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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Vorstellungsgespräche 42 ( Hart zu kriegen )
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von sAnDwuRm

Gestern zufaellig im Intranet gesehen das wir nur 7 Tage Urlaub mit ins neue Jahr mitnehmen koennen, alles darueber verfaellt.

Nunja, scheiss Jahr bei mir, keinen Urlaub gewollt, und ratet mal wer jetzt noch 23 Tage hat - selbst wenn ich jetzt den Rest des Jahres nichts mache, gehen mir 4 Tage floeten. Abfuck 3000! Was mich am meisten aufregt: warum schickt da nicht jemand mal einen Hinweis im November an alle mit > X Tagen Urlaub und gibt 'nen Hinweis? Wütend Wütend



Ist zwar schon durch das Thema, aber irgendwie bist du hauptsächlich allein an dem Nippes schuld.

Kein Bock Urlaub zu nehmen aus *Gründen* und dann rumheulen das dir keiner den Arsch hinterher trägt Augenzwinkern Bisschen überspitzt jetzt, aber nunja. Musste nun durch.




Nicht nur gehässig sein, sondern auch noch völligen Bullshit labern. Classic Brembremm.

"Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche jedoch nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Denn der EuGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren, und verpflichtet ihn zum Nachweis. (Aktenzeichen C-619/16 und C-684/16).

Der Jahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss den Mitarbeiter förmlich auffordern, den Urlaub zu nehmen. Und er muss ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt.

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen, sofern er nicht genommen wurde.
"

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378?tkcm=aaus
14.12.2022 20:36:15  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
Arbeitgeber hat aber die Hinweis Pflicht.
Ob damit ein unpersönlicher Eintrag in Intranet ausreicht, wage ich zu bezweifeln.
14.12.2022 20:38:30  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von sAnDwuRm

Gestern zufaellig im Intranet gesehen das wir nur 7 Tage Urlaub mit ins neue Jahr mitnehmen koennen, alles darueber verfaellt.

Nunja, scheiss Jahr bei mir, keinen Urlaub gewollt, und ratet mal wer jetzt noch 23 Tage hat - selbst wenn ich jetzt den Rest des Jahres nichts mache, gehen mir 4 Tage floeten. Abfuck 3000! Was mich am meisten aufregt: warum schickt da nicht jemand mal einen Hinweis im November an alle mit > X Tagen Urlaub und gibt 'nen Hinweis? Wütend Wütend



Ist zwar schon durch das Thema, aber irgendwie bist du hauptsächlich allein an dem Nippes schuld.

Kein Bock Urlaub zu nehmen aus *Gründen* und dann rumheulen das dir keiner den Arsch hinterher trägt Augenzwinkern Bisschen überspitzt jetzt, aber nunja. Musste nun durch.




Nicht nur gehässig sein, sondern auch noch völligen Bullshit labern. Classic Brembremm.

"Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche jedoch nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Denn der EuGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren, und verpflichtet ihn zum Nachweis. (Aktenzeichen C-619/16 und C-684/16).

Der Jahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss den Mitarbeiter förmlich auffordern, den Urlaub zu nehmen. Und er muss ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt.

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen, sofern er nicht genommen wurde.
"

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378?tkcm=aaus





verwirrt

 
Jahreswechsel 2022/2023: Änderungen für Arbeitgeber



Meines Wissens hatten/haben wir bisher noch 2022.

-->
Nicht nur gehässig bösartig sein, sondern auch noch völligen Bullshit labern. Classic Brembremm Karlson.
14.12.2022 20:50:37  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Die Frage ist halt, ob Sandwurm sich mit seinem AG anlegen will. Denn im worst case geht der AG auf die Barrikaden und das EuGH-Urteil ist vergleichsweise frisch. Keine Ahnung, ob das in der Praxis so weit durchgedrungen ist, dass es ein Selbstläufer wird. Ggf. gibt's auch Stress wegen der Inkrafttretung (habe das nicht nachgelesen). Daher würde ich grundsätzlich auch dazu raten, die eigenen Urlaubstage immer im Blick zu halten.
14.12.2022 20:52:49  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 26.04.2021
Nice, heute Mail bekommen, dass die erste Tranche der 3000¤ Sonderzahlung mit dem Dezembergehalt kommt.

