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| Zitat von Absonoob
| Zitat von Bregor
| Zitat von Dr.Hamster
| Zitat von Smoking44*
Alter, Fatty. Ich kann deinen Zorn tatsächlich gut nachempfinden, aber durch deine Uneinsichtigkeit und völlige Unfähigkeit zur Selbstreflexion bleibt einmal mal der Eindruck hängen, dass du halt ein ziemlicher Horst bist.
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Du erzählst das jemandem der nicht wählen geht "weil er ja keinen Vorteil draus zieht". Also... jo.
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was zum fick bin ich lesen?!
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Fatty geht nicht zu Volksabstimmungen weil lol.
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Ich weiss nicht was dümmer ist: Nicht wählen oder in jedem Thread jedem Argument von ihm vorzuwerfen es wäre sinnlos, weil er nicht wählen geht, obwohl das Thema nichtmal ansatzweise mit Politik zu tun hat.
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Das Gesetz in der Schweiz beschreibt den Kreisverkehr nicht sehr ausführlich, da steht lediglich:
VRV Art. 41
1. Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Führer die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen.
2. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.
3. Auf Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifenunterteilung können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.
Ansonsten gelten da die gleichen Regeln wie auch sonst auf der Strasse.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 24.10.2018 10:59]
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| Zitat von wuSel
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Bregor
| Zitat von Dr.Hamster
| Zitat von Smoking44*
Alter, Fatty. Ich kann deinen Zorn tatsächlich gut nachempfinden, aber durch deine Uneinsichtigkeit und völlige Unfähigkeit zur Selbstreflexion bleibt einmal mal der Eindruck hängen, dass du halt ein ziemlicher Horst bist.
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Du erzählst das jemandem der nicht wählen geht "weil er ja keinen Vorteil draus zieht". Also... jo.
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was zum fick bin ich lesen?!
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Fatty geht nicht zu Volksabstimmungen weil lol.
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Ich weiss nicht was dümmer ist: Nicht wählen oder in jedem Thread jedem Argument von ihm vorzuwerfen es wäre sinnlos, weil er nicht wählen geht, obwohl das Thema nichtmal ansatzweise mit Politik zu tun hat.
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Wer war nochmal der Impfgegner? Tschegg?
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| Zitat von FHiffi
| Zitat von wuSel
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Bregor
| Zitat von Dr.Hamster
| Zitat von Smoking44*
Alter, Fatty. Ich kann deinen Zorn tatsächlich gut nachempfinden, aber durch deine Uneinsichtigkeit und völlige Unfähigkeit zur Selbstreflexion bleibt einmal mal der Eindruck hängen, dass du halt ein ziemlicher Horst bist.
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Du erzählst das jemandem der nicht wählen geht "weil er ja keinen Vorteil draus zieht". Also... jo.
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was zum fick bin ich lesen?!
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Fatty geht nicht zu Volksabstimmungen weil lol.
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Ich weiss nicht was dümmer ist: Nicht wählen oder in jedem Thread jedem Argument von ihm vorzuwerfen es wäre sinnlos, weil er nicht wählen geht, obwohl das Thema nichtmal ansatzweise mit Politik zu tun hat.
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Wer war nochmal der Impfgegner? Tschegg?
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Kann sein, halte ich auch für reichlich dämlich. Deshalb kann er doch aber bei anderen Themen noch mitreden!?
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| Zitat von Shooter
Das Gesetz in der Schweiz beschreibt den Kreisverkehr nicht sehr ausführlich, da steht lediglich:
VRV Art. 41
1. Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Führer die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen.
2. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.
3. Auf Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifenunterteilung können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.
Ansonsten gelten da die gleichen Regeln wie auch sonst auf der Strasse.
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Das mag sein, aber man überholt einfach nicht im Kreisverkehr.
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Man blinkt auch beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtsstraße.
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| Zitat von wuSel
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Bregor
| Zitat von Dr.Hamster
| Zitat von Smoking44*
Alter, Fatty. Ich kann deinen Zorn tatsächlich gut nachempfinden, aber durch deine Uneinsichtigkeit und völlige Unfähigkeit zur Selbstreflexion bleibt einmal mal der Eindruck hängen, dass du halt ein ziemlicher Horst bist.
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Du erzählst das jemandem der nicht wählen geht "weil er ja keinen Vorteil draus zieht". Also... jo.
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was zum fick bin ich lesen?!
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Fatty geht nicht zu Volksabstimmungen weil lol.
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Ich weiss nicht was dümmer ist: Nicht wählen oder in jedem Thread jedem Argument von ihm vorzuwerfen es wäre sinnlos, weil er nicht wählen geht, obwohl das Thema nichtmal ansatzweise mit Politik zu tun hat.
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Es ging um Uneinsichtigkeit, Selbstreflexion und das verstehen von Zusammenhängen, die weiter reichen als die eigene Motorhaube. Da kann man schon mal andere Aussagen des Users anbringen, welche dieses Bild stärken.
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| Zitat von Smoking44*
Alter, Fatty. Ich kann deinen Zorn tatsächlich gut nachempfinden, aber durch deine Uneinsichtigkeit und völlige Unfähigkeit zur Selbstreflexion bleibt einmal mal der Eindruck hängen, dass du halt ein ziemlicher Horst bist.
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Verkehrslöcher-Thread in a nutshell.
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Was ist mit mehrspurigen Kreisverkehren? Rechtsfahrgebot?
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| Zitat von Peniskuh
Was ist mit mehrspurigen Kreisverkehren? Rechtsfahrgebot?
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Die innere Spur darf man nur benutzen, wenn man frühestens 3(?) Ausfahrten später raus will.
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Ist in der Schweiz unterschiedlich. Welche Spur man für welche Ausfahrt nehmen muss, steht immer am Schild vor dem Kreisverkehr.
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| Zitat von FattyCPK
| Zitat von Shooter
Das Gesetz in der Schweiz beschreibt den Kreisverkehr nicht sehr ausführlich, da steht lediglich:
VRV Art. 41
1. Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Führer die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen.
2. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.
3. Auf Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifenunterteilung können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.
Ansonsten gelten da die gleichen Regeln wie auch sonst auf der Strasse.
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Das mag sein, aber man überholt einfach nicht im Kreisverkehr.
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Also gefühlte Verkehrsregeln. Das sind mir die Liebsten.
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| Zitat von Peniskuh
Was ist mit mehrspurigen Kreisverkehren?
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Niemand versteht die Dinger.
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\o/
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| Zitat von SirHenry
| Zitat von Peniskuh
Was ist mit mehrspurigen Kreisverkehren?
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Niemand versteht die Dinger.
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Radfahrer und rote Ampeln scheinen ein weit verbreitetes Problem zu sein.
Hier kommen die dazu noch bergab gefahren.
Der letzte wurde dann von einem LKW erwischt
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 24.10.2018 11:20]
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Oder Autofahrer und rote Ampeln. Hier haben sie gerade einen neuen Blitzer in den kreisverkehr gestellt. Da blitzt es ungefähr 1x die Stunde.
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Pff. Das beste aus beiden Welten: Kreisverkehr und Ampeln!
Wobei das dann offiziell kein Kreisverkehr ist, denke ich. Muss man dann auch nicht blinken, wenn man wie eingezeichnet fährt?
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Blinken beim rausfahren, wie sonst auch.
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Kreisverkehr hat das Recyclinglogo, dann gelten die Regeln. Alles andere ist nur eine runde Aneinanderreihung von T-Kreuzungen mit Einbahnstrassen.
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| Zitat von Peniskuh
Oder Autofahrer und rote Ampeln. Hier haben sie gerade einen neuen Blitzer in den kreisverkehr gestellt. Da blitzt es ungefähr 1x die Stunde.
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Dieses. Ich sehe hier mehr Autosöhne über Rote, oder Rotwerdende Ampeln fahren als Radfahrer.
Bei uns haben sie vor 4 Wochen auf der vierspurigen Bundesstrasse Stadtauswärts, in der 30er Zone zwischen Ampel und zweispurigem Kreisverkehr, in 4 Stunden über 450 Deppen geblitzt. Und das bei einer Toleranz von 8km/h. Kein Wunder das es da täglich zu Unfällen kommt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von steamed am 24.10.2018 13:31]
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| Zitat von steamed
Ich sehe hier mehr Autosöhne über Rote, oder Rotwerdende Ampeln fahren als Radfahrer.
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Oder, anders schlimm: Autosöhne, die bei fucking grün nicht fahren. But my Facebook...!
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von steamed
Ich sehe hier mehr Autosöhne über Rote, oder Rotwerdende Ampeln fahren als Radfahrer.
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Oder, anders schlimm: Autosöhne, die bei fucking grün nicht fahren. But my Facebook...!
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Das ist die letzten Jahre auch wirklich schlimmer geworden weil jeder Huso auf sein Handy gucken muss an der Ampel oder?
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von steamed
Ich sehe hier mehr Autosöhne über Rote, oder Rotwerdende Ampeln fahren als Radfahrer.
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Oder, anders schlimm: Autosöhne, die bei fucking grün nicht fahren. But my Facebook...!
