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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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[A-51SS] fly

Leet
Macht mein Steuerberater. trolololol.


edit: Die letzten beiden Jahren wegen Weiterbildung jeweils ca. 2100 wiederbekommen, normalerweise immer um die 700-800 Eur.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [A-51SS] fly am 15.01.2013 12:13]
15.01.2013 12:06:16  Zum letzten Beitrag
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phoe

[DOB] Phoenix
 
Zitat von Futura

Steuererklärungen lohnen sich fast immer.....



Ich habs letztes Mal zum ersten Mal selbst gemacht und sollte 15 Cent nachzahlen
15.01.2013 12:09:40  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
Ich bekomme auch immer wenig wieder aber immerhin bekomme ich etwas wieder.
Ich gebe auch nur die km zur Arbeit an (also besser den einen km =) und die pauschalen Kontoführung und Reinigung der Arbeitswäsche oder so.
Ich hab mal testweise ne 500 Euro Lebensversicherung im Programm eingetragen, bei der berechneten Summe die ich zurückbekommen soll, hat sich aber nix geändert. Mache ich da was falsch??
Ich spare mir deswegen immer das Eintragen von Versicherungen und vermögenswirksamen Leistungen und son kram.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 15.01.2013 12:47]
15.01.2013 12:41:56  Zum letzten Beitrag
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tabara

AUP tabara 11.12.2009
 
Zitat von phoe

 
Zitat von Futura

Steuererklärungen lohnen sich fast immer.....



Ich habs letztes Mal zum ersten Mal selbst gemacht und sollte 15 Cent nachzahlen



Es stellt sich also immer auch noch die Frage, für wen es sich lohnt Breites Grinsen
15.01.2013 12:56:26  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von KBKlöpse

Ich bekomme auch immer wenig wieder aber immerhin bekomme ich etwas wieder.
Ich gebe auch nur die km zur Arbeit an (also besser den einen km =) und die pauschalen Kontoführung und Reinigung der Arbeitswäsche oder so.
Ich hab mal testweise ne 500 Euro Lebensversicherung im Programm eingetragen, bei der berechneten Summe die ich zurückbekommen soll, hat sich aber nix geändert. Mache ich da was falsch??
Ich spare mir deswegen immer das Eintragen von Versicherungen und vermögenswirksamen Leistungen und son kram.


Nö--bringen nix.
Es bringt faktisch nur was an Werbungskosten, die üblichen Versicherungen kann man getrost vergessen.
15.01.2013 13:44:42  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Wie wäre es denn bei einem hypothetischen beruflichen Aufenthalt im Ausland?

- Kosten für das Visum (Gebühren + Fahrt zum etwaigen Konsulat)
- Flug
- Miete
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Auslandskrankenversicherung

?
15.01.2013 13:49:45  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
 
Zitat von phoe

 
Zitat von Futura

Steuererklärungen lohnen sich fast immer.....



Ich habs letztes Mal zum ersten Mal selbst gemacht und sollte 15 Cent nachzahlen



Kann man nicht die Steuererklärung zurückziehen, wenn man nachzahlen muss?
15.01.2013 13:55:02  Zum letzten Beitrag
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phoe

[DOB] Phoenix
Bei mir war ein Schrieb dabei, dass das unter einer bestimmten Toleranz liegen würde und ich deshalb garnichts unternehmen müsste.
15.01.2013 14:52:01  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von smoo

Wie wäre es denn bei einem hypothetischen beruflichen Aufenthalt im Ausland?

- Kosten für das Visum (Gebühren + Fahrt zum etwaigen Konsulat)
- Flug
- Miete
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Auslandskrankenversicherung

?


Kannst auch die Verpflegungsmehraufwände geltend machen, für DE gibt es Pauschalen, könnte sein, das es da nach Länder gestaffelte Pauschalen gibt.
Aber alles abzüglich dessen, was dir der AG schon bezahlt hat.

¤:
Gibt es in der Tat:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/tabelle-reisekosten-im-ausland-pauschalen-erklaerungen-alle-laender.html
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Futura am 15.01.2013 14:58]
15.01.2013 14:56:29  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Futura

 
Zitat von smoo

Wie wäre es denn bei einem hypothetischen beruflichen Aufenthalt im Ausland?

- Kosten für das Visum (Gebühren + Fahrt zum etwaigen Konsulat)
- Flug
- Miete
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Auslandskrankenversicherung

?


Kannst auch die Verpflegungsmehraufwände geltend machen, für DE gibt es Pauschalen, könnte sein, das es da nach Länder gestaffelte Pauschalen gibt.
Aber alles abzüglich dessen, was dir der AG schon bezahlt hat.

¤:
Gibt es in der Tat:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/tabelle-reisekosten-im-ausland-pauschalen-erklaerungen-alle-laender.html


Hypothetisch geht es um einen 3 Monatigen Aufenthalt in den USA im Rahmen des Referendariats. Als "Lohn" gibt es vom Staat ne Beihilfe (also eben kein Lohn) und vom Arbeitgeber in den USA was.

Ich glaube das gebe ich besser alles an einen Steuerberater....
15.01.2013 15:03:52  Zum letzten Beitrag
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homer is alive

AUP homer is alive 14.03.2022
Kann man die Abgaben bei Arbeit in der Gleitzone (ehem. 400,01-800 Euro, nun 450,01-850) steuerlich absetzen? Oder sind das Sozialabgaben und damit nicht steuerlich absetzbar?
15.01.2013 15:04:52  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
 
Zitat von Futura

 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire

 
Zitat von Tobit

Mit "Schrott" meinst du Frauen und mit "wegbringen" über die Grenze?




kupfer,eisen usw.

man kann sich auch echt dumm anstellen...


Dann noch mal, was soll das mit einer Lohnsteuererklärung zu tun haben? Das sind eher zusätzliche Einnahmen im unternehmerischen Sinne die zu Mehrsteuern führen würden peinlich/erstaunt



Meines wissens nach muss man das geld welches man durch abgabe von metall/kupferschrott bekommt bei der steuer angeben. Ansonsten kann es passieren das man bei einer eventuellen buchprüfung der schrottis zu nachzahlungen aufgefordert wird (nicht warscheinlich, aber möglich).


Die frage ist jetzt ob man da einen gewissen "freibetrag" hat?
15.01.2013 16:42:48  Zum letzten Beitrag
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
Hmmm, zu drei Fachbüchern fehlen mir die Belege,

bei zwei habe ich noch die Amazon-Anzeige bei den zurückliegenden Bestellungen, bei der der Betrag, Titel, Rechnungsadresse draufsteht,

bei dem dritten Buch hab ich noch einen Einzug auf dem Kontoauszug der Buchhandlung, allerdings ohne Titel.

Meint ihr, das reicht als Nachweis? Insgesamt geht es um circa 70 Euro.

Und wie mach ich das mit den Semestergebühren? Ausdruck der Webseite der Uni mit dem Betrag?
15.01.2013 20:40:11  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Zwei Möglichkeiten:

1) Einfach mal eintragen und abwarten.
2) Rechnung von Amazon nochmal schicken lassen, bzw. Quittung vom Buchladen holen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 15.01.2013 21:03]
15.01.2013 21:03:01  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
mahlzeit,

ich habe mal ne frage zur km pauschale:

ich hab nachweißlich an 12 samstagen in 2012 gearbeitet (zettel mit aufwandsentschädigungen für montageeinsätze).

Da ich den Zettel eh mitschicke müsste mein FA 242 tage * km * 0,30¤ anerkennen oder?
16.02.2013 15:58:50  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Disclaimer: Ich bin zwar "quasi" Steuerberater (d.h. ich hab die Prüfung bestanden, bin aber noch nicht bestellt), die folgenden Antworten ergehen aber nur als Antworten auf fiktive Fälle ohne Gewähr. In der Realität spielen viele Faktoren eine Rolle für die steuerliche Würdigung eines Sachverhalts, die teilweise hier nicht genannt werden. Sprecht also mit einem Steuerberater oder wie schon gesagt einem Lohnsteuerhilfeverein. Google hat keinen StB-Titel Augenzwinkern

====

 
Zitat von [oMD]psychodaddy

1. Ich hab bis zum September voll gearbeitet und verdient, bin nun wieder Student. Wegen des Studiums (andere Stadt) musste ich umziehen. Diesen Umzug kann ich m.E. absetzen. Fragen:

- Stimmt das?
- Gibt es entsprechende Pauschalen?
- Wo werden die Pauschalen eingetragen?



Das kommt wie so oft drauf an. Denn die bereits genannten Pauschalen aus dem BMF-Schreiben gelten nur für beruflich bedingte Umzüge - der Umzug in dem Fall wäre aber studienbedingt.

Hier stellt sich aber immer die Frage, was das Finanzamt anerkennt und was nicht: was wirklich Recht ist und was am Ende entschieden wird, sind häufig zwei Sachen (ich habe auch schon Aufwendungen anerkannt bekommen, für die es absolut keine Rechtsgrundlage gibt Breites Grinsen ).