Und das kommt schon am Freitag, also am 16. Nice, nice.

Was mache ich mit 1500 ¤ so kurz vor Weihnachten?
14.12.2022 21:01:07  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Meine PayPal Adresse lautet riesenpenis-69@web.de, danke!
14.12.2022 21:14:42  Zum letzten Beitrag
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[KDO2412]Mr.Jones

[KDO2412]Mr.Jones
 
Zitat von loliger_rofler

Nice, heute Mail bekommen, dass die erste Tranche der 3000¤ Sonderzahlung mit dem Dezembergehalt kommt.

Und das kommt schon am Freitag, also am 16. Nice, nice.

Was mache ich mit 1500 ¤ so kurz vor Weihnachten?



Alles auf rot!
14.12.2022 21:25:44  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 26.04.2021
 
Zitat von Oli

Meine PayPal Adresse lautet riesenpenis-69@web.de, danke!



Brauchst Du 190 ¤ für die Krankenkasse? Sonst kann ich Dir leider nicht helfen.
14.12.2022 21:29:21  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fidel

koksendefidel
 
Zitat von loliger_rofler

 
Zitat von Oli

Meine PayPal Adresse lautet riesenpenis-69@web.de, danke!



Brauchst Du 190 ¤ für die Krankenkasse? Sonst kann ich Dir leider nicht helfen.



Boah Fuck Ey, das war ja auch noch...

Where is my money!
14.12.2022 22:18:50  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von sAnDwuRm

Gestern zufaellig im Intranet gesehen das wir nur 7 Tage Urlaub mit ins neue Jahr mitnehmen koennen, alles darueber verfaellt.

Nunja, scheiss Jahr bei mir, keinen Urlaub gewollt, und ratet mal wer jetzt noch 23 Tage hat - selbst wenn ich jetzt den Rest des Jahres nichts mache, gehen mir 4 Tage floeten. Abfuck 3000! Was mich am meisten aufregt: warum schickt da nicht jemand mal einen Hinweis im November an alle mit > X Tagen Urlaub und gibt 'nen Hinweis? Wütend Wütend



Ist zwar schon durch das Thema, aber irgendwie bist du hauptsächlich allein an dem Nippes schuld.

Kein Bock Urlaub zu nehmen aus *Gründen* und dann rumheulen das dir keiner den Arsch hinterher trägt Augenzwinkern Bisschen überspitzt jetzt, aber nunja. Musste nun durch.




Nicht nur gehässig sein, sondern auch noch völligen Bullshit labern. Classic Brembremm.

"Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche jedoch nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Denn der EuGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren, und verpflichtet ihn zum Nachweis. (Aktenzeichen C-619/16 und C-684/16).

Der Jahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss den Mitarbeiter förmlich auffordern, den Urlaub zu nehmen. Und er muss ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt.

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen, sofern er nicht genommen wurde.
"

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378?tkcm=aaus





verwirrt

 
Jahreswechsel 2022/2023: Änderungen für Arbeitgeber



Meines Wissens hatten/haben wir bisher noch 2022.

-->
Nicht nur gehässig bösartig sein, sondern auch noch völligen Bullshit labern. Classic Brembremm Karlson.



Dass der Rächer am Wagenheber gehässigen Bullshit verteidigt, war zu erwarten. Dass dabei noch mehr Bullshit rauskommt, ist auch keine Überraschung.

Wenn nicht genommener Urlaub des Vorjahres/der Vorjahre nicht einfach mehr verfallen darf und das ab 1.1.2023 gelten würde, würden die 23 Tage aus 2022 wohl auch nicht verfallen.

Die Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht bleibt natürlich abzuwarten, aber das hat sich in den letzten Jahren bereits immerhin etwas weichkochen lassen vom EuGH:

"Am 20. Dezember wird das Urteil zum Resturlaub am Bundesarbeitsgericht (BAG) erwartet. Wie das Fach-Portal "Legal Tribune Online" berichtet, könnte das Urteil entscheiden, dass Urlaubsansprüche grundsätzlich nicht mehr verjähren können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein entsprechendes Urteil bereits gefällt. Nun muss das BAG noch eine Entscheidung treffen. [...]

