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Gibt es eine explizite Grenze fürs Fahrrad?
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| Zitat von Abso
Gibt es eine explizite Grenze fürs Fahrrad?
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Dieselbe.
E-Roller genauso.
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Und wenn man einen Helm aufhat?
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Albtraummaterial.
// Zwischenzape.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Gino am 28.03.2024 12:06]
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| Zitat von zapedusa
Und wenn man einen Helm aufhat?
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Dann siehste dabei halt noch scheiße aus.
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Wahrscheinlich schon 100 mal gefragt. Am 1.4. hab ich aber erstmal keine Möglichkeit das Zeug mir irgendwo einfach zu holen, oder? Entweder ich pflanze selber oder warte bis zum 1.7. beim Club?
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Abso
Gibt es eine explizite Grenze fürs Fahrrad?
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Dieselbe.
E-Roller genauso.
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Ficktastisch.
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Was ist wenn ich rückwärts Fahrrad fahre?
Heben sich dann wie bei Alkohol auch alle Grenzwerte auf?
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| Zitat von sAnDwuRm
Wahrscheinlich schon 100 mal gefragt. Am 1.4. hab ich aber erstmal keine Möglichkeit das Zeug mir irgendwo einfach zu holen, oder? Entweder ich pflanze selber oder warte bis zum 1.7. beim Club?
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Genau.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Abso
Gibt es eine explizite Grenze fürs Fahrrad?
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Dieselbe.
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Wie kommst du darauf? 24a gilt nur für Kfz.
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| Zitat von poppxapank
Was ist wenn ich rückwärts Fahrrad fahre?
Heben sich dann wie bei Alkohol auch alle Grenzwerte auf?
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Ja, aber nur im Kreisverkehr.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von sAnDwuRm
Wahrscheinlich schon 100 mal gefragt. Am 1.4. hab ich aber erstmal keine Möglichkeit das Zeug mir irgendwo einfach zu holen, oder? Entweder ich pflanze selber oder warte bis zum 1.7. beim Club?
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Genau.
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Is schon irgendwie witzig, die kommenden Monate rauchen alle Schrödingers Gras.
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| Zitat von RageQuit
https://i.imgur.com/Xfr5Qom.jpeg
Mit der Grafik isses bildlicher.
An sich geb ich dir recht rofler. Man verlagert den Genuss einfach auf das Wochenende und ist relativ in sicheren Tüchern.
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Also wie beim Saufen, Freitag abends bis zur Bettschwere und Montag wieder alles Tutti?
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6 Promille sind bei dir "Bettschwere"?
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| Zitat von Almi
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Abso
Gibt es eine explizite Grenze fürs Fahrrad?
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Dieselbe.
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Wie kommst du darauf? 24a gilt nur für Kfz.
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Mein Fehler. Muss motorisiert sein. Würde mich aber nicht drauf verlassen, dass die Bullen nicht trotzdem versuchen, eine Drogenfahrt zu konstruieren, da es einfach keinen Grenzwert gibt.
Wenn Dir also Ausfallerscheinungen angedichtet werden, kann das trotzdem schwierig sein.
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nach nem hefitgen saufen ist man noch im arsch, nicht weil man noch restalkohol im blut hat. sondern weil der alk den ganzen körper langanhaltend gefickt hat. hat man bei cannabis halt eher nicht so.
gibts da denn irgendwas in richtung schnelltests?
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| Zitat von peter,pansen
nach nem hefitgen saufen ist man noch im arsch, nicht weil man noch restalkohol im blut hat. sondern weil der alk den ganzen körper langanhaltend gefickt hat. hat man bei cannabis halt eher nicht so.
gibts da denn irgendwas in richtung schnelltests?
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Blutserum? Nein. Das ist eine klassische "Kipp die aufbereitete Probe in ein großes beiges Gerät"-Untersuchung.
Nur Speicheltest (der zeigt aber einfach an ob Du die letzten 1 bis 4 Tage gebufft hast) oder Urintest (der zeigt aber nur an, ob Du die letzten 2 Wochen bis 3 Monate gebufft hast).
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 28.03.2024 12:51]
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achja ja ich meinte test der auch die konzentration in irgendeinerweise misst. oder halt erst bei 1ng anspringt.
warum gibt es sowas nicht? und warum speziell "blutserum". was ist da so besonders dran (wenns um cannabis geht?). wegen der wasserunlöslichkeit? wird ja aber nicht direkt auf thc sondern auf abbauprodukt getestet (carbonsäure?).
könnte zu dem thema aber auch einfach selbst ein recherche marathon starten, weil mir das grad einfach interessiert. wenn eine frage beantwortet ist, kommen gleich 5 neue.
e: 5 sekunden google blitz recherche:
"CannibiSenS" heißt ein messgerät, ist aber noch hitech.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von peter,pansen am 28.03.2024 13:06]
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| Zitat von peter,pansen
achja ja ich meinte test der auch die konzentration in irgendeinerweise misst. oder halt erst bei 1ng anspringt.
warum gibt es sowas nicht? und warum speziell "blutserum". was ist da so besonders dran (wenns um cannabis geht?). wegen der wasserunlöslichkeit? wird ja aber nicht direkt auf thc sondern auf abbauprodukt getestet (carbonsäure?).
könnte zu dem thema aber auch einfach selbst ein recherche marathon starten, weil mir das grad einfach interessiert. wenn eine frage beantwortet ist, kommen gleich 5 neue.
e: 5 sekunden google blitz recherche:
"CannibiSenS" heißt ein messgerät, ist aber noch hitech.
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Da hast Du Dich verwirren lassen. CannibiSenS ist genau so ein Speicheltest, der aber keine Rückschlüsse auf Fahrtauglichkeit zulässt. Hierzu muss immer aktives THC im Blut bestimmt werden.
Blutserum ist quasi nur der flüssige Teil des Blutes, wo alle anderen Bestandteile wie rote und weisse Blutkörperchen (per Zentrifuge zum Beispiel) herausgeholt wurden - auch Gerinnungsbestandteile werden vorher geklumpt usw. Also die nochmal "reinere" Version von Blutplasma (das die Gerinnungsfaktoren enthält).
Da Du, wenn Du Blutserum statt Vollblut prüfst, effektiv aufkonzentrierst (du nimmst ganz schön Volumen weg), kriegst Du effektiv höhere Werte pro mL als bei Vollblut.
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Hallo zusammen,
Hier stehen jetzt paar Blumentoepfe im Treppenhaus. Mal abgesehen davon dass noch gar nicht der 1.4 ist:
1) Als Standort unzulaessig oder? Koennen ja theoretisch Kinder dran. (wohnen hier zwar nicht aber zB Besuch)
2) Das wird da eh nicht sinnvoll wachsen, ohne Lampen und Beheizung?
3) Was passiert wenn der Besitzer sich dumm stellt? Alle Mieter haften gemeinsam dafuer? Da haette ich naemlich keine Lust drauf.
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Unzulässig auf jeden Fall. Du musst ja sogar im Haus vor deinen eigenen Kindern theoretisch schützen, da kannst du es auf gar keinen Fall in einem MFH in den Flur stellen
Blühen: kommt drauf an, Autoflower Seeds kommen schon mit recht wenig Sonne zurecht, brauchen aber auf jeden Fall welche. Am Ende wirds irgendne Hecke sein, die du zwar rauchen kannst, aber legga ist anders.
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| Zitat von Gutholz
3) Was passiert wenn der Besitzer sich dumm stellt? Alle Mieter haften gemeinsam dafuer? Da haette ich naemlich keine Lust drauf.
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Was für eine Haftung?
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Gutholz
3) Was passiert wenn der Besitzer sich dumm stellt? Alle Mieter haften gemeinsam dafuer? Da haette ich naemlich keine Lust drauf.
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Was für eine Haftung?
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Kennst du die Geschichte von Hank, der an einer Überdosis Hasch starb? Das kann mit so einem Blumentopf auf der Fensterbank schnell passieren
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Wenn der Standort unzulaessig ist, kann das ja theoretisch mal jemandem auffallen.
| Am Ende wirds irgendne Hecke sein, die du zwar rauchen kannst, aber legga ist anders. | |
Aber ich glaube die rauchen sowieso alles was man irgendwie in Papier rollen kann.
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Liebevoll genannt "Bahndamm letzte Ernte"
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Kein Heckenshaming bitte. All Hecken are beautiful!
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| Zitat von Gutholz
Wenn der Standort unzulaessig ist, kann das ja theoretisch mal jemandem auffallen.
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Wenn du mit "Haftung" eine strafrechtliche Folge andenkst, dann nein, da wird dann nicht einfach das gesamte Mietshaus ins Gefängnis geworfen. Für echte Haftungsfolgen fehlt mir ansonsten die Fantasie.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Gutholz
3) Was passiert wenn der Besitzer sich dumm stellt? Alle Mieter haften gemeinsam dafuer? Da haette ich naemlich keine Lust drauf.
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Was für eine Haftung?
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Worauf Arma hier etwas spitzfindig hinauswill:
Für strafrechtliche Konsequenzen muss ein Täter ermittelt werden. Kollektivstrafen haben wir im Rahmen der, äh, Außenpolitikreformen ab 1945 abgeschafft.
Für zivilrechtliche Haftung müsste ein Schaden entstehen und ein Verantwortlicher ermittelt werden, in der Beweispflicht sind aber diejenigen, die einen Schaden geltend machen wollen. Worin würde der bestehen?
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| Zitat von Abso
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Gutholz
3) Was passiert wenn der Besitzer sich dumm stellt? Alle Mieter haften gemeinsam dafuer? Da haette ich naemlich keine Lust drauf.
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Was für eine Haftung?
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Außenpolitikreformen ab 1945 abgeschafft.
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Thema: Bubatz ab 01.04.2024 legal ( Happy 420! ) |