Hab den Jurathread leider auf den ersten 15 Seiten nicht entdeckt. suche.p0t war bei mir down...
Also es geht um Folgendes:
Habe ein Anschreiben bekommen:
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Sehr geehrter Herr xxx,
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Ausüben von Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Sie haben am 09.05.2008 gegen 00:20 Uhr in Dortmund, XXX, durch den überlauten Betrieb eines Tonwiedergabegerätes die Nachtruhe der Anwohner gestört.
Angewendete Vorschriften:
§§ 9 Abs. 1,17 Abs. 1 d Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG) vom 18.03.1975 (GV. NW. S. 232/SGV. NW. 7129), in der zur Zeit gültigen Fassung
Beweismittel: Ihre Angaben.
Zeuge(n): POK Rollmann, POK'in Gerring
Wegen dieser Ordnugnswidrigkeit(en) wird gegen Sie
1. eine Geldbuße festgesetzt (§§ 65,66 OWiG) in Höhe von: 200,00 ¤
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Zur Erklärung:
An besagtem Abend war die Polizei bei uns (mir und Mitbewohner). Ja es war laut. Die Polizeit hat gesagt wir sollen leiser machen - haben wir direkt getan und sogar die Wohnung verlassen. Wir wurden weiterhin gefragt, ob wir irgendwelche Flaschen vom Balkon geschmissen hätten. Personalien aufgenommen.
Kurze Zeit später gabs nen Brief wir sollten uns wegen Sachbeschädigung äußern. Haben wir gemacht. Wir haben natürlich keine Flaschen geschmissen. Im Gespräch mit dem Polizeibeamten haben mein Mitbewohner und ich unabhängig voneinander zugegeben, dass es an diesem Abend etwas lauter bei uns war, wir sicherlich auch etwas getrunken hatten, aber definitiv keine Flaschen geschmissen hätten.
Davon wurden wir dann auch kurze Zeit später "freigesprochen".
Nun kam halt dieser Brief und ich frage mich, ob das alles so i.O. ist?
Ich kenne mich ehrlich gesagt kaum aus, aber ich finde ein Bußgeld von 200,- einfach so ehrlich gesagt ziemlich krass... Uns wurde ja auch nichtmal angedroht, dass man uns das Wiedergabegerät abnimmt oder so...
Also wenn sich nen angehender Jurist hier mal zu äußern könnte wäre das sehr nett..
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