Wenn das Bundesarbeitsgericht vier Tage vor Heiligabend das Urteil fällt, haben insbesondere Angestellte Grund zur Freude. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten dann nämlich ihren Urlaub während ihres kompletten Berufslebens nehmen und auch aufsparen.
"

https://www.mdr.de/brisant/urlaub-resturlaub-102.html

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-120-21-urlaub-keine-verjaehrung-fehlende-mitwirkung-c-518-20-c-727-70/

Auch ohne EuGH-Urteil gibt es Möglichkeiten, den Vorjahresurlaub bis März des Folgejahres abzubauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Sandwurm hat es halt verpennt. Ja, dumm, passiert. Da kann der AG natürlich jetzt auch querschießen und sagen, dass er den Urlaub trotz der Möglichkeiten, bis auf März auszuweiten, verfallen lassen will. Dann wäre die Frage zu klären, ob eine ausreichend klare Unterrichtung seitens das AG erfolgt ist, denn:

"Der Arbeitgeber muss sich bei Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten auf einen „konkret“ bezeichneten Urlaubsanspruch eines bestimmten Jahres beziehen und den Anforderungen an eine „völlige Transparenz“ genügen. Er kann seine Mitwirkungsobliegenheiten regelmäßig zum Beispiel dadurch erfüllen, dass er dem Arbeitnehmer zu Beginn des Kalenderjahres in Textform mitteilt, wie viele Arbeitstage Urlaub ihm im Kalenderjahr zustehen, ihn auffordert, seinen Jahresurlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass er innerhalb des laufenden Urlaubsjahres genommen werden kann, und ihn über die Konsequenzen belehrt, die eintreten, wenn dieser den Urlaub nicht entsprechend der Aufforderung beantragt. Die Anforderungen an eine „klare“ Unterrichtung sind regelmäßig durch den Hinweis erfüllt, dass der Urlaub grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres verfällt, wenn der Arbeitnehmer in der Lage war, seinen Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen, er ihn aber nicht beantragt. Nimmt der Arbeitnehmer in diesem Fall seinen bezahlten Jahresurlaub nicht in Anspruch, obwohl er hierzu in der Lage war, geschieht dies aus freien Stücken und in voller Kenntnis der sich daraus ergebenden Konsequenzen. [...]

Abstrakte Angaben etwa im Arbeitsvertrag, in einem Merkblatt oder in einer Kollektivvereinbarung werden den Anforderungen einer konkreten und transparenten Unterrichtung hingegen in der Regel nicht genügen.
"

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-541-15/

Es wäre also auch ohne EuGH-Urteil Bullshit, dass der Urlaub von Sandstum zwangsläufig verfällt und er da deshalb "nun durch muss", nur weil das Jahr vorbei ist. Das wäre in Sandwurms Falle halt erst einmal gerichtlich zu klären. Die genauen Details, wie der AG das mit Infos zu Urlaubstagen seiner Mitarbeiter handhabt, kennt hier ja niemand. Und die Frage ist halt, ob man überhaupt Bock hat auf einen Rechtsstreit mit seinem AG.

Zur Versöhnung:

[Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 14.12.2022 23:17]
14.12.2022 22:24:26  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Feelgood Managerin

Ob damit ein unpersönlicher Eintrag in Intranet ausreicht, wage ich zu bezweifeln.



Kommt halt drauf an, wie das Ganze gestaltet ist. Bei uns loggt man sich z. B. täglich in der elektronischen Stechuhr ein, sieht dort seine verbleibenden Urlaubstage und die Info, wann sie verfallen. Wenn ich unter solchen Bedingungen meinen Resturlaub verpennen sollte, würde ich mich nicht trauen, die Schuld bei meinem AG zu suchen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 14.12.2022 22:45]
14.12.2022 22:44:17  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
...
Die legale Dimension dieser Frage interessiert mich ja wirklich wenig, aber Stiefel müssen echt lecker sein, so gerne wie DVS2XLC und Icefeldt dran lecken.
14.12.2022 23:05:38  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Kannst du deine persönlichen Aversionen vielleicht in einem anderen Thread ausleben.
15.12.2022 6:48:52  Zum letzten Beitrag
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~


15.12.2022 7:21:36  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
...
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von DVS2XLC

 
Zitat von sAnDwuRm

Gestern zufaellig im Intranet gesehen das wir nur 7 Tage Urlaub mit ins neue Jahr mitnehmen koennen, alles darueber verfaellt.

