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Ich glaub, das kann mittlerweile jeder bessere Kopierer.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aarkvard am 03.08.2009 1:26]
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| Zitat von Aarkvard
Ich glaub, das kann mittlerweile jeder bessere Kopierer.
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problem erkannt
ich finds schon toll das es 2 der von mir beschriebene geräte gibt
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| Zitat von PsYch0_D0c
| Zitat von Aarkvard
Ich glaub, das kann mittlerweile jeder bessere Kopierer.
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problem erkannt
ich finds schon toll das es 2 der von mir beschriebene geräte gibt
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Ich hab auf der Cebit 'ne Maschine gesehen die das professionell (auch für alte, empfindliche Werke) macht, da werden die Seiten automatisch mittels Luftdruck umgeblättert usw. War etwa so groß wie ein Kleinbus
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| Zitat von HinkefußJoe
Mit wieviel ¤ muss man in etwa für ein 12h-Schließfach an größeren Bahnhöfen in Italien rechnen?
Jaja, FU "Das kann man so nicht sagen *zeter*". So in etwa.
Ist das ähnlich human wie in Deutschland oder zocken die einen da richtig ab?
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Meine Google-Skills haben das hier ergeben http://italy.usembassy.gov/acs/Luggage Storage Facilities.pdf (das müsste in Rom sein)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 03.08.2009 2:11]
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Gibts Ingloriouse Bastards auch in einer Fassung, in der alle Schauspieler ihre Muttersprache sprechen, bzw. die ihrer Charaktere?
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| Zitat von Aarkvard
| Zitat von mc.smurf
| Zitat von Ibanez2000
Die wissenschaftliche Nutzung davon ist aber ausgenommen, wenn ich das richtig sehe. Ist da der Rahmen des Studiums ausreichend?
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Ich denke schon (bin ja kein Jurist), aber da steht noch so ein Halbsatz dahinter: "wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient". Das wird dann wohl heißen wenn der Kauf oder das Ausleihen des Buches in diesem Fall nicht zumutbar ist (was auch immer das heißen mag, kann man sich ja mal die gängigen Kommentare zu dem Gesetz anschauen).
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Und außerdem sollst Du Dir als Ingenieur keine Gesammelten Werke Goethes kopieren, weil das mit Deinem Studium nix zu tun hat.
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Ich hoffe das ist ironisch gemeint.
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Also ich seh in diesem Fall keinen "eigenen wissenschaftlichen Gebrauch", wie es in dem vorher geposteten Gesetztext steht.
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Die gesammelten Werke Goethes sind gemeinfrei, da braucht man gar nicht mehr über so was zu diskutieren.
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Im ICE kann man ganz normal Tickets kaufen. In der RE nicht, da in der RE nicht immer Schaffner rumlaufen.
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Wenn kein Schaffner im Zug ist, dann ist es mir auch egal.
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Ich habe etwas an die falsche Kontonummer überwiesen -.-
an die ****3208 anstatt an die ****32208
Freut sich jetzt jemand über 33,29¤ oder kann ich das irgendwie rückgängig machen?
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| Zitat von Bombur
Die gesammelten Werke Goethes sind gemeinfrei, da braucht man gar nicht mehr über so was zu diskutieren.
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Ja, aber das Buch als solches nicht. Aber um es eindeutiger zu machen, ersetze ich es stattdessen mit dem Lebenswerk von Helge Schneider. Ist ja in etwa vergleichbar.
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| Zitat von Sätnez
Ich habe etwas an die falsche Kontonummer überwiesen -.-
an die ****3208 anstatt an die ****32208
Freut sich jetzt jemand über 33,29¤ oder kann ich das irgendwie rückgängig machen?
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Kontonummer und Empfänger passen ja dann nicht zusammen.
Ich schätze, es wird gar nichts passieren. Aber trotzdem kannst Du, solange die Überweisung nicht gutgeschrieben wurde, das Ganze rückgängig machen.
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| Zitat von Aarkvard
| Zitat von Sätnez
Ich habe etwas an die falsche Kontonummer überwiesen -.-
an die ****3208 anstatt an die ****32208
Freut sich jetzt jemand über 33,29¤ oder kann ich das irgendwie rückgängig machen?
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Kontonummer und Empfänger passen ja dann nicht zusammen.
Ich schätze, es wird gar nichts passieren. Aber trotzdem kannst Du, solange die Überweisung nicht gutgeschrieben wurde, das Ganze rückgängig machen.
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gut danke
dann kommt der Bankbesuch auch noch auf die Todo Liste
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Onlinebanking?
Kann sein, dass Du es auch darüber rückgängig machen kannst. Ich meine, da bei mir bei der Sparkasse ein Knöpfchen gesehen zu haben. Nutzen musste ich sowas allerdings noch nicht.
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Wenn Kontonummer und Empfänger nicht zusammen passen, geht das Geld zurück. Auser du wohnst in Österreich, da zählt nur die Kontonummer.
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| Zitat von Aarkvard
Onlinebanking?
Kann sein, dass Du es auch darüber rückgängig machen kannst. Ich meine, da bei mir bei der Sparkasse ein Knöpfchen gesehen zu haben. Nutzen musste ich sowas allerdings noch nicht.
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da ich sehr sehr wenige Überweisungen tätige hab ich das noch nicht für nötig gehalten was aber seltsam ist wenn ich bedenke ich bequem(sprich faul) ich eigentlich bin
Mal sehen was die Dame hinter dem Schalter dazu sagen wird
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Ich habe mich damals wegen Studiengebühren in Hessen mit dem Thema befasst und würde mal stark davon ausgehen, dass man keine Chance hat, falls der Empfänger zufällig mit den Kontonr. und BLZ zusammenpasst. Klaus-Meier-Phänomen oder sowas..
Man hat auch generell nur bei Überweisungen am Schalter die Möglichkeit das unter Vorbehalt zu zahlen..zumindest bei allen Banken, die ich kenne.
Eine Sache ist allerdings noch anzumerken. Habe mal an einem Freund eines Freundes online was überwiesen und als ich am Rechner saß fiel mir auf: ich kannte seinen Nachnamen nicht. "Paul" als Empfänger hat trotzdem geklappt.
Zu der Bahngeschichte (gilt nur für DB, nah wie fern): Wenn man wegen Verspätungen manchmal keine Zeit hat ein Ticket zu kaufen, !selbstständig! zum Schaffner geht und ihm das plausibel erklären kann (vielleicht weiss er ja sogar, dass sein Zug als Anschlusszug warten musste), drücken die oft ein Auge zu, falls sie keine Verkaufsaparatur am Mann haben. Ansonsten darf man ohne weiteres ein Ticket kaufen, am besten in BAR..es sei denn man ist sitzen geblieben und hat auf den Kerl gewartet, dann kassiert er einen in über 99% richtig ab.
Das einzige was sich meiner Kenntnis entzieht: kriegt man neuerdings direkt ne Anzeige?! Hab da irgendwelche Gerüchte gehört.
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| Zitat von StoneyBrown Das einzige was sich meiner Kenntnis entzieht: kriegt man neuerdings direkt ne Anzeige?! Hab da irgendwelche Gerüchte gehört.
| | Ja, die DB hat beschlossen, dass schwarzfahren nun direkt eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen mitsich bringt. Die Staatsanwaltschaft findet das nicht so spaßig, weil das eniges an Jobs dort schafft ... vielleicht wirds aber auch einfach nicht verfolgt, weil eben die Staatsanwälte keinen Bock drauf haben.
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Bei mir war es so, dass die Person so freundlich war mir das Geld zurück zu überweisen mit der Bemerkung, dass es an die falsche Person gegangen sei. Sowas nenne ich mal Aufrichtigkeit.
Du musst dich also schon in Bewegung setzten damit da was passiert.
Seitdem überprüfe ich die Nummer immer drei mal.
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| Zitat von -Sprengmeister
Wenn Kontonummer und Empfänger nicht zusammen passen, geht das Geld zurück. Auser du wohnst in Österreich, da zählt nur die Kontonummer.
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Soweit ich weiß wird das nur bei herkömmlichen Überweisungen überprüft, beim online-banking aber nicht. Man kann aber, wenn man es schnell genug merkt, bei der Bank anrufen und den Auftrag stornieren, bevor er durchgeführt wurde.
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das ist allerdings von 2007, also ist das noch aktuell?
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| Zitat von StoneyBrown
Zu der Bahngeschichte (gilt nur für DB, nah wie fern): Wenn man wegen Verspätungen manchmal keine Zeit hat ein Ticket zu kaufen, !selbstständig! zum Schaffner geht und ihm das plausibel erklären kann (vielleicht weiss er ja sogar, dass sein Zug als Anschlusszug warten musste), drücken die oft ein Auge zu, falls sie keine Verkaufsaparatur am Mann haben. Ansonsten darf man ohne weiteres ein Ticket kaufen, am besten in BAR..es sei denn man ist sitzen geblieben und hat auf den Kerl gewartet, dann kassiert er einen in über 99% richtig ab.
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Würd ich mich nicht drauf verlassen. Trotz defekter Bahnautomaten, geschlossener Schalter oder sonstiger, triftiger Gründe ist es dir schlicht und ergreifend nicht erlaubt ohen gültiges Ticket den Zug zu betreten. Die wenigsten Schaffner, die ich bisher erleben durfte, haben da ein Auge zugedrückt, eher im Gegenteil. Die haben sogar Spass dran...
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| Zitat von bratfisch
Würd ich mich nicht drauf verlassen. Trotz defekter Bahnautomaten, geschlossener Schalter oder sonstiger, triftiger Gründe ist es dir schlicht und ergreifend nicht erlaubt ohen gültiges Ticket den Zug zu betreten. Die wenigsten Schaffner, die ich bisher erleben durfte, haben da ein Auge zugedrückt, eher im Gegenteil. Die haben sogar Spass dran...
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Na, da bin ich mir nicht so sicher. Der Automat stellt ja ein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis auf, unter der Bedingung, dass er korrekt bedient wird und funktioniert.
Ist dem nicht so, hast du gar keine andere Möglichkeit, als in der Bahn dein Ticket zu kaufen.
Daher muss der Schaffner meiner meinung nach auch kontrahieren.
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| Zitat von bratfisch
Würd ich mich nicht drauf verlassen. Trotz defekter Bahnautomaten, geschlossener Schalter oder sonstiger, triftiger Gründe ist es dir schlicht und ergreifend nicht erlaubt ohen gültiges Ticket den Zug zu betreten. Die wenigsten Schaffner, die ich bisher erleben durfte, haben da ein Auge zugedrückt, eher im Gegenteil. Die haben sogar Spass dran...
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Die Bahn/jedes Bahnunternehmen ist aber eben nicht ein x-beliebiger Dienstleister, der mal eben die Regel für seine Dienstleistung selbst festlegt, sondern man nimmt einen öffentlichen Auftrag wahr. Und da ist es eben nicht hinnehmbar, daß man fünf Wochen lang nicht von Kleinhinterdorfhausen in die Stadt kommt, nur weil irgendein Bürokrat keinen Sinn in der Reparatur des einzigen Fahrscheinautomaten sieht.
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| Zitat von bratfisch
| Zitat von StoneyBrown
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Würd ich mich nicht drauf verlassen. Trotz defekter Bahnautomaten, geschlossener Schalter oder sonstiger, triftiger Gründe ist es dir schlicht und ergreifend nicht erlaubt ohen gültiges Ticket den Zug zu betreten. Die wenigsten Schaffner, die ich bisher erleben durfte, haben da ein Auge zugedrückt, eher im Gegenteil. Die haben sogar Spass dran...
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OK, dann waren Nordhessen, Südniedersachsen und Nordost-Nrw immer sehr kulant So macht wohl jeder seine Erfahrungen bei der Bahn, egal ob Privat- oder Kassenpatient
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| Zitat von JoggingbuxenJoe
| Zitat von bratfisch
Würd ich mich nicht drauf verlassen. Trotz defekter Bahnautomaten, geschlossener Schalter oder sonstiger, triftiger Gründe ist es dir schlicht und ergreifend nicht erlaubt ohen gültiges Ticket den Zug zu betreten. Die wenigsten Schaffner, die ich bisher erleben durfte, haben da ein Auge zugedrückt, eher im Gegenteil. Die haben sogar Spass dran...
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Na, da bin ich mir nicht so sicher. Der Automat stellt ja ein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis auf, unter der Bedingung, dass er korrekt bedient wird und funktioniert.
Ist dem nicht so, hast du gar keine andere Möglichkeit, als in der Bahn dein Ticket zu kaufen.
Daher muss der Schaffner meiner meinung nach auch kontrahieren.
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Ja, selbstverständlich. Ich sehe das ja genau so! Allerdings ist es bei der Deutschen Bahn nunmal schlicht und ergreifend nicht erlaubt, den Zug überhaupt ohne gültiges Ticket zu betreten. Den meisten Schaffnern sind die Gründe dafür total schnurz. Darauf wollte ich nur hinweisen. Bei anderen Unternehmen gibts ja Automaten im Zug selbst, so dass man bequem ein Ticket lösen kann...warum die DB das verweigert konnte mir bisher auch niemand beantworten...
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Thema: Erbärklär |