|
|
|
|
WAH, die haben das beA-Interface überarbeitet! :help:
|
|
|
|
|
|
|
Und wann ist bei dir Fristablauf?
|
|
|
|
|
|
|
Heute
|
|
|
|
|
|
|
Seit beA reite ich die Fristen nicht mehr aus.
|
|
|
|
|
|
|
Ich normalerweise auch nicht, eigentlich hab ich das auch vorher nicht gemacht, aber in diesem Fall bin ich einfach letzte Woche nicht dazu gekommen. Naja, hat geklappt.
|
|
|
|
|
|
|
Habt ihr eine Empfehlung für eine ZeitErfassungssoftware für eine kleine Kanzlei mit zwei Anwälten? Die Software muss nichts können außer Zeiten erfassen und speichern. Die Übertragung der Daten an einen zentralen Ort zum Beispiel über das Netzwerk wäre wünschenswert
|
|
|
|
|
|
|
Wir haben mal zu dritt advoc8.me genutzt. Da ließen sich auch die Stundensätze für einzelne Mandanten hinterlegen, so dass die Rechnungsstellung gut möglich war.
Ist ein günstiges Tool mit den wichtigsten Funktionen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von smoo
Habt ihr eine Empfehlung für eine ZeitErfassungssoftware für eine kleine Kanzlei mit zwei Anwälten? Die Software muss nichts können außer Zeiten erfassen und speichern. Die Übertragung der Daten an einen zentralen Ort zum Beispiel über das Netzwerk wäre wünschenswert
| |
SpinOff? Ist das nicht ein bisschen viel? Dafür tut es doch auch erstmal Excel? RAMicro etc. Kann das aber auch meine ich.
|
|
|
|
|
|
|
Ne kein spin off, ist für die Familie. Und die möchte keine dezidierte Kanzleisoftware mehr einführen, aber gerne die Stunden genauer erfassen…
|
|
|
|
|
|
|
Fristen die Zweite, krasser und bestimmt extrem seltener Fall:
Mietstreitigkeit, Mieter wird verklagt, er hatte wegen Mängeln (Neubau, Bauarbeiten) mehrere Mieten einbehalten. Wäre wahrscheinlich normalerweise so 50/50 ausgegangen.
Wir haben den Fall von einem Kollegen geerbt, hatten eine Woche Klagerwiderungsfrist für die Darlegung von 27 Mängeln übrig, und morgen ist erstens früher erster Termin und zweitens... Ablauf der verlängerten Fernabsatzwiderrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen, weil die (gewerbliche) Vermieterin bei Vertragsschluss keine Belehrung gemacht hat, und der Vertrag per Briefwechsel und vor der ersten Besichtigung schon unterschrieben war. Nur dann gibt's überhaupt ein Widerrufsrecht.
Ist mir erst heute bei der Terminsvorbereitung aufgefallen. Immerhin, bin ein wenig stolz dass ich da ohne irgendeinen Anlass im Sachverhalt drauf gekommen bin, gerade noch rechtzeitig (puh! Pfosten - aber wer denkt denn normalerweise auch an sowas? Okay, ich ab sofort immer). Also heute rasch spezifische Originalvollmachten besorgt und den Widerruf zugestellt... die Gegenseite wird kotzen und die Richterin uns vermutlich hassen.
Wenn das echt durchgeht, können die die gesamte Miete ohne Wertersatz zurückfordern, weil ein Wertersatz bei Dienstleistungen (ja, Mietverträge zählen dazu, europarechtlicher Begriff) nur geschuldet wird, wenn der Mieter über die Rechtsfolge des vorzeitigen Leistungsbeginns belehrt wurde. Und Belehrungen gab's nunmal nicht - die Mieter sind zwischenzeitlich umgezogen, also auch da kein Problem.
Merke: Geerbte Fälle sind übel
|
|
|
|
|
|
|
Nice.
Ja, an das Widerrufsrecht muss man immer denken, insbesondere auch bei Werkverträgen. Den "Joker" ziehe ich auch regelmäßig, gerade bei überhöhten Handwerker Rechnungen, wobei ich aber den ursprünglich veranschlagten Betrag meist nicht zurück fordere (natürlich in Absprache mit der Mandantschaft).
Aktuell hilft mir der Widerruf wohl auch gegen die Klage eines Insolvenzverwalters. Die ist zwar auch aus anderen Gründen schon unbegründet, aber das dürfte die Urteilsbegründung deutlich einfacher machen
Belehrt ihr eure Mandanten denn auch über das wr Recht?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Den "Joker" ziehe ich auch regelmäßig, gerade bei überhöhten Handwerker Rechnungen, wobei ich aber den ursprünglich veranschlagten Betrag meist nicht zurück fordere (natürlich in Absprache mit der Mandantschaft).
| |
Ist das ein "Joker" den man als Privatmensch kennen sollte?
