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| Zitat von brennstoffbernd
@Dicope: Das mirt dem Grundgesetz wird aber schwierig wenn in Bremen die richtige entscheidung getroffen wird, zumal der bundeshorst das eh unterschreiben müsste!
| | "[...] dass die Entscheidung des Bundespräsidenten, ein Gesetz nicht auszufertigen, justiziabel ist. Der Bundestag hat die Möglichkeit, gegen diese das Bundesverfassungsgericht im Wege der Organklage gem. § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG anzurufen."
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| Zitat von webLOAD
Solange man diese Eingriffe in die Intimsphäre mit der Menschenwürde abblockt (wie zB beim großen Lauschangriff) sind wir auf der sicheren Seite (Absatz 3).
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Da steht "oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Das ist Artikel 79.
Mal theoretisch angenommen man würde ART 79 ändern, könnte man dann 1 bis 20 auch ändern?
Acid
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| Zitat von AcidPils
| Zitat von webLOAD
Solange man diese Eingriffe in die Intimsphäre mit der Menschenwürde abblockt (wie zB beim großen Lauschangriff) sind wir auf der sicheren Seite (Absatz 3).
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Da steht "oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Das ist Artikel 79.
Mal theoretisch angenommen man würde ART 79 ändern, könnte man dann 1 bis 20 auch ändern?
Acid
| | Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen.
Genauso geistert ja auch die Idee rum, man würde bei einer neuen, "wirklichen" Verfassungs (unser GG war ja ursprgl ein Provisorium) die Ewigkeitsklausel außer acht lassen können.
Was aber auch Kokolores ist.
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| Zitat von AcidPils
| Zitat von webLOAD
Solange man diese Eingriffe in die Intimsphäre mit der Menschenwürde abblockt (wie zB beim großen Lauschangriff) sind wir auf der sicheren Seite (Absatz 3).
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Da steht "oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Das ist Artikel 79.
Mal theoretisch angenommen man würde ART 79 ändern, könnte man dann 1 bis 20 auch ändern?
Acid
| | Ich glaube es wird allgemein angenommen, dass 79 sich selbst mit einschließt. Aber warum es nicht drinsteht, kann ich nicht nachvollziehen.
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| Zitat von [Dicope]
| Zitat von brennstoffbernd
@Dicope: Das mirt dem Grundgesetz wird aber schwierig wenn in Bremen die richtige entscheidung getroffen wird, zumal der bundeshorst das eh unterschreiben müsste!
| | "[...] dass die Entscheidung des Bundespräsidenten, ein Gesetz nicht auszufertigen, justiziabel ist. Der Bundestag hat die Möglichkeit, gegen diese das Bundesverfassungsgericht im Wege der Organklage gem. § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG anzurufen."
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machen die auch... bis das durch ist, ist schäuble schon längst kein inneminister mehr. ausserdem lag die betonung eh auf bremen.
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| Zitat von webLOAD
Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen. | |
Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?
Acid
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| Zitat von AcidPils
| Zitat von webLOAD
Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen. | |
Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?
Acid
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Weil es sonst keinen Sinn macht?
Fakeedit: Ach halt. Moment. Sinn? Wasn das?
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| Zitat von AcidPils
| Zitat von webLOAD
Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen. | |
Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?
Acid
| | Weil die Klausel sonst ja einfach unterlaufen würde. Schleßlich musst du ja auf die Ziele der damaligen Verfasser des GG abstellen und auf den Sinn&Zweck der Ewigkeitsklausel. Insofern muss sie als ebenso geschützt angesehen werden.
Dicope, die Möglichkeit der Organklage ist doch auch richtig. Gehört ja auch zum Rechtsstaatsprinzip. Und daher sollte man das Prüfungsrecht des BPräses auch kontrollieren können (es ist übrigens streitig, in welchem Umfang der BPräsident kontrollieren kann - nach hM wird man dem BPräs wohl ein formelles Prüfungsrecht und bei evidenten Verfassungsverstößen zusprechen müssen). Und da das BVerfG noch weitgehender prüfen kann, sollte man sich da keine Sorge machen.
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von AcidPils
| Zitat von webLOAD
Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen. | |
Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?
Acid
| | Weil die Klausel sonst ja einfach unterlaufen würde. Schleßlich musst du ja auf die Ziele der damaligen Verfasser des GG abstellen und auf den Sinn&Zweck der Ewigkeitsklausel. Insofern muss sie als ebenso geschützt angesehen werden. | |
Ah ok. Soweit war ich mit meinen Überlegungen auch. Aber das Juristen das genauso sehen ist ja ned zwingend gegeben.
"Es steht ja nicht genau so im GG"
Acid
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Es gibt ja 4 Auslegungsmethoden:
1. Wortlaut
2. Systematik
3. Sinn & Zweck
4. Historisch (wie meinte es der Gesetzgeber)
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Jedes mal bei solchen Threads denke ich wie egal mir das doch alles ist...
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| Zitat von _ernstaugust_
Ja, wäre ja auch ziemlich fatal wenn die was von euren Clanmeetings erfahren würden.
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Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene.
JEDER hat etwas zu verbergen. Ich chatte zb mit meiner Freundin und dann fallen schon mal so " ich würde jetzt gerne ficken" oder irgendwelcher anderen Sachen. Sowas ist Privatsache, das geht einfach niemanden etwas an.
Man läuft auch nicht durch die Gegend und erzählt jedem, wieviel man verdient oder was die Lieblingsstellung beim Sex ist.
Und wenn dein rechner durchsucht wird, dann kann man selbst mit den simpelsten Daten, zb. ein Lebenslauf der auf der Platte liegt, etwas anfangen.
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| Zitat von gott.[shake]
Jedes mal bei solchen Threads denke ich wie egal mir das doch alles ist...
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KZ-Wächter!
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| Zitat von gott.[shake]
Jedes mal bei solchen Threads denke ich wie egal mir das doch alles ist...
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das kantholz der freiheitsliebenden wird dich treffen!
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| Zitat von Lifetec23
Ich chatte zb mit meiner Freundin und dann fallen schon mal so " ich würde jetzt gerne ficken" oder irgendwelcher anderen Sachen. Sowas ist Privatsache, das geht einfach niemanden etwas an.
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Warum musst du es dann hier breittreten?
ich wills nicht wissen.
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| Zitat von Lifetec23
Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene. | |
Diese "Ich hab nichts zu verbergen" Aussage ist schon deswegen schmarrn, weil wohl niemand sämtlich Gesetze dieses Landes auswendig weiß. Woher will der betreffende also wissen, das er nichts zu verbergen hat?
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| Zitat von Gipsy
Warum musst du es dann hier breittreten?
ich wills nicht wissen.
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Weil es bei euch ja nichts ausmacht.
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| Zitat von _ernstaugust_
Man aber schneller lokalisiert wird als man "lol" sagen kann.
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Lifetec23:
Was hast du für tiefsinnige Gespräche mit deiner Freundin?
"Ich würde jetzt gern ficken."
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| Zitat von AcidPils
| Zitat von webLOAD
| Zitat von AcidPils
| Zitat von webLOAD
Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen. | |
Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?
Acid
| | Weil die Klausel sonst ja einfach unterlaufen würde. Schleßlich musst du ja auf die Ziele der damaligen Verfasser des GG abstellen und auf den Sinn&Zweck der Ewigkeitsklausel. Insofern muss sie als ebenso geschützt angesehen werden. | |
Ah ok. Soweit war ich mit meinen Überlegungen auch. Aber das Juristen das genauso sehen ist ja ned zwingend gegeben.
"Es steht ja nicht genau so im GG"
Acid
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Ich meine mich zu erinnern, dass man argumentieren könne, dass eine Änderung von Art. 79 bereits begrifflich eine Änderung von Art. 1 bzw. 20 darstelle, und deshalb eine solche Änderung eo ipso nicht möglich ist. Allerdings ist es ja relativ einfach: Wenn der Gesetzgeber derartiges tatsächlich unternehmen würde, dann würde er sich sicherlich auch nicht mehr den Urteilen des BVerfG unterwerfen wollen, in diesem Fall haben wir es mit einem Staatsstreich "von oben" zu tun, es ist die Widerstandslage eingetreten und die juristische Beurteilung bleibt dem Sieger überlassen...
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Jungs ihr könnt gerne hoffen, dass unsere Demokratie durch das eigene gesetzessystem fest genug ist um diesen Bedrohungen wie Herr Schäuble standzuhalten.
Ich glaube das nicht, ich denke eher dass bei der "richtigen" Einstellung der Politiker und teilweise auch der Richter unser Rechtsstaat zum Unrechtsstaat werden kann.
Demokratie ist nicht als selbstverständlich hinzunehmen sondern muss jeden tag aufs neue erkämpft werden!
Wenn herr putin damit argumentieren kann, dass in deutschland ja auch die schutzhaft wieder eingeführt wurde, um von seinen eigenen Verfehlungen abzulenken, dann ist das ein Zustand der für mich nicht mehr hinnehmbar ist.
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| Zitat von webLOAD
Dicope, die Möglichkeit der Organklage ist doch auch richtig. Gehört ja auch zum Rechtsstaatsprinzip. Und daher sollte man das Prüfungsrecht des BPräses auch kontrollieren können (es ist übrigens streitig, in welchem Umfang der BPräsident kontrollieren kann - nach hM wird man dem BPräs wohl ein formelles Prüfungsrecht und bei evidenten Verfassungsverstößen zusprechen müssen). Und da das BVerfG noch weitgehender prüfen kann, sollte man sich da keine Sorge machen.
| | Die Frage ist einfach nur, was das BVerfG machen kann, wenn die entsprechenden GG-Klauseln soweit "angepasst" wurden, dass die neuen Gesetze eben nicht mehr verfassungswidrig sind. Solange die entsprechende GG-Änderung nicht die durch Art. 79 Artikel ändern will, sind dadurch doch dem BPräs und dem BVerfG die Hände gebunden oder nicht?
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| Zitat von Achse-des-boesen
| Zitat von Lifetec23
Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene. | |
Diese "Ich hab nichts zu verbergen" Aussage ist schon deswegen schmarrn, weil wohl niemand sämtlich Gesetze dieses Landes auswendig weiß. Woher will der betreffende also wissen, das er nichts zu verbergen hat?
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Interessanter ansatz, schliesslich gilt alles was von der Regierung/EU publiziert wurde.
Interessant hierbei: Die Verordnung die besagt was man in ein Flugzeug mitnehmen darf ist geheim. Man kann hier ganz konkret nicht wissen ob man sich einer straftat schuldig macht wenn man ein flugzeug betritt.
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| Zitat von Lifetec23
| Zitat von Gipsy
Warum musst du es dann hier breittreten?
ich wills nicht wissen.
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Weil es bei euch ja nichts ausmacht.
| | Meick?
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| Zitat von Levanturo
| Zitat von _ernstaugust_
Man aber schneller lokalisiert wird als man "lol" sagen kann.
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Lifetec23:
Was hast du für tiefsinnige Gespräche mit deiner Freundin?
"Ich würde jetzt gern ficken."
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was ist denn Ficken?
Penetration? Dann kann man doch sehr wohl davon reden, dass 2 Frauen " ficken" oder nicht?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lifetec23 am 21.05.2007 14:02]
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| Zitat von Ibanez2000
| Zitat von Achse-des-boesen
| Zitat von Lifetec23
Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene. | |
Diese "Ich hab nichts zu verbergen" Aussage ist schon deswegen schmarrn, weil wohl niemand sämtlich Gesetze dieses Landes auswendig weiß. Woher will der betreffende also wissen, das er nichts zu verbergen hat?
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Interessanter ansatz, schliesslich gilt alles was von der Regierung/EU publiziert wurde.
Interessant hierbei: Die Verordnung die besagt was man in ein Flugzeug mitnehmen darf ist geheim. Man kann hier ganz konkret nicht wissen ob man sich einer straftat schuldig macht wenn man ein flugzeug betritt.
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ich würd dir jetzt gerne den orginaltext raussuchen, weiss aber nicht wo man den findet, in dem anhang wos drinnenstehen sollte steht schlicht und ergreifend:"Geheim"
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| Zitat von Lifetec23
was ist denn Ficken?
Penetration? Dann kann man doch sehr wohl davon reden, dass 2 Frauen " ficken" oder nicht?
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Ach, du bist ein Mädel. Das kann ich nicht wissen.
Dann ist das natürlich nicht anstößig.
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| Zitat von [NRG]Sonic
| Zitat von thestonedfreak
| Zitat von sn00x
Wer garantiert mir, dass die Daten vertraulich behandelt werden . | |
wer garantiert dir das bei icq, im forum hier oder/und beim versandhandel?!
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Darum benutzen ja auch sicherheitsbewusste Geeks nicht ICQ sondern Jabber. Geh mal ins Linux-Forum und frag, was die von ICQ halten (von Skype will ich erst gar nicht beginnen).
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Adium. Weil für Macs und daher ubercool.
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| Zitat von Levanturo
| Zitat von Lifetec23
was ist denn Ficken?
Penetration? Dann kann man doch sehr wohl davon reden, dass 2 Frauen " ficken" oder nicht?
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Ach, du bist ein Mädel. Das kann ich nicht wissen.
Dann ist das natürlich nicht anstößig.
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IIIIIIIIIEEEEEEEEEHHHHHHHHH Schwule!!!!!11 /o\
Yay! Lesben! \o/
| Zitat von Sir Killalot
Adium. Weil für Macs und daher ubercool.
| | Achtung Verwechslungsgefahrt:
Chat-Protokoll <-> Chat-Client
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirSiggi am 21.05.2007 14:09]
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Thema: Überwachungsstaat ( Ich bin dagegen! ) |