Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ebay Probleme ( Jurastudenten hier herein! )
« erste « vorherige 1 2 3 [4] 5 6 7 8 ... 19 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
-=G UNIT=-

-=G UNIT=-
 
Zitat von mformkles
 
Zitat von -=G UNIT=-
 
Zitat von mformkles
BOAH. Soll ich die jetzt ebay melden oder später? Wütend


Nur mal so ne Frage. Wie kommst du dazu, dein Gerät zu verschicken, bevor du noch keine Kohle auf dem Konto hast?



Ich habe es nocht nicht verschickt.
Trotzdem warte ich auf das Geld seit gut 3 Wochen.



Ich häts schon langst ebay gemeldet. Also hop hop.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=G UNIT=- am 17.10.2006 17:28]
17.10.2006 17:28:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
---BlaZoR---

Japaner BF
Okay, der Fall hat sich erledigt. Der Typ, der bei dem eBay-Mitglied eingetragen ist, ist seit einiger Zeit TOT ! Polizei ist benachrichtigt...
17.10.2006 18:19:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[T|S]hase51

Leet
 
Zitat von ---BlaZoR---
Okay, der Fall hat sich erledigt. Der Typ, der bei dem eBay-Mitglied eingetragen ist, ist seit einiger Zeit TOT ! Polizei ist benachrichtigt...


Was sollen die den tun, ausbuddeln?
17.10.2006 18:21:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
---BlaZoR---

Japaner BF
Ähm, jemand anders nutzt dessen Account? Wir haben ja die Kontodaten etc. von demjenigen, auf dem das Geld gehen sollte..

Das ist schon echt dreist, den Account eines Verstorbenen für Betrügerei zu nutzen...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ---BlaZoR--- am 17.10.2006 18:24]
17.10.2006 18:22:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[T|S]hase51

Leet
 
Zitat von ---BlaZoR---
Ähm, jemand anders nutzt dessen Account? Wir haben ja die Kontodaten etc. von demjenigen, auf dem das Geld gehen sollte..

Das ist schon echt dreist, den Account eines Verstorbenen für Betrügerei zu nutzen...


Breites Grinsen
Lange leitung und so
17.10.2006 18:33:00  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Aragorn[HdR]

Aragorn[HdR]
 
Zitat von Natanael85
 
Zitat von FredBert
 
Zitat von Aragorn[HdR]
 
Zitat von FredBert

Wenn ich als Käufer flott bezahlt hab und meine Daten übermittelt habe, wäre eigentlich der Zeitpunkt für den Verkäufer gekommen, mir eine gute Bewertung zu geben.
Alles andere ist unhöflich.





Pillepalle

Bewertungen werden als Verkäufer dann abgegeben, wenn der Käufer seine Ware erhalten hat und damit zufrieden ist. Alles Andere ist leichtsinnig.



Natürlich ist es leichtinnig.
Trotzdem bewerte ich ja eigentlich das Verhalten des Käufers als Käufer. Wenn er die Sache flott abwickelt ist er ein guter Käufer, fertig aus.



Warum ist das leichtsinning? Der Verkäufer sollte immer zu erst bewerten. Aber die meisten tun das nicht und warten auf ne Käuferbewertung, damit sie im Falle des Falles eine Rachebewertung abgeben können.
Ich mein, wenn der Käufer innerhalb einer Woche zahlt und freundlich ist, aber dann richtig miese Ware bekommt, warum sollte er ne negative Bewertung bekommen, obwohl er alles richtig gemacht hat?

Ebay sollte einbauen das der Käufer erst dann bewerten kann, wenn der VErkäufer schon bewertet hat, da würde Ebay so einiges an Seriösität ins Bewertungssystem bringen.




Man muss als Verkäufer ja nicht nur eine Bewrtung abgegeben nachdem der Käufer das getan hat, ne Mail reicht ja auch.
Ihr seht das etwas zu einseitig. Es gibt auch unter Käufern schwarze Schafe die dann zB behaupten die CPU sei defekt weil sie beim Einbauen die Pins verbogen haben.
Da wird sich jeder Veräufer in den Arsch beissen wenn er da schon eine gute bewertung abgegeben hat.
17.10.2006 18:45:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[T|S]hase51

Leet
Habe vor 2 Jahren mal ein Fax verkauft, als defekt, mir dafür extra einen Account angelegt.
1. Bewertung, negativ, "Fax defekt!! Nie wieder!!!"
wollte eigentlich noch paar Sachen verkaufen, aber habs dann mit dem Account lieber gelassen Breites Grinsen
17.10.2006 19:08:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[58th]IceTea

Mod GSG9
Ich weiß nicht, wie ihr schafft, sowas immer zu verbocken. Ich hab schon wirklich viele Artikel als defekt verkauft (und dies natürlich auch in der Beschreibung erwähnt) und noch NIE gab es irgendwelche Probleme jedweder Art.
17.10.2006 22:10:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[58th]IceTea

Mod GSG9
Achja. Mit den Account der Verstorbenen. Mein Kassier hat nächste Woche ne Einladung beim örtlichen Polizeiposten bekommen. Da müssen irgendwelche krummen Dinger bei Ebay unter dem Namen Verstorbener ablaufen, die wiederum (wie auch immer) mit unserem Konto in Verbindung gebracht wurden/werden. Recht mysteriös alles. Scheint aber gerade irgendwie der Trend zu sein. Erst die Nigerianer, jetzt dieser Scheiß... Ich geh mal mit und hör mir an, was unser Freund in Grün da alles zu erzählen weiß.
17.10.2006 22:12:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mformkles

AUP mformkles 17.01.2016
verschmitzt lachen
Juhu, Hase51 hat das Geld doch überwiesen Breites Grinsen
18.10.2006 9:04:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Flameboy

Flameboy
amuesiert gucken
MAl so ne frage:

Wenn ich als Privat was bei ebay verkaufe, was für klauseln muss ich da einbauen damit ich kein ärger bekomme?
Nur die "Kein Umtausch etc. da Privat" oder noch andere nette Sätze?
19.10.2006 18:40:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[58th]IceTea

Mod GSG9
 
Zitat von Flameboy
MAl so ne frage:

Wenn ich als Privat was bei ebay verkaufe, was für klauseln muss ich da einbauen damit ich kein ärger bekomme?
Nur die "Kein Umtausch etc. da Privat" oder noch andere nette Sätze?


"Gewährleistung sowie das Recht auf Rückgabe schließe ich in meiner Eigenschaft als Privatperson aus".
19.10.2006 18:48:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[WoD]Spooky

Leet
Aber das ist doch bei Privatpersonen sowieso ausgeschlossen, also muss man doch nicht extra hinschreiben das man Privatperson ist? Das ist doch bei eBay eher die Regel als die Ausnahme, wenn man nicht grade Powerseller ist.
19.10.2006 19:01:01  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Es ist grds. ausgeschlossen, wenn du kein PowerSeller bist, aber eine weitere Erwähnung klärt es vor allem von vorneherein, es ist mehr ein netter Service am Kunden. Nicht dass er nachher meint, er wäre über sein Rückgaberecht nicht aufgeklärt worden.
19.10.2006 19:24:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[58th]IceTea

Mod GSG9
 
Zitat von smoo
Es ist grds. ausgeschlossen, wenn du kein PowerSeller bist.



Was ist grds. bei Privatpersonen ausgeschlossen?

Gewährleistung? Mitnichten!
Rückgaberecht? Schon eher.

Bei der Gewährleistung bin ich mir sehr sicher, dass man diese als Privatperson explizit ausschließen muss, will man sie nicht anbieten. Beim Rückgaberecht (Fernabsatzrecht) glaube ich zu wissen, dass das für Privatpersonen nicht gilt (müsste ich mich nochmal belesen).

Trotzdem ist es speziell bei Ebay NIE falsch, ALLES zu erwähnen und vorzugeben, auch wenn es selbstverständlich sein sollte.
19.10.2006 22:46:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Gewähleistung ist abbedingbar, aber im Grundsatz auch für Privatpersonen zwingend.
Widerruf gilt nur, falls der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist - §§13, 14 BGB.




Crutschie ... always a CT
20.10.2006 14:04:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
kinglui69

AUP kinglui69 10.12.2007
Ich habe ein Problem:
1. Verstärker bei ebay gekauft
2. Geld überwiesen
3. nichts passiert (1 Woche nach dem Kauf)
4. ich guck ein bisschen bei ebay rum, da sehe ich, dass das ebay-Mitglied wo ich den Verstärker gekauft habe nicht mal mehr bei ebay registriert ist.
5. den Typen angeschrieben(mail) was ich davon zu halten habe und ob es das ist was ich denke.

Ich habe lediglich die Kontodaten (HaHa) von Ihm und gerade bei meiner Bank angefragt ob man die Überweisung zurück nehmen kann - "Nein, nur am gleichen Tag".

Was tun? Wollte die 140€ egtl nicht abschreiben.
Auf die Frage hin: Ja, ich ärger mich selber, dass ich nicht gesagt habe "ohne Paypal läuft nix".
26.10.2006 16:22:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
.Käsekuchen

Russe BF
 
Zitat von kinglui69
Ich habe ein Problem:
1. Verstärker bei ebay gekauft
2. Geld überwiesen
3. nichts passiert (1 Woche nach dem Kauf)
4. ich guck ein bisschen bei ebay rum, da sehe ich, dass das ebay-Mitglied wo ich den Verstärker gekauft habe nicht mal mehr bei ebay registriert ist.
5. den Typen angeschrieben(mail) was ich davon zu halten habe und ob es das ist was ich denke.

Ich habe lediglich die Kontodaten (HaHa) von Ihm und gerade bei meiner Bank angefragt ob man die Überweisung zurück nehmen kann - "Nein, nur am gleichen Tag".

Was tun? Wollte die 140€ egtl nicht abschreiben.
Auf die Frage hin: Ja, ich ärger mich selber, dass ich nicht gesagt habe "ohne Paypal läuft nix".


Auf Snakecity informieren.
Anzeige bei Bullen!
26.10.2006 16:36:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
kinglui69

AUP kinglui69 10.12.2007
2. dachte ich mir auch schon, ersteres werde ich tun *les*
danke schonmal
26.10.2006 17:21:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Underboss

Underboss
Moin, also es ist eigentlich kein richtiges Problem, aber mein Packet liegt beim Zoll. Ich bin nun aber wieder eine woche nicht da und so müsste jemand anderes mein Packet abholen.

Frage also, hat hier jemand eine fertiges "Vollmachts"-Dokument bzw weiss was da alles rein muss?
Desweiteren hab ich bzw die andere Person 7 Tage Zeit das Packet abzuholen. Was passiert wenn es nicht in den 7 Tagen geschieht?

EDIT: Geht der Zoll eigentlich davon aus das ich 7 Tage zeit habe es zu holen wenn das Packet bei denen ankommt, oder wenn ich den Brief bekomme das ich es doch bitte holen soll? Es könnte sein dass das Packet Mittwoch schon beim Zoll lag, der Brief aber ebend erst am Donnerstag kam. Dumm wenn derjenige (mit Vollmacht) erst Donnerstag Zeit hat zum Zoll zu rennen ... :/
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Underboss am 29.10.2006 11:25]
29.10.2006 11:20:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
sartox

AUP sartox 21.06.2013
Handelt es sich bei Ebay eigentlich um eine "Öffentliche Versteigerung" im Sinne von §935/II BGB hinsichtlich §263 StGB (gutgläubiger Erwerb einer geklauten Sache) ?
29.10.2006 12:03:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Nein, ein Auktion bei ebay ist keine öffentliche Versteigerung, sondern ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages - vgl. BGHZ NJW 2005, 53 ff.




Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 29.10.2006 12:16]
29.10.2006 12:14:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Locu

Mod GSG9
Wo muß ich eigentlich als Verkäufer in der Auktion den Haken setzen, damit die Auktionsnummer später nicht in meinem Bewertungsprofil steht, sondern nur ein "privat".
29.10.2006 12:18:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
sartox

AUP sartox 21.06.2013
 
Zitat von Crutschie
Nein, ein Auktion bei ebay ist keine öffentliche Versteigerung, sondern ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages - vgl. BGHZ NJW 2005, 53 ff.




Crutschie ... always a CT




Mhh auf jedenfall Danke für die Antwort. Weil angeblich hat bei uns jemand den §263,18 StGB aufgrund von 935/II BGB ausgeschlossen und das soll jetzt auch zählen.
29.10.2006 12:32:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
dino the pizzaman

dino the pizzaman
Ich wohne in der Schweiz. Wir sind nicht EU-Mitglied. Trotzdem sind die Portokosten - gerade innerhalb der EU - entsprechend angepasst, dass man nicht merh zahlt wenn man in die Schweiz sendet. Gleiches gilt auch für die Holländische Post. Ich habe einen entsprechenden Artkel in Holland erstanden. Auf der Ebay-Seite wurde für das Paket 28$ für Versand in die Schweiz angezeigt. Für nicht-EU-Mitglieder wären es sonst 48$ gewesen. Die TNT-Homepage Holland bestätigt dies auch: wir sind in der gleihcen Tarifzone wie Eu-Mitglieder. Die 28$ stimmen also. Der Verkäufer besteht aber nun darauf 48$ zu kassieren. Ich habe diesbezüglich extra nochmals nachgefragt da ich weiss, dass viele sich der Gleichstellung der Schweiz mit EU-Mitgliedsstaaten diesbezüglich nicht bewusst sind.

In der Auktion sind aber durch das Ebay-System (zeigt einem ja bei solchen Standardversandservices die Gebühren für jeddes mögliche Land an da sie im System gespeichert sind) die 28$ aufgeführt und somit gültig. SIe entsprechen auch den offiziellen Portkosten. Mehr kann das gar nicht kosten. Insofern sehe ich mich also im Recht. Ich habe dem Verkäufer nochmals versucht die Sachlage zu schildern und warte jetzt auf seine Antwort. Angenommen er zeigt sich nicht einsichtig und besteht - unbegründet muss man hier hinzufügen - auf seine 48$, was kann ich tun resp. wie sollte ich generell in einem solchen Falle vorgehen? Weil wie gesagt, es sind 28$ vom System während der Auktion ausgegeben und auch von TNT entsprechend Tarifzone so angegeben.

/okay so wie es sich zeigt scheint er sich einsichtig zu geben. trotzdem bleibt meine Frage bestehen weil es mich einfach wunder nimmt: was würde man in solch einem Fall tun? Hatte schon desöfteren diese leidigen Diskussionen bez. Portokosten in die Schweiz. Viele wissens eben nicht!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dino the pizzaman am 31.10.2006 9:39]
31.10.2006 9:25:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Tomat3

tomat3_blau
ich würd auf den 48$ beharren.
wenns so da steht und du es ersteigert, biste einverstanen.
schluss ende.
31.10.2006 10:28:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jellybaby

Arctic
Es steht aber nicht so da. Augenzwinkern
31.10.2006 10:36:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
dino the pizzaman

dino the pizzaman
ich merke es immer wieder: ich kann mich einfach nicht verständlich ausdrücken. Breites Grinsen
31.10.2006 10:43:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von dino the pizzaman
ich merke es immer wieder: ich kann mich einfach nicht verständlich ausdrücken. Breites Grinsen



doch kannst du.
tomate kann nur nich lesen :P
31.10.2006 13:35:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
fdx

UT Malcom
mail die ich jetzt, nach 1 monat ohne reaktion auf mails davor gekriegt habe:

 
Entschuldigung

Ein Freund hat über meinem Namen ihren Artikel ersteigert!!!!

Das Proplem ist das er jetzt nicht auf zu finden ist!!!!
Keine Spur!!!

Jetzt bleib ich auf dem Artikel sitzen!!! Dabei ich vor kurzem Arbeitslos gewoden bin, sieht es mit meiner Liquiden situation nicht so gut aus!!!
Und würde sie bitten den Kaufvertrag zurück zu ziehen!!!!!
Die Kosten für die Auktion würde ich natürlich zurück erstatten!!!!

Mit freundlichen Grüssen :



wie würdet ihr reagieren?
ging um ne 400w natriumdampflampe, die er für 41,00€ gekauft hatte
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fdx am 01.11.2006 17:56]
01.11.2006 17:55:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Ebay Probleme ( Jurastudenten hier herein! )
« erste « vorherige 1 2 3 [4] 5 6 7 8 ... 19 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
03.08.2007 12:31:38 kleiner blauer Schlumpf hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum