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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Umsatzsteuererklärung ( Kleinstunternehmer )
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Matatron*

droog
Kleinstunternehmer
Hallo an alle Selbstständingen!

Ich bin ein Steuerdepp, kann auch nach google oder gar mehrmaligen Nachfragen beim Finanzamt immer nocht nicht die Steuererklärung samt der nun neu fälligen Umsatzsteuererklärung fehlerfrei machen.

Eventuell weiß ja jemand Rat...

Meine bessere Hälte ist Freiberuflering als Übersetzerin.
War bis 2008 aufgrund der geringen Einnahmen immer Kleinstunternehmen und nicht verpflichted eine Umsatzsteuererklärung zu machen.

Nun hatten wir leider erst Ende letzten Jahres die Info erhalten, dass aufgrund der Einnahmen Sie nun für 2009 eine Umsatzsteuererklärung machen muss. Rechnungen wurden natürlich für das Jahr 2009 ohne Umst. geschrieben und konnten auch nicht rückwirkend neu geschrieben werden...

Beim Steuerberater waren wir, aber bei den kleinen Beträgen lohnt sich es nicht, da noch dafür Geld auszugeben...

2 Fragen hätte ich da.

Auf die Gewinn und Verlustrechnung schreibe ich wie gewohnt die Ein- und Ausgaben. Ändert sich da nun etwas, dadurch das Umst. abgeführt werden muss? Sind nun die Einnahmen abzüglich Umst. auszuweisen?

Rein rechnerich (extra 1190 zur Vereinfachung):

2009:

1.190 Einnahmen
119 Ausgaben

--> Nun Info mit Umst.

2009:

1.000 Einnahmen
119 Ausgaben (Da keine Vorsteuer geltend gemacht)

Oder ist meine Frau die dumme, und muss von ihren 1190 Einnahmen 190 Umst. ans Finanzamt abführen, obwohl sie eigentlich keine Umst. in Rechnung gestellt hatte. Zudem die Umst. den Gewinn erhöht, und daruch höhre Einkommenssteuer fällig ist.

2. Frage:

Kann die bezahlte Umst. nächstes Jahr als Kosten auf die G&V geschrieben werden?

2010 ist meine Frau wieder Kleinstunternehmen.

Hilfe, ich bin doof. traurig
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Matatron* am 13.06.2010 17:23]
13.06.2010 17:20:45  Zum letzten Beitrag
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Smoking

AUP Smoking 09.09.2023
Zu 1.:

Gewinn und Verlust jeweils Netto. Sollte eigentlich auch auf dem Vordruck draufstehen. Die UmSt. wird auf der Umsatzsteuerjahreserklärung separat miteinander verrechnet. Ich habe allerdings keine Ahnung ob es da irgendwas zu beachten gibt, wenn man eigentlich Kleinunternehmer war.


Zu 2.:

Nicht, dass ich wüsste. Ich würde es auch stark bezweifeln.


Ansonsten als Tipp: Deine Frau sollte ihren Stundensatz so legen, dass sie auch mit abzuführender Umsatzsteuer noch ihren Schnitt macht. Oder sie nimmt gleich den Aufwand mit der Umsatzsteuer in Kauf und verzichtet auf die Kleinunternehmerregelung. Je nach Kundenkreis könnte es auch besser kommen, wenn sie die Umsatzsteuer ausweist.
13.06.2010 19:18:25  Zum letzten Beitrag
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Matatron*

droog
Sie arbeitet für eine e.V. und die VHS, da ist nix mit Umst. Augenzwinkern

Hmm, wie berechnet denn das Finanzamt die überschrittene Grenze, so wie ich das gelesen habe, wird das Brutto genommen um zu schauen ob jemand Umst.pflichtig wird. Auf machen Seiten wird das auch eindeutig umgekehrt geschrieben

http://www.wer-weiss-was.de/theme128/article938950.html

...
13.06.2010 20:36:50  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Warum ist bei einem e.V. oder der VHS keine Umsatzsteuer möglich? Umsatzsteuer hängt nicht an der Rechtsform, zumal die als Auftraggeber sie zahlen müssen.


Rechtsgrundlage ist wohl §19 I 1 UStG, die für die Kleinunternehmer die Grenze festlegt. Da wird von Bruttobeträgen ausgegangen. Also Entgelt plus darauf entfallene Umsatzsteuer.





Crutschie ... always a CT
13.06.2010 23:41:28  Zum letzten Beitrag
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Mohammed Said al-Sahhaf

Mohammed Said al-Sahhaf
also wenn ihr schon auf die einnahmen umsatzsteuer abführt, dann solltet ihr doch ruhig auch die vorsteuer geltend machen.

macht halt für die 12 monate korrigierte voranmeldungen (habt ihr denn überhaupt welche abgegeben?)
14.06.2010 0:15:25  Zum letzten Beitrag
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Matatron*

droog
 
Zitat von Mohammed Said al-Sahhaf

also wenn ihr schon auf die einnahmen umsatzsteuer abführt, dann solltet ihr doch ruhig auch die vorsteuer geltend machen.

macht halt für die 12 monate korrigierte voranmeldungen (habt ihr denn überhaupt welche abgegeben?)


Wenn wir die machen, dann sind wir 5 Jahre an den Schmarn gebunden.

Ausserdem wären wir da bei einer Ralation von 1:100, da sie eigentlich so gut wie keine Kosten hat.
14.06.2010 2:24:25  Zum letzten Beitrag
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Matatron*

droog
 
Zitat von Crutschie

Warum ist bei einem e.V. oder der VHS keine Umsatzsteuer möglich? Umsatzsteuer hängt nicht an der Rechtsform, zumal die als Auftraggeber sie zahlen müssen.


Rechtsgrundlage ist wohl §19 I 1 UStG, die für die Kleinunternehmer die Grenze festlegt. Da wird von Bruttobeträgen ausgegangen. Also Entgelt plus darauf entfallene Umsatzsteuer.

Crutschie ... always a CT


Bei der VHs schließt man Standardverträge ab, da gibt es sowas einfach nicht, zumal man oft auch hier für die Tätigkeit von der Umst. befreit ist. Bei der e.V. (eine Schule) genauso...
14.06.2010 2:27:33  Zum letzten Beitrag
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[DK]Peacemaker

[dk]peacemaker
Was anderes: Wenn ich das Recht im Kopf habe, kann man nachdem man kein Kleinunternehmer mehr war, 5 Jahre lange keiner mehr werden.

Also, wenn man einmal mehr als 15000¤ (oder 18?) verdient hat, dann darf man für die nächsten Jahre nicht mehr als Kleinunternehmer geführt werden. (Man darf mich natürlich korrigieren, aber das zu überprüfen, wäre vielleicht nicht schlecht, bevor ihr das jetzt für fix erachtet.)

Dann muss man eben die USt draufschlagen, dagegen kann man dann auch schön selbst USt absetzen.
14.06.2010 2:32:36  Zum letzten Beitrag
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Matatron*

droog
Kleinstunternehmer ist man, wenn man im ersten Jahr nicht mehr als 17,500 und im Folgejahr weniger als 50k verdient. Kommt man über 17,5oo ist man im Folgejahr automatisch Umst.pflichtig.
14.06.2010 2:38:00  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von Matatron*

 
Zitat von Crutschie

Warum ist bei einem e.V. oder der VHS keine Umsatzsteuer möglich? Umsatzsteuer hängt nicht an der Rechtsform, zumal die als Auftraggeber sie zahlen müssen.


Rechtsgrundlage ist wohl §19 I 1 UStG, die für die Kleinunternehmer die Grenze festlegt. Da wird von Bruttobeträgen ausgegangen. Also Entgelt plus darauf entfallene Umsatzsteuer.

Crutschie ... always a CT


Bei der VHs schließt man Standardverträge ab, da gibt es sowas einfach nicht, zumal man oft auch hier für die Tätigkeit von der Umst. befreit ist. Bei der e.V. (eine Schule) genauso...




Deine Frau ist selbstständig, d.h. sie kann Umsatzsteuer ausweisen, ob und wie sie will.



Crutschie ... always a CT
14.06.2010 2:48:28  Zum letzten Beitrag
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Matatron*

droog
 
Zitat von Crutschie

 
Zitat von Matatron*

 
Zitat von Crutschie

Warum ist bei einem e.V. oder der VHS keine Umsatzsteuer möglich? Umsatzsteuer hängt nicht an der Rechtsform, zumal die als Auftraggeber sie zahlen müssen.


