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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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FBKC

Arctic
Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?
29.01.2018 18:55:43  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von FBKC

Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?


Wissen wir das denn? Was, wenn der Audi da schon ne Zeit lang stand und der von hinten kommend einfach nicht aufgepasst hat? Wir erinnern uns, in der Schweiz herrscht Tempolimit 120, vor und in Tunnels sogar nur 100 oder 80. Da kommt man schon langsam in einen Tempobereich in welchem man durchaus adäquat auf Hindernisse reagieren kann.
29.01.2018 18:57:28  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Sascha, der fahrnünftige LKW-Fahrer aus Leidenschaft, hat in einem seiner letzten Videos auf Mirko gelinkt:

https://www.youtube.com/channel/UCft6-PSuSFz53o-Kur5PKdg/featured

Ein LKW Truckfahrer in den USA.

Hier 2 Erklärvideos:



29.01.2018 20:15:53  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von FBKC

Der Audi ist ja noch verhältnismässig gut weggekommen Breites Grinsen
Aber warum wurde dem BMW Fahrer der Führerschein abgenommen?



Automatische Teilschuld wegen BMW. Ziemlich sicher ein Huso.
29.01.2018 23:19:47  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
verschmitzt lachen
Und ich hab gedacht, weil Schweiz.

Hat wahrscheinlich noch Glück gehabt, dass er nicht auf der Stelle erschossen wurde.
29.01.2018 23:22:13  Zum letzten Beitrag
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Hyperdeath

hyperdeath
 
Zitat von FBKC

Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?


Wenn du als Hinterherfahrender jemandem auffährst, bist du erst einmal zu dicht aufgefahren, unabhängig davon, was die Rechtsprechung dazu sagt (mal von Fällen abgesehen, wo dir jemand quasi in dein Auto einschert). Wenn auf der Fahrbahn ein Auto steht und du dem reinballerst, bist du unaufmerksam oder nicht an die Situation angepasst gefahren, egal aus welchem Grund der da jetzt steht.

Hyp
30.01.2018 8:01:52  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
verschmitzt lachen
genau, darum dürfte man auch gemäss gesetz nachts nur etwa 60 auf der autobahn fahren.

http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Verurteilter-Unfallfahrer-fuehlt-sich-selber-als-Opfer-11984280
30.01.2018 10:22:06  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
 
Zitat von Hyperdeath

 
Zitat von FBKC

Wenn ein Auto unvermittelt auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn anhält?


Wenn du als Hinterherfahrender jemandem auffährst, bist du erst einmal zu dicht aufgefahren, unabhängig davon, was die Rechtsprechung dazu sagt (mal von Fällen abgesehen, wo dir jemand quasi in dein Auto einschert). Wenn auf der Fahrbahn ein Auto steht und du dem reinballerst, bist du unaufmerksam oder nicht an die Situation angepasst gefahren, egal aus welchem Grund der da jetzt steht.

Hyp



"Auffahren" bezieht sich aber erstmal darauf, dass der andere vor dir gefahren ist. Breites Grinsen

Wie fährt man denn "angepasst", wenn irgendwer auf einer verdammten AB parkt?
30.01.2018 10:24:12  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
in dem man auf sichtweite anhalten kann.
30.01.2018 10:26:15  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
unglaeubig gucken
Ah, dann gebt mal alle eure Führerscheine ab, danke...
30.01.2018 10:28:20  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
 
Zitat von Vincent

genau, darum dürfte man auch gemäss gesetz nachts nur etwa 60 auf der autobahn fahren.



Man ist ja auch meistens nicht alleine auf der Autobahn und hat entsprechend durch die Lichtkegel der anderen Fahrzeuge einen verlängerten Sichtbereich.
Aber natürlich muss das legalerweise so sein, wie stellst du dir das sonst bitte vor, wuSel?
30.01.2018 10:36:21  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Ich befinde mich nur in der Realität in der wenn ich auf der AB bin Autobahnen auch mal Kurven machen und da niemand von euch runterbremsen würde auf 60 damit er auf Sichtweite anhalten kann. Man kann Abstand zum Vordermann halten damit ich dem im Notfall nicht im Kofferraum parke - sollte man sogar und tuen viel zu wenige. I

Ich sagte deshalb Führerschein abgeben, weil von euch unter Garantie niemand so fährt, dass es ihm nicht passieren würde. Im Regelfall klappt das wohl, aber als gäbe es keine Ausnahmen - zum Beispiel eine Kurve!?

Aber ein bisschen scheinheilig war der Thread hier ja immer. Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von wuSel am 30.01.2018 10:41]
30.01.2018 10:39:23  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
Dieses "wer auffährt hat Schuld" gilt halt nicht immer.
Wer seine Karre unbeleuchtet nachts auf die Landstraße stellt, kriegt freilich ne Teilschuld. Oder grundloses Abbremsen im fließenden Verkehr...
30.01.2018 10:43:17  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von wuSel

Aber ein bisschen scheinheilig war der Thread hier ja immer. Augenzwinkern


Nein, das Problem ist eher, dass hier wieder zuviel interpretiert wird. Wie ich schon oben geschrieben habe, kennen wir die Umstände nicht, weshalb der den Schein abgeben musste. Und wie ich auch geschrieben habe, hat der andere soweit ich das verstanden habe an einer Stelle geparkt, an welcher so oder so ein Tempolimit herrscht, entweder 100 oder sogar nur 80. Und wie ich auch geschrieben habe, ist das eine Geschwindigkeit, bei welcher man durchaus in der Lage sein kann, entweder stark abzubresmen oder einfach auf die zweite Fahrbahn auszuweichen. Man könnte also durchaus annehmen, dass der auffahrende Autofahrer entweder eine übersetzte Geschindigkeit hatte oder nicht aufmerksam genug war und deswegen zu spät reagiert hat, weshalb der vorläufige entzug des Lappens durchaus plausibel ist. Und falls er sich doch nichts zuschulden hat kommen lassen bin ich trotz allem davon überzeugt dass er seinen Schein auch wieder zurückbekommen wird.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 30.01.2018 10:45]
30.01.2018 10:45:11  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Alles möglich, ich hab aber auch hauptsächlich darauf hier rumgehackt:

Wenn du als Hinterherfahrender jemandem auffährst, bist du erst einmal zu dicht aufgefahren, unabhängig davon, was die Rechtsprechung dazu sagt

Das ist nämlich einfach nicht richtig. Augenzwinkern
30.01.2018 10:48:13  Zum letzten Beitrag
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_FlyingM_

UT Malcom
Diese Besserwisserei hier ist echt schon bemerkenswert. Natürlich fahrt ihr alle genau so korrekt auf der Autobahn wie es hier beschrieben wird. Und zwar auch stundenlang am Stück wenn ihr mal 'ne weitere Strecke fahrt. Mmmhmm.

Gerade jemand der regelmäßig AB fährt weiß doch, dass man als Mensch irgendwann in einen Autopiloten Modus wechselt. Das liegt einfach in unserer Natur. Heißt nicht, dass man komplett blind fährt aber man gewöhnt sich daran, auf das übliche zu achten: Achtung, da ist ein LKW; kommt da jemand von hinten?; passt der Abstand?; ...
dass da plötzlich jemand auf der Fahrbahn steht, damit rechnet man einfach nicht (Und dass jetzt bloß keiner das Beispiel Stau bringt, denn das wäre lächerlich). Auf meiner Arbeitsstrecke gab es mal einen tödlichen Unfall weil ein Typ seinen Lieferwagen auf dem Seitenstreifen geparkt- und die Handbremse vergessen hat. Der ist dann langsam rückwärts in den fließenden Verkehr gerollt und hat einen Fahranfänger das Leben gekostet. Man könnte meinen oh, großes Fahrzeug, muss man doch sehen, kann man doch mit rechnen. Ne, kann man nicht. Kein Mensch rechnet jede Sekunde die er hinterm Steuer sitzt mit so 'ner Scheiße.
30.01.2018 10:52:44  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
 
Zitat von wuSel

Ich sagte deshalb Führerschein abgeben, weil von euch unter Garantie niemand so fährt, dass es ihm nicht passieren würde. Im Regelfall klappt das wohl, aber als gäbe es keine Ausnahmen - zum Beispiel eine Kurve!?



Jo, und durch Stauenden hinter Kurven und Kuppen entstehen auch besonders gerne schwere Unfälle. Natürlich verhält sich niemand im Straßenverkehr stets einwandfrei, oder wer will behaupten noch nie eine Straße schräg überquert zu haben? Meistens gehts halt gut und wird toleriert, aber im Unfall bist du halt trotzdem nicht im Recht, hättest dich ja an die StVO halten können bzw müssen.

/
 
Zitat von _FlyingM_
Und dass jetzt bloß keiner das Beispiel Stau bringt, denn das wäre lächerlich


Dum?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 30.01.2018 10:56]
30.01.2018 10:54:41  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Vielleicht hat der BMW auch einfach am Bremspedal vorbeigetreten?
30.01.2018 10:55:53  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Und jetzt fährst du nicht auf ein Stauende auf sondern auf einen dummen Hirni der auf der AB geparkt hat.

... ist jetzt immernoch wirklich der Auffahrende schuld? Echt? mit den Augen rollend
30.01.2018 10:55:58  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
 
Zitat von Joggl²

Vielleicht hat der BMW auch einfach am Bremspedal vorbeigetreten?


Breites Grinsen
30.01.2018 10:56:23  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 07.04.2014
 
Zitat von wuSel

Und jetzt fährst du nicht auf ein Stauende auf sondern auf einen dummen Hirni der auf der AB geparkt hat.

... ist jetzt immernoch wirklich der Auffahrende schuld? Echt? mit den Augen rollend



Was laberst du dann von Kurven rum wenn es dir nur um diesen einen Spezialfall geht?
30.01.2018 10:58:23  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Es geht mir um den vorliegenden Fall und das behauptet wird wer reinfährt ist Schuld... mehr nicht. Steht aber auch weiter oben so.
30.01.2018 11:00:00  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
 
Zitat von wuSel

Ah, dann gebt mal alle eure Führerscheine ab, danke...



Hab ich schon mal gemacht, wegen Abstand. Kthxbye. peinlich/erstaunt

Und dabei bin ich noch nichtmal jemandem aufgefahren. Nur anhalten hätte ich wohl auch nicht können, hätte er gebremst. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mavchen am 30.01.2018 11:07]
30.01.2018 11:06:44  Zum letzten Beitrag
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_FlyingM_

UT Malcom
verschmitzt lachen
 
Zitat von Irdorath

/
 
Zitat von _FlyingM_
Und dass jetzt bloß keiner das Beispiel Stau bringt, denn das wäre lächerlich


Dum?


Und es antwortet zum Glück genau der richtige.
30.01.2018 11:07:20  Zum letzten Beitrag
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d.n.M. *TtC*

dnm
 
Zitat von wuSel

Und jetzt fährst du nicht auf ein Stauende auf sondern auf einen dummen Hirni der auf der AB geparkt hat.

... ist jetzt immernoch wirklich der Auffahrende schuld? Echt? mit den Augen rollend



zweifelsohne ist der Auffahrende schuld, aber möglicherweise nicht alleine. Entweder du fährst so, dass du stets anhalten könntest, oder du akzeptierst eben das erhöhte Risiko einer mindestens Teilschuld.
30.01.2018 11:08:13  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Danke, genau darauf will ich doch raus. Jeder fährt im Alltag gerne mal so, dass er auch mal Teilschuld wäre. Aber hier sind natürlich alle fähig jederzeit anzuhalten. Breites Grinsen


 
Zitat von mavchen

 
Zitat von wuSel

Ah, dann gebt mal alle eure Führerscheine ab, danke...



Hab ich schon mal gemacht, wegen Abstand. Kthxbye. peinlich/erstaunt

Und dabei bin ich noch nichtmal jemandem aufgefahren. Nur anhalten hätte ich wohl auch nicht können, hätte er gebremst. peinlich/erstaunt



Jo, ist auch völlig ok.

Nur wenn er halt sinnlos bremst und du draufbummst bekommt er völlig zurecht eine Teilschuld. Anhalten und bremsen bedeutet halt, dass man den Verkehr nach hinten im Auge behalten muss.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von wuSel am 30.01.2018 11:09]
30.01.2018 11:08:23  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von wuSel

Anhalten und bremsen bedeutet halt, dass man den Verkehr nach hinten im Auge behalten muss.



Das hört sich so an, wie als ob ich nicht bremsen darf, wenn ich abschätzen kann, dass der Hintermann nicht rechtzeitig zum stehen komm. peinlich/erstaunt
30.01.2018 11:11:11  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
In dem aktuellen Fall in der Schweiz ist ja grobe Fahrlässigkeit gegeben... Was ist aber, wenn der Typ auf einmal wegen einer Panne dort liegen bleibt und du auffährst?

Da haste dann wieder alleinige Schuld, wegen nicht Anpassung der Geschwindigkeit an Sichtverhältnisse.
30.01.2018 11:11:32  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von mavchen

In dem aktuellen Fall in der Schweiz ist ja grobe Fahrlässigkeit gegeben... Was ist aber, wenn der Typ auf einmal wegen einer Panne dort liegen bleibt und du auffährst?

Da haste dann wieder alleinige Schuld, wegen nicht Anpassung der Geschwindigkeit an Sichtverhältnisse.


Zumal, wenn die Polizei auftaucht ja erstmal jeder etwas behaupten kann. In besagtem Fall haben halt drei Leute einen Unfall gebaut dessen Hergang wohl noch nicht abschliessend geklärt ist. Und dass nach einer derartigen Karambolage auf der Autobahn erstmal jedem den Schein abgenommen wird verwundert mich persönlich nicht.
30.01.2018 11:13:51  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
War ja auch keine pauschale Aussage. Ich konnte nur nicht ganz glauben, dass hier jemand in Schutz genommen wird, der vorsätzlich auf der AB parkt. :X


 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von wuSel

Anhalten und bremsen bedeutet halt, dass man den Verkehr nach hinten im Auge behalten muss.



Das hört sich so an, wie als ob ich nicht bremsen darf, wenn ich abschätzen kann, dass der Hintermann nicht rechtzeitig zum stehen komm. peinlich/erstaunt



Die Frage ist warum du bremst... siehe die Urteile wegen Tieren. Wenn hinter dir jemand zu nah ist, sollst du im Zweifel halt lieber eine Katze überfahren, als dass er dir draufballert. Er ist dann halt Mitschuld, dass die Katze tot ist.
30.01.2018 11:14:11  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
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