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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread ( da mihi facta, dabo tibi ius )
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AngusG

Leet
da mihi facta, dabo tibi ius
Seit ewig langer Zeit warte ich schon auf ihn, aber niemand erbarmt sich, ihn zu eröffnen. Deswegen mach ich es jetzt.

Inzwischen tummelt sich in unserem geliebten pOT-Forum eine unüberschaubare Anzahl von Juristen und solchen, die es werden wollen. Breites Grinsen
Außerdem werden nahezu täglich Threads zu juristischen Themen eröffnet.
Daher - so denke ich - ist es an der Zeit, dass wir juristisch gebildeten Mitglieder einen eigenen Thread bekommen.

-----------------------------------------------------------
Dieser Thread soll dienen: dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr Augenzwinkern ), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

Dieser Thread soll nicht dienen: der Beratung spezieller privater Rechtsprobleme!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen.
Allerdings dient es sicher gerade durch den praktischen Bezug der juristischen Übung, wenn hier abstrakt und anonymisiert über den einen oder anderen real existierenden Fall diskutiert wird. Augenzwinkern
Dabei gibt es keinen Anspruch auf Richtigkeit, und man kann jedem nur raten, sich über sein juristisches Problem bei einem zugelassenen Anwalt oder ggf. der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.
-----------------------------------------------------------

Um gleich richtig durchstarten zu können, schildere ich einen interessanten Fall aus dem Leben:

Am vorvergangenen Freitag geriet ich mit meiner Freundin und zwei Bekannten in die tolle Aktion "Wintercheck" der kölner Polizei.
Kurz nach 20 Uhr betraten wir die Spielhalle "Giga Center" im kölner Zentrum, um ein paar Runden Dart zu spielen.
Dieser Laden ist keine Spielhalle mit Geldspielgeräten, sondern ein Entertainment-Center über drei Stockwerke mit Videospielgeräten, Dartautomaten, Kickern, einem Internet-Café-Bereich, etc. Der Eingang ist hell und offen gestaltet, auch Jugendliche haben im Rahmen des JÖSchG Zutritt. Es gibt also eigentlich nichts Dubioses an dem Laden, wie wir dachten...
Die Polizei war anderer Ansicht, und führte dort an dem Abend eine Razzia durch.
Sie beschreibt den "Erfolg" ihrer Maßnahme auf o.g. Webseite so:
 
Darüber hinaus bewertet die Polizei eine groß angelegte Razzia am gestrigen Abend als weiteren Erfolg.

Am späten Abend umstellten duzende Einsatzkräfte eine Großraum Spielhalle am Rudolfplatz. Nach polizeilichen Erkenntnissen sollten sich dort Personen aufhalten, die regelmäßig Straftaten begehen und verabreden. Die Fahnder trafen in den Räumen auf über 200 „Kunden“. Davon wurden 150 Personen fahndungsmäßig überprüft und durchsucht.

Fünf davon nahmen die Beamten vorläufig fest. Gegen einen Mann lag ein Haftbefehl wegen zweifachen Raubs vor, einer hatte einen verbotenen Schlagring dabei, einer Kokain in der Tasche und zwei weitere waren illegal in Deutschland aufhältig. Der jüngste Kunde war gerade einmal 13 Jahre alt – er wurde den Eltern übergeben. 40 der Überprüften waren bereits einschlägig polizeibekannt.


Abgesehen davon, dass der Webdesigner der Polizei unter anderem "Dutzende" nicht richtig schreiben kann (meinte er vielleicht, dass die Polizisten alle Anwesenden duzten?), und ich es als gesetzestreuer und -verteidigender Bürger beinahe schon beleidigend finde, auf der Webseite als "Kunde" in Anführungszeichen bezeichnet zu werden, lief die Aktion folgendermaßen ab:

Nachdem wir etwa eine halbe Stunde in dem Etablissement zugebracht hatten, betraten Dutzende Polizeibeamte den Laden, sperrten den Eingang, und richteten sich im Erdgeschoss zwei Tische als "Kommandozentrale" ein.
Sodann wurde die Treppe zum ersten Stock, auf dem wir uns an den Dartautomaten befanden, von zwei Beamten blockiert; es wurde niemand mehr die Treppe hinunter gelassen.
Als wir gegen 21 Uhr den Laden verlassen wollten, weil die beiden Bekannten noch eine andere Verabredung hatten, sagte man uns, wir dürften nicht gehen. Auf meine Frage, wie lange die Aktion noch dauern würde, gab es nur ein "Ich weiß es nicht", nicht einmal ungefähr wollte man mir sagen, wie lange wir dort festgehalten werden.