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Jap. Nur noch eben meiner Mama ne Whatsapp...WARUM HUPEN MICH DIE ASSIS SO AN?!
Meine Ausbeute von der 2h Trainingsrunde heute Früh:
- 2x mit ~50cm Abstand überholt worden. Mindestabstand existiert bei Radschutzstreifen wohl nicht.
- 5x Handy am Steuer. Und warum hält man sich das Teil horizontal vor den Mund?!
- 3x Autosöhne über Rot
- 1x Autosohn wollt mir noch schnell die Vorfahrt nehmen, würgt die Kiste ab und bleibt mitten auf der Strasse stehen. Der Linienbus auf der Gegenspur hätt ihn dann auch noch fast erwischt. Grandios.
- lediglich 2 Radfahrer gesehen, wundert mich bei 7° und leichtem Regen nicht, und alles gut bei denen.
Mal sehen was das jetzt gleich bei der zweiten Trainingseinheit so passiert.
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Bist du denn so weit rechts wie möglich gefahren, bei den Überholmanövern?
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| Zitat von Immortalized
Bist du denn so weit rechts wie möglich gefahren, bei den Überholmanövern?
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Du meinst 5cm neben der Fahrertür der stehenden Autos?
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Stört dich nicht wenn Radler bis auf 5cm an deinem geparkten Auto vorbei fahren?
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| Zitat von Immortalized
Bist du denn so weit rechts wie möglich gefahren, bei den Überholmanövern?
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Ich beantworte diese wie immer trollige und absolut unnötige Frage mal nicht. Stattdessen ein wenig Bildung für Immo (und andere)
| Schutzstreifen
Schutzstreifen, auch als Angebotsstreifen oder Suggestivstreifen bezeichnet, sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrrad auf der Fahrbahn markiert werden. Eine ausdrückliche Benutzungspflicht von Schutzstreifen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht gegeben.
„Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“
– Anlage 3 Lfd.Nr. 22 StVO[4]
Ob indirekt in Folge des Rechtsfahrgebots eine Benutzungspflicht des Schutzstreifens für Radfahrer besteht, ist umstritten. Es gibt jedoch explizite Einträge im Bußgeldkatalog (TBNR 102142 bis 102145[5]), die diese Meinung stützen, auch wenn keine explizite Benutzungspflicht besteht. Die gegenteilige Meinung wird damit begründet, dass sie mit Fahrzeugen nur bei Bedarf befahren werden dürfen, der sich aus dem Rechtsfahrgebot für Radverkehr nicht eher als für Kraftfahrzeugverkehr ergeben kann. Außerdem werde der Radverkehr durch den oft schlechteren Fahrbahnzustand (daher teils auch als „Schmutzstreifen“ bezeichnet) sowie durch die an den Rand gedrängte Lage eher durch überholende Kraftfahrzeuge gefährdet, wodurch ein weiteres Ausschlusskriterium für ein Befahren erfüllt sei, da auch der Radverkehr selbst Schutzstreifen nicht benutzen darf wenn er dabei gefährdet wird. Die im Regeltatbestand des Bußgeldkatalogs geforderte Benutzung sei dieser Ansicht nach durch den erhöhten Seitenabstand gegeben, durch den eine höhere Sicherheit erreicht wird.
Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten.
Schutzstreifen sind keine Sonderwege für Radfahrer und werden daher nicht mit Zeichen 237 - Sonderweg Radfahrer, StVO 1992.svg gekennzeichnet, sie sind Teil der Fahrbahn. Daher ist nach verschiedenen Gerichtsurteilen beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers durch ein Kfz ein Seitenabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h in Frage. Sie können angelegt werden, wenn eine Radwegebenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines Sonderweges aber nicht möglich ist oder dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite sowie Verkehrsstruktur es grundsätzlich zulassen.
Sie sind nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen in der Regel 1,50 m breit anzulegen, mindestens aber 1,25 m. Die verbleibende Restfahrbahn, auch Fahrgasse genannt, muss mindestens 4,50 m breit sein. Bei Fahrbahnbreiten unter 7,00 m zwischen den Bordsteinen können nach diesen Anforderungen keine beidseitigen Schutzstreifen angelegt werden. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.[1]
Schutzstreifen bei Erichsburg
In einem Modellprojekt in Baden-Württemberg wurden Schutzstreifen in engeren Fahrbahnen angelegt und untersucht. Unter günstigen Umständen haben auch sie sich als tauglich erwiesen.[6] In Baden-Württemberg können sie seitdem im Einzelfall auch bei unter 7,00 m Fahrbahnbreite eingesetzt werden. Im weiteren Bundesgebiet steht diese Möglichkeit noch aus. | |
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |