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 Thema: Social Network Shit ( Bierjungen, Chico und die (((BRD-GmbH))) )
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
 
Zitat von Sniedelfighter

Ralf hat sich gemeldet. Schade.



traurig
19.06.2018 14:31:00  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
Ich bin völlig fasziniert, das Vorspiel des Dramas auf der vorigen Seite.

 
Das kriminelle Gesindel will einfach keine Ruhe geben, - nun will das POLIZEIKOMMISSARIAT Buxtehude, durch den Polizei- Hauptmann Schlichtmann, einen rechtsungültigen Haftbefehl zu einer Bußgeldzahlung, bestätigt durch nicht unterschriebene Ausfertigungen, Urteile werden verweigert, vollstrecken.
Entweder bezahlen wir per Überweisung - man will keine Quittung unterschreiben, oder mein Sohn wird in Beugehaft genommen.

Da muss ich morgens früh schon böse Briefe schreiben, dass nehm ich persönlich übel!

Das kriminelle Gesindel will einfach keine Ruhe geben!
Es ist an der Zeit, das dem Einhalt geboten wird!!!

POLIZEIKOMMISSARIAT
Buxtehude
Herrn Schlichtmann
Kottmeierstr. 1
21 614 Buxtehude

Ihr Telefonat vom Donnerstag den 07.06.2018 um 15:43 Uhr mit dem
Mann R o n a l d aus dem Hause G e h l k e n zur Vollstreckung eines Haftbefehles gegen die
jur. Person STEFAN GEHLKEN, für den sie die natürliche Person, den Mann S t e f a n aus dem Hause G e h l k e n nunmehr in Haft nehmen wollen.

Herr Schlichtmann,

nach diesem Telefonat können wir uns nunmehr jegliche Höflichkeitsfloskeln ersparen.

Aufgrund des o. b. Telefonates kündige ich ihnen hiermit eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung
nach dem internationalen UCC mit sofortiger Wirkung an.
Die Verfügung wird ihnen über den GdM in Genf kurzfristig zugestellt und beinhaltet je Einzelfall einer
Belästigung durch ihre Person oder die eines ihrer privatrechtlichen Kollegen, eine Strafzahlung in Hohe von 250.000,- ¤, je Einzelfall.

Begründung:

Aufgrund ihres abendlichen, bewaffneten Erscheinens am 01. Mai 2018 gegen 20:00 Uhr in Begleitung
von 2 weiteren bewaffneten, privatrechtlichen Kollegen zur Vollstreckung eines nicht rechtskonform
unterschriebenen Haftbefehles der privatrechtlichen Firmen Staatsanwaltschaft Bremen und Landgericht Bremen, wurde vereinbart, diese Angelegenheit zu klären.

Der gesamte diesbezügliche Schriftverkehr vom 05.05.2018 sowie vom 22.05.2018 wurde ihnen zur
Kenntnisnahme übergeben.
Darüber hinaus wurden ihnen viele weitere Dokumente zugereicht, aus denen ganz klar hervorgeht,
dass sie sich völlig rechtswidrig als Polizeibeamte in Deutschland ausgeben.
Der Straftatbestand der Amtsanmaßung ist dadurch erfüllt.
Da sie sich völlig rechtswidrig bewaffnet auf deutschen Boden bewegen und bei dem
Mann R o n a l d aus dem Hause G e h l k e n bewaffnet mit ihrem Anliegen, den Mann
S t e f a n aus dem Hause G e h l k e n in Geißelhaft zu nehmen, vorstellig wurden, ist der Straftatbestand der bewaffneten Bedrohung als erfüllt anzusehen.

Das allein schon sind schwere Verstöße gegen die gültigen Militärgesetze sowie gegen die HLKO als auch gegen das rechtsgültige Völkerrecht.

Seite 2

Ich denke einmal, sie können hiermit nicht viel anfangen und lächeln darüber möglicherweise.
Das liegt aber an den Talentfreien Ausbildungen, 20% Wissen, die restlichen 80% ergeben sich von allein.
Ebenso wenig mit den Erklärungen im Kopfteil dieses Dokumentes.
Hierzu sollten sie sich einmal mit dem Motu Proprio von Papst Franziscus befassen.
Das Kirchenrecht steht über jedem Staatsrecht, die Immunität aller Staatsbediensteten wurde
aufgehoben, seit dem 01. September 2013 haftet jeder Bedienstete selbst für seine Taten.
Was glauben sie wohl, warum selbst die Queen, Putin, Obama usw. bei jedem Papst Wechsel sofort antanzen und ihren Diener machen müssen.

