Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Schreckschusswaffen ( 6mm v.s. 9mm )
[1] 2 3 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
UsPdSr

Russe BF
unglaeubig gucken 6mm v.s. 9mm
Guten Abend liebe Community,

da mich im letzten Jahr ein gewisser
Thread dazu veranlasst hat und ich aus
einer gewissen urkindlichen Motivation heraus
diesem Trieb, mit Pistolen zu spielen,
nachgegeben habe, bin ich im letzten Jahr
zu ungefähr der selben Zeit in den
nächstgelegenen Laden gefahren,
um dieses schnuckelige Spielzeug für die
langersehnte Sylvesternacht zu erwerben:



Analog zu dem bereits existierenden Böller Thread dachte ich mir, dass es mal wieder Zeit sei, einen Thread
zu diesem Thema zu eröffnen.

Diskussionswürdige Themen:


  • neues Waffengesetz: Wo kann man den kleinen Waffenschein beantragen, wieviel kostet es und
    wer macht es?
  • neue SW auf dem Markt - auf welche könnte man
    beim nächsten Einkauf vielleicht einen Blick werfen?
  • Pyros und Zubehör für SW - was ist gut, was ist schlecht!?
  • 9mm oder 6mm - worauf muss man bei der Anschaffung achten?
  • lohnt die Anschaffung einer SW in anbetracht
    der aktuellen Gesetzeslage?


Fröhliches Diskutieren!

P.S.

Auf www.kaehny.de gibt es gute
und sogar bebilderten Angebote!

19.11.2003 20:38:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
b00n

paladin
Kleiner WS kostet ~50€
19.11.2003 20:40:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
biz

biz
Weiß jemand was es für Waffen gibt die man legal mit 18 ohne Waffenschein besitzen darf?
Gibts soetwas überhaupt?
Kennt jemand Online Shops?
19.11.2003 20:41:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jekyll

Leet
also, schreckschuss bzw. gaspistole mit kleinen bleiprojektilen oder wie? kann mir das mal jemand erklären?

thx
19.11.2003 20:43:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
b00n

paladin
 
Zitat von biz
Weiß jemand was es für Waffen gibt die man legal mit 18 ohne Waffenschein besitzen darf?
Gibts soetwas überhaupt?
Kennt jemand Online Shops?



Schlagstöcke, Klappmesser, Schreckschusspistolen, Elektroschocker nur führen darfst du sie nicht.
19.11.2003 20:45:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
biz

biz
 
Zitat von b00n
 
Zitat von biz
Weiß jemand was es für Waffen gibt die man legal mit 18 ohne Waffenschein besitzen darf?
Gibts soetwas überhaupt?
Kennt jemand Online Shops?



Schlagstöcke, Klappmesser, Schreckschusspistolen, Elektroschocker nur führen darfst du sie nicht.




Mh, weil bei manchen Online Shops steht nur da,
"Frei erhältlich ab 18 Jahren"

Also brauch man dafür auch einen Waffenschein?
Was kostet so einer?
Gibt es irgendwelche Informationen im Internet darüber?
19.11.2003 20:47:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
berthold schwarz

Arctic
Alles ab schreckschusswaffen ist nach meinem wissen waffenscheinplichtig nach dem neuen waffengesetzt.
Die einzigsten waffen, die nicht eingetragen werden müssen sind luftgewehre&pistolen(auch nicht alle, bis zu 2.5 joule oder so wieder waffenscheinpflichtig)ansonsten bögen, armbrust usw. auch ohne waffenschein
ich hoffe ich hab jetzt nichts falsches gepostet da die gestetze sich dauernd am änderen sind bin nicht mehr so ganz aufm laufendem
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von berthold schwarz am 19.11.2003 20:53]
19.11.2003 20:48:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
cit

cit
j0, b00n. hab ich auch schon gemerkt traurig. hab mir gestern den antrag geholt. 50 euro, hammer Pillepalle. obwohl, naja ist eben nötig und die zocken ab wos geht traurig.

ok zum thema:

ich hab gestern meine süsse kleine p22 mal wieder benutzt und bin auch mal meinen bestand durchgegangen. sind nur ein paar bukett-geschosse, ein paar von diesen ganz kleinen dingern (machen nen geilen effekt, silber, sehen aus wie hütchen Mata halt... - wie heisse die? :O) übriggeblieben. ausserdem einige pfeifpatronen von zink, sowie einige superratter (echt fette teile Breites Grinsen), sowie ca. 90 Schuss Platzpatronen.

einige fragen:

- was kostet ca. nen 2. mag für die p22? und bringt das einen sehr großen vorteil?
- was ist an muni empfehlenswert? ich wollte mal den focus ein bisschen mehr auf effektgeschosse (also signaldinger, nicht nur bummbumm Breites Grinsen) legen. natürlich könnt ihr mir aber auch wumms-muni empfehlen fröhlich
- wieviel gebt ihr für alles drum und dran aus? also wieviel gebt ihr so für munition aus und wie sieht wahrscheinlich euer inventar aus?
- empfehlt ihr mehr komplett-sets zu kaufen oder die sachen einzeln?

desweiteren wären ein paar links zu guten und günstigen shops interessant.

hier mal ein paar:

www.jimy.de
www.signalmunition.net

fragen über fragen
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von cit am 19.11.2003 20:51]
19.11.2003 20:48:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
UsPdSr

Russe BF
unglaeubig gucken
 
Zitat von biz
 
Zitat von b00n
 
Zitat von biz
Weiß jemand was es für Waffen gibt die man legal mit 18 ohne Waffenschein besitzen darf?
Gibts soetwas überhaupt?
Kennt jemand Online Shops?



Schlagstöcke, Klappmesser, Schreckschusspistolen, Elektroschocker nur führen darfst du sie nicht.




Mh, weil bei manchen Online Shops steht nur da,
"Frei erhältlich ab 18 Jahren"

Also brauch man dafür auch einen Waffenschein?
Was kostet so einer?
Gibt es irgendwelche Informationen im Internet darüber?



Nimm mich hart!
19.11.2003 20:51:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
gaddo

Arctic
Frage
weiß jemand, wie das mit der neuen gesetzeslage und silvester aussieht?

einmal heißt es, man braucht den kWS, um die waffe führen zu dürfen, geschossen werden darf jedoch nur zu verteidigungszwecken, jedoch nicht an silvester zum spaß!!! (mit vielen ausrufezeichen)

das andere mal heißt es, man braucht den schein, um eben an silvester mal schnell auf die straße zum schießen zu gehen. was nu? verwirrt
19.11.2003 20:54:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[G]Tobit

tobit2
Kleinen Waffenschein beantragt man beim zuständigen Waffenrechtler im Landratsamt oder analog bei der kreisfreien Stadt.

Jenen benötigt man nur, wenn man die Gaspistole außerhalb seines Grundstücks führen will.

Normale Waffenscheine gibts nur für Personen, die einer, im Vergleich zur Allgemeinheit, erhöhten Gefahr von Leib und Leben ausgesetzt sind, was hier keinen betrifft, also vergesst es wieder.
19.11.2003 20:55:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
fatal-x

AUP fatal-x 14.12.2009
kleine frage, wozu zur hölle brauch man eine schreckschusspistole?
19.11.2003 20:56:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
berthold schwarz

Arctic
den waffenschein braucht man, um die waffe ausserhalb des eigenen grundstücks zu führen dh dass du auch an silvester auf die strasse rumballern darfst denke ich mal (>>solang die lärmschutztvorschriften usw eingehalten werden is das in ordnung)
!?Hmmm
19.11.2003 20:57:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
UsPdSr

Russe BF
amuesiert gucken
Zur Selbstverteidigung oder einfach zum Spaß am durch die Gegend ballern...
19.11.2003 20:57:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Feuerlöscher

Leet
wo ich grad die seite da gesehen habe...



wie stark/hell ist son teil ?
was bringt xenon in taschenlampen und wie lange hält der akku ?
29 euro geht ja eigentlich und ich brauch jetzt was fürs auto Breites Grinsen
19.11.2003 20:58:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
cit

cit
zu brauchst den ws zum tragen der waffe "ausserhalb befriedetem eigentum", will heissen wenn du raus auf die strasse gehst (also dein grundstück verlässt) dann ist er nötig.

desweiteren ist es afaik so dass es nicht wirklich an silvester erlaubt ist, aber trotzdem geduldet wird. aber achtung: das muss auf keinen fall so gelten. und für vs erst recht nicht, die sind in jedem fall verboten.

wie siehsts überhaupt mit dem benutzen von vs in österreich aus?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von cit am 19.11.2003 20:59]
19.11.2003 20:58:21  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Sp@wn]

Arctic
 
Zitat von b00n
 
Zitat von biz
Weiß jemand was es für Waffen gibt die man legal mit 18 ohne Waffenschein besitzen darf?
Gibts soetwas überhaupt?
Kennt jemand Online Shops?



Schlagstöcke, Klappmesser, Schreckschusspistolen, Elektroschocker nur führen darfst du sie nicht.



Hmm o.O
Schlagstöcke, Messer und E-Schocker darf man doch mit dem vollendeten 18ten Lebensjahr, oder auch schon früher (Messer) in der Öffentlichkeit führen
19.11.2003 20:58:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
currywurst_the_2nd

currywurst2
weiss wer wie die rechtslage zu softairs und co in der schweiz ist?
19.11.2003 20:59:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
berthold schwarz

Arctic
in der schweiz ka!
hab nur mal davon gehört dass manche/oder alle(?) softairs jetzt auch unter das waffengesetzt fallen und nur auf dem eingene grundstück oder wie es im gesetzt so schön steht ausserhalb des "befriedetem eigentum" geführt werden dürfen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von berthold schwarz am 19.11.2003 21:03]
19.11.2003 21:02:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
fatal-x

AUP fatal-x 14.12.2009
 
Zitat von UsPdSr
Zur Selbstverteidigung


wo lebst du das du eine schreckschuss pistole zur verteidgung brauchst?
19.11.2003 21:04:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
UsPdSr

Russe BF
unglaeubig gucken
Habe ich gesagt, dass ich eine SW zur Selbstverteidigung brauche?
19.11.2003 21:06:00  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
fatal-x

AUP fatal-x 14.12.2009
 
Zitat von UsPdSr
Habe ich gesagt, dass ich eine SW zur Selbstverteidigung brauche?


sry, hatte gedacht es wären deine gründe

mein fehler
19.11.2003 21:15:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
b00n

paladin
 
Zitat von Feuerlöscher
wo ich grad die seite da gesehen habe...


wie stark/hell ist son teil ?
was bringt xenon in taschenlampen und wie lange hält der akku ?
29 euro geht ja eigentlich und ich brauch jetzt was fürs auto Breites Grinsen



Die Walter Lampen sind nix, kauf dir lieber ne Maglite ne Surefire oder Wolfeyes.
19.11.2003 21:46:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
oetzli

Arctic
 
Zitat von [G]Tobit
Kleinen Waffenschein beantragt man beim zuständigen Waffenrechtler im Landratsamt oder analog bei der kreisfreien Stadt.

Jenen benötigt man nur, wenn man die Gaspistole außerhalb seines Grundstücks führen will.

Normale Waffenscheine gibts nur für Personen, die einer, im Vergleich zur Allgemeinheit, erhöhten Gefahr von Leib und Leben ausgesetzt sind, was hier keinen betrifft, also vergesst es wieder.



Danke Tobit für diesen kurzen und, im Gegensatz zu dem meisten anderen Posts, auch noch zutreffenden Hinweis!

Luftdruckwaffen sind weiterhin (soweit sie den "F"-Stempel tragen) nicht erlaubnispflichtig. Das gilt auch für Schreckschusswaffen. Den kleinen Waffenschein benötigt man, wenn man außerhalb des befriedeten Besitztums die Waffe führen, das heißt geladen und schußbereit tragen, will. (s.O. bei Tobit) Ungeladen und im Koffer, von der Munition getrennt, kann man die Waffe auch weiterhin transportieren, ohne den kleinen Waffenschein zu haben.

Das bedeutet: Wenn Du das Ding zur Sysvetserparty hinträgst und dabei Waffe und Munition/Pyrokram in unterschiedlichen Behältnissen transportierst, geht das so in Ordnung. Schießt Du dann um 12 damit innerhalb des Privatgrunstücks der Party, dann ist das auch noch kein Problem. Trittst Du aber mit dem geladenen Ding auf die Straße und hast dann keinen Lappen dabei, dann kannste Dich von der Waffe verabschieden, wenn die Polizei auf Dich aufmerksam werden sollte...

Und noch ein klein wenig Waffenrechtskunde: Man unterscheidet den Waffenschein von der Waffenbesitzkarte. Die Besitzkarte ist das, was Jäger, Sportschützen und Sammler haben. Sie berechtigt zum Besitz von "echten" Waffen und der dazugehörigen Munition und zum Transport, Waffe und Munition getrennt. Der Waffenschein erlaubt neben dem Besitz auch das Tragen der geladene Waffe in der Öffentlichkeit, also das "Führen" der Waffe. So, wie es Tobit schon gesagt hat, gibts den aber nur, wenn man eine erheblich gesteigerte Gefahr für das eigene Leben belegen kann... Und daher heißt der Lappen für die Gaswaffen auch "kleiner" Waffenschein, weil er das geiche meint, eben blos für Schreckschußwaffen.

Ach und noch was: wenn Du JETZT auf die Idee kommen solltest, einen kWaffS zu beantragen, geh´ davon aus, daß Du ihn nicht vor Februar nächsten Jahres bekommst... Immer auf den letzten Drücker... tststs!
19.11.2003 22:08:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Feuerlöscher

Leet
 
Zitat von b00n
 
Zitat von Feuerlöscher
wo ich grad die seite da gesehen habe...


wie stark/hell ist son teil ?
was bringt xenon in taschenlampen und wie lange hält der akku ?
29 euro geht ja eigentlich und ich brauch jetzt was fürs auto Breites Grinsen



Die Walter Lampen sind nix, kauf dir lieber ne Maglite ne Surefire oder Wolfeyes.



maglite sind sofort leer ohne akkus und die anderen kosten das zehnfache mit den Augen rollend
19.11.2003 22:13:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
b00n

paladin
 
Zitat von Feuerlöscher


maglite sind sofort leer ohne akkus und die anderen kosten das zehnfache mit den Augen rollend



Nicht grundlos...
19.11.2003 22:15:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Feuerlöscher

Leet
ich will damit auch weder krieg simulieren noch anderweitig taktisch vorgehen ne Augenzwinkern
19.11.2003 22:20:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[G]Tobit

tobit2
 
Zitat von oetzli

Und noch ein klein wenig Waffenrechtskunde: Man unterscheidet den Waffenschein von der Waffenbesitzkarte. Die Besitzkarte ist das, was Jäger, Sportschützen und Sammler haben. Sie berechtigt zum Besitz von "echten" Waffen und der dazugehörigen Munition und zum Transport, Waffe und Munition getrennt.



Sicher, dass der Sammler auch munitionserwerbsberechtigt ist?
19.11.2003 22:22:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[HoC]DarkImp

DarkImp
 
Zitat von currywurst_the_2nd
weiss wer wie die rechtslage zu softairs und co in der schweiz ist?



Jagdwaffen sind glaub ich Waffenscheinfrei (also so wars vor ca. 3 Jahren), das selbe gilt für Schreckschusswaffen usw.
Softairs sind glaub ich seit neustem ab 16 und müssen irgend n Teil orange sein, so dass sie als Softairs zu erkennen sind, hab meine SigP228 noch vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gekauft peinlich/erstaunt und ich war damals 14.5 peinlich/erstaunt
19.11.2003 22:24:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
b00n

paladin
 
Zitat von Feuerlöscher
ich will damit auch weder krieg simulieren noch anderweitig taktisch vorgehen ne Augenzwinkern



Nein du willst eine zuverlässige, helle Taschenlampe die dann funktioniert wenn du sie brauchst.
19.11.2003 22:29:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Schreckschusswaffen ( 6mm v.s. 9mm )
[1] 2 3 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

| tech | impressum