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Na dann die Kosten der Fortbildung, Verpflegungspauschbeträge, Arbeitsmittel für die Fortbildung, Reisekosten (Übernachtung, Bahnticket), Reisenebenkosten.
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Danke! Verplegungspauschbeträge sind 12¤ für An- und Abreisetage und 24¤ für "volle Tage" oder?
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Exakt.
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| Zitat von Filmriss
Danke! Verplegungspauschbeträge sind 12¤ für An- und Abreisetage und 24¤ für "volle Tage" oder?
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Ich hab für die Steuererklärung vom letzten Jahr taxman benutzt und im Programm sind solche Pauschalen schon automatisch drin, wenn du die Tage der Reisen angibst, richtig gut
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So, für 2017 habe ich heute den elektronischen Bescheid bekommen. 1:1 so wie in Wiso angegeben. War leider nicht so viel, rund 220¤. Hatte kaum was anzugeben und alle Pauschalen ausgereizt.
Dann sollte 2018, was sich deutlich mehr lohnt, ja auch bald kommen Wäre dann bei rund 900¤ für beide Jahre. Das ist bei meinen Dingen die ich angeben kann, vollkommen in Ordnung. Habe keine langen Fahrten zur Arbeit gehabt, keine Kinder, nicht verheiratet, etc pp. Das ganze Homeoffice inkl. neuer Möbel und Nebenkosten ist da auch schon drin
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| Zitat von _Kiddo_
| Zitat von Filmriss
Danke! Verplegungspauschbeträge sind 12¤ für An- und Abreisetage und 24¤ für "volle Tage" oder?
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Ich hab für die Steuererklärung vom letzten Jahr taxman benutzt und im Programm sind solche Pauschalen schon automatisch drin, wenn du die Tage der Reisen angibst, richtig gut
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Ich will dir ja nicht zu nahe treten bzw dein Programm schlecht reden (ich glaube, ich hatte dir sogar zu einem Programm geraten?), aber auch in den offiziellen Vordrucken/Programmen etc. muss man nur die Tage/An- und Abreisetage eintragen und die Pauschalen daher nicht eintragen/wissen
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Hallo lieber Steuerthread.
Ich schildere nun einen Sachverhalt. Ich hoffe ich bin bis zur eigentlichen Frage nicht bereits falsch informiert.
Ich hab selbstständige Einkünfte nach Kleinunternehmerregelung. Zusätzlich zu regulärer Beschäftigung (Beamter a.Z.).
Dieses Jahr reiße ich 17500 EUR Umsatz (=Zahlungseingang). Dies muss ich melden glaube ich.
Damit bin ich 2020 umsatzsteuerpflichtig, mit allen Konsequenzen wie quartalsweise UStVA, geänderte Rechnungsstellung (dann inkl 19 Prozent USt).
Sehr sehr sicher jedoch werde ich 2020 unter 17500 bleiben: der Großteil meiner Nebeneinkünfte hängt an meiner aktuellen Stelle, die ich aber Mitte 2020 verlassen werde (Beamtenverhältnis endet Ende April 2020).
Hat das FA da Spielraum? Macht es Sinn da rumzubetteln dass sie mich auch 2020 in der Kleinunternehmerregelung belassen?
Danke für jeden Gedanken hierzu!
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| Zitat von GLG|Assassin
| Zitat von _Kiddo_
| Zitat von Filmriss
Danke! Verplegungspauschbeträge sind 12¤ für An- und Abreisetage und 24¤ für "volle Tage" oder?
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Ich hab für die Steuererklärung vom letzten Jahr taxman benutzt und im Programm sind solche Pauschalen schon automatisch drin, wenn du die Tage der Reisen angibst, richtig gut
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Ich will dir ja nicht zu nahe treten bzw dein Programm schlecht reden (ich glaube, ich hatte dir sogar zu einem Programm geraten?), aber auch in den offiziellen Vordrucken/Programmen etc. muss man nur die Tage/An- und Abreisetage eintragen und die Pauschalen daher nicht eintragen/wissen
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Ne, hast du nicht
Ich bin in die Bücherei gegangen und hab mir die erstbeste Steuersoftware besorgt und hier gefragt, ob es jemand kennt.
Und ist doch schön, wenn jeder voll drin in der Steuer ist. Ich bin da der absolute noob und war froh, dass ich diese Software gratis besorgen konnte und wie ein depp nur das tat, was die Software von mir wollte
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Mal ne kurze Frage; auf der Lohnsteuerabrechnung steht bzgl. GKV (bin freiwillig GKV) nur was unter Zeile 24a.
nun fülle ich in der Erklärung (Versorgungsaufwand) Zeile 17 den gesamten Betrag (eben höchstbetrag von 12 x 80x¤) ein oder nur den AN-Anteil?
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danke, so habe ich mir das auch gedacht.
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| Zitat von Der Büßer
Hallo lieber Steuerthread.
Ich schildere nun einen Sachverhalt. Ich hoffe ich bin bis zur eigentlichen Frage nicht bereits falsch informiert.
Ich hab selbstständige Einkünfte nach Kleinunternehmerregelung. Zusätzlich zu regulärer Beschäftigung (Beamter a.Z.).
Dieses Jahr reiße ich 17500 EUR Umsatz (=Zahlungseingang). Dies muss ich melden glaube ich.
Damit bin ich 2020 umsatzsteuerpflichtig, mit allen Konsequenzen wie quartalsweise UStVA, geänderte Rechnungsstellung (dann inkl 19 Prozent USt).
Sehr sehr sicher jedoch werde ich 2020 unter 17500 bleiben: der Großteil meiner Nebeneinkünfte hängt an meiner aktuellen Stelle, die ich aber Mitte 2020 verlassen werde (Beamtenverhältnis endet Ende April 2020).
Hat das FA da Spielraum? Macht es Sinn da rumzubetteln dass sie mich auch 2020 in der Kleinunternehmerregelung belassen?
Danke für jeden Gedanken hierzu!
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Hab ich Persönlich noch nie erlebt, dass da ne Ausnahme gemacht wird. Evtl 148 AO beantragen mit Hinweis auf Ende der Tätigkeit im April, aber große Hoffnung würde ich mir da nicht machen.
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Danke, Switchie.
Ich versuch's auf jeden Fall mal.
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Habe dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung papierlos abgegeben.
Und zwar hab ich diesen ganzen Perso-Digitale-Signatur-Käse verwendet um Wiso über Elster abzuschicken.
Auf der Ausgabe für mich stehen Datum und Zeit von einer Datenübermittlung.
Kann ich irgendwo gucken, ob das wirklich angekommen ist?
Grund: Normal ist das bei mir in 6-8 Wochen fertig gewesen. Jetzt sind schon 3 Monate vergangen, und ich hab immer noch keinen Bescheid. Das irritiert mich, sollte doch elektronisch schneller gehen, und es ist eh nichts kompliziertes drin.
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Die Daten sind angekommen.
Es kann durchaus sein, dass es auch mal länger dauern kann.
Ich habe dieses Jahr auch über WISO 2 stück abgeschickt. Meins, und das meiner Verlobten. Meins lässt noch auf sich warten, während ihres nach knapp einem Monat schon bearbeitet wurde.
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Habe dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung papierlos abgegeben.
Und zwar hab ich diesen ganzen Perso-Digitale-Signatur-Käse verwendet um Wiso über Elster abzuschicken.
Auf der Ausgabe für mich stehen Datum und Zeit von einer Datenübermittlung.
Kann ich irgendwo gucken, ob das wirklich angekommen ist?
Grund: Normal ist das bei mir in 6-8 Wochen fertig gewesen. Jetzt sind schon 3 Monate vergangen, und ich hab immer noch keinen Bescheid. Das irritiert mich, sollte doch elektronisch schneller gehen, und es ist eh nichts kompliziertes drin.
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Hab derzeit auch das Problem. 2017 habe ich nach drei Wochen überwiesen bekommen und auf 2018 warte ich nun ebenfalls knapp 3 Monate.
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Person XYZ hat im Jahr 2018 mit P2P-Krediten, bei denen der (ausländische) Plattformbetreiber keine automatische Abgeltungssteuerabführung vornimmt, geringfügige Einkünfte (kleiner als der pers. Freibetrag) erzielt.
Person XYZ hat zuletzt für das Steuerjahr 2016 eine Steuererklärung abegegeben.
Muss Person XYZ mit einer Strafanzeige rechnen?
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Kurze Antwort: Nein.
Längere Antwort: Kommt auf den Rest-Sachverhalt an.
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Vier Monate nach dem Einreichen gibt es nun Rückfragen. Insbesondere will man für mein 200 EUR Einnahmen aus Veröffentlichungen ein EÜR. Ich bin wenig amüsiert.