Nunja, scheiss Jahr bei mir, keinen Urlaub gewollt, und ratet mal wer jetzt noch 23 Tage hat - selbst wenn ich jetzt den Rest des Jahres nichts mache, gehen mir 4 Tage floeten. Abfuck 3000! Was mich am meisten aufregt: warum schickt da nicht jemand mal einen Hinweis im November an alle mit > X Tagen Urlaub und gibt 'nen Hinweis? Wütend Wütend



Ist zwar schon durch das Thema, aber irgendwie bist du hauptsächlich allein an dem Nippes schuld.

Kein Bock Urlaub zu nehmen aus *Gründen* und dann rumheulen das dir keiner den Arsch hinterher trägt Augenzwinkern Bisschen überspitzt jetzt, aber nunja. Musste nun durch.




Nicht nur gehässig sein, sondern auch noch völligen Bullshit labern. Classic Brembremm.

"Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche jedoch nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Denn der EuGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren, und verpflichtet ihn zum Nachweis. (Aktenzeichen C-619/16 und C-684/16).

Der Jahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss den Mitarbeiter förmlich auffordern, den Urlaub zu nehmen. Und er muss ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt.

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen erlöschen, sofern er nicht genommen wurde.
"

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378?tkcm=aaus



Classic Karlson anti leseverständnis... mit den Augen rollend
Wieso kümmert man sich nicht selbst auch um seinen Shit und whined dann über den AG? Klar muss der AG darauf hinweisen, ist hier vermutlich nicht geschehen, also auch kacke,ja! Habe auch nix anderes behauptet. Nur sind alle erwachsen und haben eIgEnVeRaTwOrTuNg, da sollte man das schon selbst auf die Kette kriegen

E: ich verteidige hier auch nicht den AG, falls das in einigen der genialen Gehirne hier nicht ankommt. Der Hass bezieht sich rein auf das Gemecker, bzw. den Eigenfail vom Wurm. Da muss man natürlich erstmal die ganze Paragraphenkiste auspacken
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DVS2XLC am 15.12.2022 7:39]
15.12.2022 7:34:05  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Wie das mit den Urlaubstagen im eigenen Unternehmen geregelt ist sollte man als mündiger Arbeitnehmer tatsächlich selber wissen.
15.12.2022 8:57:16  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Also naja. Unternehmen versäumt seine Pflichten, aber dum ist natürlich der Arbeitnehmer. Klassisch pot.
15.12.2022 9:08:18  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Polly man merkt ein bisschen dass du selbstständig bist.
15.12.2022 9:18:40  Zum letzten Beitrag
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statixx

AUP statixx 14.11.2023
 
Zitat von Poliadversum

Also naja. Unternehmen versäumt seine Pflichten, aber dum ist natürlich der Arbeitnehmer. Klassisch pot.


Klassisch pot? Klassisch Dackelbande.

Jetzt fehlt nur noch der Nice-post-you-got-there-Tweet.
15.12.2022 9:23:38  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von da t0bi

Polly man merkt ein bisschen dass du selbstständig bist.


Nehmen wir mal an hypothetischer Arbeitnehmer ist tatsächlich kognitiv nicht in der Lage son EUGh Urteil zu googeln. Der hat dann Pech gehabt obwohl der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstösst?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 15.12.2022 9:27]
15.12.2022 9:26:33  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von Poliadversum

 
Zitat von da t0bi

Polly man merkt ein bisschen dass du selbstständig bist.


Nehmen wir mal an hypothetischer Arbeitnehmer ist tatsächlich kognitiv nicht in der Lage son EUGh Urteil zu googeln. Der hat dann Pech gehabt obwohl der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstösst?



Dann hat dein hypothetischer AN aber hoffentlich eine hypothetische Vertretung und/oder hypothetische Kolleg*Innen.
15.12.2022 9:40:07  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von da t0bi

 
Zitat von Poliadversum

 
Zitat von da t0bi

Polly man merkt ein bisschen dass du selbstständig bist.


Nehmen wir mal an hypothetischer Arbeitnehmer ist tatsächlich kognitiv nicht in der Lage son EUGh Urteil zu googeln. Der hat dann Pech gehabt obwohl der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstösst?



Dann hat dein hypothetischer AN aber hoffentlich eine hypothetische Vertretung und/oder hypothetische Kolleg*Innen.



Ich verstehe nicht warum man sich so absurd verbiegen muss um einen Arbeitgeber der gegen geltendes Recht verstößt und so seine Arbeitnehmer benachteiligt so gezwungen und künstlich zu verteidigen.

Just Dschörman Overbusiness I guess.
15.12.2022 9:59:56  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
Es ist halt die Frage, inwiefern der AG da wirklich informiert hat. Wenn das im Absenzenreglement steht und das alle kennen müssen dann hat der AG seine Informationspflicht ja im Grunde erfüllt. Dass der AG aber nicht nochmals zusätzlich eine Info vor Ablauf der Frist rausgibt muss er vermutlich nicht, ist aber halt auch bisschen, naja. Nicht so nett Breites Grinsen
Man muss die AN ja nicht extra reinlaufen lassen.

Hier ist es auch so dass vor Ablauf dieser Fristen, obwohl allen eigentlich bekannt, da nochmals Infos rausgehen im Sinne von "Achtung, gemäss Reglement verfallen nicht beanspruchte Urlaubtage bis blabla". Ist halt immer auch bisschen die Frage inwiefern man seinen MItarbeitern eine Wertschätzung entgegenbringt oder halt denkt "fuck'em, sind alle erwachsen".
15.12.2022 10:02:49  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von Poliadversum

 
Zitat von da t0bi

 
Zitat von Poliadversum

 
Zitat von da t0bi

Polly man merkt ein bisschen dass du selbstständig bist.


Nehmen wir mal an hypothetischer Arbeitnehmer ist tatsächlich kognitiv nicht in der Lage son EUGh Urteil zu googeln. Der hat dann Pech gehabt obwohl der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstösst?



Dann hat dein hypothetischer AN aber hoffentlich eine hypothetische Vertretung und/oder hypothetische Kolleg*Innen.



Ich verstehe nicht warum man sich so absurd verbiegen muss um einen Arbeitgeber der gegen geltendes Recht verstößt und so seine Arbeitnehmer benachteiligt so gezwungen und künstlich zu verteidigen.

Just Dschörman Overbusiness I guess.



Ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei, ich verteidige keinerlei AG, aber das was Shooter sagt.
15.12.2022 10:32:27  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von da t0bi

 
Zitat von Poliadversum

 
Zitat von da t0bi

Polly man merkt ein bisschen dass du selbstständig bist.


Nehmen wir mal an hypothetischer Arbeitnehmer ist tatsächlich kognitiv nicht in der Lage son EUGh Urteil zu googeln. Der hat dann Pech gehabt obwohl der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstösst?



Dann hat dein hypothetischer AN aber hoffentlich eine hypothetische Vertretung und/oder hypothetische Kolleg*Innen.



Du hast aber doch gerade an dem Gebell einiger Dackel hier gesehen, wie leicht Narrative verfangen und sich verbreiten. Oftmals reicht sowas schon, damit Leute ihre Rechte nicht wahrnehmen.

Will z. B. nicht wissen, wie viele Mieter ihre Wohnung vor Auszug gestrichen haben, obwohl sie es nicht mussten. Aber auch da herrschte viele Jahre der Glaube vor, 'ne Wohnung sei vor Auszug grundsätzlich zu streichen, nur weil das in irgendwelchen Klauseln in Mietverträgen zu Ungunsten der Mieter so drinstand. Obwohl diese Klauseln rechtlich oft gar nicht durchsetzbar gewesen wären.

