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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: 400€-Grenze
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
unglaeubig gucken
Hallo liebe Mit-pOTler!

Ich verdiene momentan 278€ pro Monat aus nichtselbstständiger Arbeit am Uniklinikum Essen und krieg das Geld von der LVA (?) überwiesen. Nun kann ich momentan noch bei ner Marktforschungsgesellschaft nebenher arbeiten. Dazu stell ich der Firma eine Rechnung aus über die erbrachte Leistung.

Nun meine Frage: Darf ich in diesem Monat noch mehr als 122€ zusätzlich bei der Firma verdienen? Damit würde ich ja über die 400€-Grenze kommen. Oder zählt das nur als einmalige/mehrmalige Semesterarbeit. IMO darf man nämlich zB. in den Semesterferien etwas mehr Geld scheffeln und kriegt die Steuern hinterher über die Einkommenssteuererklärung wieder.

Bin momentan Student und familienversichert. Und ich möchte diesen Status auch halten! Zu der Untergrenze für das Kindergeld hab ich noch gute 1000€ Luft. Daran sollte es also nicht scheitern.


Hat da jemand Erfahrung mit?
20.09.2005 16:50:41  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Hallo liebe Mit-pOTler!

Ich verdiene momentan 278€ pro Monat aus nichtselbstständiger Arbeit am Uniklinikum Essen und krieg das Geld von der LVA (?) überwiesen. Nun kann ich momentan noch bei ner Marktforschungsgesellschaft nebenher arbeiten. Dazu stell ich der Firma eine Rechnung aus über die erbrachte Leistung.

Nun meine Frage: Darf ich in diesem Monat noch mehr als 122€ zusätzlich bei der Firma verdienen? Damit würde ich ja über die 400€-Grenze kommen. Oder zählt das nur als einmalige/mehrmalige Semesterarbeit. IMO darf man nämlich zB. in den Semesterferien etwas mehr Geld scheffeln und kriegt die Steuern hinterher über die Einkommenssteuererklärung wieder.

Bin momentan Student und familienversichert. Und ich möchte diesen Status auch halten! Zu der Untergrenze für das Kindergeld hab ich noch gute 1000€ Luft. Daran sollte es also nicht scheitern.


Hat da jemand Erfahrung mit?



ich glaube der "Gesamtsteuerfreibetrag" liegt für ein Jahr bei 7260€ oder sowas in der richtung.
Wenn du also in den letzten Monaten nur für 400€ bzw 278 gearbeitet hast, gibt es da soweit keine Probleme.
Da du Student bist, musst du ggf. aber abklären, wie das mit BaFöG aussieht, weil davon hab ich keine Ahnung.
20.09.2005 16:54:07  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Ich krieg auch kein Bafög. Aber es macht IMO schon einen Unterschied, ob ich in einem Monat 1000€ verdiene, und in den nächsten 2 garnix oder ob ich jeweils 333€ pro Monat verdiene. Also bezogen aufEinkommenssteuer, Sozialversicherung, Rentenversicherung, etc.
20.09.2005 16:56:03  Zum letzten Beitrag
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legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
Pfeil
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Nun meine Frage: Darf ich in diesem Monat noch mehr als 122€ zusätzlich bei der Firma verdienen? Damit würde ich ja über die 400€-Grenze kommen. Oder zählt das nur als einmalige/mehrmalige Semesterarbeit. IMO darf man nämlich zB. in den Semesterferien etwas mehr Geld scheffeln und kriegt die Steuern hinterher über die Einkommenssteuererklärung wieder.


Hat da jemand Erfahrung mit?



