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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: 400€-Grenze
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Hessenpower, danke erstmal.

Das sieht soweit so aus, wie ich mir das auch schon verstanden hatte.

Man unterscheidet zwischen selbstständig (Aushilfsrechnung bei der Marktforschung) und nichtselbstständig (UK Essen).

Überschreitet die nichtselbstständige Arbeit 400€ im Monat, muss ich selbst diverse Sachen zahlen. KV, Sozialversicherung, Rentenversicherung, etc. Und Steuern, die ich aber eh wiederkriegen würde, wenn ich unter den ca. 7600€ bleibe. Bzw. dürfte ich für die Steuer wahrscheinlich sogar noch etwas mehr bekommen, aber das ist irrelevant, denn Kindergeld möchte ich weiter bekommen.

Also könnte ich für (400-278=) 122€ sogar noch eine nichtselbstständige Arbeit annehmen und als selbstständige Arbeit (ich rede hier nicht so gerne von Kleingewerbe, denn ich bin nur eine Aushilfe für ein paar Tage, aber wahrscheinlich wäre das der korrekte Begriff) noch X € verdienen, egal in welchen Monaten und Summen, bis ich die Kindergeldgrenze erreiche.



Ich überlege nur gerade, ob ich nen 400€-Job habe oder Angestellter bin. Ich hab keine Lohnsteuerkarte abgegeben, aber diverse Nummern in das Formular eingetragen, wie Steuernummer, etc. und bin halt beim Land beschäftigt. Kann man da aus Erfahrung irgendwas ableiten?
21.09.2005 11:42:08  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Ich überlege nur gerade, ob ich nen 400€-Job habe oder Angestellter bin. Ich hab keine Lohnsteuerkarte abgegeben, aber diverse Nummern in das Formular eingetragen, wie Steuernummer, etc. und bin halt beim Land beschäftigt. Kann man da aus Erfahrung irgendwas ableiten?




Überleg mal selbst: Angestellter bist Du weil Du ein Gehalt bekommst und keine Rechnung schreibst. (ich gehe jetzt mal von deinem festen job aus)
wenn du keine lohnsteuerkarte abgegeben hast, kannst du auch nicht "auf lst-karte" arbeiten sondern hast (wahrscheinlich) nen pauschalverstuerten minijob (ist umgangssprachlich der 400 €-job). aber am besten fragst du nochmal nach, damit es keine komplikationen gibt...
21.09.2005 12:02:33  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
 
Zitat von Hessenpower
 
Zitat von [AlphA]Bierkoenig
Ich überlege nur gerade, ob ich nen 400€-Job habe oder Angestellter bin. Ich hab keine Lohnsteuerkarte abgegeben, aber diverse Nummern in das Formular eingetragen, wie Steuernummer, etc. und bin halt beim Land beschäftigt. Kann man da aus Erfahrung irgendwas ableiten?




Überleg mal selbst: Angestellter bist Du weil Du ein Gehalt bekommst und keine Rechnung schreibst. (ich gehe jetzt mal von deinem festen job aus)
wenn du keine lohnsteuerkarte abgegeben hast, kannst du auch nicht "auf lst-karte" arbeiten sondern hast (wahrscheinlich) nen pauschalverstuerten minijob (ist umgangssprachlich der 400 €-job). aber am besten fragst du nochmal nach, damit es keine komplikationen gibt...



Angestellter hatte ich jetzt aus deiner kleinen Übersicht oben rausgezogen. War natürlich falsch angewendet, sorry. Also gut, dann hab ich wahrscheinlich nen Minijob. Morgen nochmal den Chef fragen.

An dem Rest, was ich vorher geschrieben habe, ändert sich aber nix, oder? Kurz: Ich darf die Differenz zwischen Minijob-Erträgen, Renteneinkünften und Kindergeldgrenze durch selbstständige Arbeit bei den Marktforschern einsacken, egal wieviele Euros im Monat und bleibe trotzdem weiter familienversichert und muss bis zum Jahresende auch nirgendswo mehr was anmelden, etc.?
21.09.2005 12:12:49  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
das ist sozialversicherungsrecht, daß weiß ich net - ich bin steuermann, kein krankenskassenmann! Augenzwinkern

am besten du rufst bei deiner kv an und klärst das dort. zur not schick mir deine mailadresse per pm, ich kann die mal die pdf-datei zumailen, ich wirklich gut geschrieben.
21.09.2005 12:16:09  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Ich schick sie dir gleich mal.
Zur KV: Ich werd meine Mutter mal drauf ansetzen. Wie gesagt, sie arbeitet ja bei der AOK und wüsste auch, wenn sie darauf ansprechen muss, aber is momentan irgendwie durchgehend unterwegs und das kann daher noch ein paar Tage dauern :-/
21.09.2005 12:22:34  Zum letzten Beitrag
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Tom4H4wK

UT Malcom
Sagt mal, wenn er Student ist, dann müsste Bierkönig doch noch über die studentische KV versichert sein - zumindest wenn er nicht all zu viel im Jahr verdient.
21.09.2005 12:57:49  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Darum gehts doch garnicht? Die studentische KV ist einfach nur eine normale Familien-KV. Und in der darfst du bleiben, während du Student bist, bis 25 oder so.
21.09.2005 13:32:39  Zum letzten Beitrag
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 Thema: 400€-Grenze
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