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Ein Taser könnte solche Gefahrensituationen wohl wirksam unterbinden. Aber das ist ja böße, weil aus Amerika...
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Es IST Körperverletzung. § 223 StGB ist erfüllt. Sowohl durch den Stoß/Schlag ins Gesicht des Polizisten als auch durch das zu Boden werfen.
Die Frage ist, ob es Notwehr von Seiten des Kontrollierten war. Und das Gericht sieht das offenbar so.
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komm schon lwis, dir sind doch bloß deine kollegen peinlich...
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Ja gut. Bei Notwehr jemanden wegschubsen und mit der offenen Hand seinen Kopf berühren, weil dieser wie im Rausch um sich schlägt ist meinetwegen Körperverletzung im rechtlichen Sinne - kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen.
Die Körperverletzung die durch den Polizisten begangen wurde ist aber um -längen- heftiger.
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| Zitat von h3llfir3
komm schon lwis, dir sind doch bloß deine kollegen peinlich...
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Oh das war auf jeden Fall ein ziemlich peinlicher Auftritt. Nicht mal so sehr von dem Polizist der sich da hauptsächlich mit ihm wickelt, der hat es wenigstens versucht. War ihm halt körperlich unterlegen, das kommt vor. Aber wie die anderen (fast) alle drum herum stehen und nix tun. Kann ich mir kaum ansehen.
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Du hättest mit deinen Kollegen also zu 6 draufgeknüppelt? Ich hoffe du kommst nicht aus Hessen.
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| Zitat von Lwis
| Zitat von h3llfir3
komm schon lwis, dir sind doch bloß deine kollegen peinlich...
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Oh das war auf jeden Fall ein ziemlich peinlicher Auftritt. Nicht mal so sehr von dem Polizist der sich da hauptsächlich mit ihm wickelt, der hat es wenigstens versucht. War ihm halt körperlich unterlegen, das kommt vor. Aber wie die anderen (fast) alle drum herum stehen und nix tun. Kann ich mir kaum ansehen.
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könnte natürlich auch sein, dass die anderen etwas frischer in der birne waren und gecheckt haben, dass der kollege da etwas überreagiert und dann selbst dementsprechend verhalten reagieren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von h3llfir3 am 13.05.2015 21:25]
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| Zitat von Lwis
Ich weiß nun aber auch nicht wie die Personalsituation in Herford ist und wieviel Unterstützung da noch zu erwarten war.
Dann verstehe ich aber nicht warum sich über den Pfeffersprayeinsatz aufgeregt wird. Mit einfacher körperlicher Gewalt ging es ja offensichtlich nicht.
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Irgendwie mal deskalierend einwirken wäre keine Variante gewesen? Er hat niemanden aktiv angriffen. ALso warum noch mehr Gewalt, wenn körperlich überlegen ist?
| Zitat von Lwis
War ihm halt körperlich unterlegen, das kommt vor. Aber wie die anderen (fast) alle drum herum stehen und nix tun. Kann ich mir kaum ansehen.
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ok, deeskalation ist scheinbar nicht. Warum nicht andersrum? Dem einen bei 22 sek scheint die Situation ja nicht so gut zu gefallen. Oder ist er da der Buhmann, weil er nicht mit raufgeht. Quasi Kollegenschwein?
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| Zitat von h3llfir3
könnte natürlich auch sein, dass die anderen etwas frischer in der birne waren und gecheckt haben, dass der kollege da etwas überreagiert und | |
mal eins auf die zwölf braucht.
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| Zitat von schnabel
Du hättest mit deinen Kollegen also zu 6 draufgeknüppelt? Ich hoffe du kommst nicht aus Hessen.
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Dann hab ich schlechte Nachrichten für dich.
Ich hätte nicht zu sechst draufgeknüppelt, ich hätte versucht ihn mit sechs Mann zu überwältigen. Dann muss ich nämlich auch kein Pfefferspray einsetzen oder ihm ins Gesicht schlagen, dann kann sich jeder eine Extremität schnappen und man bringt ihn zu Boden.
Noch so etwas was die Leute bei polizeilicher Zwangsanwendung nicht verstehen.
Es ist nicht "feige" wenn ich mit sechs Mann auf einen gehe der sich richtig heftig wehrt. Das schützt das Gegenüber und die Polizisten. Mit sechs Mann kann ich ihn wahrscheinlich einfach so überwältigen, ohne ihn zu verletzen.
Zu Zweit kann ich den Widerstand vielleicht auch überwinden, dann wird aber halt u.U. alles verwendet, was am Gürtel ist und Faustschläge und Kniestöße eingesetzt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 13.05.2015 21:30]
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| Zitat von schnabel
Du hättest mit deinen Kollegen also zu 6 draufgeknüppelt?
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Wie bei den Rosenheim Cops.
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| Zitat von Lwis
| Zitat von schnabel
Du hättest mit deinen Kollegen also zu 6 draufgeknüppelt? Ich hoffe du kommst nicht aus Hessen.
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Dann hab ich schlechte Nachrichten für dich.
Ich hätte nicht zu sechst draufgeknüppelt, ich hätte versucht ihn mit sechs Mann zu überwältigen. Dann muss ich nämlich auch kein Pfefferspray einsetzen oder ihm ins Gesicht schlagen, dann kann sich jeder eine Extremität schnappen und man bringt ihn zu Boden.
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Was würdest du eigentlich tun / von deinen Kollegen erwarten, wenn du der meinung bist, das das was dein Kollege da macht, völlig ungerechtfertigt ist?
Sagen wir also mal ganz normale Kontrolle, und plötzlich, ohne irgendeine Form von Kommunikation vorher kommt ein bis dahin unbeteiligter Beamter dazu, und macht was man im Video sieht? Also versuchen festzunehmen, wogegen sich die Person sperrt, worauf der Beamte beginnt körperliche Gewalt einzusetzen. Woraufhin sich die Person weiterhin sperrt, aber keinen aktiven Widerstand leistet (nicht selbst prügelt o.ä.) - es stehen weitere ~10 Beamte außenrum und wundern sich was passiert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheYang am 13.05.2015 21:33]
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| Noch so etwas was die Leute bei polizeilicher Zwangsanwendung nicht verstehen. | |
Doch ich (und die meisten Leute) versteh das schon. Ist halt hier nur nicht zu sehen und auch ein Schlag kann sicher gerechtfertigt werden, aber auch das ist hier wohl kaum der Fall.
Hat das Gericht mit der Einstellung des Verfahrens gegen den Kontrollierten ja schon angedeutet.
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| Zitat von TheYang
| Zitat von Lwis
| Zitat von schnabel
Du hättest mit deinen Kollegen also zu 6 draufgeknüppelt? Ich hoffe du kommst nicht aus Hessen.
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Dann hab ich schlechte Nachrichten für dich.
Ich hätte nicht zu sechst draufgeknüppelt, ich hätte versucht ihn mit sechs Mann zu überwältigen. Dann muss ich nämlich auch kein Pfefferspray einsetzen oder ihm ins Gesicht schlagen, dann kann sich jeder eine Extremität schnappen und man bringt ihn zu Boden.
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Was würdest du eigentlich tun / von deinen Kollegen erwarten, wenn du der meinung bist, das das was dein Kollege da macht, völlig ungerechtfertigt ist?
Sagen wir also mal ganz normale Kontrolle, und plötzlich, ohne irgendeine Form von Kommunikation vorher kommt ein bis dahin unbeteiligter Beamter dazu, und macht was man im Video sieht? Also versuchen festzunehmen, wogegen sich die Person sperrt, worauf der Beamte beginnt körperliche Gewalt einzusetzen. Woraufhin sich die Person weiterhin sperrt, aber keinen aktiven Widerstand leistet (nicht selbst prügelt o.ä.) - es stehen weitere ~10 Beamte außenrum und wundern sich was passiert.
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Ich vetraue meinem Kollegen und würde nicht davon ausgehen dass einer plötzlich völlig grundlos ausrastet. Ich würde davon ausgehen dass er Infos hat die ich nicht habe (Typ hat nen Haftbefehl, Beschreibung passt auf einen gesuchten Täter, etc.) und ihm helfen.
Bei der allernächsten Gelegenheit würde ich aber auch fragen was eigentlich Masse ist.
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| Zitat von pinnback
| Zitat von Lwis
| Zitat von pinnback
| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von FreeHawk*
Zumindest defensiv, aus dem Video wird nicht ersichtlich, dass er Personen angreift, ich sehe da nur eine reine Verteidigung, welche - wie gesagt - vollkommen legitim ist.
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Notwehr gilt nur bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und er lehnt sich gegen die polizeiliche Maßnahme auf. Dass er damit nicht zufrieden ist, ist ja sein Ding, aber rechtswidrig ist es dadurch noch lange nicht und billigt ihm damit keine besonderen Revoltenmöglichkeiten zu.
| | Ist das nicht eine sehr komplizierte Sache. Wenn die Polizei dich rechtswidrig festhalten möchte, dann darfst du dich wehren, ist ja im Prinzip Notwehr. Wenn die Polizei dich allerdings zurecht festhält, dann darfst du dich nicht wehren, weil ist ja richtig was die Polizei macht. Du musst also in einer wahrscheinlich eher aufgeheizten Situation abschätzen ob das was die Polizei mit dir tun möchte legal ist.
Man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege, das ist nämlich nur gefährliches Halbwissen.
