch nicht so lange und sind auch nicht sehr verbreitet. Um jetzt nicht monatlich den Ableser ins Haus lassen zu müssen, hat man sich halt auf die jährliche Variante geeinigt und durch das Abschlagsmodell das Risiko v.a. für den Lieferant aber auch ein bisschen für den Verbraucher minimiert.
Dass du das ungewöhnlich findest... Deine Mama verlangt ihr Geld doch auch im Voraus und will danach dann doch noch mehr.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 03.01.2015 0:26]
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Ich habe schon vor neunzehn Jahren eine monatliche, verbrauchsgenaue Rechnung bekommen, so schwer kann das also nicht sein.
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Wie wurde der Verbrauch denn an den Lieferanten übermittelt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 03.01.2015 0:40]
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Ich weiß es nicht. Von mir schon mal nicht.
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Hast du da zufällig in Bremen in einer üblen Gegend gewohnt?
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Wenn es ja nur mit dem Mangel an "smarten" Zählern getan wäre...warum muss jedes Jahr der Heizungsableser durch meine gesamte Wohnung walzen und an jedem Heizkörper diese tollen Röhrchen tauschen? Warum kann das nicht ebenfalls zentral gelöst werden, wie z.B beim Stromzähler (alle brav im Keller montiert)? Kann denen doch scheiß egal sein, ob ich die Heizung im Wohnzimmer oder im Bad aufdrehe.
Jedes Mal nen halben Tag Urlaub wegen dem Fatzken.
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Wollt's grad sagen; inzwischen geht das digital und per Funk. Dein Vermieter ist nur zu geizig :P
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Was kann ich für ein komplettes Schlafzimmer wenn ich es gebraucht verkaufe noch verlangen?
Alles neuwertig, ca. 5 Jahre alt. Bestehend aus:
- 1,60m Bett
- 3,00m Kleiderschrank mit Spiegeln in der Mitte
- Kommode
- 2 Nachttischen neben dem Bett
Ich wollte das bei eBay Kleinanzeigen reinsetzen, habe aber überhaupt keinen Anhaltspunkt, für wieviel ich es reinsetzen soll
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Baumarkt- oder Designermöbel?
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Irgendwas in der Mitte. Hatte ca. 3.500 gekostet.
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| Zitat von FredBert
Wollt's grad sagen; inzwischen geht das digital und per Funk. Dein Vermieter ist nur zu geizig :P
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Mir ist schon klar, dass es das alles gibt und auch alles viel leichter sein könnte.
Es ist aber weniger dem Vermieter die Schuld anzulasten als der Hausverwaltung. Baujahr 2007 und so ein anachronistischer Mist wird verbaut.
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DAS ist echt hart
Ich war eigentlich eh der Ansicht, die Dinger hätten nur noch Bestandsschutz
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| Zitat von Phillinger
| Zitat von Rufus
Warum ist das eigentlich so behindert gemacht mit den Abschlägen?
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Smarte Zähler gibt es noch nicht so lange und sind auch nicht sehr verbreitet. Um jetzt nicht monatlich den Ableser ins Haus lassen zu müssen, hat man sich halt auf die jährliche Variante geeinigt und durch das Abschlagsmodell das Risiko v.a. für den Lieferant aber auch ein bisschen für den Verbraucher minimiert.
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Ist okay, aber trotzdem frage ich mich, ob diese Risikominimierung den ganzen Stress und Hass, den einfach jeder mal damit hat noch rechtfertigt. Ich kenne niemanden, der den Ablauf komplett versteht + nachvollziehen kann + nie unnötigen Ärger mit dem Energieversorger deswegen hatte.
Zudem haben einige Versorger in Großstädten die Halb-Smart-Systeme mit Station im Hausflur schon flächendeckend ausgerollt, also könnten zumindest die sich doch die Abschlagskacke langsam mal schön tief in den Arsch schieben?
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Darauf kann ich leider keine Antwort geben, keine Ahnung, was die Energieversorger so umtreibt.
Allerdings hatten wir auch noch nie Ärger mit unseren Stadtwerken - außer halt Nachzahlungen. Aber das war ja nachvollziehbar. Umgekehrt haben wir auch schon ordentlich Kohle zurück bekommen, was ja recht erfreulich ist.
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| Zitat von Phillinger
Umgekehrt haben wir auch schon ordentlich Kohle zurück bekommen, was ja recht erfreulich ist.
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Auf den ersten Blick schon, aber das Geld hast Du vorher als zinsloses Darlehen verliehen.
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Thema: Erklärbär ( Ich versteh' die Frage nicht. ) |