Direkt habe ich keine Erfahrung damit. Aber mein ehemaliger Arbeitskollege, der jetzt in Heidelberg studiert, der hat damals mit mir zusammen inner Druckerei auf 400 Euro-Basis gearbeitet. Und 2 Monate im Jahr ist der zu ner Lackfirma gegangen und hat dort in einem Monat 1600 Euro verdient. Da musste der natürlich Steuren zahlen, aber du bekommst dabei den gesamten Betrag wieder, wenn:

du im gesamten Jahr inklusiver aller Einkommen nicht mehr als [soundsoviel] verdienst.
20.09.2005 16:59:05  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Hmm, aber er hat wahrscheinlich nicht selbstständige Arbeit geleistet?
20.09.2005 20:25:57  Zum letzten Beitrag
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legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
Pfeil
nein, hat er nicht. Ganz normales Arbeitnehmerverhältnis.
20.09.2005 20:27:54  Zum letzten Beitrag
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Toppi

Toppi2
bei mir läufts so, dass ich immoment mehr arbeite, mir das geld nach und nach ausbezahlt wird. sprich, ich arbeite vor. ich komme nicht über den freibetrag und ich komme mtl nicht über 400€. wie das eine firma/ein betrieb abrechnet ist ja deren sache.
20.09.2005 20:31:38  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Dann hat er ja Steuern, etc. bezahlt und die hinterher wiederbekommen. Naja, morgen ruf ich den Steuerberater mal an. Bzw. die AOK :P
20.09.2005 20:33:27  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
 
Zitat von Toppi
bei mir läufts so, dass ich immoment mehr arbeite, mir das geld nach und nach ausbezahlt wird. sprich, ich arbeite vor. ich komme nicht über den freibetrag und ich komme mtl nicht über 400€. wie das eine firma/ein betrieb abrechnet ist ja deren sache.



Schon war, aber erstens würde ich das Geld dann doch gerne jetzt haben und zweitens kann es der Firma ja egal sein, ob ich da mitziehe oder nicht. Studenten gibts wie Sand am Meer
20.09.2005 20:34:35  Zum letzten Beitrag
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Fips

dafips
falls du der firma eine rechnung ausstellst (und das mit dieser rechnung wirklich in ordnung geht, da man für so etwas üblicherweise angestellt wird), dann ist es egal, wieviel du bei dieser firma verdienst. denn es ist eine selbständige tätigkeit und hat mit deinem minijob/400-euro-job überhaupt nichts zu tun.
jeder darf in solch einen mini-job-verhätltnis arbeiten, selbst jemand, der hauptberuflich eine vollzeitstelle bei einem anderen arbeitgeber besitzt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Fips am 20.09.2005 20:37]
20.09.2005 20:35:26  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Das klingt gut!

Ich stell der Firma eine Rechnung für Aushilfstätigkeiten aus, ja.
Und das jetzt ein paar Tage, danach vielleicht 1-2x im Monat, wenn überhaupt. Im Semester kann ich mir das nämlich kaum mehr zeitlich vorstellen. Du spielst damit doch auf Scheinselbstständigkeit an, oder?
20.09.2005 20:43:54  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
Kann mir das jemand mal für Azubis erklären?

Sprich Lehrlingsgehalt plus 400€ oder Lehrlingsgehalt + X = max. 400€.
400-Euro.de verwirrt mich mit seiner Geringverdienergrenze.
20.09.2005 20:48:09  Zum letzten Beitrag
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Fips

dafips
 
Zitat von [G]Tobit
Kann mir das jemand mal für Azubis erklären?

Sprich Lehrlingsgehalt plus 400€ oder Lehrlingsgehalt + X = max. 400€.
400-Euro.de verwirrt mich mit seiner Geringverdienergrenze.



ein ausbildungsverhältnis gilt als vollbeschäftigung/hauptbeschäftigung. neben seiner hauptbeschäftigung kann jeder in einem minijob/400-euro-job/nebenjob bis eben 400 euro tätig sein. also lehrlingsgehalt +400 euro
20.09.2005 20:54:11  Zum letzten Beitrag
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[KoM]TingelTangelBob

AUP [KoM]TingelTangelBob 14.02.2008
 
Zitat von Toppi
bei mir läufts so, dass ich immoment mehr arbeite, mir das geld nach und nach ausbezahlt wird. sprich, ich arbeite vor. ich komme nicht über den freibetrag und ich komme mtl nicht über 400€. wie das eine firma/ein betrieb abrechnet ist ja deren sache.



Würde ich nicht zu laut rumerzählen peinlich/erstaunt
20.09.2005 21:43:09  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Dann hat er ja Steuern, etc. bezahlt und die hinterher wiederbekommen. Naja, morgen ruf ich den Steuerberater mal an. Bzw. die AOK :P



achso, du bekommst aber nur lohnsteuer wieder.
krankenkasse/etc bekommst du nicht wieder.

falls das doch geht.. sagt mir bescheid.. die 500€ hätte ich auch gerne wieder
20.09.2005 21:51:40  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Ich krieg auch kein Bafög. Aber es macht IMO schon einen Unterschied, ob ich in einem Monat 1000€ verdiene, und in den nächsten 2 garnix oder ob ich jeweils 333€ pro Monat verdiene. Also bezogen aufEinkommenssteuer, Sozialversicherung, Rentenversicherung, etc.

mal was aus der Nachbarstadt: Ich arbeite für ~ 600 Piepen/Monat, neben meinem Studium.

Interessant sind lediglich 2 Zahlen: Du darfst lediglich 20h/Woche im Monatsmittel arbeiten (Ausnahmen: Nacht und WE-Arbeit) und im Jahr nicht mehr als 76XX Euro verdienen. Die 400-Basis hat nicht wirklich Bewandnis. Es sei denn, du bist als 400-Kraft eingestellt.
20.09.2005 22:03:45  Zum letzten Beitrag
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Froozy

Gordon
Wenn du 400+ verdienst kannst du nichmehr familienversichert sein, sondern musst dann in jedem monat in dem du über 400verdienst KV zahlen und selbst versichert sein. Musst dich aber nich allzu sehr selbst drum kümmern.
20.09.2005 22:29:23  Zum letzten Beitrag
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Atomsk

Atomsk
 
Zitat von Rincewind
und im Jahr nicht mehr als 76XX Euro verdienen.




ich mein, das wurde auf 9xxx angehoben.
20.09.2005 22:33:43  Zum letzten Beitrag
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Froozy

Gordon
jup, 96xx
20.09.2005 22:35:40  Zum letzten Beitrag
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Gori

Gori
 
Zitat von Fips
 
Zitat von [G]Tobit
Kann mir das jemand mal für Azubis erklären?

Sprich Lehrlingsgehalt plus 400€ oder Lehrlingsgehalt + X = max. 400€.
400-Euro.de verwirrt mich mit seiner Geringverdienergrenze.



ein ausbildungsverhältnis gilt als vollbeschäftigung/hauptbeschäftigung. neben seiner hauptbeschäftigung kann jeder in einem minijob/400-euro-job/nebenjob bis eben 400 euro tätig sein. also lehrlingsgehalt +400 euro



Komisch, hier in Hannover haben sie einen Azubi deswegen gefeuert fröhlich

hmm, weiss allerdings nicht obs nen 400€ Job war, der hat nebenbei was dazu verdient
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Gori am 20.09.2005 22:44]
20.09.2005 22:43:51  Zum letzten Beitrag
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Fips

dafips
vielleicht stand ja im arbeitsvertrag, dass er keine weitere beschäftigung, auch keine geringfügige, bei einem anderen unternehmen aufnehmen durfte...
20.09.2005 22:45:28  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Atomsk
 
Zitat von Rincewind
und im Jahr nicht mehr als 76XX Euro verdienen.




ich mein, das wurde auf 9xxx angehoben.

und das steht wo?
20.09.2005 22:49:10  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
 
Zitat von Gori
 
Zitat von Fips
 
Zitat von [G]Tobit
Kann mir das jemand mal für Azubis erklären?

Sprich Lehrlingsgehalt plus 400€ oder Lehrlingsgehalt + X = max. 400€.
400-Euro.de verwirrt mich mit seiner Geringverdienergrenze.



ein ausbildungsverhältnis gilt als vollbeschäftigung/hauptbeschäftigung. neben seiner hauptbeschäftigung kann jeder in einem minijob/400-euro-job/nebenjob bis eben 400 euro tätig sein. also lehrlingsgehalt +400 euro



Komisch, hier in Hannover haben sie einen Azubi deswegen gefeuert fröhlich

hmm, weiss allerdings nicht obs nen 400€ Job war, der hat nebenbei was dazu verdient



Ich müsste meine Firma vorher fragen und das könnte auch der Grund bei dem Azubi sein.

Ach und vielleicht interessiert das hier einige die kein Kindergeld bekommen.
Seit paar Monaten wird das Netto-Einkommen im Jahr geprüft und nicht das Brutto-Einkommen.

Ich freu mich jedenfalls als relativ gut verdienender Azubi.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von DeineOmi am 20.09.2005 22:59]
20.09.2005 22:57:31  Zum letzten Beitrag
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Gori

Gori
 
Zitat von Fips
vielleicht stand ja im arbeitsvertrag, dass er keine weitere beschäftigung, auch keine geringfügige, bei einem anderen unternehmen aufnehmen durfte...



Das kann sein ..
20.09.2005 23:07:17  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Froozy
jup, 96xx

die einzige mir auffindbare zahl besagt 7664 €
20.09.2005 23:11:01  Zum letzten Beitrag
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Fips

dafips
Ich weiß nicht welche Zahl ihr genau sucht, aber der Grundfreibetrag 2004 für die Einkommensteuer liegt definitiv bei 7664 Euro.


Falls es um das Kindergeld geht kenne ich mich nicht so genau aus.
Allerdings gibt es in der tat ein Urteil, nach dem nicht mehr das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen (= Bruttoeinkommen minus Sozialversicherung) für das Kindergeld maßgeblich ist. Da der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung Pi mal Daumen 20% beträgt, käme man von 7664 durchaus auf einen Betrag von 9XXX.
Oder anders gesagt: Verdient jemand 9XXX brutto, muss lediglich das Netto, das bei ca. 7xxx liegen dürfte, unter der Grenze von 7664 liegen.
Also mal so rein spekulativ...
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Fips am 20.09.2005 23:22]
20.09.2005 23:14:52  Zum letzten Beitrag
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Atomsk

Atomsk
ich hatte die info von meinem ausbilder und ich mein, dass unsere av uns auch ne entsprechende mail schickte.
20.09.2005 23:20:37  Zum letzten Beitrag
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sn00x

Deutscher BF
Du kannst die 278 € weiterhin steuerfrei bekommen.
Falls du bei dem anderen Job mehr bekommst musst du da eben steuern zahlen.
Ich bekomme auch einmal ganz normal Gehalt, das normal versteuert ist und bei nem Nebenjob 400 Euro zusätzlich unversteuert.
Jeder darf 400 Euro zusätzlich zu seinem normalen Gehalt verdienen. Das wird dann allerdings auch nicht später bei der Rente mit einberechnet.
20.09.2005 23:50:04  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
 
Zitat von Rincewind
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Ich krieg auch kein Bafög. Aber es macht IMO schon einen Unterschied, ob ich in einem Monat 1000€ verdiene, und in den nächsten 2 garnix oder ob ich jeweils 333€ pro Monat verdiene. Also bezogen aufEinkommenssteuer, Sozialversicherung, Rentenversicherung, etc.

mal was aus der Nachbarstadt: Ich arbeite für ~ 600 Piepen/Monat, neben meinem Studium.