Ihnen wurde weiter mit vielen Dokumenten und Gesetzestexten nachgewiesen, dass es für sie völlig unmöglich ist, für einen Staat mit allen hoheitlichen Rechten und Befugnissen als Beamter zu arbeiten.

Sie sind Angestellter bei der BRD, die lt. Urteil des EuGHfMR von 2006 als Staat nicht existent ist und weder über ein Staatsgebiet noch über ein Staatsvolk verfügt.
Da sie aber von der BRD beamtet worden sind, Beamte über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen müssen um Beamte der BRD sein zu können, wurde ihnen die Staatsbürgerschaft vom
15.09.1935 verliehen.
Gemäß Urteil des IGH vom 02.03.2012 ist die BRD der offizielle Rechtsnachfolger des 3. Reiches
Adolf Hitler, wodurch das Besatzungsstatut, das über die BRD gelegt wurde, bestätigt ist.
Durch das Besatzungsstatut ist die BRD somit handlungsunfähig.
Eine Geiselnahme des Mannes S t e f a n aus dem Hause G e h l k e n wäre dadurch eine schwere Straftat, für die jeder Täter und Mittäter in die volle, persönliche Verantwortung genommen werden kann.
Der Mann S t e f a n aus dem Hause G e h l k e n darf sich aufgrund der Militärgesetze zur
Entnazifizierung nicht einmal mit ihnen oder irgendwelchen anderen bediensteten des
Nazi- Nachfolgeregimes einlassen.

Als weiteres verweise ich auf das Urteil des BVerfG. vom 25.07.2012,
2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 ist das Wahlgesetz bereits seit 1956 ungültig, seit 1956 war noch kein legitimer Gesetzgeber am Werk.
Eine Bundesregierung kann und konnte demnach auch nie gewählt werden!

Die Rechtsgrundlagen hierfür werden ihnen hoffentlich bekannt sein.
Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechts-grundlage verursacht hat!
Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Als weiteres legen sie uns bitte den richterlichen Haftbefehl vor, davon hätten wir gern eine Kopie. Dieser muss rechtskonform nach § 126 BGB, § 317 ZPO und § 275 StPO von einem Richter unterschrieben sein.
Der von ihnen am 01.Mai 2018 vorgelegte „Haftbefehl“ – trägt die Unterschrift einer Rechtspflegerin
Namens Funke, jeglicher Hinweis auf den Namen des „Richters“, der diesen Haftbefehl angeordnet haben könnte fehlt.
Somit ist dieser vorgelegte Haftbefehl rechtsungültig, was ihnen selbstverständlich bekannt ist.
Ihre Handlungen sind Willkürlich und ohne Rechtsgrundlagen, die einzig und allein auf der Unwissenheit des Volkes zur Durchsetzung krimineller Machenschaften basieren.

Ihre Hoheitsrechte (Hausrecht) enden an der Grundstücksgrenze ihrer Dienststelle.
Alles was sie darüber hinaus unternehmen, sind kriminelle Straftaten für die sie persönlich in die Haftung genommen werden.

Seite 3

Allein das eingangs beschriebene Telefonat mit ihnen am 07.06.2018 um 15:43 Uhr bestätigt schon ihre Gesinnung.

Obwohl ihnen der gesamte Schriftverkehr bekannt ist und vorliegt, stellten sie die völlig unsinnige Frage, sie möchten von mir wissen, was nun los wäre und ob der Haftbefehl außer Kraft gesetzt wurde.
Herr Schlichtmann, das würden sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch vor mir wissen.

Von daher gehe ich davon aus, dass sie Anweisungen bekommen haben, Terror auszuüben um die
kriminellen Forderungen der Firma Staatsanwaltschaft Bremen ohne Unterschrift auf der dort vorliegenden Quittung zur Zahlung der Summe in Höhe 5.450,- ¤ durchzusetzen.
Der Straftatbestand der kriminellen Erpressung und Nötigung ist damit als erfüllt anzusehen.

Ihre Drohung, entweder der Betrag wird unverzüglich überwiesen oder aber der Haftbefehl wird
vollzogen erfüllt den zuvor benannten Straftatbestand nochmals.

Auch ihre Aussage, wenn es nötig ist, werden wir jeden Abend vor der Tür von ihrem Sohn stehen,
bis wir ihn haben, erfüllt diese Straftatbestände erneut, hinzu kommt der Straftatbestand des
angedrohten vorsätzlichen, bewaffneten Terrorismus.

Es ist schon erschreckend, wie viele Menschen es gibt, die sich für einen kleinen Job, der ihnen
etwas Macht vortäuscht und zudem noch schlecht bezahlt ist, selbst kriminalisieren und ihre
Mitmenschen Terrorisieren.

Wie ihnen bekannt ist (Quittung / Schreiben vom 22.05.18) ist die Zahlungsbereitschaft unter den
von ihnen vorgegebenen Bedingungen vorhanden.
Jedoch nur in Form einer Bar- Zahlung gegen Unterschrift zur Rechtssicherheit.

Entweder bekommen wir eine rechtskräftige Unterschrift zu ihren Forderungen oder sie müssen ihr
kriminelles Spiel fortsetzen.
Sie verhaften STEFAN GEHLKEN und ich kaufe ihn dann wieder frei.
Dazu wird dann eine Strafanzeige, gegen sie vor einen EU oder US- Gericht erstattet.
Für die von ihnen erpresste Summe in Höhe von 5.450,- ¤ werde ich sie in voller Höhe, in die
alleinige Haftung nehmen zzgl. Schadenersatz.

Sie sollten wissen, diese Forderungen verjähren nie und können bis in die 3. Generation vollstreckt
werden.
Überlegen sie sich gut, ob sie dieses kriminelle Spiel weiter spielen wollen.
Sie wissen, dass sie über keinerlei hoheitliche Rechte und Befugnisse verfügen.
Ebenfalls wissen sie, das der von ihnen vorgelegte Haftbefehl nichts weiter als ein Blatt Papier ohne
jegliche Rechtskraft ist.

Da ich selbst in der Zeit von Sonntag d. 10.06.2018 bis Sonntag den 17.06.2018 in Berlin bin, ist
STEFAN GEHLKEN wärend dieser Zeit bei seiner Freundin. (Ab Freitagnachmittag.)
Es macht also absolut keinen Sinn, wärend dieses Zeitraumes vor seiner oder meiner Tür zu stehen.
Sollte wärend unserer Abwesenheit irgendetwas vor, in oder mit unseren Wohnungen passieren, werde ich sie persönlich dafür haftbar machen.

Nach meiner Rückkehr dürfen sie mir gern ihre Entscheidung mitteilen, ob sie das von mir hier vorgeschlagene Bar- Zahlungsangebot annehmen werden oder nicht.
Eine Überweisung ist völlig ausgeschlossen.

19.06.2018 14:34:32  Zum letzten Beitrag
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Sabberlatz

AUP Sabberlatz 27.05.2008
Hässlon
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sabberlatz am 19.06.2018 14:46]
19.06.2018 14:46:34  Zum letzten Beitrag
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i pwn n00bs

AUP i pwn n00bs 28.02.2010
Och nö, lass mal.
19.06.2018 14:48:38  Zum letzten Beitrag
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SkUllcrAckEr

Skullcracker
Was hat der S O H N E M A N N aus dem Hause G E H L K E N denn jetzt angestellt?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SkUllcrAckEr am 19.06.2018 14:51]
19.06.2018 14:51:25  Zum letzten Beitrag
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[k44] Obi Wahn

k44_obi_wahn
Krank. Vollendet geisteskrank. Direkt mal googlen, ob es eine Definition von "soziopathischer Psychose" gibt und mit welchem Kantholz sie zu behandeln wäre.
19.06.2018 14:52:46  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
 
Zitat von SkUllcrAckEr

Was hat der S O H N E M A N N aus dem Hause G E H L K E N denn jetzt angestellt?



Wenn du ihn und seinen V A D D E R fragst: Nix.
19.06.2018 14:55:39  Zum letzten Beitrag
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*tilt*

Arctic
Ins H I R N geschissen.
Ohne Unterschrift!
19.06.2018 14:58:33  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von i pwn n00bs

Och nö, lass mal.


Das Nachspiel interessiert mich viel mehr. Wo er jetzt klagt und Anzeige erstattet und was dort so passiert. Das erfreut mich immer am meisten.
19.06.2018 15:06:06  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
 
Als weiteres verweise ich auf das Urteil des BVerfG. vom 25.07.2012, 
2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 ist das Wahlgesetz bereits seit 1956 ungültig, seit 1956 war noch kein legitimer Gesetzgeber am Werk.


Das können die Juristenpotler doch sicher überprüfen? peinlich/erstaunt
19.06.2018 15:06:44  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Skywalkerchen

 
Als weiteres verweise ich auf das Urteil des BVerfG. vom 25.07.2012, 
2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 ist das Wahlgesetz bereits seit 1956 ungültig, seit 1956 war noch kein legitimer Gesetzgeber am Werk.


Das können die Juristenpotler doch sicher überprüfen? peinlich/erstaunt


Da gibt es nicht viel zu überprüfen. Wurde glaube ich auch im Verkehrsteilnehmerthread schon mal dargelegt. Diese zitierten Urteile da sind immer der gleiche Krams, den diese Leute wie Gold handeln.
Die können Urteile nicht richtig lesen und verstehen auch nicht, was die Rechtskraft eines Urteils genau beinhaltet. Die reißen sich Einzelsätze aus den Urteilen und behaupten dann, dass darin generelle Regelungen zu finden wären, die sie dann mit laienhaften Verständnissen auf Sachverhalte übertragen, wie es ihnen gerade in den Kram passt.
19.06.2018 15:10:32  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von Skywalkerchen

 
Als weiteres verweise ich auf das Urteil des BVerfG. vom 25.07.2012, 
2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 ist das Wahlgesetz bereits seit 1956 ungültig, seit 1956 war noch kein legitimer Gesetzgeber am Werk.


Das können die Juristenpotler doch sicher überprüfen? peinlich/erstaunt



j4ke kann das sicher bestätigen!
19.06.2018 15:13:02  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
 
Zitat von Armag3ddon


Die können Urteile nicht richtig lesen und verstehen auch nicht, was die Rechtskraft eines Urteils genau beinhaltet. Die reißen sich Einzelsätze aus den Urteilen und behaupten dann, dass darin generelle Regelungen zu finden wären, die sie dann mit laienhaften Verständnissen auf Sachverhalte übertragen, wie es ihnen gerade in den Kram passt.



Also genau so, wie das pOT Diskussionen führt?
19.06.2018 15:13:51  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Genau so!
19.06.2018 15:15:08  Zum letzten Beitrag
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Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
Wenn ich das als Volllaie richtig verstehe: Bei dem BVerfG-Urteil wurde ja die Änderung von 2011 (als Reaktion auf ein Urteil von 2008) für verfassungswidrig erklärt. Es geht vor allem um ein mögliches negatives Stimmgewicht und übermäßig viele Überhangmandate, die in heutiger Form das erste Mal in der Änderung des Wahlgesetzes von 1956 aufgetaucht sind. Daraus wird jetzt konstruiert dass jedes Wahlgesetz seit 1956 unrechtmäßig war, wir also seitdem keine legitime Regierung haben etc. pp.
19.06.2018 15:16:28  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
 
Zitat von [Amateur]Cain

 
Zitat von Armag3ddon


Die können Urteile nicht richtig lesen und verstehen auch nicht, was die Rechtskraft eines Urteils genau beinhaltet. Die reißen sich Einzelsätze aus den Urteilen und behaupten dann, dass darin generelle Regelungen zu finden wären, die sie dann mit laienhaften Verständnissen auf Sachverhalte übertragen, wie es ihnen gerade in den Kram passt.



Also genau so, wie das pOT Diskussionen führt?



Weil hier jeder weiß, dass die Forensatzung ungültig ist und die Mods völlig willkürlich handeln. Da kann man sich auch benehmen wie ein Vollotto.
19.06.2018 15:19:47  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

Weil hier jeder weiß, dass die Forensatzung ungültig ist und die Mods völlig willkürlich handeln. Da kann man sich auch benehmen wie ein Vollotto.


Das ist völlig richtig, aber solange du dich nicht zum echten User erklärst und deine Souveränität feststellst, bist noch mit den Forenbeitreibern vertraglich verbunden, also angestelltes Forenpersonal.

Aus diesem Grund habe ich auch schon sehr lange meine Souveränität im Profil eingetragen, damit sind den Mods bzgl. meiner echten Userschaft und Beiträge die Hände gebunden, ansonsten droht Schadensersatz für entgangene Forentage.
19.06.2018 15:23:02  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
Sollte ich mal gesperrt werden schreib ich einfach ne Rechnung.
19.06.2018 15:25:20  Zum letzten Beitrag
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Eric Cartman

Eric Cartman
Also das mit dem Pabst war mir neu und fand ich recht erheiternd.
19.06.2018 15:28:35  Zum letzten Beitrag
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SkUllcrAckEr

Skullcracker
 
Zitat von Danzelot

Wenn ich das als Volllaie richtig verstehe: Bei dem BVerfG-Urteil wurde ja die Änderung von 2011 (als Reaktion auf ein Urteil von 2008) für verfassungswidrig erklärt. Es geht vor allem um ein mögliches negatives Stimmgewicht und übermäßig viele Überhangmandate, die in heutiger Form das erste Mal in der Änderung des Wahlgesetzes von 1956 aufgetaucht sind. Daraus wird jetzt konstruiert dass jedes Wahlgesetz seit 1956 unrechtmäßig war, wir also seitdem keine legitime Regierung haben etc. pp.



Aber wieso berufen die sich auf ein deutsches GmbH Gerichtsurteil wenn sie die Rechtmäßigkeit eben dieser Gerichte anzweifeln?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SkUllcrAckEr am 19.06.2018 15:32]
19.06.2018 15:30:12  Zum letzten Beitrag
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Drosselmeyer

AUP Drosselmeyer 04.08.2018
böse gucken
Es ist Deutschland hier.

Sonst könnte man ja einfach irgendetwas behaupten...

Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drosselmeyer am 19.06.2018 15:32]
19.06.2018 15:31:24  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von SkUllcrAckEr

 
Zitat von Danzelot

Wenn ich das als Volllaie richtig verstehe: Bei dem BVerfG-Urteil wurde ja die Änderung von 2011 (als Reaktion auf ein Urteil von 2008) für verfassungswidrig erklärt. Es geht vor allem um ein mögliches negatives Stimmgewicht und übermäßig viele Überhangmandate, die in heutiger Form das erste Mal in der Änderung des Wahlgesetzes von 1956 aufgetaucht sind. Daraus wird jetzt konstruiert dass jedes Wahlgesetz seit 1956 unrechtmäßig war, wir also seitdem keine legitime Regierung haben etc. pp.



Aber wieso berufen die sich auf ein deutsches Gerichtsurteil wenn sie die Rechtmäßigkeit eben dieser Gerichte anzweifeln?


Aus demselben Grund, warum das Grundgesetz insgesamt gar nicht mehr gültig ist, außer Art. 20 Abs. 4, der schon!
19.06.2018 15:32:12  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
Ich hoffe ja, der legt dem Brief tatsächlich eine Patronenhülse bei, so wie es ihm empfohlen wurde.

Das würde lustig werden
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 19.06.2018 15:33]
19.06.2018 15:33:01  Zum letzten Beitrag
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kann_lesen_87

AUP kann_lesen_87 02.12.2007
Mit diesem Zahlencode künnt ihr von den Mods nicht gesperrt werden: 681631 666 1337

Einfach Post-It mit diesem Zahlencode auf den Bildschirm kleben und die Tastatur mit Kot einreiben!
19.06.2018 16:14:47  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Ich komm immer nicht auf die Unterscheidung klar, mit Mensch und Person. Man kann das eine doch nicht wie eine BadBank handeln, die verurteilt wird, für Scheisse, die der andere gebaut hat, aber straffrei davon kommt.

Soviel Resthirn muss doch auch ein Reichsbürger haben. Oder wir kann man in ihrem Szenario einer natürlichen Person habhaft werden?
19.06.2018 16:17:22  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020




(AfD Politiker natürlich)

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 19.06.2018 16:39]
19.06.2018 16:32:16  Zum letzten Beitrag
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Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
Hat sich eigentlich noch niemand darüber aufgeregt, dass die Trikots kein Schwarz-Rot-Gold haben? Das ist doch eigentlich auch voll böse.



Spoiler - markieren, um zu lesen:
Schwarz-Weiß kommt von der preußischen Flagge, wenn ich mich richtig erinnere. Aber wer weiß das schon.
19.06.2018 16:35:24  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
https://twitter.com/oliverpocher/status/1008061512685162496?s=19

Aaaaaber, in den Antworten lernen wir ein neues Schimpfwort.

Spoiler - markieren, um zu lesen:
Du Hustensaft


Gefällt und wird genutzt.
19.06.2018 16:40:29  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
 
du bist wirklich so ein selten unlustiger hustensaft ich kann es einfach ne fasse und chrissi au ned




na wenn nicht mal chrissi das fassen kann!
19.06.2018 16:51:04  Zum letzten Beitrag
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Painface

AUP Painface 10.03.2014
Was ne unlustige Scheisse
19.06.2018 16:54:29  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Social Network Shit ( Bierjungen, Chico und die (((BRD-GmbH))) )
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