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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread ( da mihi facta, dabo tibi ius )
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
So, ich brauch mal ne Empfehlung von euch. Und zwar sowohl für nen BGB Kommentar als auch für nen Strafrechtskommentar. Strafrecht weil ich bald Hausarbeit schreiben werde und ich keinen Bock auf Prügelei in der Bib hab, wenn ich nur mal kurz was nachschlagen will. Und BGb hat noch nen anderen Grund.
Für BGB hats mir der Erman Kommentar angetan, ist aber mit knapp 300€ "etwas" zu teuer. Also wahrscheinlich Palandt. Alternativen?
Strafrecht hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung was in ist und was sich lohnt. Unsere Strafrechtsbib ist relativ dünn, daher siehts auch mit verschiedenen Werken eher mau aus.



Crutschie ... always a CT
08.01.2005 18:30:04  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Für Ziv ist Palandt der Praktiker-Kommentar, ansonsten fällt mir jetzt spontan nur der Jauernig als Kurzkommentar ein, aber den kenn ich nicht wirklich, hab meist mit Großkommentaren gearbeitet für Hausarbeiten und ansonsten nur Palandt.

Für Straf ist Tröndle/Fischer der Praktiker-Kommentar. Schönke/Schröder ist wissenschaftlicher, erscheint seltener und ist teurer. Lackner/Kühl ist ne günstige Alternative, allerdings nicht immer auf der hM.

Zu beiden Gebieten gibts jeweils auch einen "Studienkommentar", in Strafrecht ist der von Joecks, wie der Zivilrechts-Mensch heißt, weiß ich momentan nicht. Allerdings dürften die für Studienzwecke ausreichen.



Ich frag mich allerdings ein paar Dinge:

- Für eine Hausarbeit reicht ein Kommentar sowieso nicht aus, weshalb die Anschaffung für eine Hausarbeit eher unklug ist.

- Habt ihr keine Lehrbuchsammlung, wo man Kommentare auch ausleihen kann? Oder gibts bei euch nur ne Präsenzbibliothek?

- Du bist im wievielten Semester? Palandt kost 100 Öcken, Tröndle/Fischer 66 Öcken und die kommen jedes Jahr neu raus. Schönke/Schröder schlägt mit 150 Öre zu Buche, Lackner/Kühl ist etwas preiswerter mit 50 Öre. Wärs da nicht sinnvoller und kostengünstiger, in der Lehrbuchsammlung (falls vorhanden) auszuleihen? Da kommen ja schließlich irgendwann noch die Ö-Recht-Kommentare hinzu...

Zumal ich mir nicht vorstellen kann, daß man so früh so viele Fragen hat, die einem nur ein Kommentar beantworten kann. Da muß eigentlich das Lehrbuch noch ausreichen und im Zweifel der Studienkommentar (der kost nämlich nur 30 Öre)...
09.01.2005 11:14:32  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Crutschie, du bist doch im 1. Semester, was willst du da mit einem Palandt?

Ich geh ja schon...
09.01.2005 11:16:39  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Ich werd nach dem Wintersemester in die Strafrechtshausarbeit und nachm Sommersemester in die Ö-Recht und Zivilrechtshausarbeit gehen. Jetzt komm ich noch relativ günstig an die Werke ran; im Sommer nicht mehr. Die ganzen Grosskommentare sind bei uns relativ dünn vorhanden; zumindest die aktuellen Auflagen sind nur zweifach vorhanden und bei 350 Studenten wird das ein Chaos. Mit den Palandts etc. siehts nur unwesentlich besser aus. Und für nen Satz nachlesen oder so stell ich mich nicht nen Tag vors Regal udn kopieren kann man sich auch nicht alles.


Crutschie ... always a CT
09.01.2005 14:54:13  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Crutschie
Ich werd nach dem Wintersemester in die Strafrechtshausarbeit und nachm Sommersemester in die Ö-Recht und Zivilrechtshausarbeit gehen. Jetzt komm ich noch relativ günstig an die Werke ran; im Sommer nicht mehr. Die ganzen Grosskommentare sind bei uns relativ dünn vorhanden; zumindest die aktuellen Auflagen sind nur zweifach vorhanden und bei 350 Studenten wird das ein Chaos. Mit den Palandts etc. siehts nur unwesentlich besser aus. Und für nen Satz nachlesen oder so stell ich mich nicht nen Tag vors Regal udn kopieren kann man sich auch nicht alles.


Crutschie ... always a CT

Falls dem so ist muss man ganz klar sagen: Euer Seminar stinkt.
09.01.2005 16:14:13  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
2mal vorhanden bei 350 Leuten? Bei Großkommentaren ziemlich normal.

MünchKomm BGB haben wird afaik 3-4mal für 1100 Studis.

Andere Großkommentare sind nur 2mal vorhanden oder auch nur einmal.
Und unsere Bib ist schon recht gut ausgestattet.
Direkt nach der Schuldrechtsreform gabs sogar nur 1 Palandt aktueller Auflage im Seminar. Das war ein Spaß. Ansonsten ist das eine Frage der Arbeitsweise. Schließlich ist allein mit Kommentaren keine Hausarbeit zu schreiben. Und wenn du deinen Satz im Kommentar gelesen hast, muß du dann doch in die Bib und den entsprechenden Aufsatz oder das entsprechende Urteil suchen...

Aber wie gesagt: gibts bei euch keine Lehrbuchsammlung? Da kann man (zumindest außerhalb der Hausarbeitenzeit) relativ aktuelle Kommentare ausleihen.

Warum kommst du da jetzt günstig ran? Altauflagen im Buchhandel?

Edith: ich mein natürlich die aktuellen Auflagen, an Vorauflagen stehn bei uns natürlich die Regale auch richtig voll...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 09.01.2005 16:26]
09.01.2005 16:15:11  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Moment - reden wir jetzt von der Bib (zum ausleihen) oder vom Seminar?!
Wir haben sogar den grausamen HKK mehrfach gehabt Wütend

/EDIT: oh, 350 Leute...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 09.01.2005 16:17]
09.01.2005 16:16:43  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
Pfeil Also...
 
Zitat von Crutschie
Ich werd nach dem Wintersemester in die Strafrechtshausarbeit und nachm Sommersemester in die Ö-Recht und Zivilrechtshausarbeit gehen. Jetzt komm ich noch relativ günstig an die Werke ran; im Sommer nicht mehr. Die ganzen Grosskommentare sind bei uns relativ dünn vorhanden; zumindest die aktuellen Auflagen sind nur zweifach vorhanden und bei 350 Studenten wird das ein Chaos. Mit den Palandts etc. siehts nur unwesentlich besser aus. Und für nen Satz nachlesen oder so stell ich mich nicht nen Tag vors Regal udn kopieren kann man sich auch nicht alles.


Crutschie ... always a CT

... die Dinger sind doch arschteuer und man braucht in einer Hausarbeit doch eh mehrere Kommentare. Warum also kaufen?

Bei uns gibt es die auch zum Ausleihen in der UB, und zwar in einer ziemlich großen Menge, selbst als unser ganzes Semester (310 Leute) den kleinen BGB geschrieben hat, musste man höchstens 5 Tage auf 'nen Palandt warten.

Dann gibt es die bei uns im Seminar auch "fest". D.h., ein Exemplar eines jeden gängigen Kommentares ist in einem Gang fest angebracht, so dass man immer das nötigste schnell nachschauen kann.

Ansonsten kann man nur noch empfehlen, eben zu den Abendstunden mal aufzutauchen, im - dann meist erhältlichen - Kommentar die entsprechenden Stellen nachzuschlagen und Angaben zu Aufsätze etc. zu notieren. Am nächsten Tag dann diese abarbeiten.

Und vielleicht gibt es bei euch die Dinger ja auch online? Wir haben Zugriff auf die Datenbank von Beck, da sind Ba/Ro, MüKo und Jauerning für BGB online, im StR der Schönke. Nur mit Öff ist das so 'ne Sache, das ist auch bei uns immer alles recht knapp.

Wenn ihr auch ein Seminar und zusätzlich in der UB einen jur. Lesesaal habt, dann zieh einfach mal in die UB. Die meisten Leute in den unteren Semestern wissen oft gar nicht von einer Existenz eines solchen Lesesaals. Hat mir immer zu sehr ruhigem Hausarbeitenschreiben verholfen. Und einen weiteren Vorteil hat es auch, da sind dann nicht nur Juristen. =)

Kaufen würde ich also die Kommentare nicht. Ich kauf ja noch nicht mal mehr Lehrbücher...
09.01.2005 17:21:58  Zum letzten Beitrag
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insanctus

AUP insanctus 29.02.2008
Nehmen wir mal an, ich würde einen Hund treten (keine Angst, ich habs nicht getan fröhlich), was wäre das dann? Sachbeschädigung?
14.01.2005 18:49:37  Zum letzten Beitrag
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P$ychoBl@de

Guerilla
naja... ist der Hund danach beschädigt oder nicht? Breites Grinsen
14.01.2005 18:59:52  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Der Paragraph für alle Tierfreudne:

BGB § 90a Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Breites Grinsen

Crutschie ... always a CT
14.01.2005 19:05:40  Zum letzten Beitrag
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Chef

Chef
Vermutlich findet sich dann auch noch einschlägiges im TierSchG - zudem wirst du tausend Jahre im Fegefeuer zubringen.

Mal was anderes: Ziemlich abstrus kommt es ja schon daher, dieses eBay VeRI-Programm ( http://pages.ebay.de/help/policies/questions/vero-ended-item.html ). Da können angebliche Rechteinhaber verlangen, dass Angebote gelöscht werden die ihren "Urheber- und Markenrechten" entegenstehen, was Ebay dann wohl auch ungeprüft tut. Soweit nichts ungewöhnliches, aber jetzt kommts: Das geschieht gerne auch NACH Abschluss der Auktion, dann bekommen alle Beteiligten eine Email, dass die Angebotsseite gelöscht wurde, keine Gebühren für die Auktion anfallen UND: Das seitens des Käufers keine Abnahme- und Zahlungsverpflichtung besteht.
Jetzt meine Frage: Auf Grundlage welcher Bestimmungen kann ein DRITTER verfügen, dass ein geschlossener Kaufvertrag annulliert, erfolgreich angefochten, oder sonstwie ungültig wird?
14.01.2005 19:22:25  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
ebay als Händler in seinen AGB?


Crutschie ... always a CT
14.01.2005 19:26:39  Zum letzten Beitrag
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Chef

Chef
Seit wann ist Ebay ein Händler?

Erklärung: Ein Kaufvertrag entsteht zwischen Käufer und Verkäufer. Ob die AGBs von Ebay als Mittler überhaupt in einen solchen Kaufvertrag einfließen ist an sich schon zweifelhaft, aber hier geht es ja wie gesagt um eine nachträgliche Anfechtung.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Chef am 14.01.2005 19:44]
14.01.2005 19:42:28  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Crutschie
Der Paragraph für alle Tierfreudne:

BGB § 90a Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.



Du vergißt den eigenständigen strafrechtlichen Sachenbegriff, der unabhängig von der zivilrechtlichen Lage Tiere direkt als Sache erfaßt.

Was im Ergebnis natürlich nichts ändert, aber Theorien um der Theorie willen sind ja im Strafrecht gerne gesehen peinlich/erstaunt
14.01.2005 19:48:00  Zum letzten Beitrag
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Chef

Chef
Nach a.A. (Breites Grinsen) findet im Zuge der erwünschten Einheit der Rechtsordnung §90 BGB auch im Strafrecht Anwendung.
14.01.2005 20:07:55  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Chef
Nach a.A. (Breites Grinsen) findet im Zuge der erwünschten Einheit der Rechtsordnung §90 BGB auch im Strafrecht Anwendung.



Jo, und die Vertreter beider Theorien können flammende Reden darüber halten, warum die andere Theorie falsch ist und ihre Ansicht der einzig wahre Jakob... mit den Augen rollend

Strafrecht ist toll...

Regeln für den Umgang mit Strafrecht:

-Wenn man nicht weiß, ob es einen Streitstand gibt, dann gibt es sicher einen.

-Wenn man nicht weiß, welche Theorien vertreten werden, versucht mans einfach mit der "3-Theorien-Methode": kann man sich im Streitstand 3 Theorien denken, eine strenge, eine offene und einen Mittelweg? (wahlweise auch subjektiv, objektiv und gemischt subjektiv-objektiv)

-Der BGH hat immer Recht

-Wenn die BGH-Ansicht Folgeprobleme abschneidet, hat der BGH ausnahmsweise Unrecht.

-Wenn man die Meinung des BGH vertritt, sollte man das juristische Denken abschalten, um nicht in der Klappsmühle zu landen


peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 14.01.2005 20:13]
14.01.2005 20:09:29  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Puppe, übernehmen Sie!
14.01.2005 20:59:01  Zum letzten Beitrag
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Chef

Chef
froehlich grinsen
 
Zitat von TylerDurdan

-Wenn man die Meinung des BGH vertritt, sollte man das juristische Denken abschalten, um nicht in der Klappsmühle zu landen
peinlich/erstaunt



Die Schweinehund-Theorie: "Wir kriegen sie alle"
14.01.2005 23:26:57  Zum letzten Beitrag
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cit

cit
Darf man Bilder von Leuten die frei im Internet zugänglich sind in Foren verlinken/zeigen? Es geht hierbei wohlgemerkt um frei zugängliche Bilder und nicht solche die durch irgendwelche Schutzmaßnahmen (z.b. passwort) gesichert sind.
14.01.2005 23:53:24  Zum letzten Beitrag
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Regengott

Russe BF
 
Zitat von TylerDurdan
-Der BGH hat immer Recht

-Wenn die BGH-Ansicht Folgeprobleme abschneidet, hat der BGH ausnahmsweise Unrecht.

-Wenn man die Meinung des BGH vertritt, sollte man das juristische Denken abschalten, um nicht in der Klappsmühle zu landen




Werd mal erwachsen. Solltest du jemals in einem juristischen Beruf arbeiten, dann wirst du ziemlich schnell merken, dass der BGH tatsächlich immer Recht hat. Die 5. Meinung irgendeines Prof. Dr. zu einem Meinungsstreit ist dann überflüssig.
15.01.2005 0:51:21  Zum letzten Beitrag
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cit

cit
roflkartoffel
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von cit am 15.01.2005 1:34]
15.01.2005 1:34:01  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Allerweltsjuristenweisheit Nr. 6 \o/
*Gähn*

Danke, daß wußte ich schon vor dem Studium. Und auch während des Studiums wurde man nicht müde, daß von Studenten- und AG-Leiterseite immer wieder zu betonen. Nur bringt es nichts, wenn es im Studium eben für eine "Der BGH hat immer Recht"-Klausur nur die Hälfte der Punkte gibt.

Außerdem, nur weil der BGH immer "Recht" hat, hat der BGH noch lange nicht immer Recht.
Es ist mir eigentlich grade mal scheißegal, was der BGH sagt, meinen gesunden Menschenverstand leg ich deshalb nicht zu den Akten. Und der sagt mir eben, daß der BGH in Strafrecht größtenteils juristischen Käse verzapft, da brauch ich nicht "Die 5. Meinung irgendeines Prof. Dr. zu einem Meinungsstreit" dazu...

Aber natürlich, Unterschlagung ist subsidiär zu Mord, das war ja schon immer klar... peinlich/erstaunt Und über die Kinderkacke zur alic lach ich morgen wieder. Am Sonntag hab ich mir vorgenommen, über die BGH-Rechtsprechung zum Raub zu lachen. fröhlich

Sonst noch was, weswegen du mich (mal wieder) von der Seite anpinkeln willst?
15.01.2005 1:38:03  Zum letzten Beitrag
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Regengott

Russe BF
 
Zitat von TylerDurdan
Sonst noch was, weswegen du mich (mal wieder) von der Seite anpinkeln willst?



Nicht doch, das schaffst du schon selbst. Schließlich mußt du ja immer wieder gegen den Wind pinkeln.

Aber schon klar, daß so ein BGH Senat aus 5 Volljuristen, die sich mehr als eingehend mit der Materie auskennen, einem Jurastudenten der gerade kurz vor seinem Ersten Staatsexamen steht nichts entgegenzusetzen haben. Mir kommt es so vor, als würdest du "deinen gesunden Menschenverstand" aus den Platitüden deiner vorbetenden Profs ziehen. Die haben nämlich immer der Weißheit letzten Schluß auf ihrer Seite.
15.01.2005 9:45:42  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Chef
 
Zitat von TylerDurdan

-Wenn man die Meinung des BGH vertritt, sollte man das juristische Denken abschalten, um nicht in der Klappsmühle zu landen
peinlich/erstaunt



Die Schweinehund-Theorie: "Wir kriegen sie alle"

Das coolste war neulich bei Strafrecht II zum "ärztlichen Heileingriff".
Einmal die Literaturmeinung (Straftatbestand garnicht erfüllt) und die BGH Meinung (Straftatbestand erfüllt, aber Rechtfertigung über Einwilligung)
Prof'in als der Vortrag des Gastlesers zuende war:
"Sie wissen ja inzwischen, dass Juristen alle faul sind, ich auch, entscheiden Sie sich also ruhig für die Literaturmeinung."

Das ist ja quasi eine Absolution für mich in der Klausur. Breites Grinsen
15.01.2005 11:29:05  Zum letzten Beitrag
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Hummer

Hummer
Ich hatte schonmal mit Tyler drüber geredet, aber vielleicht kommen wir noch andere Sachen ans Tageslicht:

Ich bin Praktikant, habe einen Vertrag und will jetzt kündigen.

Tyler hat mir §622 BGB gezeigt wo steht das man mit vier Wochen kündigungsfrist (so stehts auch in meinem Vertrag) jeweils zum 15. oder Ende des Monats kündigen kann.

Wie siehts aus, wenn ich am Montag die Kündigung einreiche und schreibe "...zum 17. Februar blabla" wären vier Wochen oder fällt das dann unter "Aushandeln" mit dem Chef?

Kündigen jederzeit, so lange vier Wochen dazwischen liegen? Möglich?

Als Praktikant hab ich 24 Tage Urlaub, da ich die nicht mehr nehme bzw kann, verfallen die, kann ich die mir Auszahlen lassen? Gibt es da einen festen Satz? Geld bekomm ich keines, nur "Fahrtgeld" in Höhe von 70€...
15.01.2005 11:39:02  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Pfeil
 
Zitat von Regengott
Nicht doch, das schaffst du schon selbst. Schließlich mußt du ja immer wieder gegen den Wind pinkeln.



Gegen den Wind? Unten unterstellst du mir doch, ich würde mein Fähnchen nach dem Wind richten und alles nachplappern - entscheiden kannst du dich also auch nicht... Bist du beim BGH? Breites Grinsen

 
Mir kommt es so vor, als würdest du "deinen gesunden Menschenverstand" aus den Platitüden deiner vorbetenden Profs ziehen. Die haben nämlich immer der Weißheit letzten Schluß auf ihrer Seite.



Und mir kommt es so vor, als hättest DU immer noch nicht begriffen, daß der BGH sich in Strafsachen meistens nur ums Ergebnis kümmert und die juristische Dogmatik eben dadurch auf der Strecke bleibt und ich rede hier nirgends vom Ergebnis, sondern von der Dogmatik, wie man beim Lesen schnell mitbekommt.

Aber piss mir nur weiter ans Bein, ich hab schonmal die Anglerhose angezogen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 15.01.2005 14:10]
15.01.2005 14:09:09  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von Crutschie
Der Paragraph für alle Tierfreudne:

BGB § 90a Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.



Du vergißt den eigenständigen strafrechtlichen Sachenbegriff, der unabhängig von der zivilrechtlichen Lage Tiere direkt als Sache erfaßt.




Sache:
Ist jeder körperliche Gegenstand, d.h. als konkret wahrnehmbares, gegen andere Gegebenheiten abgegrenztes
Objekt.
(Otto, Grundkurs Strafrecht – die einzelnen Delikte, 6. Auflage, § 47 / Rn. 3)


Wenn wir schon §§228, 904 BGB im Strafrecht anwenden, können wir §90a BGB auch anwenden.



Crutschie ... always a CT
15.01.2005 14:09:27  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Crutschie
Sache:
Ist jeder körperliche Gegenstand, d.h. als konkret wahrnehmbares, gegen andere Gegebenheiten abgegrenztes
Objekt.
(Otto, Grundkurs Strafrecht – die einzelnen Delikte, 6. Auflage, § 47 / Rn. 3)


Wenn wir schon §§228, 904 BGB im Strafrecht anwenden, können wir §90a BGB auch anwenden.



Hey, hau nicht mich - ich hab mir den strafrechtlichen Sachenbegriff nicht einfallen lassen fröhlich

Und wenn dus richtig machst, erwähnst du beides. Kostet dich hier nen Halbsatz mehr und bringt entweder nen Haken mehr oder nicht. Schließlich wollen beide Meinungen auf die alte Rechtslage zurück, daher ist das Ergebnis beidesmal gleich.
15.01.2005 14:18:12  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Zählt 90a BGB jetzt dann als lex specialis oder ist das eher Fleissarbeit?


Crutschie ... always a CT
15.01.2005 14:21:26  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread ( da mihi facta, dabo tibi ius )
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