Wir konnten dann von oben sehen, wie im Erdgeschoss in Gruppen zu jeweils ca. zehn Personen Personalausweise und Handies eingesammelt wurden.
Dabei mussten alle Anwesenden ihren Ausweis und ihr Handy in einen braunen DIN-A4-Umschlag packen, auf den dann der Name geschrieben wurde. Diese Umschläge wurden zur "Kommandozentrale" gebracht, wo sie von einem Beamten geöffnet wurden. Dieser betrachtete zunächst den Ausweis und gab diesen zusammen mit dem Handy an den nächsten Beamten weiter. Dieser kannte sich offenbar mit den Handies aus, denn er bediente diese, ging offensichtlich ins Menü, um sich dort die IMEI-Nummer anzeigen zu lassen. Dann gab er das Handy an einen weiteren Beamten, der diese Nummer und die Personalien per Telefon mit der Zentrale abglich. War das Handy ausgeschaltet, wurde der Akku entfernt, und die Seriennummer kontrolliert.

Dass dieser Vorgang bei der großen Anzahl anwesender Personen lange dauerte, kann man sich vorstellen.
Erst als im Erdgeschoss alle Personen kontrolliert waren, ging man dazu über, die Personen aus dem ersten Stock gruppenweise nach unten zur Kontrolle zu lassen.

Offenbar hatte man aber an uns kein Interesse, denn wir wurden einfach nicht weiter beachtet. Stattdessen wurden zuerst nach "Gesichtskontrolle" ausgesuchte Personen mitgenommen, was sich auch aus beiläufig hörbaren Äußerungen der Beamten entnehmen ließ.
Um 23.10 Uhr, also nach mehr als zwei Stunden, brach die Polizei die Razzia ab, und alle konnten gehen. Das heißt, wir wurden schließlich doch nicht kontrolliert!

Fazit: Da ich mein Auto in einem Parkhaus abgestellt hatte, musste ich für zwei Stunden 2,80 € mehr bezahlen. Die Bekannten mussten ihre Verabredung telefonisch um mehr als eine Stunde verschieben. Zwei Stunden unseres verdienten Freitagabends mussten wir tatenlos gefangen in einer Entertainment-Kneipe herumsitzen.

Die Fragen, die sich mir natürlich schon während der Aktion aufdrängten: Was ist das juristisch? Welche Ermächtigungsgrundlage hatte die Polizei für diese Razzia? War die Kontrolle der Handies ohne konkreten Verdacht rechtmäßig?

Nach meinen eigenen Recherchen sind hier die §§ 12 I Nr. 2, 39 I PolG NRW einschlägig.
Gemäß § 12 I Nr. 2 PolG NRW kann die Polizei an "verdächtigen" Orten Identitätskontrollen machen, auch in größerer Zahl; die typische Razzia halt.
Fraglich ist für mich der Zeitrahmen. Ist es verhältnismäßig, bei (laut Polizei) 200 anwesenden Personen ein so langsames Verfahren zur Überprüfung der Personalien anzuwenden, dass ein großer Teil für mehr als zwei Stunden festgehalten wird?
Gemäß § 39 I PolG NRW darf die Polizei Personen, die sich an den in § 12 PolG NRW genannten Orten aufhalten, durchsuchen. Bedeutet das zugleich, dass gefundene Sachen, also die Handies, dann auch ohne jeglichen Verdacht kontrolliert werden dürfen?
Rechtfertigt der "Erfolg" von fünf Festnahmen bei 200 Anwesenden eine solche Aktion?

Zur Klarstellung:
Ich habe nicht vor, irgendetwas gegen die Aktion zu unternehmen. Mir geht es nur um juristische Klärung aus eigenem Interesse.

In diesem Sinne: Thread frei!

Gruß,
André
08.12.2004 23:41:35  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Ich würde einfach mal in Frage stellen, dass es verhältnismäßig ist, ohne konkreten Verdacht im Einzelfall 200 Handies per IMEI- bzw Seriennummer als Diebesgut kontrollieren zu lassen. Auch für die Personalienfeststellung mag es sinnvollere Varianten geben...

Aber da ich nie Polizei- und Ordnungsrecht gehört habe, überlass ich das mal anderen.
08.12.2004 23:48:57  Zum letzten Beitrag
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derjungeuntermbaum

derjungeuntermbaum
die bgb-vorlesung heute war mal wieder sehr spannend.

es ging um......hm...... stellvertreter und boten.....

und um....ööömmmmm.....

ich kann mich nur an die brüste meienr nachbarin erinnern. traurig

der thread ist ne gute idee. ich werde euch in den ferien mit fragen bombardieren. Breites Grinsen

bin ich erst0r?
08.12.2004 23:50:07  Zum letzten Beitrag
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Hardwareproblem

X-Mas Leet
Klingt ja nach einer tollen Aktion. Die Polizei hat ein paar kleine Fische in einem relativ normalen Laden geschnappt, ganz großes Tennis.

Verhältnismäßig ist sowas davon ab ganz sicher nicht, da will sich scheinbar nur irgendjemand mit angeblichen Fahndungserfolgen brüsten.
08.12.2004 23:53:10  Zum letzten Beitrag
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AleosMadPa

poerger
den thread find ich auch geil

ich bin grad mal im 2ten semester und kann von daher nicht viel zu dem oben genannten Thema beitragen, aber werd den thread mal aktiv "verfolgen".

... ganz nebenbei war heute strafrecht auch wieder klasse...
BGB habe ich "verpennt", da meine professorin ungefähr so gut ist, dass ich da nich nie die ganze zeit aufpassen konnte (mal zu test zwecken wirklich probiert -.-) ...
wo wir bei dem thema schreckliche Zivilrecht profs wären ... kennt wer Frau Prof. Dr. Veit?
09.12.2004 0:02:18  Zum letzten Beitrag
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[USS]Exitus

[USS]Exitus
Bin zwar ebenfalls Jurastudent kenn mich aber mit dem angesprochenen PolG nicht aus (davon abgesheen dass man als Erstsemester schlecht von auskennen in irgendeinem Zusammenhang sprechen kann)

Mein erster Gedanke wäre aber folgender:
Von einer zeitlichen Verhältnismäßigkeit ist nicht die Rede. Eine laut Gesetz erlaubte Überprüfung darf durchgeführt werden und dauert dementsprechend lange. Wenn keine offensichtlich grob unverhältnismäßige zeitliche in Anspruchnahme erfolgt ist es demnach gerechtfertigt.

Zur rechtmäßigkeit der Handyüberprüfung zitiere ich ebenfalls aus dem §12
"Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 können die betroffene Person sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden."

Das Handy zählt zu einer mitgeführten Sache und darf dementprechend überprüft werden.

Das ist alle nur meine eigene Interpretation auf die Schnelle.
09.12.2004 0:02:40  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von [USS]Exitus
[...]
Zur rechtmäßigkeit der Handyüberprüfung zitiere ich ebenfalls aus dem §12
"Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 können die betroffene Person sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden."

Das Handy zählt zu einer mitgeführten Sache und darf dementprechend überprüft werden.

Das ist alle nur meine eigene Interpretation auf die Schnelle.



Die Voraussetzungen des § 12 II S.4 PolG NRW lagen in den allermeisten Fällen nicht vor, denn dafür müssten die Voraussetzungen des Satzes 3 vorliegen:

"Die betroffene Person kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann."

Das liegt aber nicht vor, wenn die Person einen Personalausweis vorzeigen kann. Also darf sie dann auch nicht nach Satz 4 durchsucht werden.
Dann greift aber § 39, der nur auf den Aufenthalt an dem betreffenden Ort abstellt.
Die Frage ist eher, ob die Kontrolle des Handys noch unter den Begriff der "Durchsuchung" subsumiert werden kann.

Bei der Verhältnismäßigkeit kann man sicher diskutieren.
Es spricht m.E. nichts dagegen, auch die zeitliche Komponente mit einzubeziehen.
Die Maßnahme müsste geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Ich frage mich, ob es im Rahmen der Erforderlichkeit kein Mittel gab, das den gleichen Erfolg "Identitätsprüfung" weniger einschneidend, nämlich schneller, herbeigeführt hätte.
Es handelte sich schließlich um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Und die Freiheit ist ein ziemlich hohes Gut, das nicht grundlos mehr als notwendig beschränkt werden darf.
Und da ja Dutzende (duzende?) Beamte da waren, hätte man sicher Möglichkeiten gehabt, mehrere Leute gleichzeitig zu kontrollieren. Stattdessen wurde einer nach dem anderen abgefrühstückt.

Gruß,
André
09.12.2004 0:15:04  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
oh nein, erst rennen die jura-affen schon den ganzen tag mit dem roten schinken unterm arm übern campus und verschandeln das landschaftsbild und jetzt treiben sich diese blutsauger auch noch in nem extra-thread rum...

peinlich/erstaunt Augenzwinkern
09.12.2004 0:19:56  Zum letzten Beitrag
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[USS]Exitus

[USS]Exitus
 
Zitat von AngusG

Die Voraussetzungen des § 12 II S.4 PolG NRW lagen in den allermeisten Fällen nicht vor, denn dafür müssten die Voraussetzungen des Satzes 3 vorliegen:

"Die betroffene Person kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann."

Das liegt aber nicht vor, wenn die Person einen Personalausweis vorzeigen kann. Also darf sie dann auch nicht nach Satz 4 durchsucht werden.




Ich weiß jetzt nicht ob du dich vertust oder ich. Im Absatz 1 werden die Sätze seperat nummeriert gekennzeichnet im Gegensatz zum Absatz 2. Ich verstehe den Verweis im vierten Satz auf Satz 3 nicht im Bezug auf den vorangegenagen des Absatzes 2 sondern im Bezug auf Absatz 1 Satz 3.
09.12.2004 0:27:00  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Hessenpower
oh nein, erst rennen die jura-affen schon den ganzen tag mit dem roten schinken unterm arm übern campus und verschandeln das landschaftsbild und jetzt treiben sich diese blutsauger auch noch in nem extra-thread rum...

peinlich/erstaunt Augenzwinkern



Mit so roten Schinken kann man wunderbar Leute bewerfen. Schönfelder, Sartorius und Dürig sind 3 schwerwiegende Argumente mit den Augen rollend
09.12.2004 0:31:22  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
Nein, das wäre systemwidrig.
Wenn auf den vorherigen Absatz verwiesen werden sollte, müsste dort auch "Absatz 1 Satz 3" stehen.
Es ist definitiv Satz 3 desselben Absatzes gemeint.

Zudem hat Absatz 1 keinen Satz 3, sondern nur zwei Sätze. Der erste zieht sich über alle Nummern.
Gemeint sein könnte dann noch "Nummer 3", dann müsste das aber auch so in Absatz 2 stehen, und nicht "Satz 3". Augenzwinkern

Ist schon spät. Ich geh jetzt ins Bett. fröhlich

Gruß,
André

€: Tyler du mieser... peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 09.12.2004 0:32]
09.12.2004 0:32:12  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Ich muss morgen um 8 zu BGB ... peinlich/erstaunt



Crutschie ... always a CT
09.12.2004 0:33:10  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
Ich muss morgen früh noch schnell zur Uni, irgendwas ekliges im GmbH-Recht klären. Dann zum Anwalt...

Heiabettzeit...

Gute Nacht!

Gruß,
André
09.12.2004 0:34:57  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Zum Thema der Erforderlichkeit (bzw. Notwendigkeit) sei zu sagen, daß grundsätzlich die Maßnahme gewählt werden muss, die die Betroffenen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.

Ich hätte nichteinmal einen Sinn in dem "Handydurchsuchen" gesehen, wenn du ihn nicht genannt hättest.

Die Betroffenen - zu denen ja auch du gehörst - wurden ~2.5 Stunden festgehalten. Wenn man nicht verdursten will, ist man gezwungen, dort auch noch etwas zu trinken ... OK, ich spiel das mal n bißchen hoch Augenzwinkern
Eine Ausweiskontrolle halte ich für Verhältnismäßig, die Handykontrolle - zumal sich mir jeglicher Sinn einer solchen Kontrolle entzieht, immerhin hat ein Handy kaum eine Legitimations- oder Beweiswirkung - finde ich hingegen völlig unverhältnismäßig.
09.12.2004 0:35:04  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
...
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von Hessenpower
oh nein, erst rennen die jura-affen schon den ganzen tag mit dem roten schinken unterm arm übern campus und verschandeln das landschaftsbild und jetzt treiben sich diese blutsauger auch noch in nem extra-thread rum...

peinlich/erstaunt Augenzwinkern



Mit so roten Schinken kann man wunderbar Leute bewerfen. Schönfelder, Sartorius und Dürig sind 3 schwerwiegende Argumente mit den Augen rollend

Vorallem, wenn man sie etwas schwerer gemacht hat mit den Augen rollend



edit: Im Übrigen ist das NRW Polizeigesetz doof. Hat ja nichtmal den tollen Begriff der öffentlichen Ordnung mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schietegal am 09.12.2004 0:37]
09.12.2004 0:36:01  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von AngusG
Ich muss morgen früh noch schnell zur Uni, irgendwas ekliges im GmbH-Recht klären. Dann zum Anwalt...

Heiabettzeit...

Gute Nacht!

Gruß,
André




Bist du jetzt eigentlich im Referendariat?


Crutschie ... always a CT
09.12.2004 0:36:14  Zum letzten Beitrag
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Sanvai2k

X-Mas Leet
Aaaah Wunderbar, darauf habe ich gewartet. Studiert hier eigentlich jemand Jura in Trier? fröhlich

Man könnte sich ja mal austauschen.
09.12.2004 0:42:50  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Zu der Durchsuchung - die im Text der Pressemitteilung angedeutete Legitimation war ja wohl der § 12 I Nr. 2 a) PolG NRW - aber einer ex-post Überprüfung hält das mit Sicherheit nicht stand. Wenn ich 150 Leute durchsuche und gegen einen ein Haftbefehl vorliegt, 5 Leute vorläufig festgenommen wurden und ein verbotener Gegenstand sowie 1 Minderjähriger gefunden wurden. Da kann ich jede x-beliebige Menschenmenge am Freitag abend (die Senioren-Kegelgruppe "Corega-Holz" mal ausgenommen) kontrollieren, es würde ein ähnliches Ergebnis rauskommen.

Und auch in einer ex-ante-Betrachtung käme man wohl drauf, daß dieses Spiel-Center kein Ort nach § 12 I Nr. 2 a) ist oder war. Wenns ne "Spelunke" oder klassische "Spielothek" gewesen wäre - aber so? Wenns um so komische Anhaltspunkte ginge, wären die Hälfte der Kneipen in die ich gehe ein solcher Ort fröhlich

Von der Verhältnismäßigkeit (warum zum Geier nicht einfach jeden Perso erst kontrollieren und dann die polizeibekannten, minderjährigen, sonstwie auffälligen oder per Haftbefehl gesuchten richtig filzen?) mal abgesehn, da haben ja schon genug Leute was zu gesagt.

Immerhin kam den Beamten dann nach ein paar Stunden die Vernunft zurück, wenn sie die Razzia abgebrochen haben... peinlich/erstaunt

Ich kann mit dem PolG NRW im übrigen auch nichts anfangen, das PolG BaWü stinkt mir schon genug Breites Grinsen

Des weiteren ärgere ich mich gerade, weil mir der dumme Ausdruck, den unser Chef-Dogmatiker Wolf-Rüdiger Schenke für solche polizeirechtlichen VAe hat nicht einfällt... mit den Augen rollend
09.12.2004 0:50:25  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Frechheit?


Crutschie ... always a CT
09.12.2004 0:53:38  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Crutschie
Frechheit?



*slap*

Nein, irgendwas von wegen "typischerweise mit Zeitablauf erledigende VAe"... Naja, solange ich nicht zufällig in einer Klausur im Examen Polizeirecht kriege und dann das Pech hab von Wolf-Rüdiger kontrolliert zu werden, wird mir sicher keiner übelnehmen, wenn ich diesen Ausdruck nicht kenne Breites Grinsen
09.12.2004 0:56:36  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Hm, ich hasse aufstehen morgen, avber ich bin zu wach. Scheiss Plätzchenbackerei. Dabei hab ich morgen 8-20 Uhr Uni und danach Biologenfete.



Crutschie ... always a CT
09.12.2004 1:08:51  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
...
Man muss sich auch mal eine Pause gönnen ... *an heute morgen denk*
09.12.2004 1:17:22  Zum letzten Beitrag
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[UAF]Godoelk

godoelk
betruebt gucken
Wenn ich eine Person töte, um 14.000 Menschen vor einem Selbstmord zu beschützen, bin ich dann ein Schädling der Gemeinschaft?
09.12.2004 1:18:55  Zum letzten Beitrag
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[G-Forces]Sibirius

Russe BF
5 Semester dieses MansiehtdieBibundsonstnix-Faches waren schon zuviel.

Leute studiert was Sinnvolles


ps: den Schönfelder zu modden ist ja mal nett
09.12.2004 1:20:35  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Wie würde unser Chefdogmatiker sagen?
Du erhöhst die Lebenschancen aller auf Kosten eines einzigen. -> strafbar!



Crutschie ... always a CT
09.12.2004 1:21:19  Zum letzten Beitrag
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[UAF]Godoelk

godoelk
Pfeil
 
Zitat von Crutschie
Wie würde unser Chefdogmatiker sagen?
Du erhöhst die Lebenschancen aller auf Kosten eines einzigen. -> strafbar!



Crutschie ... always a CT



Klingt gut.
Mögen die schwarzen Leichenbeutel niemals ausgehen, wenn eine beseelte Kreatur Groll hegt.
09.12.2004 1:23:39  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von Hessenpower
oh nein, erst rennen die jura-affen schon den ganzen tag mit dem roten schinken unterm arm übern campus und verschandeln das landschaftsbild und jetzt treiben sich diese blutsauger auch noch in nem extra-thread rum...

peinlich/erstaunt Augenzwinkern



Mit so roten Schinken kann man wunderbar Leute bewerfen. Schönfelder, Sartorius und Dürig sind 3 schwerwiegende Argumente mit den Augen rollend

Karotte, lass ihn die volle Härte des Gesetzes spüren!

Friss Gesetzestext. Breites Grinsen
09.12.2004 2:40:08  Zum letzten Beitrag
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suid

Arctic
aloha,

so nachdem es nun auch einen juristischen sammelthread gibt Augenzwinkern hab ich als jahrelanger mitleser auchmal eine frage.

ich denke das die meisten von euch das damals mit ftp-world mitbekommen haben, und auch das es inzwischen eine liste aller ftp-world user gibt, und hier ist jetzt mein problem ich habe vor einiger zeit einem bekannten von mir eine email auf meine domain gegeben und mit dieser hat er sich prompt bei ftp-world angemeldt.

nun gibt es ja die grosse ankündigung das \"alle\" benutzer der ftp-world es nun mit dem staatsanwalt zu tun bekommen könnten.

nun ist es mir klar das dies unmöglich ist und ich möchte auch nicht behaupten das mit der arsch auf grundeis geht, aber ich möchte nunmal auf alle eventuallitäten vorbereitet sein.

ich bin zwar keine warez-fan, möchte aber dennoch nicht das die polizei in meinem privatbesitz (computer) herumstöbert.

und nun meine eigentliche frage

wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das die auf mich kommen.
irgendwie ist es ja auch klar das ich in diesem zusammenhang nicht den kopf für meinen bekannten hinhalten möchte.

zudem ist es auch so das ich in einer grossen wg wohne, wie ist es da mit einer hausdurchsuchung ?

theoretisch könnte ich ja meinen pc abends einfach bei einer mitbewohnerin reinstellen ?! hat die polizei dann das recht auch dieses zimmer zu durchsuchen ?


ps. obwohl jetzt sicher auch kommentare ala. \"du bist doch selber dein bekannter\" aufkommen werden ist mir das ziemlich egal ... geht in diesem moment eh nur ums prinzip Augenzwinkern

edit: scheiss grammatik, ich sollte mal wieder schlafen :/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von suid am 09.12.2004 7:42]
09.12.2004 7:40:42  Zum letzten Beitrag
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Sanvai2k

X-Mas Leet
 
Zitat von Crutschie
Wie würde unser Chefdogmatiker sagen?
Du erhöhst die Lebenschancen aller auf Kosten eines einzigen. -> strafbar!



Crutschie ... always a CT


Strafbar in jedem Fall.
Aber vielleicht nicht Schuldhaft.

Siehe auch: 3 Schritt Prüfung
I Tatbestandsmäßigkeit.
II Rechtswidrigkeit.
III Schuld.

Wobei man wohl je nach Situation von einem entschuldigenden Notstand ausgehen darf, der die Schuld negiert. Siehe auch: Mignonette Fall, wonach bei deutschem Recht der entschuldigende Notstand greift.

Profi-Juristen wie Tyler werden mich jetzt eventuell in der Luft zerreissen, aber ich hab ja auch erst angefangen :P
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sanvai2k am 20.01.2005 9:56]
09.12.2004 10:02:02  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Äh, Sanvai, die drei Schritte heißen:

Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld

mit den Augen rollend

Und ob bei der Selbstmord-Fallgestaltung ein echter Entschuldigungsgrund vorliegt wage ich zu bezweifeln. Dürfte eher im Strafzumessungsbereich zu lösen sein. Aber sowas gibt's natürlich vor dem ersten Examen nicht Breites Grinsen

 
Zitat von Spock
The needs of the many outweigh the needs of the few.


Gilt nur auf Vulcan.
09.12.2004 10:41:39  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread ( da mihi facta, dabo tibi ius )
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