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Der Alte
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Ausbildung: Wenn ich mein Lehrverhältnis zum 1.September (2007) begonnen habe, dieses Jahr aber schon im August Berufsschule habe, bin ich dann ab August oder ab September im 3ten Ausbildungsjahr?
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Ausbildungsjahr ungleich Kalenderjahr, genau so wie Bundesliga-Spieltag ungleich Kalendertag. Also meiner Meinung nach: Ja.
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Ich würd eher sagen ab 1. September.
Ist bei mir gleich, hab auch am 1.9.07 die Lehre begonnen, hab aber schon 3 "Jahre" (diese 3x9 1/2 Wochen) Berufschule hinter mir und bin immer noch im 2en Lj. .
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von seph` am 08.07.2009 9:07]
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Meine entgeltliche Vergütung steigt erst im September. Da das Unternehmen verpflichtet ist mein Entgelt mindestens einmal im Lehrjahr zu erhöhen, wäre die logische Schlussfolgerung, dass ich erst ab September im 3ten Lehrjahr bin. Dies würde auch auf Seph`s Aussage passen: Der Übergang ins nächste Lehrjahr ist unabhängig von der absolvierten Zeit in der Berufsschule. Also ab September. Gegenstimmen?
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Es wird schlicht darauf ankommen, wen Du fragst. Die Berufsschule wird sich am Schuljahr orientieren, Dein Betrieb am Kalenderjahr.
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Frag mal wen von der JAV.
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| Zitat von RushHour
Frag mal wen von der JVA.
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phoe? Warum?
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| Zitat von Zuckerman
| Zitat von nobody
Hier lesen doch einige Regelmäßig "Eine Frage von Stil"... hat irgendwer das Bild mit dem fallenden Männchen und dem Spruch "it's not the Vf=Vi+a*t that kills you, it's the F=m*dv/dt" abgespeichert?
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Ja:
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Danke!
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| Zitat von Atello
Meine entgeltliche Vergütung steigt erst im September. Da das Unternehmen verpflichtet ist mein Entgelt mindestens einmal im Lehrjahr zu erhöhen, wäre die logische Schlussfolgerung, dass ich erst ab September im 3ten Lehrjahr bin. Dies würde auch auf Seph`s Aussage passen: Der Übergang ins nächste Lehrjahr ist unabhängig von der absolvierten Zeit in der Berufsschule. Also ab September. Gegenstimmen?
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Nein. So und nicht anders. die Lehrjahre sind vom Betrieb bzw. der IHK abhängig, das einzige was möglich wäre, ist wenn du einen Monat zu spät angefangen hast, dann hätte das LJ am 1.August angefangen. Wie wärs wenn du einfach mal nachschaust wann du die Erhöhung beim letzten mal bekommen hast
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Es steht Türkei-Urlaub an. Ich würde dort auch mal gerne ins Internetz schauen, vom Notebook aus. Gibt es da eine Möglichkeit, das kostengünstig zu realisieren?
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Warum sind viele Internetseiten (z.B) SPON so designt, dass 2/3 des Bildschirms garnicht genutzt werden?
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| Zitat von elkawe
Warum sind viele Internetseiten (z.B) SPON so designt, dass 2/3 des Bildschirms garnicht genutzt werden?
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Weil hauptsächlich für niedrigere Auflösungen ausgelegt?
Welcher Durchschnittssurfer liest schon Nachrichten mit drölfmillionen x milliarden oder sonstwelchen Zockerbildformaten?
Alternativ: Inkompetenz
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 08.07.2009 15:36]
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lange Textzeilen sind auch nicht unbedingt leichter zu lesen am Schirm.
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never change a running system, und das war am anfang max 800x600 groß...
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Das pOT passt sich zum Glück an die eingestellte Auflösung an.
<3
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Ich hatte letztens ein gespräch mit so ner Punk Trutsche, die mir erzählen wollte, es sei rechtswidrig das vollständige Deutschlandlied zu singen, dass es gar auf dem Index stünde.
Ich bin jedoch der Meinung, dass es keinesfalls verboten ist, lediglich unüblich, da unsere Nationalhymne ja nur die 3. Strophe bildet.
Wie siehts damit aus?
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Die erste Strophe ist auf jeden Fall verboten.
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| Zitat von FoBbidden
Die erste Strophe ist auf jeden Fall verboten.
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nein, ist es nicht ( AG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2003, Az. NZS 15 Gs 419/03.)
1952 wurde in einem briefwechsel geregelt, das das deutschlandlied weiter nationalhymne bleibt, bei offiziellen anlässen aber nur die 3. strophe gespielt werden soll
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MUR.doc am 08.07.2009 16:01]
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| Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik 1990 wurde im Jahr 1991 allein die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.[4]
Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können. Unabhängig davon ist das Singen der ersten und zweiten Strophe des Deutschlandliedes nicht, wie mitunter behauptet, strafbar.[5] | |
"Quelle": Wiki
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Cal .50 BMG am 08.07.2009 16:03]
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| Zitat von MUR.doc
nein, ist es nicht ( AG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2003, Az. NZS 15 Gs 419/03.)
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Leider findet man dazu nichts außer einigen sehr rechten Seiten, über deren Wahrheitsgehalt ich mich nun lieber nicht äußere.
Beim Gericht selbst findet man leider auch nichts.
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| Zitat von Tobit
| Zitat von MUR.doc
nein, ist es nicht ( AG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2003, Az. NZS 15 Gs 419/03.)
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Leider findet man dazu nichts außer einigen sehr rechten Seiten, über deren Wahrheitsgehalt ich mich nun lieber nicht äußere.
Beim Gericht selbst findet man leider auch nichts.
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na ich hoffe mal, "DIE ZEIT" ist keine der seiten
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Dann hoffen wir mal, dass die nicht alle gegenseitig voneinander abschreiben und zumindest einer mal wirklich recherchiert hat.
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Die 1. und die 2. Strophe sind nicht verboten, sind so gut wie in jedem (Schul-)liederbuch zu finden.
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| Zitat von krautjork
Die 1. und die 2. Strophe sind nicht verboten, sind so gut wie in jedem (Schul-)liederbuch zu finden.
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Der Text des Horst-Wessel-Liedes steht auch bei Wikipedia...
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"Deutschland Deutschland über alles" darf man singen, aber für Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen muss man Bußgeld latzen.
In was für einer Welt leben wir eigentlich?
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Seit einiger Zeit kotze ich krankheitsbedingt so zwei bis dreimal pro Woche. Oft kommt es dabei vor, das mein Gesicht danach Mini-Blutergüsse aufweist, so als wären mir kleine Äderchen geplatzt. Gibt's eine Möglichkeit, dies zu vermeiden?
Gibt's hier Bulimiekranke mit Erfahrung?
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| Zitat von slint
Seit einiger Zeit kotze ich krankheitsbedingt so zwei bis dreimal pro Woche. Oft kommt es dabei vor, das mein Gesicht danach Mini-Blutergüsse aufweist, so als wären mir kleine Äderchen geplatzt. Gibt's eine Möglichkeit, dies zu vermeiden?
Gibt's hier Bulimiekranke mit Erfahrung?
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Ich würde zum Arzt gehen. Ganz schnell.
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| Zitat von elkawe
| Zitat von slint
Seit einiger Zeit kotze ich krankheitsbedingt so zwei bis dreimal pro Woche. Oft kommt es dabei vor, das mein Gesicht danach Mini-Blutergüsse aufweist, so als wären mir kleine Äderchen geplatzt. Gibt's eine Möglichkeit, dies zu vermeiden?
Gibt's hier Bulimiekranke mit Erfahrung?
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Ich würde zum Arzt gehen. Ganz schnell.
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Morbus Crohn. Wenn ich was esse, das ich eigentlich nicht vertrage -> Kopf überm Klo.
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| Zitat von slint
Seit einiger Zeit kotze ich krankheitsbedingt so zwei bis dreimal pro Woche. Oft kommt es dabei vor, das mein Gesicht danach Mini-Blutergüsse aufweist, so als wären mir kleine Äderchen geplatzt. Gibt's eine Möglichkeit, dies zu vermeiden?
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Ja. Verkrampf dich weniger beim Kotzen. Das Problem is, dass du beim Kotzen Druck auf das ganze Gesicht bringst (wie beim Kacken auf den ganzen Unterleib), und wenn du dann, sagen wir mal, mi eröhter Intensität kotzt, platzen schonmal kleine Äderchen unter der Haut. Außerdem gut kauen und Zeug essen, das sich leicht kotzen lässt...
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