Ich würde es also auf jeden Fall mal versuchen, gute Chancen bestehen m.E. insbesondere dann, wenn das Studium nicht die Erstausbildung darstellt und somit zum Werbungskostenabzug berechtigt.

Pauschalen wurden bereits genannt, eingetragen werden diese ganz normal bei den Werbungskosten, hier am Besten ein Excel-Sheet erstellen, auf dem die Aufwendungen aufgezählt und addiert werden.

Zusätzlich bitte an den § 35a Abs. 2 EStG denken, unter den auch Umzugsaufwendungen (mit Rechnung) fallen können.

 
Zitat von mavchen

Jeder der hier ernsthaft antwortet, macht sich strafbar und könnte abgemahnt werden.

Reale Fälle dürfen nur von einem Steuerberater beraten werden.



Das ist in dieser Ausschließlichkeit falsch.
§ 3 StBerG und § 4 StBerG erlauben auch anderen Personen die unbeschränkte bzw. beschränkte geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen, zB Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, für die ESt/LSt auch Arbeitgeber oder Lohnsteuerhilfevereine

 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire

frage: wenn ich öfters im jahr schrott wegbringe müsste ich das geld ja eigentlich bei der steuererklärung angeben.
Ist dieses geld bis zu einem gewissen betrag "frei" ?



Die Beantwortung der Frage ist nicht eindeutig möglich, da auch hier Informationen zum Sachverhalt fehlen. Wenn es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt (§ 15 EStG, dann ist das selbstverständlich steuerbar und steuerpflichtig, hierzu gibt es auch recht viel Rechtsprechung zum Thema Zahnärzte und Restzahngold.

Wenn es sich nur um private Tätigkeiten handelt (und allein die Abgrenzung ist schon sehr schwierig), dann liegt eventuell ein Fall des privaten Veräußerungsgeschäfts vor, hier gäbe es dann entsprechende zeitliche EInschränkungen und auch einen Freibetrag von 600 EUR § 23 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 EStG
16.02.2013 16:40:31  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Futura

 
Zitat von KBKlöpse

Ich bekomme auch immer wenig wieder aber immerhin bekomme ich etwas wieder.
Ich gebe auch nur die km zur Arbeit an (also besser den einen km =) und die pauschalen Kontoführung und Reinigung der Arbeitswäsche oder so.
Ich hab mal testweise ne 500 Euro Lebensversicherung im Programm eingetragen, bei der berechneten Summe die ich zurückbekommen soll, hat sich aber nix geändert. Mache ich da was falsch??
Ich spare mir deswegen immer das Eintragen von Versicherungen und vermögenswirksamen Leistungen und son kram.


Nö--bringen nix.
Es bringt faktisch nur was an Werbungskosten, die üblichen Versicherungen kann man getrost vergessen.



Versicherungsleistungen sind grundsätzlich Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ff EStG). Hier gibt es eine komplizierte Berechnungslogik (inklusive automatisch vorgenommener Günstigerrechnung mit der alten Rechtslage), die ich auch ehrlich nicht bis ins Ende durchblicke Augenzwinkern. Wichtig ist aber: es kommt drauf an, welche Versicherung du hast und ob schon Beträge für die gesetzlichen Versicherungen vom Arbeitgeber einbehalten wurden.

Futura hat sicherlich Recht, wenn er sagt, dass für den Großteil die Versicherungen keine weiteren steuermindernden Effekte haben, da diese den Abzugsbetrag für sonstige Versicherungen maßgeblich beeinflussen (vgl. § 10 Abs. 3 und 4 EStG für ein Beispiel an allgemeinverständlich gehaltenen gesetzlichen Regelungen...)

Aber: es kostet ja nichts, da etwas einzutragen und bei mir zum Beispiel bringt es was - insbesondere der Ansatz von BU-Versicherungen kann sich schnell steuermindernd auswirken.

 
Zitat von Lwis

 
Zitat von phoe

 
Zitat von Futura

Steuererklärungen lohnen sich fast immer.....



Ich habs letztes Mal zum ersten Mal selbst gemacht und sollte 15 Cent nachzahlen



Kann man nicht die Steuererklärung zurückziehen, wenn man nachzahlen muss?



Nein, sowas muss man sich schon vorher überlegen. Aber da man grundsätzlich zur Mithilfe an seiner eigenen Steuerfestsetzung verpflichtet ist, kann das Finanzamt einen auch zwingen, eine Steuererklärung abzugeben oder alternativ einen Steuerbetrag zu schätzen - und spätestens dann macht das mehr als 15 Cent aus Augenzwinkern ($$ 90, 162 AO).

Siehe aber auch eins drunter.

 
Zitat von phoe

Bei mir war ein Schrieb dabei, dass das unter einer bestimmten Toleranz liegen würde und ich deshalb garnichts unternehmen müsste.



Das kann sehr gut sein, sind dann aber interne Verwaltungsanweisungen, die von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein können. Selbstverständlich versucht auch das Finanzamt eine gewisse Wirtschaftlichkeit in das Verfahren zu bekommen und nicht 1.000 ¤ an Kosten aufzuwenden, nur um 30 ¤ Mehrsteuern zu generieren.

 
Zitat von smoo

 
Zitat von Futura

 
Zitat von smoo

Wie wäre es denn bei einem hypothetischen beruflichen Aufenthalt im Ausland?

- Kosten für das Visum (Gebühren + Fahrt zum etwaigen Konsulat)
- Flug
- Miete
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Auslandskrankenversicherung

?


Kannst auch die Verpflegungsmehraufwände geltend machen, für DE gibt es Pauschalen, könnte sein, das es da nach Länder gestaffelte Pauschalen gibt.
Aber alles abzüglich dessen, was dir der AG schon bezahlt hat.

¤:
Gibt es in der Tat:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/tabelle-reisekosten-im-ausland-pauschalen-erklaerungen-alle-laender.html


Hypothetisch geht es um einen 3 Monatigen Aufenthalt in den USA im Rahmen des Referendariats. Als "Lohn" gibt es vom Staat ne Beihilfe (also eben kein Lohn) und vom Arbeitgeber in den USA was.

Ich glaube das gebe ich besser alles an einen Steuerberater....



Steuerberater sicherlich in diesem Fall keine schlechte Wahl, insbesondere, wenn es um einen grenzüberschreitenden Fall handelt.
Für einen solch fiktiven Fall gilt folgendes:

Da es sich um einen dreimonatigen Aufenthalt handelt (< 183 Tage), sollte im Grundfall das Besteuerungsrecht an den EInkünften auf den Ansässigkeitsstaat, also Deutschland entfallen (Art. 15 Abs. 2 DBA USA. Da die Aufwendungen die Definition der Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG) grundsätzlich erfüllen, bestehen mE gute Argumente, die für einen Ansatz als Werbungskosten sprechen. Der Sachverhalt ist für eine abschließende Beurteilung aber ein bisschen dünn.

 
Zitat von [oMD]psychodaddy

Hmmm, zu drei Fachbüchern fehlen mir die Belege,

.....

Und wie mach ich das mit den Semestergebühren? Ausdruck der Webseite der Uni mit dem Betrag?


ad 1) Was absonoob sagt
ad 2) Kopie Kontoauszug

 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire

mahlzeit,

ich habe mal ne frage zur km pauschale:

ich hab nachweißlich an 12 samstagen in 2012 gearbeitet (zettel mit aufwandsentschädigungen für montageeinsätze).

Da ich den Zettel eh mitschicke müsste mein FA 242 tage * km * 0,30¤ anerkennen oder?



Die 230-Tage-Regelung ist nur eine Vereinfachungsregelung, die auch unterschiedlich zur Anwendung gelangt (mal sind es 220 Tage, mal 230). Von daher kann es dir keiner sagen, einfach mal ausprobieren.

Wenn du natürlich nachweisen kannst, dass du tatsächlich so und soviel Tage gearbeitet hast, wäre das Finanzamt verpflichtet, dies auch anzuerkennen, unabhängig von der 230-Tages-Fiktion (und auch unabhängig von Samstagsarbeit).
16.02.2013 17:00:40  Zum letzten Beitrag
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skoda_forman

X-Mas Arctic
schon bearbeitet Breites Grinsen
16.02.2013 23:00:17  Zum letzten Beitrag
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Triton

Arctic
Im Erklärbärthread wurde ich dankenswerte weise hier her geleitet:


Ich habe hier nen Brief bekommen von meiner Krankenkasse wo die meinen ich könne durch das Bürgerentlastungsgesetz "selbst getragene" Beiträge steuerlich geltend machen.

Ehrlich, ich bin echt überhaupt nicht vertraut mit diesem ganzen Steuerkack. peinlich/erstaunt

Also, was heißt denn "selbst getragen"? Ich arbeite, habe ein bestimmtes Brutto-gehalt und ein Netto-Gehalt und in der Differenz ist unter anderem auch der KK-Beitrag drin. Ist das "selbst getragen"?

Und was heißt eigentlich geltend machen? Ich hab echt keine Ahnung.
Heißt das das Finanzamt zahlt mir den KK-Beitrag zurück oder was Mata halt...
06.03.2013 19:55:48  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/buergerentlastungsgesetz


Erster Googletreffer.

/Mal in blumigen Worten: Du kannst deine von dir gezahlten KK-Beiträge vollständig absetzen.


Absetzen: Absetzen bedeutet, du verringerst dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag X (hier: deine KK-Beiträge des Jahres 2012).
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 06.03.2013 20:00]
06.03.2013 19:58:35  Zum letzten Beitrag
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xoneR[-=hCP=-]

Arctic
hab mir t@x2013 gekauft, ist ein programm das bei der erstellung hilft. 13¤ im saturn. kann ich nur zu raten - und kann man wiederum absetzen.
06.03.2013 20:03:35  Zum letzten Beitrag
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HrHuss

AUP HrHuss 11.01.2019
Aber erst nächstes Jahr... Augenzwinkern

Wielang dauert denn in der Regel die Bearbeitung? Hab meine gestern abgeschickt...
06.03.2013 20:05:58  Zum letzten Beitrag
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xoneR[-=hCP=-]

Arctic
2-3 Monate. Ich habe meine für 2011 und 2012 zusammen rausgeschickt. Ich bin gespannt, habe nämlich kaum noch Belege...
06.03.2013 20:07:04  Zum letzten Beitrag
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Atani

Arctic
07.03.2013 14:06:41  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ein Abzug der Aufwendungen ist in einem solchen Fall nur möglich, wenn man die Rechnung einreicht und eine Bestätigung beifügt, dass die Aufwendungen durch den "Umzieher" tatsächlich getragen wurden.

Alternativ die Rechnung neu ausstellen lassen, dies ist mE der sicherere Weg, der nicht zu Nachfragen oder dem Versagen der Aufwendungen von Seiten des Finanzamts führt.

Hierzu gibt es keine unmittelbar zutreffende Literatur, sondern dies ist den allgemeinen Ausführungen zu Werbungskosten zu entnehmen.
07.03.2013 14:19:30  Zum letzten Beitrag
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Conduit

Leet
Wie ist es denn wenn man während einer Steuerperiode umgezogen ist?
Person X muss seine Steuererklärung für 2011 und 2012 machen.

Person X ist im November/Dezember 2011 von A nach B umgezogen. Dabei hat sich das zuständige Finanzamt geändert. Muss jetzt eine Teilsteuererklärung für Januar bis November 2011 bei Finanzamt A abgegeben werden oder kann X die Gesamterklärung bei Finanzamt B abgeben?
07.03.2013 15:45:59  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Die Steuererklärung umfasst immer einen gesamten Veranlagungszeitraum (=Kalenderjahr), d.h. es gibt keine "Teilsteuererklärungen" (mal abgesehen von Geburt und Tod...).

Zuständig ist das sogenannte Wohnsitzfinanzamt § 19 Abs. 1 AO, d.h. in diesem Fall das Finanzamt B. Die zweite Alternative trifft also zu.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 07.03.2013 16:22]
07.03.2013 16:21:44  Zum letzten Beitrag
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DarthChris

Guerilla
Ich habe mir am Wochenende einen Account beim Elster-Online Portal gemachtwegen Ausstellung eines Zertifikats. Bis jetzt ist noch kein Brief mit der Aktivierungsnummer gekommen. Jemand hier Erfahrungswerte, wie lange das etwa dauert?
08.03.2013 13:26:19  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/buergerentlastungsgesetz


Erster Googletreffer.

/Mal in blumigen Worten: Du kannst deine von dir gezahlten KK-Beiträge vollständig absetzen.


Absetzen: Absetzen bedeutet, du verringerst dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag X (hier: deine KK-Beiträge des Jahres 2012).


Jain, das zählt zu den Sonderausgaben, es ist nicht unmittelbar wie z.B. Werbungskosten absetzbar.
Bei den Sonderausgaben hat man afaik eh einen "Freibetrag", der in der Regel eh schon durch die normalen Abgaben zur Sozialversicherung aufgebraucht wird.
12.03.2013 9:13:27  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
 
Zitat von DarthChris

Ich habe mir am Wochenende einen Account beim Elster-Online Portal gemachtwegen Ausstellung eines Zertifikats. Bis jetzt ist noch kein Brief mit der Aktivierungsnummer gekommen. Jemand hier Erfahrungswerte, wie lange das etwa dauert?


Bei mir hatte es damals ca. 3 Wochen gedauert...
12.03.2013 9:14:33  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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30.04.2017 22:09:16 Sharku hat diesen Thread geschlossen.
28.02.2015 15:11:23 Sharku hat den Thread-Titel geändert (davor: "Lohnsteuererklärung 2012")

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