|
|
|
|
Bei Wiso kann man die beiden alten einzelnen Steuererklärungen zusammen führen.
Da die Steuererklärung bei Klasse 3/5 afaik immer über den Mann läuft kannste deinen Zertifikatsschlüssel behalten. Hat bei mir zumindest einwandfrei funktioniert.
|
|
|
|
|
|
|
Ich hab bei 4/4 (mit Shift übrigens $/$ ) auch meinen Schlüssel behalten und schon dreimal damit abgegeben.
|
|
|
|
|
|
|
Ich bin am überlegen ob ich dieses jahr meine Steuererklärung machen soll oder nicht. Musste letztes Jahr nen Euro nachzahlen. Das war mir die Arbeit nicht wert
|
|
|
|
|
|
|
soweit ich das noch richtig im Kopf habe hattest du im letzten Jahr das Problem, dass du neben deinen Arbeitnehmer-Einkünften auch noch solche aus gewerblicher Tätigkeit hattest.
Insofern musst du sogar eine abgeben, wenn Gewerbe nicht schon vorher abgemeldet
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von nekojin
Ich bin am überlegen ob ich dieses jahr meine Steuererklärung machen soll oder nicht. Musste letztes Jahr nen Euro nachzahlen. Das war mir die Arbeit nicht wert
| |
Ich nehme mal an, das Finanzamt meldet sich demnächst bei dir und fordert eine Erklärung. Bis Mai. dol wit et.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Switchie
soweit ich das noch richtig im Kopf habe hattest du im letzten Jahr das Problem, dass du neben deinen Arbeitnehmer-Einkünften auch noch solche aus gewerblicher Tätigkeit hattest.
Insofern musst du sogar eine abgeben, wenn Gewerbe nicht schon vorher abgemeldet
| |
2013, ja. 2014 hab ich so etwas nicht mehr gemacht aus dem Grund.
War auch ne relativ kleine Summe, weil ich ein Motiv von mir verkauft hab. Aber hier hieß es mal, dass es wohl eher mit dem Pauschbetrag zu tun hat. Sind alles Böhmische Dörfer für mich.
Vielleicht mach ich das Jahr noch mal einen, aber wenn ich dann wieder 3 Tage dran sitze, nur damit ich nen Euro zahlen muss, dann wars das halt.
/Oli, informier dich vielleicht erst mal. Du musst nicht in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben.
| Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen. | |
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von nekojin am 08.01.2015 10:32]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von nekojin
/Oli, informier dich vielleicht erst mal. Du musst nicht in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben.
| Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen. | |
| |
Ja, das ist mir klar. Wenn du aber freiwillig eine Erklärung abgibst und nachzahlen musst, dann könnte das FA im Folgejahr davon auch ausgehen und dich zu einer Erklärung auffordern. Wird mir auch passieren.
Immer dann, wenn das FA denkt, du könntest dem Staat Geld schulden, werden die es wohl eintreiben wollen.
|
|
|
|
|
|
|
Bin ich dann aber nicht zu verpflichtet. Zumal es mich wundern würde, wenn sie wegen einem Euro nen Aufriss machen.
|
|
|
|
|
|
|
mich nicht.
|
|
|
|
|
|
|
Du hast in 2013 Gewerbeeinkünfte gehabt.
Hast du noch VOR dem 01.01.2014 dein Gewerbe abgemeldet? (Das wird dann elektronisch dem FA gemeldet)
Falls nein, wirst du in 2014 eine Steuererklärung einreichen müssen. Ob du willst oder nicht.
Woher soll das FA denn wissen, ob du was gewerblich gemacht hast oder nicht?
Die werden wegen 1 ¤ keinen Aufriss machen, dir aber irgendwann einen Schätzungsbescheid, in denen deine gewerblichen Einkünfte geschätzt werden und du zahlen musst,schicken....Oooder eine ESt abgibst
e: deutsch wo bist du?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 08.01.2015 10:47]
|
|
|
|
|
|
Naja, wenn sie nur künstlerisch tätig war, dann musste sie ja kein Gewerbe anmelden/abmelden. Habe ich auch nicht.
|
|
|
|
|
|
|
Ich musste kein Gewerbe anmelden, da es nur eine geringe Summe und eine einmalige Sache war. So wurde es mir dort zumindest gesagt.
|
|
|
|
|
|
|
Sorry, wenns selbständige Einkünfte sind dann halt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung...
Kernaussage bleibt trotzdem: FA weiß nicht, ob solche Einkünfte erzielt werden und fordert entsprechend zur Abgabe einer EStE auf.
|
|
|
|
|
|
|
Welche Software kauft man für die Steuererklärung?
Letztes Jahr hatte ich die Wiso 2014 für 10¤ gekauft. (gibt es da vielleicht ein Update?)
Noch andere Vorschläge für die Steuererklärung 2014?
|
|
|
|
|
|
|
wenn du zufrieden warst, wieso wechseln?
Ansonsten finde ich T@x ziemlich gut
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von mformkles
Welche Software kauft man für die Steuererklärung?
Letztes Jahr hatte ich die Wiso 2014 für 10¤ gekauft. (gibt es da vielleicht ein Update?)
Noch andere Vorschläge für die Steuererklärung 2014?
| |
Wiso gibts im Abo für 12,95 ¤ pro Jahr.
Jedes Jahr die aktuelle Version, kann ich mit leben.
|
|
|
|
|
|
|
Ich hab Wiso auch im Abo. Früher hatte ich diese Software von Aldi, die war auch ok, aber von Wiso bekommt man wesentlich mehr Unterstützung beim Ausfüllen.
|
|
|
|
|
|
|
Mal eine Frage, habe gerade mal grob die Daten in Elsteronline eingegeben.
Wir sind seit Juli verheiratet, ergo ich Klasse 3, sie 5.
Sie bekam ab Mai Elterngeld.
Angeblich müssen wir nun ziemlich was nachzahlen, kann das sein?
Ich war ja vorher Klasse1 und hab bis Juli oder August halt auch Steuer für Klasse 1 gezahlt, danach dann eben mit 3.
Hab eigentlich mit einer Erstattung gerechnet
Irgendwas hab ich da bestimmt verhauen
|
|
|
|
|
|
|
Google mal nach Progressionsvorbehalt.
Das Elterngeld ist steuerfrei erhöht aber dein bzw. euer zu versteuerndes Einkommen, deswegen kommts beim Elterngeld oft zu Nachzahlungen.
|
|
|
|
|
|
|
Schon klar, aber müsste das der Steuerklassenwechsel nicht kompensieren?
Und was interessant ist:
Ich habe 2 eTin-Bescheinigungen für 2014, da ich den AG gewechselt habe. UNd ich bin von Klasse 1 nach 3 gewechselt. SOmit gilt doch 3 fürs ganze Jahr, oder?
Ich habe jetzt mal quasi nur meine Erklärung in Elster eingeben, beide Bescheinigungen mit 3. Auch da soll ich massig nachzahlen.
Und geb ich für beide Bescheinigungen Klasse 1 an, dann ist der Nachzahlbetrag genauso hoch
Irgendwas passt da vorne und hinten nicht.
Muss ich wohl doch mal Wiso kaufen
|
|
|
|
|
|
|
Wenn du nur deine Erklärung machst ist doxh klar dass ne Nachzahlung bei raus kommt. Elster nimmt dich als Einzelveranlagung mit viel zu wenig Lohnsteuer
E: will heißen, du musst schon die Frau und das Kind mit dazu packen, sonst klappt das nicht
E2: soweit ich das noch richtig im Kopf hat, hat das Feld der Steuerklasse in Elster keine Funktion
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 30.01.2015 21:34]
|
|
|
|
|
|
Aber ich habe ja 7 MOnate laut ABrechnung mit Klasse 1 gezahlt und 5 Monate mit 3.
Sollte ich da nicht dann was rausbekommen?
¤:
Fiktiv:
Ich habe vorher 300¤ Lohnsteuer für 7 Monate gezahlt und dann für 5 Monate 150¤.
Macht insg. 2850¤.
Aber eigentlich müsste ich doch nur insg. 12x150¤ zahlen, sprich ich bekäme 1050¤ wieder?`
Das meine ich damit.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Futura am 30.01.2015 21:45]
|
|
|
|
|
|
Sa fehlt dann ja immer noch der Faktor Frau!
Wenn du nur deine Sachen eintippst, geht das Programm von Steuer nach Grundtabelle aus, somit hättest du zu wenig Lohnsteuer gezahlt.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 30.01.2015 21:56]
|
|
|
|
|
|
Irgendwie reden wir da aneinander vorbei
|
|
|
|
|
|
|
Ändern sich denn überhaupt irgendwelche Zahlen in der Steuerberechnung bei Elsteronline (da wird ja so ne Art Rechenweg mitgeliefert)?
|
|
|
|
|
|
|
Irgendwie gar nicht, ich probiere nachher mal Wiso aus.
|
|
|
|
|
|
|
Hab jetzt Wiso ausprobiert und im Nachgang Elster.
Ergo, alles gut
Beide zeigen nun doch eine deutliche Erstattung (trotz Elterngeldes von Madame) an. Hab da wohl irgendwas übermüdet gestern eingetragen. Achja, Wiso brauch ich dann doch nicht kaufen, Elster reicht da wirklich aus, 13¤ gespart. Und die Testversion gibt einem ja auch so Tips
|
|
|
|
|
|
|
Ich ziehe das mal hoch:
In den vergangenen Jahren hat sich eine Steuererklärung für mich immer gelohnt. Ich bin Arbeitnehmer, hatte aber immer Sonderausgaben, die zu einer Rückzahlung führten.
2014 war von Januar bis Dezember sehr ruhig und ich habe nur 12x Gehälter und Ausgaben unter 1000 Euro für Sachen, die mit der Arbeit zu tun haben.
Da ich vorher 3 Erklärungen gemacht habe, weiß ich aber nicht, ob ich dieses Jahr einfach mal aussetzen darf.
Elster kommt nach Eintrag aller Daten auf 0,00 Euro, ergo weder Rück-, noch Nachzahlung.
Kann ich es dieses Jahr einfach lassen?
Beste Grüße
|
|
|
|
|
|
|
Falls der Fall so komplett ist, dann könntest du aussetzen, der "normale" Arbeitnehmer ist nicht zur Abgabe einer StE verpflichtet
|
|
|
|
|
|
|
Nochmal ne Frage zu Kosten vom Studium absetzen (ich nehm auch gerne nen Link, falls das irgendwo schonmal komplett erklärt wurde): Soweit ich das verstanden hab, kann man ja zumindest u.a. die Kosten von einem Zweitstudium, also z.B. Masterstudium, als Verlustvortrag geltend machen wenn man selber in diesem Jahr nicht wirklich viel Geld verdient hat (soweit möglich, Miete für Studentenbude z.B. is eher fraglich außer man hatte bei seinen Eltern wohl noch einen richtigen zweiten Haushalt). Jetzt meine Frage dazu: Spielt die Herkunft der Gelder beim Absetzen der Kosten ein Rolle oder ist das egal? Wenn jetzt das Studium z.B. größtenteils von den Eltern mitfinanziert wurde, dann können die das ja z.B. als außergewöhnliche Belastung absetzen (wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht). Kann dann ein Student nochmals seine Studiums-Kosten absetzen bzw. als Verlustvortrag geltend machen? Denn es wurden ja quasi schonmal die Steuern der Eltern durch das Absetzen gemindert, jetzt würden durch denselben Geldbetrag nochmal die Steuern des Kinder gemindert werden. Oder die Herkunft der Gelder bzw. wie die Kosten bezahlt wurden völlig egal?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 01.02.2015 14:30]
|
|
|
|
|
Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online ) |