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| Zitat von fiffi
| Zitat von Switchie
| Zitat von fiffi
Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:
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Ha
Der ist gut.
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Kommt drauf an...
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Alle anderen Juristenphrasen finden auf Latein statt.
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Spoiler - markieren, um zu lesen:
Vier gewinnt
Phrasendreschende Grüße
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Ich bin mir nicht sicher, ob der hier schon mal war, aber es wäre auch immer wieder gut: http://radirkbruckhaus.de/
Ich sag nur: ZENSUR
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Ja, der war hier schon mal
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Durchwahl 112...
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Gestern hatte ich meinen bisher schönsten Gerichtstermin.
Der Richter hatte dem Jobcenter im schriftlichen Verfahren schon einen mehr als deutlichen Hinweis gegeben, die Klage sei offensichtlich begründet, das Jobcenter solle den Klageanspruch anerkennen, sonst würde er ihm Verschuldenskosten aufbrummen.
Es wurde aber fleißig weiter diskutiert, gestern gab es dann endlich einen Erörterungstermin.
Der Termin dauerte 7 Minuten, in denen ich kein Wort sagen musste. Der Richter hat dem armen Vertreter des Jobcenters (der vorher mit dem Fall gar nicht befasst war) mal schön den Kopf gewaschen ("Behörden sind an Gesetz und Recht gebunden, wir sind hier nicht beim Amtsgericht, wo man jede noch so abstruse Meinung vertreten kann, Sie können froh sein, dass der Termin nicht öffentlich ist und heute keine Presse hier ist, mir fällt gerade bei Ihrer Behörde in letzter Zeit auf, dass Sie offensichtlich begründete Ansprüche ablehnen, und ich rede hier auch viel mit Kollegen, bei denen ist es nicht anders, ich denke ernsthaft darüber nach, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Ihre Behörde zu schreiben", usw.).
Am Ende hat er dem Jobcenter-Vertreter die Entscheidung überlassen, entweder sofort ein Anerkenntnis abzugeben und "nur" 500,- ¤ Verschuldenkosten zahlen zu müssen, oder ein Urteil zu kassieren und 1000,- bis 1200,- ¤ Verschuldenskosten zu zahlen.
Es gab dann netterweise ein Anerkenntnis. Im Nachhinein hätte der Richter ruhig noch ein bisschen länger schimpfen können. Bei 7 Minuten fällt die Terminsgebühr nämlich ziemlich mickrig aus.
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| Zitat von AngusG
wir sind hier nicht beim Amtsgericht
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Schön.
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Solche Termine machen Spaß. Einmal hatte ich das auch bisher. 30 Minuten Termin, bis auf meinen Nachnamen und "Ja" auf die Frage, ob ich die Anträge nach SS vom Datum X stelle, habe ich nichts gesagt.
<3
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Bei mir hat die Kammer der Gegenseite auch schon mal damit gedroht, das Urteil zu veröffentlichen
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Bei mir wollte mal ein Mandant dazwischenbabbeln während die Vorsitzende gerade den Gegner zur Schnecke gemacht hat, musste ihm auf den Fuß treten
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Arbeitsgericht ist auch bitter.
Aber beim letzten Termin/Verfahren einen jungen Richter bekommen, der den Ruf des ArG vor Ort positiv ändert. Dadurch haben wir 2 Menschen entfristet einstellen können.
AG hatte auf Zustimmungersetzung nach §99 geklagt für LuZ.
Kompromiss 3 LuZ für 6 Monate und dafür 2 Entfristungen. Guter Deal für uns und vom Richter initiiert und forciert.
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Ich mag Beschlussverfahren.
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| Zitat von -rantanplan-
Ich mag Beschlussverfahren.
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Ich kam bisher nicht oft in den "Genuss".
Aber als Zuhörer/Zeuge ist nichts sagen, oder Aushalten manchmal echt schwierig.
Als Zeuge vorm Verwaltungsgericht bei einem Klageverfahren einer Beamtin die mal meine MA war. Das war bitter was deren Anwalt und Sie erzählt haben. Und Du kannst nichts mehr dazu aktiv sagen.
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Habe morgen eine Hauptverhandlung am Amtsgericht wegen ner Köververletzungsgeschichte. Bin Angeklagter.
Aus verschiedenen Gründen (Terminkomplikationen,Krankheit - nach Strafbefehl Einspruch erhoben, aber kam kein Beratungsgespräch mit meinem Anwalt zusammen) steh ich jetzt leider komplett ohne Anwalt da.
Irgendwelche Tipps, wie ich mich da nun am besten morgen verhalten sollte?
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Einen Anwalt nehmen.
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| Zitat von Switchie
Einen Anwalt nehmen.
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Genau, innerhalb von 24std..
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| Zitat von krak0s
| Zitat von Switchie
Einen Anwalt nehmen.
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Genau, innerhalb von 24std..
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Du hattest einen und hast es nicht geschafft.
Ohne auftauchen als Angeklagter wird nur schiefgehen für Dich. Als ab an's Telefon...
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Ich kann nur dringend davon abraten ohne Anwalt dort hin zu gehen. Wie kann das überhaupt sein, dass dein Anwalt nicht kann? Oder liegt die "Schuld" dafür eher bei Dir?
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Ohne geringste Ahnung vom Fall kann man dir hier keine sinnvollen Tipps geben.
Der generelle Tipp ist natürlich: Klappe halten.
Aber es mag auch Fälle geben, da ist Krams zugeben und auf eine Einstellung hinwirken bspw. besser.
Anwälte anklingeln und fragen, ob sie ein Blitzmandat übernehmen wäre wohl der beste Versuch.
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Hat der Anwalt dir heute gesagt, dass er nicht könne? Schon etwas kurzfristig
Ich würde aber auch auf jeden Fall einen Ra suchen. Da kommts halt echt drauf an einschätzen zu können, ob es besser ist zu Mauern oder eine Einlassung abzugeben (und wie die halt auszusehen hat).
Mit Glück findest du einen Kollegen, der noch Zeit hat und dich vorher kurz beraten kann...
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Ich konnte - wie gesagt - wegen Krankheit Termine mit ihm nicht wahrnehmen :/
Da die Verhandlung in ner anderen Stadt ist, kann er nun kurzfristig nicht wegen eigenen anderen Terminen.
Klingel schon seit heut Mittag bei den verschiedensten Kanzleien im Ort des Gerichts durch.
edit: Der eine meinte grad, das wär zu kurzfristig, und bei dem Strafbetrag würde es sich von den Kosten her auch nicht lohnen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von krak0s am 05.12.2019 16:22]
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Keine Bekannten, Nachbarn, Freunde, Familie, die Anwalt sind?
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Ins blaue reingeraten: die Arbeitsgemeinschäft Fananwälte https://www.fananwaelte.de/ ist in diesem Fall vielleicht hilfreich?
//edit: um welche Stadt geht es denn?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 05.12.2019 17:19]
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Teilweise gibt es auch Notfall-Hotlines, die sozusagen ne Rufbereitschaft haben.
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von fiffi
| Zitat von [MKKC]Gunman
Fiktive Situation:
Unter welchen Umständen kann jemand ausgewiesen/abgeschoben werden aus der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese Person:
-Eine Frau geheiratet hat, die in Deutschland geboren ist, aber irgendwann als ausländische Staatsbürgerin eingebürgert wurde und die deutsche Staatsangehörigkeit hat
-Und diese beiden ein in Deutschland geborenes Kind haben.
Fügen wir dem Szenario noch hinzu, dass dieser Mann, nun einen vorläufigen Aufenthalt von einem Jahr erhalten hat durch Antrag auf „Familienzusamenführung“.
Welche Umstände könnten zu einer Ausweisung dieser männlichen Person führen? Ist er absolut immun gegen eine Ausweisung oder muss er irgendwie „vorsichtig“ sein, weil er noch nicht „sicher“ in Deutschland Fuß gefasst hat?
Wir haben das gestern in einer Runde diskutiert und einige meinten bei gewissen Straftaten würde diese Person anders behandelt werden als jemand der zb eingebürgert ist.
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Da sind ziemlich viele Eventualitäten drin, klingt aber nach Familiennachzug. Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend*. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn [...]
2.
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4.
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,[...] "Ausweisungsinteresse" findest du in §§53, 54
Unabhängig von der NE sollte aber auch eine Einbürgerung möglich sein (Ehegatten mit einem deutschen Partner können den Antrag auf Einbürgerung nach drei Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft stellen).
Vor der Aushändigung [der Urkunde] ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
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Danke.
Wenn wir fiktiv weiterstricken, dass die fiktive Person (männlich) im Ursprungsland wegen einer sehr schweren Straftat verurteilt wurde (und über korrupte Wege freikam), dies aber über zehn Jahre zurückliegt, wäre der Nachweis dieser Straftat ein Hinderungsgrund für den weiteren Verbleib der Person in der BRD?
In der Regel agieren ja Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Ausländerrecht bzw. Abschiebungen dahingehend, diese zu verhindern. Sind fälle bekannt, wo jemand versucht hat, eben eine Ausweisung/Abschiebung zu ersuchen?
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Bist du Klausurenverfasser?
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Oh wow. Große Hausverwaltung will umfassende Überarbeitung aller Verträge und Formulare - mein Streitwertrechner ist grad explodiert
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| Zitat von Switchie
Bist du Klausurenverfasser?
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Nein
Fiktive-Fälle-Erörterer
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Freispruch
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |