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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Telefongespräch aufzeichnen, wie ? ( Mikro, oder wie ? )
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cit

cit
 
Zitat von 1-2-3
 
Zitat von cit
 
Zitat von 1-2-3
 
Zitat von Hardwareproblem

Das Telefon ist an die T-Net Box angeschlossen, also nehm ich mal an, dass da kein Strom fließt


Ne, die laufen mit Luft und Liebe mit den Augen rollend



NTBAs beziehen ihren Strom direkt aus dem Telefonnetz. Das optionale Anschliessbare Netzteil dient nur zur Versorgung von Telefonen, die eben extra Saft brauchen.


Das ist richtig. Aber was hat das mit meinem Post zu tun? verwirrt



Es ging um die Frage mit dem Strom und den NTBAs Breites Grinsen.
16.10.2004 17:17:31  Zum letzten Beitrag
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Hardwareproblem

X-Mas Leet
Zunge rausstrecken
 
Zitat von 1-2-3
 
Zitat von Hardwareproblem

Das Telefon ist an die T-Net Box angeschlossen, also nehm ich mal an, dass da kein Strom fließt


Ne, die laufen mit Luft und Liebe mit den Augen rollend

ok, sowas dacht' ich mir schon
17.10.2004 0:17:59  Zum letzten Beitrag
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Hardwareproblem

X-Mas Leet
so, hab nun mal nachgefragt, die meinten, entweder Anrufbeantworter mit Aufzeichnungsfunktion oder direkt ein Mitschneidegerät (zB von Conrad)


Gibt's eigentlich auch ne Möglichkeit, direkt über (DSL)Internet sich ins Telefonnetz einzuwählen (da wussten die nix von zumindest)? Dann könnte man das ja vielleicht mit dem Audiorecorder zB aufnehmen?!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hardwareproblem am 18.10.2004 17:09]
18.10.2004 17:08:48  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Wie Treb schon gesagt hat: Der andere Gesprächsteilnehmer muss informiert werden! Ansonsten begehst du unter Umständen eine Straftat.


StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich
macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort
eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte
nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem
wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.



E-Street... No Retreat, no Surrender
18.10.2004 17:37:40  Zum letzten Beitrag
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1-2-3

1-2-3
 
Zitat von Hardwareproblem
so, hab nun mal nachgefragt, die meinten, entweder Anrufbeantworter mit Aufzeichnungsfunktion oder direkt ein Mitschneidegerät (zB von Conrad)


Gibt's eigentlich auch ne Möglichkeit, direkt über (DSL)Internet sich ins Telefonnetz einzuwählen (da wussten die nix von zumindest)? Dann könnte man das ja vielleicht mit dem Audiorecorder zB aufnehmen?!


VoIP
18.10.2004 19:00:14  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Telefongespräch aufzeichnen, wie ? ( Mikro, oder wie ? )
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