Handwerker führ Arbeit durch, kommt danach mit einer vollkommen abgedrehten Forderung und man kann dann widerrufen?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Belehrt ihr eure Mandanten denn auch über das wr Recht?
| |
Naja klar, wenn das nahe liegt und nicht so ein exotischer (wie ich finde) Fall ist, Gestaltungsrechte prüfen ist ziemlich das erste was man macht, ist im Arbeitsrecht wo ich ja eher unterwegs bin ein Dauerbrenner wegen ganz besonders fieser Fristen, BR-Anhörung, 626 II und so.
|
|
|
|
|
|
|
Was lernen wir daraus? Keine Mandate mit Privatpersonen-Beteiligung
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Belehrt ihr eure Mandanten denn auch über das wr Recht?
| |
Naja klar, wenn das nahe liegt und nicht so ein exotischer (wie ich finde) Fall ist, Gestaltungsrechte prüfen ist ziemlich das erste was man macht, ist im Arbeitsrecht wo ich ja eher unterwegs bin ein Dauerbrenner wegen ganz besonders fieser Fristen, BR-Anhörung, 626 II und so.
| |
Ich meinte bei der Mandatsannahme. Hier geht nämlich vieles per Mail oder Telefon...
|
|
|
|
|
|
|
Naja, bei so Erstanfragen - bei Beantwortung per Mail kommen natürlich die ganzen Belehrungen mit DSGVO, Widerrufsrecht, 49b BRAO, 12a ArbGG dran, ich sag das den Leuten aber auch vorher in der telefonischen Beratung wirklich, grad was fehlende Kostenerstattung im Arbeitsrecht angeht wäre es m.E. nicht verantwortbar, die Leute darauf nicht hinzuweisen, damit rechnen viele nicht.
Am Telefon spar ich mir die Versendung und schreibe eine Notiz. Hat sich noch keiner beschwert. Wenn jemand mal eine Rechnung nicht zahlt, dann liegt's an der Finanzlage...
|
|
|
|
|
|
|
Ja, wir hatten bisher auch wohl nur einen einzigen Fall, wo ein Mandant mal widerrufen hat. Außerdem sind die Leute schon mit den ganzen dsgvo Erklärungen völlig überfordert und schicken die Formulare oft schon nur unvollständig zurück :/
|
|
|
|
|
|
|
Öhm, wenn ich den Antrag auf Erlass eines PfÜB an das Vollstreckungsgericht schicke...Muss ich meinen Vollstreckungsbescheid im Original mitschicken?
|
|
|
|
|
|
|
Du musst den Antrag elektronisch einreichen und den Titel im Original per Post hinterherschicken. Sehr durchdacht!
Ausnahme: § 829a ZPO.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 16.03.2022 10:17]
|
|
|
|
|
|
Pk, der Widerruf hat voll eingeschlagen
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Pk, der Widerruf hat voll eingeschlagen
| |
Entweder, Du hast Dich bei "Ok" verschrieben oder ich bin voll raus (naja, zweites Examen bald 7 Jahre her) und kann "pk" prozessual nicht zuordnen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wann & wo muss ich sitzen, um die allgemeine Angepisstheit zu sehen?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Ok war's, Vertipper.
| |
Ich dachte, es soll EK heißen
|
|
|
|
|
|
|
Ah natürlich! Schon wieder vertippt
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Du musst den Antrag elektronisch einreichen und den Titel im Original per Post hinterherschicken. Sehr durchdacht!
Ausnahme: § 829a ZPO.
| |
Ich hab kein beA
|
|
|
|
|
|
|
Ah ja, stimmt ja. Und § 753a ZPO hilft dir als StB oder Privatperson auch nicht. Dann im Original mitschicken.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Du musst den Antrag elektronisch einreichen und den Titel im Original per Post hinterherschicken. Sehr durchdacht!
Ausnahme: § 829a ZPO.
| |
Hab ich gerade. Titel nach elektr. Antrag ans Gericht. Jetzt kommt Mitteilung vom Gericht, bitte Titel im Original einreichen oder Versicherung abgeben, das die Ausfertigung mit Zustellungsnachweis vorliegt. Da Titel schon beim Gericht liegt, kann ich weder das eine noch das andere. Hab mal angerufen, sie sollen nachgucken, wo der Titel bei ihnen rumfliegt… Bs dahin haben die schonmal einen Monat gebraucht, da der zuständige Rechtspfleger gerade eingearbeitet wird…
|
|
|
|
|
|
|
Ja, wie gesagt, sehr durchdacht, die ganze elektronische Rechtsverkehrkacke, die so großartig sein könnte, wenn man das vernünftig machen würde.
Aber es gibt halt irgendwo eine ganze Reihe von Leuten im Jumi und in der Brak, die an den Augenbrauen über der Spree aufgehängt gehören.
|
|
|
|
|
|
|
Uargh, hat mir grad mal jemand Mü/Ko § 95 InsO, Rn. 8? Das wäre super.
|
|
|
|
|
|
Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |