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Was tun?
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Die Erklärbär-FAQ:
Diese Seiten helfen bei vielen Problemen!
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Der Alte
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Wenn ich schon gemustert wurde und verweigert habe, kann ich mich anschließend nachträglich ausmustern lassen, so dass ich weder Zivi noch Bund machen muss?
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Wenn du tatsächlich was hast, normalerweise gibt es vor "Dienstantritt" noch eine Einganguntersuchung. Die wird aber nicht so wischiwaschi wie in manchen KWEA gemacht!
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Ja.
Und um das Posting etwas ausführlicher zu gestalten: wenn sich z.B. dein Gesundheitszustand in der Zeit zwischen Musterung und Antritt zum Wehrdienst verändert/verschlechtert so das du nicht mehr dienen könntest, kannst du natürlich trotzdem noch ausgemustert werden.
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Du kannst auch ein Kind in die Welt setzen. Dann wird man glaube ich auch befreit.
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ebendieses nachträgliche ausmustern will ich auch noch versuchen... Einberufung ist schon lange da, muss mich langsam mal ranhalten (also Atteste einholen), wenn das noch was werden soll
Netterweise haben sie mich das erste Semester studieren lassen
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| Zitat von Dish
Du kannst auch ein Kind in die Welt setzen. Dann wird man glaube ich auch befreit.
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Ähnliches Halbwissen: Ich glaub heiraten reicht schon
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oder wenn du bei der Polizei bist. Also schnell bewerben!
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| Zitat von pinnback
| Zitat von Dish
Du kannst auch ein Kind in die Welt setzen. Dann wird man glaube ich auch befreit.
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Ähnliches Halbwissen: Ich glaub heiraten reicht schon
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Oder sich selbständig machen
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Wissen: In beiden Fällen aber nur auf Antrag
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| Zitat von Dish
Du kannst auch ein Kind in die Welt setzen. Dann wird man glaube ich auch befreit.
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nein, kind ist kein grund
kenne 2 zivis die bereits ein kind haben
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| Zitat von [Caveman]
Ja.
Und um das Posting etwas ausführlicher zu gestalten: wenn sich z.B. dein Gesundheitszustand in der Zeit zwischen Musterung und Antritt zum Wehrdienst verändert/verschlechtert so das du nicht mehr dienen könntest, kannst du natürlich trotzdem noch ausgemustert werden.
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Er hat schon verweigert...
-> Um für nen ZIVI gesundheitlich nicht mehr tauglich zu sein, muss er schon relativ heftige Geschütze auffahren.
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Was machen Versandhändler wie Amazon mit Rücksendungen, gehen die geöffnet wieder in den Verkauf? Oft muss man die Verpackungen ja zerstören (z.B. bei USB-Sticks o.ä.) oder bekommt die nie wieder richtig zusammen (den Fuß von meinem Navi z.B. hab ich nie wieder in die Verpackung bekommen).
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| Zitat von fatal-x
| Zitat von Dish
Du kannst auch ein Kind in die Welt setzen. Dann wird man glaube ich auch befreit.
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nein, kind ist kein grund
kenne 2 zivis die bereits ein kind haben
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Ist ein Grund, mein Cousin wurde nicht eingezogen. Er hat allerdings auch nicht verweigert.
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| Zitat von LoneLobo
| Zitat von [Caveman]
Ja.
Und um das Posting etwas ausführlicher zu gestalten: wenn sich z.B. dein Gesundheitszustand in der Zeit zwischen Musterung und Antritt zum Wehrdienst verändert/verschlechtert so das du nicht mehr dienen könntest, kannst du natürlich trotzdem noch ausgemustert werden.
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Er hat schon verweigert...
-> Um für nen ZIVI gesundheitlich nicht mehr tauglich zu sein, muss er schon relativ heftige Geschütze auffahren.
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Für 10 Euro pule ich ihm mit nem Löffel die Augen raus -> Ausmusterung garantiert!
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Kann man ein DHL Paket mit Briefmarken frankieren?
Hab zwar was bei gutefrage.net gefunden, aber ohne Quellenangabe.
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| Zitat von fatal-x
nein, kind ist kein grund
kenne 2 zivis die bereits ein kind haben
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Hm? Mein Bruder wurde wegen seinem Sohn nichtmal gemustert
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| Zitat von Dober
Kann man ein DHL Paket mit Briefmarken frankieren?
Hab zwar was bei gutefrage.net gefunden, aber ohne Quellenangabe.
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Nein, geht leider nur mit Päckchen. Pakete brauchen mittlerweile diese blöden Aufkleber.
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| Zitat von ]N-Squad[Crow | Zitat von Dober
Kann man ein DHL Paket mit Briefmarken frankieren?
Hab zwar was bei gutefrage.net gefunden, aber ohne Quellenangabe. | |
Nein, geht leider nur mit Päckchen. Pakete brauchen mittlerweile diese blöden Aufkleber. | | Ok danke
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wegen der musterungssache, kann man nich sagen, man fühle sich zu schlecht gemustert und will nochmal? die verweigerung kann man ja zurücknehmen. aber ich an deiner stelle würde einfach zivi machen. is garnich so schlimm.
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Warum genau tut es weh, wenn man anfängt zu pinkeln und mitten drin wieder aufhört?
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| Zitat von fatal-x
| Zitat von Dish
Du kannst auch ein Kind in die Welt setzen. Dann wird man glaube ich auch befreit.
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nein, kind ist kein grund
kenne 2 zivis die bereits ein kind haben
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Wohäl. Rate mal, wieso ich hier als Student rumschmarotze, statt Vater Staat gedient zu haben!
Kann aber durchaus sein, dass es eine Altersgrenze gibt. Irgendwo hab ich sicher noch die Unterlagen dazu, mal schauen.
Aber zumindest mit einem Kleinkind und als alleinerziehender muss man sicherlich nicht hin.
/edit
Wikipedia sagt:
eiterhin werden von der Wehrpflicht ausgenommen:
- der dritte und jeder weitere Sohn einer Familie, sofern die beiden älteren Brüder ihren Wehrdienst bzw. einen Ersatzdienst abgeleistet haben (gilt allerdings nicht, wenn eine der vorhergegangenen Personen sich für mehrere Jahre verpflichtet hat);
- Männer, die verheiratet sind (jedoch nur auf Antrag)
- Männer, die für ein Kind sorgen müssen (jedoch nur auf Antrag)
- Männer, die eine Berufsausbildung durchlaufen (bei Hochschulstudien erst ab Beginn des 3. Semesters)
- Männer, die schon in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst geleistet haben
- Männer, die mindestens einen Vorfahren (bis zu drei Generationen zurück) haben, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde
- Wehrpflichtige, die zwei Jahre im Entwicklungsdienst tätig waren
(§ 11 WPflG)
- Männer, die Theologie studieren mit dem Ziel katholischer Priester oder evangelischer Pastor zu werden
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FuSL am 20.01.2010 21:17]
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| Zitat von FuSL
| Zitat von fatal-x
| Zitat von Dish
Du kannst auch ein Kind in die Welt setzen. Dann wird man glaube ich auch befreit.
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nein, kind ist kein grund
kenne 2 zivis die bereits ein kind haben
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Wohäl. Rate mal, wieso ich hier als Student rumschmarotze, statt Vater Staat gedient zu haben!
Kann aber durchaus sein, dass es eine Altersgrenze gibt. Irgendwo hab ich sicher noch die Unterlagen dazu, mal schauen.
Aber zumindest mit einem Kleinkind und als alleinerziehender muss man sicherlich nicht hin.
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http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__10.html (die letzten beiden Absätze)
So ein Quatsch. Natürlich wirst du dafür befreit
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Sag ich doch. Und die Formulierung hinter deinem Link ist auch ausreichend genau; Wenn man Kind und Sorgerecht hat, muss man nicht hin. :]
/edit
hmk :]
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von FuSL am 20.01.2010 21:21]
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War ja auch auf fatal-x bezogen
Falsches gequoutet.
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Doch, hab ich doch gemacht.
| Zitat von LoneLobo
Er hat schon verweigert...
-> Um für nen ZIVI gesundheitlich nicht mehr tauglich zu sein, muss er schon relativ heftige Geschütze auffahren.
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Das entscheidet der Amtsarzt, und wenn du wirklich was hast wird er dich nachträglich als untauglich einstufen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bazooker am 20.01.2010 21:21]
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zivi und wehrdienst sind zwei paar schuhe.
wenn du kind/ kinder hast oder verheiratet bist. oder ein eigenes haus hast.
muss der bund für den verdienstausfall aufkommen.
beim bund verdient man so also kleinster assi 300¤.
wenn man also so 2000¤ verdient müssen die dir die 1700¤ erstatten.
von daher nehmen die einen nicht.
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| Zitat von Smily Grimm
zivi und wehrdienst sind zwei paar schuhe.
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Stimmt auch nicht.
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
die
a)
verheiratet sind,
b)
eingetragene Lebenspartner sind oder
c)
die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.
Wehrpflichtgesetz->§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
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Thema: Erklärbär ( Was tun? ) |