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Deine Mutter erklärt Witze von Fips Asmussen
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FAQ:
Der Alte
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Ich zieh um, aber das letzte Mal ist so lang her, und ich hab ein paar Sachen vergessen.
Muss ich mich beim Finanzamt auch ummelden oder übernehmen die die Daten vom Einwohnermeldeamt?
Und: Brauch ich beim Einwohnermeldeamt zwingend nen Mietvertrag o.ä.?
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| Zitat von Arkhobal
Ich zieh um, aber das letzte Mal ist so lang her, und ich hab ein paar Sachen vergessen.
Muss ich mich beim Finanzamt auch ummelden oder übernehmen die die Daten vom Einwohnermeldeamt?
Und: Brauch ich beim Einwohnermeldeamt zwingend nen Mietvertrag o.ä.?
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ersteres: automatisch
zweiteres: hab ich noch nie gebraucht, aber irgendjemand kennt immer irgendwen, der angeblich mal nen mietvertrag gebraucht haben soll.
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Das alte Finanzamt, ja.
Nein.
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| Zitat von Skywalkerchen
| Zitat von Arkhobal
Ich zieh um, aber das letzte Mal ist so lang her, und ich hab ein paar Sachen vergessen.
Muss ich mich beim Finanzamt auch ummelden oder übernehmen die die Daten vom Einwohnermeldeamt?
Und: Brauch ich beim Einwohnermeldeamt zwingend nen Mietvertrag o.ä.?
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ersteres: automatisch
zweiteres: hab ich noch nie gebraucht, aber irgendjemand kennt immer irgendwen, der angeblich mal nen mietvertrag gebraucht haben soll.
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mir ist das tatsächlich mal passiert beim ummelden, mit dem mietvertrag. hab dann einfach noch ne nummer gezogen und beim nächsten beamten gings dann ohne probleme ... ist wohl ne glückssache auf wen man da am pressspan-schreibtisch trifft.
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| Zitat von Filth
| Zitat von Skywalkerchen
| Zitat von Arkhobal
Ich zieh um, aber das letzte Mal ist so lang her, und ich hab ein paar Sachen vergessen.
Muss ich mich beim Finanzamt auch ummelden oder übernehmen die die Daten vom Einwohnermeldeamt?
Und: Brauch ich beim Einwohnermeldeamt zwingend nen Mietvertrag o.ä.?
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ersteres: automatisch
zweiteres: hab ich noch nie gebraucht, aber irgendjemand kennt immer irgendwen, der angeblich mal nen mietvertrag gebraucht haben soll.
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mir ist das tatsächlich mal passiert beim ummelden, mit dem mietvertrag. hab dann einfach noch ne nummer gezogen und beim nächsten beamten gings dann ohne probleme ... ist wohl ne glückssache auf wen man da am pressspan-schreibtisch trifft.
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und was wäre gewesen, wenn du wieder zum gleichen gekommen wärst?
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| Zitat von Filth
| Zitat von Skywalkerchen
| Zitat von Arkhobal
Ich zieh um, aber das letzte Mal ist so lang her, und ich hab ein paar Sachen vergessen.
Muss ich mich beim Finanzamt auch ummelden oder übernehmen die die Daten vom Einwohnermeldeamt?
Und: Brauch ich beim Einwohnermeldeamt zwingend nen Mietvertrag o.ä.?
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ersteres: automatisch
zweiteres: hab ich noch nie gebraucht, aber irgendjemand kennt immer irgendwen, der angeblich mal nen mietvertrag gebraucht haben soll.
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mir ist das tatsächlich mal passiert beim ummelden, mit dem mietvertrag. hab dann einfach noch ne nummer gezogen und beim nächsten beamten gings dann ohne probleme ... ist wohl ne glückssache auf wen man da am pressspan-schreibtisch trifft.
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So siehts aus. Mitbewohnerin und ich haben uns gleichzeitig umgemeldet ... ging bei mir problemlos und bei ihr nicht ohne Mietvertrag. Fiffi weiß bestimmt wann da genau sein muss und wann das Kulanz ist.
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| Zitat von Flash_
| Zitat von Filth
| Zitat von Skywalkerchen
| Zitat von Arkhobal
Ich zieh um, aber das letzte Mal ist so lang her, und ich hab ein paar Sachen vergessen.
Muss ich mich beim Finanzamt auch ummelden oder übernehmen die die Daten vom Einwohnermeldeamt?
Und: Brauch ich beim Einwohnermeldeamt zwingend nen Mietvertrag o.ä.?
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ersteres: automatisch
zweiteres: hab ich noch nie gebraucht, aber irgendjemand kennt immer irgendwen, der angeblich mal nen mietvertrag gebraucht haben soll.
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mir ist das tatsächlich mal passiert beim ummelden, mit dem mietvertrag. hab dann einfach noch ne nummer gezogen und beim nächsten beamten gings dann ohne probleme ... ist wohl ne glückssache auf wen man da am pressspan-schreibtisch trifft.
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und was wäre gewesen, wenn du wieder zum gleichen gekommen wärst?
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dann hätte ich einfach noch ne nummer gezogen. ich hatte zeit an dem tag und wollte die geschichte hinter mich bringen.
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triple-crosspost, vielleicht klappts ja hier...
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hai pot,
problem: ich bin absoluter flash-anfänger und hab die grundlagen
(allerdings nur sehr sporadisch) in meinem studium gelernt.
nun geht mir der ganze kram ehrlich gesagt hart auf die eier und ich komme gerade echt nicht weiter.
ich möchte eigentlich nur einen sound auf tastendruck abspielen.
genauer gesagt 9 verschiedene sounds aufm
num-pad. wie muss da der code für aussehen?
das kann doch nicht so schwer sein, trotzdem finde ich irgendwie nix im netz
und mein prof ist dahingehend unbrauchbar, den brauch ich also gar nich erst fragen.
ich arbeite mit flash cs4, actionscript 3.0.
wäre nett wenn sich jemand der sich ein wenig damit auskennt
kurz damit beschäftigen und mir damit unter die arme greifen könnte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Filth am 26.06.2012 22:39]
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oh, das board hab ich echt übersehen. danke!
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Putenbrust, Samstag Abend gegrillt, seitdem im Kühlschrank. Kann man noch futtern, ne?
E-Street... No retreat, no surrender
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Würd ich essen, so ganz ohne Sorge. Hab ich bisher überlebt.
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was passiert, wenn ich helles, weiches nubukleder mit lederfett behandle?
ich hab neue schuhe und würde das leder gerne etwas dunkler und robuster bekommen. taugt da (farbloses) lederfett zu?
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es gibt doch nebst Les Strout noch jemanden, der ne survival show auf diese weise (alleine, alles selbst filmen) produziert hat, weiss jemandm wie der typ oder die sendung heisst?
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Chino
Kann man die Turingmaschine von Google am Samstag noch irgendwo ausprobieren?
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ja
oh, anscheinend nur noch das bild. früher blieben die dooles komplett erhalten
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Geht jetzt
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Frikadelle auf Holzkohlegrill grillen? Soll für Selbstbau-Burger sein. Ich schätze mal, dass das klappt, wenn man sie eher flach knetet (was für die Burger ohnehin besser ist).
Hat das schonmal jemand hier probiert? Genuss oder Katastrophe?
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logisch geht das.
wichtig ist halt, dass du sie fest zusammenpresst bevor du sie aufn grill wirfst.
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Tip
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Die Mitte dünner als den Rand!
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| Zitat von horscht(i)
Frikadelle auf Holzkohlegrill grillen? Soll für Selbstbau-Burger sein. Ich schätze mal, dass das klappt, wenn man sie eher flach knetet (was für die Burger ohnehin besser ist).
Hat das schonmal jemand hier probiert? Genuss oder Katastrophe?
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mach ich ständig. funktioniert bestens. mach sie aber groß genug!
achja, hat schonmal jemand raclette käse auf burgern getestet? klingt komisch, schmeckt aber sau geil. hab ich letztens aus mangel an anderem käse ausprobiert und werde es immer wieder tun
e: wir sind ja gar nicht im burger-thread
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ABC-Schütze am 27.06.2012 13:48]
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liebe juristen oder wer auch sonst sich damit auskennt,
regelmäßig habe ich kunden, die nicht zahlen. zum glück ist bei meiner versicherung forderungsmanagement inbegriffen. denn wenn ich dort nach 3 erfolglosen eigenen mahnungen einen fall eröffne finden die kunden die offene rechnung dann plötzlich immer unter einem riesigen stapel papier und zahlen ganz brav.
ich habe hier aber einen sehr hartnäckigen fall. im online-portal vom forderungsmanagement kann ich sehen, dass bisher folgendes passiert ist:
1. außergerichtliches Mahnschreiben
2. außergerichtliches Mahnschreiben
Anwaltliche Mahnung
Ermittlung gerichtlich - Bürgel Archivabfrage gerichtlich
der letzte punkt wurde am 23.05. eingetragen und seither ist nichts mehr passiert. was genau passiert da gerade?
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Moin,
bräuchte mal kurz juristische Hilfe (Geht um Gewährleistung). Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit ein bisschen aus, ich bin da sehr unerfahren. Ich hab mein Handy aufgrund eines äußerlichen Defekts (Verfärbungen) am 10. April über einen lokalen Händler (bei dem ich das Handy gekauft habe) eingeschickt. Die hintere Hälfte wurde repariert, die vordere nicht (Weiterhin verfärbt). Daraufhin nochmal eingeschickt. Kam mit dem Vermerk "als funktionsfähig getestet" zurück. Okay, dann noch einmal (Also das 3. Mal) einschicken lassen.
Mein Plan war es, sollte das Handy erneut nicht-repariert zurückkommen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Jetzt hat der Händler, wie ich eben erfahren musste, das Handy zum 4. Mal ohne meine Zustimmung ("Ja, sorry, hab Sie nicht erreicht") eingeschickt.
Laut ihm habe ich erst die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Handy wieder da ist. Allerdings hat er dieses ja ohne meine Zustimmung eingeschickt. Hab ich die Möglichkeit, jetzt noch mein Geld wiederzubekommen?
Bzw. ist es möglich da an eine Schadensersatzleistung zu kommen? Ich bin schließlich bald, also wenn das Gerät wieder da ist, 3 Monate ohne Handy, was 25% der Zeit, in der das Handy in meinem Besitz war, ausmacht. Zum Kotzen :/
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Hallo Computerfreunde,
Bevor ich lange google ohne zu wissen, wonach:
Ein Rechner, mehrere Bildschirme: geht.
Mehrere Rechner, ein Bildschirm: geht auch?
Gibt's da ne Art Splitter? Und wenn ja, wie heißt sowas auch nerdisch?
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Er hat an sich nur drei Nachbesserungsversuche, wenn es unterschiedliche Fehler betrifft. Betrifft es den selben Fehler, dürftest du bereits nach einem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch vom Kaufvertrag zurücktreten. Da 4>3, sollte das jedenfalls gehen, ganz egal ob das Handy momentan da ist.
Denke ich.
An über mir: KVM-Switch
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von grufti am 27.06.2012 15:54]
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| Zitat von ABC-Schütze
liebe juristen oder wer auch sonst sich damit auskennt,
regelmäßig habe ich kunden, die nicht zahlen. zum glück ist bei meiner versicherung forderungsmanagement inbegriffen. denn wenn ich dort nach 3 erfolglosen eigenen mahnungen einen fall eröffne finden die kunden die offene rechnung dann plötzlich immer unter einem riesigen stapel papier und zahlen ganz brav.
ich habe hier aber einen sehr hartnäckigen fall. im online-portal vom forderungsmanagement kann ich sehen, dass bisher folgendes passiert ist:
1. außergerichtliches Mahnschreiben
2. außergerichtliches Mahnschreiben
Anwaltliche Mahnung
Ermittlung gerichtlich - Bürgel Archivabfrage gerichtlich
der letzte punkt wurde am 23.05. eingetragen und seither ist nichts mehr passiert. was genau passiert da gerade?
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Keine Ahnung, aber irgendwie wäre ein gerichtlicher Titel mal interessant (um die Sache schnell vorllstrecken lassen zu können) und ob der Zahlungsaufforderung widersprochen wurde?!
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| Zitat von grufti
KVM-Switch
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Much <3. Genau sowas.
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| Zitat von SiAm
Hallo Computerfreunde,
Bevor ich lange google ohne zu wissen, wonach:
Ein Rechner, mehrere Bildschirme: geht.
Mehrere Rechner, ein Bildschirm: geht auch?
Gibt's da ne Art Splitter? Und wenn ja, wie heißt sowas auch nerdisch?
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KVM Switch.
/e: fu, zu lahm.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 27.06.2012 15:57]
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| Zitat von Icefeldt
logisch geht das.
wichtig ist halt, dass du sie fest zusammenpresst bevor du sie aufn grill wirfst.
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Oder du steckst die Dinger in so eine Fischgrillzange (keine Ahnung, wie das Ding richtig heißt ).
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
| Zitat von ABC-Schütze
liebe juristen oder wer auch sonst sich damit auskennt,
regelmäßig habe ich kunden, die nicht zahlen. zum glück ist bei meiner versicherung forderungsmanagement inbegriffen. denn wenn ich dort nach 3 erfolglosen eigenen mahnungen einen fall eröffne finden die kunden die offene rechnung dann plötzlich immer unter einem riesigen stapel papier und zahlen ganz brav.
ich habe hier aber einen sehr hartnäckigen fall. im online-portal vom forderungsmanagement kann ich sehen, dass bisher folgendes passiert ist:
1. außergerichtliches Mahnschreiben
2. außergerichtliches Mahnschreiben
Anwaltliche Mahnung
Ermittlung gerichtlich - Bürgel Archivabfrage gerichtlich
der letzte punkt wurde am 23.05. eingetragen und seither ist nichts mehr passiert. was genau passiert da gerade?
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Keine Ahnung, aber irgendwie wäre ein gerichtlicher Titel mal interessant (um die Sache schnell vorllstrecken lassen zu können) und ob der Zahlungsaufforderung widersprochen wurde?!
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ich hab keine ahnung, ob der widersprochen hat. von dem, was der schuldner tut, bekomme ich gar nichts mit, es sei denn er zahlt. dann bekomme ich das per email mitgeteilt und habe ein paar tage später mein geld auf dem konto. ansonsten werde ich auch immer per email informiert, wenn der nächste schritt eingeleitet wird. aber was die schritte bedeuten steht da auch nicht. die mahnschreiben kann ich mir übrigens auch online anzeigen lassen. aber über diese archivabfrage steht da nichts weiter und aus google werde ich irgendwie auch nicht schlau...
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| Zitat von grufti
Er hat an sich nur drei Nachbesserungsversuche, wenn es unterschiedliche Fehler betrifft. Betrifft es den selben Fehler, dürftest du bereits nach einem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch vom Kaufvertrag zurücktreten. Da 4>3, sollte das jedenfalls gehen, ganz egal ob das Handy momentan da ist.
Denke ich.
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Cool Ich werd da morgen einfach mal reinschneien und was Palaver machen..
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Thema: Erklärbär ( Deine Mutter erklärt Witze von Fips Asmussen ) |