Und ebenso ist es eben Humbug, dass nicht genommener Urlaub einfach verfällt, weil isso. Bei 23 Tagen kann ich Sandwurm nur empfehlen, sich da noch einmal kundig zu machen und das nicht einfach zu schlucken. Wenn sein AG kein Arschloch ist, sollte sich eigentlich sowieso eine Lösung finden, wie Sandwurm seinen Urlaub bis Ende März abbauen kann, ohne dass es irgendwelcher rechtlichen Schritte oder großer Eskalation bedarf. Denn ein AG, der bei sowas keine Kulanz zeigt, kann damit rechnen, dass der AN künftig pünktlich den Hammer fallen lässt, egal was noch ansteht an dem Tag.
[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 15.12.2022 11:40]
15.12.2022 10:32:54  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Bei uns informiert BR über das Ablaufen, viel besser als Gold Inflationsprämie mitnehmen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 15.12.2022 10:45]
15.12.2022 10:44:47  Zum letzten Beitrag
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Sniedelfighter

AUP Sniedelfighter 28.07.2008
 
Zitat von KarlsonvomDach

Oftmals reicht sowas schon, dass Leute ihre Rechte nicht wahrnehmen.



Guten Tag, wollen sie mit uns über etwaige Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten reden?

klar, darauf setzen doch ein großer Teil der Arbeitgeber.
15.12.2022 10:47:06  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von da t0bi

 
Zitat von Poliadversum

 
Zitat von da t0bi

Polly man merkt ein bisschen dass du selbstständig bist.


Nehmen wir mal an hypothetischer Arbeitnehmer ist tatsächlich kognitiv nicht in der Lage son EUGh Urteil zu googeln. Der hat dann Pech gehabt obwohl der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstösst?



Dann hat dein hypothetischer AN aber hoffentlich eine hypothetische Vertretung und/oder hypothetische Kolleg*Innen.



Du hast aber doch gerade an dem Gebell einiger Dackel hier gesehen, wie leicht Narrative verfangen und sich verbreiten. Oftmals reicht sowas schon, damit Leute ihre Rechte nicht wahrnehmen.

Will z. B. nicht wissen, wie viele Mieter ihre Wohnung vor Auszug gestrichen haben, obwohl sie es nicht mussten. Aber auch da herrschte viele Jahre der Glaube vor, 'ne Wohnung sei vor Auszug grundsätzlich zu streichen, nur weil das in irgendwelchen Klauseln in Mitverträgen zu Ungunsten der Mieter so drinstand. Obwohl diese Klauseln rechtlich oft gar nicht durchsetzbar gewesen wären.

Und ebenso ist es eben Humbug, dass nicht genommener Urlaub einfach verfällt, weil isso. Bei 23 Tagen kann ich Sandwurm nur empfehlen, sich da noch einmal kundig zu machen und das nicht einfach zu schlucken. Wenn sein AG kein Arschloch ist, sollte sich eigentlich sowieso eine Lösung finden, wie Sandwurm seinen Urlaub bis Ende März abbauen kann, ohne dass es irgendwelcher rechtlichen Schritte oder großer Eskalation bedarf. Denn ein AG, der bei sowas keine Kulanz zeigt, kann damit rechnen, dass der AN künftig pünktlich den Hammer fallen lässt, egal was noch ansteht an dem Tag.



Ich bin da voll bei dir, aber gerade Urlaubsregelungen hoffe ich dass jeder AN wirklich kennt.

In other News, wir besuchen vor Weihnachten noch sämtliche einige Kunden und was sonst bei drei nicht auf dem Baum ist und je nach Branche (Handwerksnah, Maschinenbau oder direkt Brauereien) wird da die ein oder andere Halbe gestochen vor Ort. Nun hat mein Kollege nächste Woche einen vormittäglichen Termin bei der örtlichen Brauerei gemacht und damit bei uns beiden (und Chef) den ganzen Tag im Kalender geblockt weil das kann blöd ausgehen. Und just krieg ich für den Nachmittag am selben Tag noch eine Angebotsbesprechung via Teams rein mit nem veganen Lebensmittelhersteller aus Berlin. Da ist wieder mein ganzes vertriebliches Geschick und meine gesamte mentale Transfusionsleistung gefordert um mich von oberbayerischer Brauerei aus Oberbayern mit Bierfrühstück wieder umzustellen so vong Habitus und Vernakular, ick freu mir!
15.12.2022 11:32:31  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Hast du keinen Werkstudenten den du für den Zweck instruieren und in ein Kurzarmhemd stecken kannst?
15.12.2022 11:34:10  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Nein die Kunden mit Bier müssen von der Verkaufsleitung (mir) besucht werden!
15.12.2022 11:35:02  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Vorstellungsgespräche 42 ( Hart zu kriegen )
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