Rechtsgrundlage ist wohl §19 I 1 UStG, die für die Kleinunternehmer die Grenze festlegt. Da wird von Bruttobeträgen ausgegangen. Also Entgelt plus darauf entfallene Umsatzsteuer.

Crutschie ... always a CT


Bei der VHs schließt man Standardverträge ab, da gibt es sowas einfach nicht, zumal man oft auch hier für die Tätigkeit von der Umst. befreit ist. Bei der e.V. (eine Schule) genauso...




Deine Frau ist selbstständig, d.h. sie kann Umsatzsteuer ausweisen, ob und wie sie will.



Crutschie ... always a CT


Ja dann muss Sie das aber 5 Jahre lang machen...

Zudem sich die e.V., die keine Vorsteuer geltend macht, sich wohl dann jemanden sucht, der für das gleiche Honorar ohne Mwst. arbeitet.
14.06.2010 11:02:11  Zum letzten Beitrag
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ZielscheibeDeluxe

Marine NaSe II
1. Freiberufler = umsatzsteuerfrei
2. Selbständige = umsatzsteuerpflichtig

afaik sind Übersetzer keine Freiberufler. -> Umsatzsteuerpflicht

Deine Schilderung ist nicht ganz vollständig an Info, daher kann eine Einschätzung meinerseits nur pauschal erfolgen:

So oder so kommt Deine bessere Häflte eig. nicht drumherum eine USt.-Erklärung zu machen. Selbst wenn sie nicht über die 17,5k käme, müsste sie afaik iwann eine solche Erklärung machen um nachzuweisen, dass sie jene 17,5k auch nicht überschritten hat. Daher wird das Finanzamt jetzt wohl eine solche Erklärung abfordern, auch wenn dbH das bis jetzt nicht regelmäßig machen musste. Das ist alles...

Den Kleinstunternehmer unterscheidet doch vom 08/15-Unternehmer nur, dass ersterer keine Umsatzsteuer ausweisen und demzufolge abführen muss. Er ist m.E. nicht von der Jahreserklärung befreit, allerdings hat das Finanzamt hier wohl mehr Spielraum und verlangt keine jährliche Erklärung. genau weiß ich das aber nicht.

Daher wäre meine Interpretation ja die, dass nun die USt.-Erklärung ausgefüllt wird, ohne USt. auszuweisen - sowohl für 2008 als auch 2009. Auch müssen für 2009 keine neuen Rechnungen geschrieben werden.
Aber ich lass mich da gern korrigieren und v.a. empfehle ich dringenst noch mal den Besuch eines Steuerberaters. Viele bieten auch kostenlose Erstberatungen...

5 Jahre oder nicht... Wenn das Finanzamt eine USt-Erklärung verlangt, sollte sie eine bringen. Anderfalls schätzen die, und das definitiv nicht zu knapp.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ZielscheibeDeluxe am 14.06.2010 16:07]
14.06.2010 15:55:16  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von ZielscheibeDeluxe

1. Freiberufler = umsatzsteuerfrei
2. Selbständige = umsatzsteuerpflichtig

afaik sind Übersetzer keine Freiberufler. -> Umsatzsteuerpflicht






Den Zusammenhang erklärst du bitte.

@Mata: Wer sagt denn, dass der e.V. keine Vorsteuer geltend machen wird? Haben die das explizit gesagt?




Crutschie ... always a CT
15.06.2010 0:40:11  Zum letzten Beitrag
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ZielscheibeDeluxe

Marine NaSe II
 
Zitat von Crutschie

 
Zitat von ZielscheibeDeluxe

1. Freiberufler = umsatzsteuerfrei
2. Selbständige = umsatzsteuerpflichtig

afaik sind Übersetzer keine Freiberufler. -> Umsatzsteuerpflicht




Den Zusammenhang erklärst du bitte.


-->
 
Zitat von Matatron*

...
Meine bessere Hälte ist Freiberuflering als Übersetzerin.
...



 
Zitat von Crutschie

@Mata: Wer sagt denn, dass der e.V. keine Vorsteuer geltend machen wird? Haben die das explizit gesagt?



Tät mich auch interessieren.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von ZielscheibeDeluxe am 15.06.2010 11:18]
15.06.2010 11:07:25  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Er meint wohl die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Selbstständiger.

Ob du USt abführen musst ist ja davon abhängig, ob für dich die Kleinunternehmerregelung gilt oder nicht. Egal ob du bspw. Kaufmann oder Arzt bist.
15.06.2010 11:10:20  Zum letzten Beitrag
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ZielscheibeDeluxe

Marine NaSe II
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Er meint wohl die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Selbstständiger.

Ob du USt abführen musst ist ja davon abhängig, ob für dich die Kleinunternehmerregelung gilt oder nicht. Egal ob du bspw. Kaufmann oder Arzt bist.



Ja, die meinte ich.
und:
Nee, ist nicht ganz so... Die rein ärztliche Tätigkeit wie z.B. Diagnose, Heilbehandlung etc. ist ust.-frei. Verkauft der Arzt aber nebenbei iwelche Präparate oder andere Dienstleistungen wie z.B. ein Hautarzt, der auch ein Solarium in der Praxis hat, so ist die Handelstätigkeit an sich ust.-pflichtig.
Aber wir geraten OT. :-P Dafür gibt's bestimmt 'nen Steuerthread oder so...
15.06.2010 11:22:08  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Dann nimm halt nen anderen Freiberufler als nen Arzt.
15.06.2010 11:28:18  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Ich hab auch keine Ahnung, wie eine Steuererklärung zu machen ist. Da mir gesagt wurde, dass ich wegen meiner Pendelei zwischen meinem Wohn- und meinem Arbeitsort richtig viel Kohle zurückbekommen kann, hat mir ein Kumpel empfohlen, meine Steuererklärung von einem Steuerhilfe-Verein machen zu lassen. Die Mitgliedschaft kostet ca. 100 Euro im Jahr und ist von der Steuer absetzbar. Im August habe ich da einen Termin.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 15.06.2010 11:51]
15.06.2010 11:51:00  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Die machen aber nur Lohnsteuer. Sobald du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast bist du da draußen.
15.06.2010 11:52:20  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Die machen aber nur Lohnsteuer. Sobald du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast bist du da draußen.



Wusste ich nicht. Mich betrifft aber eh nur die Lohnsteuer.
15.06.2010 11:53:51  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Und beim Arzt ist es so, dass er grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist, nur eben die heilberufliche Tätigkeit steuerfrei ist (§4 Nr. 14 a) UtG).
Diese mag in den meisten Fällen den gesamten Umsatz des Arztes ausmachen, ist aber eben nur eine sachliche Steuerbefreiung und hat nichts mit "Stelbstständiger"/"Freibrufler" zu tun.




Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 15.06.2010 11:56]
15.06.2010 11:55:03  Zum letzten Beitrag
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Matatron*

droog
 
Zitat von ZielscheibeDeluxe
[b]

Ja, die meinte ich.
und:
Nee, ist nicht ganz so... Die rein ärztliche Tätigkeit wie z.B. Diagnose, Heilbehandlung etc. ist ust.-frei. Verkauft der Arzt aber nebenbei iwelche Präparate oder andere Dienstleistungen wie z.B. ein Hautarzt, der auch ein Solarium in der Praxis hat, so ist die Handelstätigkeit an sich ust.-pflichtig.
Aber wir geraten OT. :-P Dafür gibt's bestimmt 'nen Steuerthread oder so...


Ja deswegen ist meine Frau auch für ihre Lehrertätigkeiten Umst-frei. Lediglich bei den Übersetzungsarbeiten muss Umst. abgeführt werden. Ob du nun aber generell Umst. Pflichtig bist, hängt von deinem jährlichen Umsatz ab.

Unter 17.500 generell keine Pflicht eine Umsatzsteuererklärung zu machen, ausser man will es freiwillig. Ab 17.500 musst du eine Umst. Erklärung machen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Matatron* am 15.06.2010 13:12]
15.06.2010 13:08:11  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Die machen aber nur Lohnsteuer. Sobald du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast bist du da draußen.



Wusste ich nicht. Mich betrifft aber eh nur die Lohnsteuer.



ich hoffe, du hast oder willst/musst keine wissenschaftl. Arbeit (Promotion z.B.) verlegen, das ist dann nämlich schon selbstständig, wenn du da über die üblichen Wege Geld einnimmst.
15.06.2010 13:10:19  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

ich hoffe, du hast oder willst/musst keine wissenschaftl. Arbeit (Promotion z.B.) verlegen, das ist dann nämlich schon selbstständig, wenn du da über die üblichen Wege Geld einnimmst.



Ne, ich verlege keine wiss. Arbeit (obwohl mir mein Prof. damals angedroht hat, meine Diplomarbeit in einem Buch zu verwursten), sondern bin angestellt und pendel seit über 18 Monaten täglich ca. 200 km mit der Bahn. Daher wurde mir empfohlen, mal eine Steuererklärung zu machen. Soll sich für mich lohnen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 15.06.2010 19:28]
15.06.2010 19:26:07  Zum letzten Beitrag
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ZielscheibeDeluxe

Marine NaSe II
 
Zitat von Matatron*

Ja deswegen ist meine Frau auch für ihre Lehrertätigkeiten Umst-frei. Lediglich bei den Übersetzungsarbeiten muss Umst. abgeführt werden.


Macht sie die Übersetzertätigkeiten für dieselben Leute für die sie auch als Lehrer antritt? Weil dann würde ich das Problem dadurch umgehen, in dem sie die Übersetzung nicht in Rechnung stellt sondern sich als Stunden gutschreiben lässt, in dem die Übersetzungen als Teil des Unterrichtes gemacht werden und fertig. So hätte sie das Problem mit den ust.-pflichtigen Einnahmen nicht...

 
Zitat von Matatron*

Ob du nun aber generell Umst. Pflichtig bist, hängt von deinem jährlichen Umsatz ab.


Nee, das ist so wie Crutschie schreibt. Du bist generell umsatzsteuerpflichtig. Was und wie hoch hängt davon ab, ob man a.G. bestimmter Voraussetzungen davon befreit ist.
Wahrscheinlich meinen wir dasselbe, aber das muss dann trotzdem korrekt dargestellt werden. :-)

Auch hat Crutschie recht, wenn er sagt, dass die pauschale Unterteilung in Selbständiger / Freiberufler damit nichts zu tun hat.
Aber eben jene Unterteilung ist ne Art Eselsbrücke, die 'nem Laien am ehesten grob zu unterscheiden hilft, wer USt. zahlt und wer nicht. Mischumsätze wie die von Ärzten passen natürlich nicht in dieses einifache Schema.
16.06.2010 11:01:39  Zum letzten Beitrag
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Cuthdingsbums

Cuthdingsbums
Gibt es nicht den Grundsteuerfreibetrag iHv. ca. ¤ 7680 bis zu welchem du keine Umsatzsteuer zahlen musst?
16.06.2010 11:32:51  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Nein. Das ist die Einkommenssteuer/Lohnsteuer.
16.06.2010 11:33:42  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von ZielscheibeDeluxe

 
Zitat von Matatron*

Ja deswegen ist meine Frau auch für ihre Lehrertätigkeiten Umst-frei. Lediglich bei den Übersetzungsarbeiten muss Umst. abgeführt werden.


Macht sie die Übersetzertätigkeiten für dieselben Leute für die sie auch als Lehrer antritt? Weil dann würde ich das Problem dadurch umgehen, in dem sie die Übersetzung nicht in Rechnung stellt sondern sich als Stunden gutschreiben lässt, in dem die Übersetzungen als Teil des Unterrichtes gemacht werden und fertig. So hätte sie das Problem mit den ust.-pflichtigen Einnahmen nicht...



Sofern die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit nicht eine völlig untergeordnete Nebentätigkeit ist, ist diese Option strafbar.




 
Zitat von ZielscheibeDeluxe

 
Zitat von Matatron*

Ob du nun aber generell Umst. Pflichtig bist, hängt von deinem jährlichen Umsatz ab.


Nee, das ist so wie Crutschie schreibt. Du bist generell umsatzsteuerpflichtig. Was und wie hoch hängt davon ab, ob man a.G. bestimmter Voraussetzungen davon befreit ist.
Wahrscheinlich meinen wir dasselbe, aber das muss dann trotzdem korrekt dargestellt werden. :-)

Auch hat Crutschie recht, wenn er sagt, dass die pauschale Unterteilung in Selbständiger / Freiberufler damit nichts zu tun hat.
Aber eben jene Unterteilung ist ne Art Eselsbrücke, die 'nem Laien am ehesten grob zu unterscheiden hilft, wer USt. zahlt und wer nicht. Mischumsätze wie die von Ärzten passen natürlich nicht in dieses einifache Schema.




Diese Eselsbrücke gibt es nicht. Steuerbefreiungen sind tätigkeitsbezogen, nicht personenbezogen. Diese Eselsbrücke verwirrt mehr, als sie hilft.




Crutschie ... always a CT
16.06.2010 12:03:37  Zum letzten Beitrag
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Fips

dafips
Meine Augen Breites Grinsen


Ertragsteuerlich (also für die Einkommensteuer) gilt:

-Einnahmen sind die Bruttobeträge der erhaltenen Einnahmen des Jahres (Zahlungseingang lfd Jahr)
- Ausgaben sind die Bruttobeträge der Ausgaben des lfd Jahres (im lfd Jahr bezahlt)
- Ausgaben sind außerdem die im lfd Jahr an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (z.B. aus Voranmeldungen und Nachzahlungen für Vorjahre)

Das ist so, da Sie nach §4(3)EstG Ihre Einnahmen ermittelt (sog. Einnahmen-Überschussrechnung) und keine Bilanz erstellt, wie größere Unternehmen. Da läuft das ganze etwas anders.


Umsatzsteuerlich:

Sofern das Finanzamt zum 01.01.09 eine Ust-pflicht aufgrund überschreitens der Kleinunternehmergrenze feststellt, werden ihre Einnahmen ab da USt-pflichtig, sofern die Einnahme nicht aufgrund der Art der Tätigkeit nach §4 UStG ust-befreit ist. §4 ist ne Aufzählung, die man sich durchsehen kann.
Sofern Ust-pflichtig, kann sie in Ihrer JAhreserklärung rückwirkend für das ganze Jahr auch die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben in der Erklärung geltend machen. Außerdem kann Sie (sollte sie) Ihre Rechnungen berichtigen, indem sie auf den ursprunglichen Rechnungsbetrag zusätzlich die USt aufschlägt.
Was einem Unternehmenskunden im Prinzip egal wäre, da er ihr die USt dann nachzahlt und sie sich vom FA zurückholt. Falls der Kunde das nicht kann (weil er selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird er natürlich meckern. In dem Fall steht es ihr natürlich offen, die 19% aus Ihren bereits erhaltenen Einnahmen aus eigener Tasche zu bezahlen, wenn sie es sich mit dem Kunden nicht verderben will.

Dem Finanzamt ist es grundsätzlich egal, wie die Rechnung (beim Leistungserbringer) bei festgestellter ust-pflicht aussieht. Aus den erhaltenen Zahlungen wird einfach 19% HERAUSgerechnet. Lediglich der Kunde hat in diesem Fall einen Rechtssanspruch auf eine Rechnung in der 19% ausgewiesen werden, da er nur mit einer solchen ordnungsgemäßgen Rechnung selbst die Vorsteuer ziehen kann

ICh nehme an du bist dir sicher, dass für sie steuerpflicht festgestellt wurde. Die Aufforderung zur Abgabe einer Ust-Erklärung an sich hat damit nicht unbedingt was zu tun. Die USt-ERklärung ist auch für KLeinunternehmer vorgesehen (damit das FA die EInhaltung der Grenze überpfürfen kann) DDAfür gibt es auf Seite 1 unten im Formular 2 Felder, Jahresumsatz und Vorjahresumsatz
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Fips am 16.06.2010 12:46]
16.06.2010 12:35:42  Zum letzten Beitrag
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ZielscheibeDeluxe

Marine NaSe II
 
Zitat von Crutschie


... die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ... eine völlig untergeordnete Nebentätigkeit ist, .


Davon gehe ich aus, wenn das im Rahmen den Unterrichts miterledigt wird. Heikle Sachverhalte wie z.B. Datenschutzsachen kann man natürlich nicht im Unterricht abwickeln.

 
Zitat von Crutschie

Diese Eselsbrücke verwirrt mehr, als sie hilft.



Ansichtssache...
22.06.2010 11:09:46  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Umsatzsteuererklärung ( Kleinstunternehmer )
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