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So ist es.
Es kann halt auch immer etwas zu Grunde liegen, was in dem Moment nur die Polizei weiß und vielleicht nicht preisgeben will.
Z.B. dass dein Aussehen auf die Fahndung nach einem bewaffneten Räuber passt. Wenn dich dann die Polizisten anhalten, nach deinem Ausweis verlangen und du weigerst dich und versuchst dich zu wehren, kann das sehr schmerzhaft und teuer werden.
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Dann hatte ich also (leider) recht mit meinem Halbwissen. Das ist doch eine völlig bescheuerte Rechtslage. Da kann man völlig überzeugt davon sein, sich selbst korrekt zu verhalten und trotzdem scheiße bauen. Die Frage ob man sich korrekt verhalten hat, hängt dann davon ab, wie später das Verhalten der Polizei beurteilt wird und kann von Umständen abhängen, die dem Bürger unbekannt sind. Das muss doch geradezu zu beschissenen Situationen führen.
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Hä?
| (3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. | |
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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I Oh das ist ja das Gegenteil was Lwis sagte und eventuell sogar sinnvoll
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| Zitat von pinnback
I Oh das ist ja das Gegenteil was Lwis sagte und eventuell sogar sinnvoll
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Wieso ist das das Gegenteil von dem was ich sagte?
In der Situation die ich beschrieben habe wäre der Widerstand nicht rechtmäßig, da die Polizei die Rechtsgrundlage hat nach deinem Ausweis zu fragen.
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| Zitat von Lwis
da die Polizei die Rechtsgrundlage hat nach deinem Ausweis zu fragen.
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Das werde ich zu verhindern wissen!
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| Zitat von csde_rats [...]
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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Das hilft doch immernoch niemandem weiter.
Die Identitätsfeststellung und Alkoholkontrolle wurde ja nicht beanstandet.
Wie das jetzt genau eskaliert ist und wie das dann wiederum rechtmäßig war, kann das Video in seiner vorgeschnittenen, unter dem Link erreichbaren Form nicht komplett aufklären.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 13.05.2015 22:41]
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| Zitat von Lwis
Ich weiß nun aber auch nicht wie die Personalsituation in Herford ist und wieviel Unterstützung da noch zu erwarten war.
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Beschissen, vermutlich keine. Hier in der Ecke wird immer mehr gespart und gerade die Polizei fährt auf Sparflamme. Vor allem nachts und am Wochenende ist es eine Katastrophe, da die umliegenden Reviere dann zu sind und aus HF alles bedient werden muss..
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Wer kommt eigentlich auf die dämliche Idee, Schnappschüsse aus einem Video als Beweismittel einzureichen und nicht das Video selbst? Denn, eine Absicht steckt da bestimmt nicht hinter.
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| Zitat von Oli
Wer kommt eigentlich auf die dämliche Idee, Schnappschüsse aus einem Video als Beweismittel einzureichen und nicht das Video selbst? Denn, eine Absicht steckt da bestimmt nicht hinter.
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Wurde eingereicht, StA hat es aus Zeitmangel nicht angesehen.
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Achso.
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Ich mag Lwis!
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| Zitat von Bregor
Ich mag Lwis!
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Solang man kein komischer Rocker in irgendwelchen Frankfurter Spelunken ist, ist Lwis wahrscheinlich auch ganz lieb und Handzahm.
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Sich gegen irgendeine Maßnahme zu wehren ist eh immer Blödsinn. Das hat noch nie zu etwas positiven geführt. Da find ich den amerikanischen Ansatz ganz ok. Es muss halt auch jeder wissen und es muss gefilmt werden.
Also pro Bodycams!
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Oder ein bißchen weniger asoziale bei der Polizei arbeiten lassen.
Es ist bei euch früh am Morgen, sonst würde ich 3...2...1...
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| Zitat von [gc]Fide|
Oder ein bißchen weniger asoziale bei der Polizei arbeiten lassen.
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Depp.
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Besser noch: Asoziale bei der Polizei verbieten. Ist doch ganz einfach.
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Passend zum Thema: Die CDU in Rheinland-Pfalz setzt im anstehenden Wahlkampf auf das Thema innere Sicherheit.
Neben dem Klassiker mehr Überwachung mußte ich bei folgendem Schmankerl grimmig schmunzeln:
| Außerdem will die Partei, dass die Kennzeichnungspflicht für Polizisten wieder abgeschafft wird. Sie sei ein Zeichen fehlenden Vertrauens gegenüber der Polizei. | |
Jawohl, da hat sie Recht. Aber anstatt das verlorene Vertrauen zurückgewinnen zu wollen werden die Kennzeichen verboten. Das, liebe Leute, ist konservative Logik!
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Thema: p0t-News ( Eine der besseren Informationsblasen ) |