Interessant sind lediglich 2 Zahlen: Du darfst lediglich 20h/Woche im Monatsmittel arbeiten (Ausnahmen: Nacht und WE-Arbeit) und im Jahr nicht mehr als 76XX Euro verdienen. Die 400-Basis hat nicht wirklich Bewandnis. Es sei denn, du bist als 400-Kraft eingestellt.



Morgen Nachbar!
Das ist eigentlich ne interessante Frage. Ich dachte die 400€-Kraft ergibt sich einfach aus den Einkünften. Ich bin offiziell vereidigte studentische Hilfskraft! Breites Grinsen Keine Ahnung, als was das laufen soll.
21.09.2005 9:18:41  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Hallo liebe Mit-pOTler!

Ich verdiene momentan 278€ pro Monat aus nichtselbstständiger Arbeit am Uniklinikum Essen und krieg das Geld von der LVA (?) überwiesen. Nun kann ich momentan noch bei ner Marktforschungsgesellschaft nebenher arbeiten. Dazu stell ich der Firma eine Rechnung aus über die erbrachte Leistung.

Nun meine Frage: Darf ich in diesem Monat noch mehr als 122€ zusätzlich bei der Firma verdienen? Damit würde ich ja über die 400€-Grenze kommen. Oder zählt das nur als einmalige/mehrmalige Semesterarbeit. IMO darf man nämlich zB. in den Semesterferien etwas mehr Geld scheffeln und kriegt die Steuern hinterher über die Einkommenssteuererklärung wieder.

Bin momentan Student und familienversichert. Und ich möchte diesen Status auch halten! Zu der Untergrenze für das Kindergeld hab ich noch gute 1000€ Luft. Daran sollte es also nicht scheitern.


Hat da jemand Erfahrung mit?



Hier geht (zumindest steuerlich) einiges durcheinander: es muß getrennt werden nach
1. Einkommen als Angestellter (nichtselbständige Tätigkeit, "Lohn")
2. Einkommen als Selbständiger ("rechnung")
3. 400 €-Job
4. Grenzen für Kindergeld und stud. KV

Zur Sozialversicherung für Studenten kann/will ich nix sagen, da ich dazu nicht 100% sicheres Wissen habe. Wer Intresse hat: PM mit E-Mail an mich, habe da ein sehr gut geschriebens Merkblatt.

zu 1.
ich gehe davon aus, daß du das gehalt "brutto für netto" bekommst, als keine abzüge jeglicher art davon abgehen.

zu 2.
bei rechnungsschreibung bleibt dir sowieso alles übrig, von daher keine abzüge. beachte aber bitte, daß du die rechnung OHNE USt. ausstellst, da du nach deinen angaben ja wohl kleinunternehmer bist.

zu 3.
hier muß man trennen, ob der 400 €-job pauschal versteuert wird vom arbeitgeber oder ob dieser ebenfalls auf lohnsteuerkarte läuft.

zu 4.
die grenze fürs kindergeld beträgt 7.680 €. das ist der betrag aus einkünften abzügl. dazu gehörigen werbungskosten. werbungskosten sind ausgaben, die im zusammenhang mit der erwerbstätigkeit aufgewendet wurden.

diese ganzen einkünfte schmeißt du dann in der steuererklärung am jahresende zusammen, ziehst sämtlich werbungskosten bzw. betriebsausgaben (bei der rechnungsgeschcihte) ab sowie kv-beiträge usw. und darfst dann nicht mehr als 7.664 € verdienen um die STEUERN alle wieder zurück zu bekommen.

dies ist alles recht einfach geschrieben und es gibt etliche fallstricke unterwegs. und wie gesagt mit dem thema sozialversicherung hat das alles noch GAR NICHTS zu tun.

weitere konkrete fragen ruhig hier posten, ich versuche mich dann mal dran. Augenzwinkern
21.09.2005 9:35:42  Zum letzten Beitrag
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 Thema: 400€-Grenze
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