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Ich war mit taxmaan sehr zufrieden. War recht übersichtliich die EÜR auszufüllen. (klingt wie ne Werbemasche, aber ich werd von denen echt nicht bezahlt )
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| Zitat von Rincewind
Vier Monate nach dem Einreichen gibt es nun Rückfragen. Insbesondere will man für mein 200 EUR Einnahmen aus Veröffentlichungen ein EÜR. Ich bin wenig amüsiert.
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Lustigerweise hatte ich genau den selben Fall für meine Frau (Ärztliche Gutachten).
Leider konnte ich die EÜR nicht mehr innerhalb der Steuersoftware machen (keine Ahnung warum, Bedienerfehler nicht ausgeschlossen). Ich muss für 2019 dann auch für Autorentätigkeit (und ich hab auch nur 230 EUR...) eine EÜR abgeben - was ein Aufriss für so wenig Steuern.
Wichtige Hinweise hierzu:
1) Du brauchst eine gesonderte Steuernummer für die EÜR, das entsprechende Feld also bei erstmaliger Abgabe leer lassen und NICHT deine persönliche Steuernummer eintragen
2) Bei nebenberuflicher Tätigkeit als Autor hast du 25% pauschalen Betriebsausgabenabzug, wenn du nicht Einzelkosten (Laptop? Arbeitszimmer?) angeben willst. Ich habe des Aufwands wegen die 25% genommen.
Am Ende des Tages trägst du bei den Einnahmen nur die 200 EUR (bzw. die Einzelzahlungen, aus denen sich die 200 EUR zusammensetzen) ein, setzt den Haken bei "pauschaler BA-Abzug" und das wars.
Bei Fragen immer gerne
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Hmm
EÜR ist doch in diesen Fällen in 5 Minuten fertig? 650 oder was darf man abziehen als Freiberufler, das Ding hat doch nur 3 Zeilen?
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Vor allem resultiert bei den Einnahmen aufgrund des Härteausgleiches doch ohnehin keine Mehrsteuer.
Wenn die Einnahmen (nicht der Gewinn) ohnehin unter den 410¤ sind, ist die Anforderung der EÜR eigentlich komplett unnötig.
Aber muss natürlich trotzdem angefordert werden, weil es gesetzlich so vorgesehen ist.
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| Zitat von Mastersea Wenn die Einnahmen (nicht der Gewinn) ohnehin unter den 410¤ sind, ist die Anforderung der EÜR eigentlich komplett unnötig. | |
Da lese ich FG Rheinland-Pfalz vom 15.7.2015, 1 K 2204/13 etwas anders, aber ist auch nicht mein Spezialgebiet
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| Zitat von Der Büßer
Hmm
EÜR ist doch in diesen Fällen in 5 Minuten fertig? 650 oder was darf man abziehen als Freiberufler, das Ding hat doch nur 3 Zeilen?
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Ja, natürlich. Aber es ist halt mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ist der Hintergrund meines Ärgerns...
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von Mastersea Wenn die Einnahmen (nicht der Gewinn) ohnehin unter den 410¤ sind, ist die Anforderung der EÜR eigentlich komplett unnötig. | |
Da lese ich FG Rheinland-Pfalz vom 15.7.2015, 1 K 2204/13 etwas anders, aber ist auch nicht mein Spezialgebiet
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War vielleicht missverständlich.
Sie muss angefordert werden, das ist klar.
Aber der ganze Komplex entfaltet ja keinerlei steuerlicher Auswirkung.
Daher zumindest dafür „unnötig“.
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Warum keine steuerliche Auswirkung?
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Ich ging davon aus, dass es sich kurvig Nebeneinkünfte handelt und ansonsten Arbeitslohn bezogen wird.
Das gibt der Ausgangspost aber gar nicht her, wie ich gerade sehe.
Ansonsten wegen des Härteausgleichs §46 EStG.
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Ich sehe auch keine materiell-steuerlichen Auswirkungen, wenn ein Steuerpflichtiger ausschließlich EasA und Nebeneinkünfte aus etwa Autorentätigkeit ihv 200 EUR bekommt. Voraussetzung: er gibt berits aus anderen Gründen eine Steuererklärung ab.
Warum sollte die 410 EUR-Grenze da relevant sein?
//edit: um das deutlich zu machen: ich weiß es nicht und das ist für mich eine Lernfrage.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 25.11.2019 13:11]
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |