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Weil ich es grad in einem anderen Thread gesehen hab:
Anlage 2 zum WaffG
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Gibts dafür eine Begründung? Hab aktuell keine Kommentare zu dem Gesetz zur Hand
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| Zitat von Dr. Schlauschlau
Weil ich es grad in einem anderen Thread gesehen hab:
Anlage 2 zum WaffG
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Gibts dafür eine Begründung? Hab aktuell keine Kommentare zu dem Gesetz zur Hand
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Ein fetter Nazi ist schuld.
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Der erste Link ist glaube ich nicht richtig.
Hast du zufällig das Datenblatt zu deiner Weste zur Hand? V50 Wert dürfte ja wohl passen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 19.01.2015 20:57]
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Trotzdem nettes Setup. Eagle-Pouches? :>
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| Zitat von Lwis
| Zitat von Dr. Schlauschlau
Weil ich es grad in einem anderen Thread gesehen hab:
Anlage 2 zum WaffG
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Gibts dafür eine Begründung? Hab aktuell keine Kommentare zu dem Gesetz zur Hand
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Ein fetter Nazi ist schuld.
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Und weiter?
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Nichts weiter. Der fette Hermann hat es damals verbieten lassen, niemand hat es seitdem außer Kraft gesetzt.
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Ich hab mal einen IR Scheinwerfer für hinten aufs ZF gesehen. Durch ein Nachtsichtgerät sieht das sicher interessant aus...
Das fällt aber denke ich dann unter "Scheinwerfer", oder?
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Ja Mensch, Sachen gibt's.
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| Zitat von Dr. Schlauschlau
| Zitat von Lwis
| Zitat von Dr. Schlauschlau
Weil ich es grad in einem anderen Thread gesehen hab:
Anlage 2 zum WaffG
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Gibts dafür eine Begründung? Hab aktuell keine Kommentare zu dem Gesetz zur Hand
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Ein fetter Nazi ist schuld.
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Und weiter?
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Hermann Göring war ein begeisterter Jäger, aber auch ein ziemlicher Purist.
Als Nachtsichtvisiere und Waffenlicht aufkamen fand er, dass das die Jagd zu sehr vereinfache.
Also hat er die verbieten lassen und das Verbot wurde im WaffG der BRD so übernommen.
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Warte ein paar Jahre bis die bereits laufenden Feldversuche in Deutschland bezüglich Nachtsicht und Schalldämpfer für die Jagd ausgewertet wurden.
Die Chancen stehen gut das beides in Zukunft legal ist.
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| Zitat von Lwis
Hermann Göring war ein begeisterter Jäger, aber auch ein ziemlicher Purist.
Als Nachtsichtvisiere und Waffenlicht aufkamen fand er, dass das die Jagd zu sehr vereinfache.
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nein, der hat das mit der verhinderung bzw erschwerung der wilderei begründet.
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| Zitat von Nikkl
Warte ein paar Jahre bis die bereits laufenden Feldversuche in Deutschland bezüglich Nachtsicht und Schalldämpfer für die Jagd ausgewertet wurden.
Die Chancen stehen gut das beides in Zukunft legal ist.
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die jagdverbände wehren sich mit händen und füssen gegen beides.
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*achselzuck*
Die Jagdverbände sind nicht ernst zu nehmen.
Es braucht nur mal ein Berufsjäger bis zu hoher Instanz darauf zu pochen dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist jegliche technische Möglichkeit zum Arbeitsschutz (Lärmschutz) zu ergreifen um den Angestellten zu schützen.
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Man könnte ja mal wieder eine Novellierung des WaffG anregen. *duckundweg*
Ich finde der Thread sollte mal Ideen dafür sammeln. Carlos, du kennst doch sicher wen, an den man diese dann abgeben kann..
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Meine das soll in Bayern schon in Kürze erlaubt werden, weil man der Wildsäue nicht Herr wird.
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Ist doch in NDS und SH ähnlich.
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| Zitat von [UFP]Sobrek
Meine das soll in Bayern schon in Kürze erlaubt werden, weil man der Wildsäue nicht Herr wird.
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Hier in Bayern gabs in dem einen Bezirk(?) mal vor kurzem einen Modellversuch mit Nachtsichtgeräten und zumindest der eine Jäger- und Jagdschutzverein hat sich für den Einsatz bei solchen Problemen wie der Wildschweinplage ausgesprochen. Am Ende muss es die Politik ändern..
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 19.01.2015 18:42]
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Gibt ja schon ein paar Jäger, die Schalldämpfer genehmigt bekommen haben. Wie Nikkl schon sagt, da muss nur mal einer klagen und auf EG-Recht pochen, dann geht das ganz schnell.
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Was ist denn das Problem an einem Schalldämpfer bei der Jagd? Gibt es offensichtlich keins und es wird auf altes Recht verwiesen?
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Ja.
¤: Das gilt sowohl für Schalldämpfer als auch für 1.2.4.1. und 1.2.4.2...
¤2: Aus Jux das Thema googeln macht Kopfaua.
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Antwort von Fragefrank61, 24.09.2014
Warum das verboten ist, ist doch eigentlich klar. Einen Schalldämpfer brauchste nur wenn Du an einer militärischen sonderarktion teilnimmst oder wenn Du heimtückisch einen Menschen umbringen Willst. Aus diesem Grunde finde ich das Verbot durchaus sinnvoll. Im Übrigen wird dies auch im Strafgesetz mit "besonderer Heimtücke" honoriert und das bedeutet dann schon mal per se viel mehr Knast. | |
Alle Klarheiten beseitigt?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kabelage am 19.01.2015 18:49]
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AAAAAAAAAAAAAAH. Mach es weg!
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| Zitat von Kabelage
Ja.
¤: Das gilt sowohl für Schalldämpfer als auch für 1.2.4.1. und 1.2.4.2...
¤2: Aus Jux das Thema googeln macht Kopfaua.
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Antwort von Fragefrank61, 24.09.2014
Warum das verboten ist, ist doch eigentlich klar. Einen Schalldämpfer brauchste nur wenn Du an einer militärischen sonderarktion teilnimmst oder wenn Du heimtückisch einen Menschen umbringen Willst. Aus diesem Grunde finde ich das Verbot durchaus sinnvoll. Im Übrigen wird dies auch im Strafgesetz mit "besonderer Heimtücke" honoriert und das bedeutet dann schon mal per se viel mehr Knast. | |
Alle Klarheiten beseitigt?
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Komm, lass uns auf selber "Grundlage" Messer mit Dolchklinge verbieten!
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Apropos Waffenrecht, Karambit sind in Deutschland legal ab 18 mitzuführen? Also meinetwegen verschlossen im Rucksack oder unten im Koffer?
Oder ist das pauschal nicht so zu beantworten?
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Warum nicht Waffen generell? Werden doch eh nur zum Töten genutzt.
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Ohja bitte. Dann bricht der Gebrauchtwaffenmarkt endgültig zusammen und ich kann für wenig Geld kaufen was ich schon immer haben wollte.
Grade jetzt wo der Euro so geil steht zum Schweizer Franken
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Wander ich halt doch nach Amerika aus.
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| Zitat von Nikkl
Ohja bitte. Dann bricht der Gebrauchtwaffenmarkt endgültig zusammen und ich kann für wenig Geld kaufen was ich schon immer haben wollte.
Grade jetzt wo der Euro so geil steht zum Schweizer Franken
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Dafür wird alles teurer, was in die Eurozone exportiert wird
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| Zitat von Kabelage
Wander ich halt doch nach Amerika aus.
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Why not Canada?
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Thema: Waffenthread 56 ( Semper viligans ) |