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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ebay Rechtsfrage
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Buntax

Phoenix
@Tyler:

18.10.2004 21:10:39  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
 
Zitat von Damocles
Ich bin so frei und missbrauche den Thread mal mit nem Quote von mir aus nem anderen Forum:

Hi,
hab mir letzten Sonntag Full Spectrum Warrior bei ebay ersteigert und heute bekommen. Bei Artikelzustand war als "Neu" angegeben. Als ich das Paket geöffnet hab, war das Spiel nicht mehr eingeschweisst und es waren Fingerabdrücke auf den CDs. Ich weiss, ich bin pingelig, aber ich sehs irgendwie net ein, dass ich das Spiel für ca. 8€ mehr noch wirklich "neu" bekommen würde. Hat jemand ne Ahnung, ob ich das reklamieren kann? Hab grad schon ne Mail an den Verkäufer geschrieben, mal sehen wie er reagiert.



Mkay, Antwort ist da.
Ich zitiere absichtlich nicht daraus, sondern gebe nur wieder, was drin steht:
Er hat das Spiel installiert, aber es gefällt ihm nicht, deshalb verkauft er es. Er schreibt auch, dass man natürlich über die Begriffe Neu, Ladenneu, OVP etc. philosophieren kann.
18.10.2004 22:15:46  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
wenn da steht neu, dann heisst das ungeöffnet.

alles andere ist gebraucht.


daher kannst dich mal schön mit ihm streiten denk ich
18.10.2004 22:42:16  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
als denkanstoß: der Zusatz OVP bedeutet auch nicht zwingend "verschweißt"
18.10.2004 22:49:00  Zum letzten Beitrag
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The Harvester

Gordon
Ich würde ihm eine Mail schreiben oder anrufen und ihm deinen Sachverhalt schildern. 25-30€ finde ich für den Versand ziemlich teuer, vielleicht macht er's dir beim zweiten Mal billiger Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von The Harvester am 18.10.2004 23:16]
18.10.2004 23:13:30  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
das problem is ja das cih weder am anfang wegen versand ncoh jetz ne antwort bekomme per mail
18.10.2004 23:15:10  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
 
Zitat von y-x
wenn da steht neu, dann heisst das ungeöffnet.

alles andere ist gebraucht.


daher kannst dich mal schön mit ihm streiten denk ich



Hab bei ebay grad was interessantes gefunden: Wenn man da auf Artikelzustand klickt, erhält man eine Art Definition, Zitat: "Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist(...)"
Voll funktionstüchtig mag das Spiel ja sein, aber es ist ja nicht unbenutzt, wie er selber zugegeben hat, richtig?
18.10.2004 23:17:01  Zum letzten Beitrag
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*FURBY*

Arctic
 
Zitat von Damocles
Ich bin so frei und missbrauche den Thread mal mit nem Quote von mir aus nem anderen Forum:

Hi,
hab mir letzten Sonntag Full Spectrum Warrior bei ebay ersteigert und heute bekommen. Bei Artikelzustand war als "Neu" angegeben. Als ich das Paket geöffnet hab, war das Spiel nicht mehr eingeschweisst und es waren Fingerabdrücke auf den CDs. Ich weiss, ich bin pingelig, aber ich sehs irgendwie net ein, dass ich das Spiel für ca. 8€ mehr noch wirklich "neu" bekommen würde. Hat jemand ne Ahnung, ob ich das reklamieren kann? Hab grad schon ne Mail an den Verkäufer geschrieben, mal sehen wie er reagiert.



Hallo Damocles, du Screamologe! fröhlich
18.10.2004 23:22:26  Zum letzten Beitrag
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The Harvester

Gordon
 
Zitat von Chaos-X-
aber er kam dann heute nach 10 Werktagen an und ich war nciht zuhause, Eltern hatten nicht genügend Geld da.... also geht der PC wieder zurück.

Nun meine Frage: kann er mir die Versandkosten berappen oder muss er die zahlen, da er mir die Zahlungsmöglichkeit nicht freigelassen hat.
Kann ich ejtz einfach vom Kauf zurücktreten?



Wenn man annimmt, dass du wirklich nicht genug Zeit zu einer Antwort hattest und er das Ding sofort per Nachnahme (30€) statt Vorkasse (25€) rausgeschickt hatte, dann könntest du höchstens 5€ von ihm zurückverlangen bzw. nicht zahlen... darüber, ob eine angemessene Antwortfrist für dich vorlag, kann man sich streiten.

Zurücktreten vom Kauf kannst du bei einem Fernabsatzgeschäft (was hier wohl vorzuliegen scheint) innerhalb von 14 Tagen (oder länger, wenn nicht ordnungsgemäß über diese Frist belehrt wird).
Bei einem Warenwert über 40€ muss der Verkäufer die Kosten des Rücktransports übernehmen, darunter bezahlt der Käufer.
Das ist für dich in diesem Fall aber uninteressant, weil das Ding ja schon zurückgegangen ist. Dir geht es ja um die ersten Versandkosten... und die trägst in jedem Fall du.

Und wenn wir mal ehrlich sind, kann deine Frage auch nicht ganz ernstgemeint sein. Du hattest 10 Tage Zeit, nachzuschauen, wieviel Geld genau bezahlt werden muss und deine Eltern als deine Empfangsboten ensprechend zu instruieren.
Da du das unterlassen hast, haben sie die Ware zurückgehen lassen, da kann nun beim besten Willen der Verkäufer nichts für... ihr könntet euch höchstens noch um die 5€ Differenz zwischen NN und Vorkasse streiten, aber nicht um den Hauptteil der Versandkosten.
18.10.2004 23:36:40  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
auch wieder wahr..... naja man kanns ja versuchen Augenzwinkern
18.10.2004 23:48:09  Zum letzten Beitrag
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FredBert

AUP FredBert 22.11.2012
verschmitzt lachen
Deine Eltern hätten natürlich auch ihr Hirn anschalten und dem Postboten sagen können, dass sie von nix wissen, dann wäre es nämlich ein paar Tage bei der Post aufbewahrt worden mit den Augen rollend

Aber so würd ich mal sagen: Haa! Haa! :P
19.10.2004 2:17:52  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Damocles
 
Zitat von y-x
wenn da steht neu, dann heisst das ungeöffnet.

alles andere ist gebraucht.


daher kannst dich mal schön mit ihm streiten denk ich



Hab bei ebay grad was interessantes gefunden: Wenn man da auf Artikelzustand klickt, erhält man eine Art Definition, Zitat: "Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist(...)"
Voll funktionstüchtig mag das Spiel ja sein, aber es ist ja nicht unbenutzt, wie er selber zugegeben hat, richtig?

"dies dient nur als Richtlinie" steht da auch irgendwo.
19.10.2004 9:24:09  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
 
Zitat von TylerDurdan
Geburtstagskinder haben immer Vorfahrt... fröhlich




du bist an deinem geburtstag im pot? Mata halt... Pillepalle
19.10.2004 9:44:40  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Hessenpower
 
Zitat von TylerDurdan
Geburtstagskinder haben immer Vorfahrt... fröhlich




du bist an deinem geburtstag im pot? Mata halt... Pillepalle



Noch schlimmer: ich hab nicht in den Geburtstag reingefeiert, weil ich gelernt hab. Ich war an meinem Geburtstag im Rep und ich hab an meinem Geburtstag den halben Tag gelernt.
Nur am Abend bin ich bissl weggegangen, aber nicht zulange, weil ich heute morgen wieder im Rep war.

Traurig aber, wahr peinlich/erstaunt

Dafür wird die Party eben nachgeholt Breites Grinsen
19.10.2004 12:36:24  Zum letzten Beitrag
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MadSpoon

madspoon
Okay, wir sind auch großzügig. Du brauchst nicht jeden Einzelnen von uns anzuschreiben. Ein großer Thread wann und wo die Party stattfindet und wir sind da.

PS: Vergiss nicht, die Stripperinnen zu engagieren.
19.10.2004 14:23:25  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ebay Rechtsfrage
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