Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Überwachungsstaat ( Ich bin dagegen! )
« erste « vorherige 1 [2] 3 4 5 6 ... 18 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von brennstoffbernd


@Dicope: Das mirt dem Grundgesetz wird aber schwierig wenn in Bremen die richtige entscheidung getroffen wird, zumal der bundeshorst das eh unterschreiben müsste!


"[...] dass die Entscheidung des Bundespräsidenten, ein Gesetz nicht auszufertigen, justiziabel ist. Der Bundestag hat die Möglichkeit, gegen diese das Bundesverfassungsgericht im Wege der Organklage gem. § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG anzurufen."
21.05.2007 13:24:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
AcidPils

AcidPils
 
Zitat von webLOAD

Solange man diese Eingriffe in die Intimsphäre mit der Menschenwürde abblockt (wie zB beim großen Lauschangriff) sind wir auf der sicheren Seite (Absatz 3).



Da steht "oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Das ist Artikel 79.
Mal theoretisch angenommen man würde ART 79 ändern, könnte man dann 1 bis 20 auch ändern?

Acid
21.05.2007 13:26:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
 
Zitat von AcidPils

 
Zitat von webLOAD

Solange man diese Eingriffe in die Intimsphäre mit der Menschenwürde abblockt (wie zB beim großen Lauschangriff) sind wir auf der sicheren Seite (Absatz 3).



Da steht "oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Das ist Artikel 79.
Mal theoretisch angenommen man würde ART 79 ändern, könnte man dann 1 bis 20 auch ändern?

Acid


Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen.

Genauso geistert ja auch die Idee rum, man würde bei einer neuen, "wirklichen" Verfassungs (unser GG war ja ursprgl ein Provisorium) die Ewigkeitsklausel außer acht lassen können.
Was aber auch Kokolores ist.
21.05.2007 13:29:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von AcidPils

 
Zitat von webLOAD

Solange man diese Eingriffe in die Intimsphäre mit der Menschenwürde abblockt (wie zB beim großen Lauschangriff) sind wir auf der sicheren Seite (Absatz 3).



Da steht "oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Das ist Artikel 79.
Mal theoretisch angenommen man würde ART 79 ändern, könnte man dann 1 bis 20 auch ändern?

Acid


Ich glaube es wird allgemein angenommen, dass 79 sich selbst mit einschließt. Aber warum es nicht drinsteht, kann ich nicht nachvollziehen.
21.05.2007 13:29:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
brennstoffbernd

Leet
 
Zitat von [Dicope]

 
Zitat von brennstoffbernd


@Dicope: Das mirt dem Grundgesetz wird aber schwierig wenn in Bremen die richtige entscheidung getroffen wird, zumal der bundeshorst das eh unterschreiben müsste!


"[...] dass die Entscheidung des Bundespräsidenten, ein Gesetz nicht auszufertigen, justiziabel ist. Der Bundestag hat die Möglichkeit, gegen diese das Bundesverfassungsgericht im Wege der Organklage gem. § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG anzurufen."




machen die auch... bis das durch ist, ist schäuble schon längst kein inneminister mehr. ausserdem lag die betonung eh auf bremen.
21.05.2007 13:30:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
AcidPils

AcidPils
 
Zitat von webLOAD

Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen.



Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?

Acid
21.05.2007 13:31:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von AcidPils

 
Zitat von webLOAD

Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen.



Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?

Acid


Weil es sonst keinen Sinn macht?

Fakeedit: Ach halt. Moment. Sinn? Wasn das?
21.05.2007 13:32:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
 
Zitat von AcidPils

 
Zitat von webLOAD

Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen.



Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?

Acid


Weil die Klausel sonst ja einfach unterlaufen würde. Schleßlich musst du ja auf die Ziele der damaligen Verfasser des GG abstellen und auf den Sinn&Zweck der Ewigkeitsklausel. Insofern muss sie als ebenso geschützt angesehen werden.

Dicope, die Möglichkeit der Organklage ist doch auch richtig. Gehört ja auch zum Rechtsstaatsprinzip. Und daher sollte man das Prüfungsrecht des BPräses auch kontrollieren können (es ist übrigens streitig, in welchem Umfang der BPräsident kontrollieren kann - nach hM wird man dem BPräs wohl ein formelles Prüfungsrecht und bei evidenten Verfassungsverstößen zusprechen müssen). Und da das BVerfG noch weitgehender prüfen kann, sollte man sich da keine Sorge machen.
21.05.2007 13:38:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
AcidPils

AcidPils
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von AcidPils

 
Zitat von webLOAD

Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen.



Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?

Acid


Weil die Klausel sonst ja einfach unterlaufen würde. Schleßlich musst du ja auf die Ziele der damaligen Verfasser des GG abstellen und auf den Sinn&Zweck der Ewigkeitsklausel. Insofern muss sie als ebenso geschützt angesehen werden.



Ah ok. Soweit war ich mit meinen Überlegungen auch. Aber das Juristen das genauso sehen ist ja ned zwingend gegeben.
"Es steht ja nicht genau so im GG"

Acid
21.05.2007 13:43:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
Es gibt ja 4 Auslegungsmethoden:
1. Wortlaut
2. Systematik
3. Sinn & Zweck
4. Historisch (wie meinte es der Gesetzgeber)
21.05.2007 13:45:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
gott.[shake]

AUP gott.[shake] 03.12.2008
Jedes mal bei solchen Threads denke ich wie egal mir das doch alles ist... mit den Augen rollend
21.05.2007 13:50:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Lifetec23

xmas female arctic
 
Zitat von _ernstaugust_


Ja, wäre ja auch ziemlich fatal wenn die was von euren Clanmeetings erfahren würden.




Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene.

JEDER hat etwas zu verbergen. Ich chatte zb mit meiner Freundin und dann fallen schon mal so " ich würde jetzt gerne ficken" oder irgendwelcher anderen Sachen. Sowas ist Privatsache, das geht einfach niemanden etwas an.

Man läuft auch nicht durch die Gegend und erzählt jedem, wieviel man verdient oder was die Lieblingsstellung beim Sex ist.

Und wenn dein rechner durchsucht wird, dann kann man selbst mit den simpelsten Daten, zb. ein Lebenslauf der auf der Platte liegt, etwas anfangen.
21.05.2007 13:50:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jimmy Schmäh

Arctic
 
Zitat von gott.[shake]

Jedes mal bei solchen Threads denke ich wie egal mir das doch alles ist... mit den Augen rollend



KZ-Wächter!
21.05.2007 13:51:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
brennstoffbernd

Leet
 
Zitat von gott.[shake]

Jedes mal bei solchen Threads denke ich wie egal mir das doch alles ist... mit den Augen rollend


das kantholz der freiheitsliebenden wird dich treffen!
21.05.2007 13:52:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Gipsy

Phoenix
 
Zitat von Lifetec23

Ich chatte zb mit meiner Freundin und dann fallen schon mal so " ich würde jetzt gerne ficken" oder irgendwelcher anderen Sachen. Sowas ist Privatsache, das geht einfach niemanden etwas an.



Warum musst du es dann hier breittreten? traurig
ich wills nicht wissen.
21.05.2007 13:54:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
SirSiggi

SirSiggi
21.05.2007 13:54:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Achse-des-boesen

Leet
 
Zitat von Lifetec23

Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene.


Diese "Ich hab nichts zu verbergen" Aussage ist schon deswegen schmarrn, weil wohl niemand sämtlich Gesetze dieses Landes auswendig weiß. Woher will der betreffende also wissen, das er nichts zu verbergen hat?
21.05.2007 13:54:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Lifetec23

xmas female arctic
 
Zitat von Gipsy


Warum musst du es dann hier breittreten? traurig
ich wills nicht wissen.




Weil es bei euch ja nichts ausmacht.
21.05.2007 13:55:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Levanturo

Leet
...
 
Zitat von _ernstaugust_

Man aber schneller lokalisiert wird als man "lol" sagen kann.



mit den Augen rollend Breites Grinsen

Lifetec23:
Was hast du für tiefsinnige Gespräche mit deiner Freundin?
"Ich würde jetzt gern ficken." mit den Augen rollend
21.05.2007 13:56:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von AcidPils

 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von AcidPils

 
Zitat von webLOAD

Gut mitgedacht.
Die Frage wurde sich wohl schon öfters gestellt, allerdings muss man dieses Vorgehen wohl ablehnen.



Mit welcher, für einen Nichtjuristen verstehbarer Begründung?

Acid


Weil die Klausel sonst ja einfach unterlaufen würde. Schleßlich musst du ja auf die Ziele der damaligen Verfasser des GG abstellen und auf den Sinn&Zweck der Ewigkeitsklausel. Insofern muss sie als ebenso geschützt angesehen werden.



Ah ok. Soweit war ich mit meinen Überlegungen auch. Aber das Juristen das genauso sehen ist ja ned zwingend gegeben.
"Es steht ja nicht genau so im GG"

Acid



Ich meine mich zu erinnern, dass man argumentieren könne, dass eine Änderung von Art. 79 bereits begrifflich eine Änderung von Art. 1 bzw. 20 darstelle, und deshalb eine solche Änderung eo ipso nicht möglich ist. Allerdings ist es ja relativ einfach: Wenn der Gesetzgeber derartiges tatsächlich unternehmen würde, dann würde er sich sicherlich auch nicht mehr den Urteilen des BVerfG unterwerfen wollen, in diesem Fall haben wir es mit einem Staatsstreich "von oben" zu tun, es ist die Widerstandslage eingetreten und die juristische Beurteilung bleibt dem Sieger überlassen...
21.05.2007 13:59:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
Jungs ihr könnt gerne hoffen, dass unsere Demokratie durch das eigene gesetzessystem fest genug ist um diesen Bedrohungen wie Herr Schäuble standzuhalten.

Ich glaube das nicht, ich denke eher dass bei der "richtigen" Einstellung der Politiker und teilweise auch der Richter unser Rechtsstaat zum Unrechtsstaat werden kann.

Demokratie ist nicht als selbstverständlich hinzunehmen sondern muss jeden tag aufs neue erkämpft werden!

Wenn herr putin damit argumentieren kann, dass in deutschland ja auch die schutzhaft wieder eingeführt wurde, um von seinen eigenen Verfehlungen abzulenken, dann ist das ein Zustand der für mich nicht mehr hinnehmbar ist.
21.05.2007 13:59:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von webLOAD

Dicope, die Möglichkeit der Organklage ist doch auch richtig. Gehört ja auch zum Rechtsstaatsprinzip. Und daher sollte man das Prüfungsrecht des BPräses auch kontrollieren können (es ist übrigens streitig, in welchem Umfang der BPräsident kontrollieren kann - nach hM wird man dem BPräs wohl ein formelles Prüfungsrecht und bei evidenten Verfassungsverstößen zusprechen müssen). Und da das BVerfG noch weitgehender prüfen kann, sollte man sich da keine Sorge machen.

Die Frage ist einfach nur, was das BVerfG machen kann, wenn die entsprechenden GG-Klauseln soweit "angepasst" wurden, dass die neuen Gesetze eben nicht mehr verfassungswidrig sind. Solange die entsprechende GG-Änderung nicht die durch Art. 79 Artikel ändern will, sind dadurch doch dem BPräs und dem BVerfG die Hände gebunden oder nicht?
21.05.2007 13:59:48  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von Achse-des-boesen

 
Zitat von Lifetec23

Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene.


Diese "Ich hab nichts zu verbergen" Aussage ist schon deswegen schmarrn, weil wohl niemand sämtlich Gesetze dieses Landes auswendig weiß. Woher will der betreffende also wissen, das er nichts zu verbergen hat?



Interessanter ansatz, schliesslich gilt alles was von der Regierung/EU publiziert wurde.

Interessant hierbei: Die Verordnung die besagt was man in ein Flugzeug mitnehmen darf ist geheim. Man kann hier ganz konkret nicht wissen ob man sich einer straftat schuldig macht wenn man ein flugzeug betritt.
21.05.2007 14:00:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von Lifetec23

 
Zitat von Gipsy


Warum musst du es dann hier breittreten? traurig
ich wills nicht wissen.




Weil es bei euch ja nichts ausmacht.


Meick?
21.05.2007 14:01:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Lifetec23

xmas female arctic
 
Zitat von Levanturo

 
Zitat von _ernstaugust_

Man aber schneller lokalisiert wird als man "lol" sagen kann.



mit den Augen rollend Breites Grinsen

Lifetec23:
Was hast du für tiefsinnige Gespräche mit deiner Freundin?
"Ich würde jetzt gern ficken." mit den Augen rollend




was ist denn Ficken?

Penetration? Dann kann man doch sehr wohl davon reden, dass 2 Frauen " ficken" oder nicht?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lifetec23 am 21.05.2007 14:02]
21.05.2007 14:02:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von Ibanez2000

 
Zitat von Achse-des-boesen

 
Zitat von Lifetec23

Das ist wieder genau diese " Ich hab ja nichts zu verbergen " Schiene.


Diese "Ich hab nichts zu verbergen" Aussage ist schon deswegen schmarrn, weil wohl niemand sämtlich Gesetze dieses Landes auswendig weiß. Woher will der betreffende also wissen, das er nichts zu verbergen hat?



Interessanter ansatz, schliesslich gilt alles was von der Regierung/EU publiziert wurde.

Interessant hierbei: Die Verordnung die besagt was man in ein Flugzeug mitnehmen darf ist geheim. Man kann hier ganz konkret nicht wissen ob man sich einer straftat schuldig macht wenn man ein flugzeug betritt.




Mata halt...
21.05.2007 14:03:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Ibanez2000

tf2_soldier.png
ich würd dir jetzt gerne den orginaltext raussuchen, weiss aber nicht wo man den findet, in dem anhang wos drinnenstehen sollte steht schlicht und ergreifend:"Geheim"
21.05.2007 14:04:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Levanturo

Leet
 
Zitat von Lifetec23

was ist denn Ficken?

Penetration? Dann kann man doch sehr wohl davon reden, dass 2 Frauen " ficken" oder nicht?




Ach, du bist ein Mädel. Das kann ich nicht wissen.
Dann ist das natürlich nicht anstößig. Augenzwinkern
21.05.2007 14:05:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Sir Killalot

Sir Killalot
 
Zitat von [NRG]Sonic

 
Zitat von thestonedfreak

 
Zitat von sn00x


Wer garantiert mir, dass die Daten vertraulich behandelt werden .




wer garantiert dir das bei icq, im forum hier oder/und beim versandhandel?!




Darum benutzen ja auch sicherheitsbewusste Geeks nicht ICQ sondern Jabber. Geh mal ins Linux-Forum und frag, was die von ICQ halten (von Skype will ich erst gar nicht beginnen).




Adium. Weil für Macs und daher ubercool. Breites Grinsen
21.05.2007 14:08:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
SirSiggi

SirSiggi
verschmitzt lachen
 
Zitat von Levanturo

 
Zitat von Lifetec23

was ist denn Ficken?

Penetration? Dann kann man doch sehr wohl davon reden, dass 2 Frauen " ficken" oder nicht?




Ach, du bist ein Mädel. Das kann ich nicht wissen.
Dann ist das natürlich nicht anstößig. Augenzwinkern



IIIIIIIIIEEEEEEEEEHHHHHHHHH Schwule!!!!!11 /o\

Yay! Lesben! \o/


mit den Augen rollend

 
Zitat von Sir Killalot

Adium. Weil für Macs und daher ubercool. Breites Grinsen

Achtung Verwechslungsgefahrt:
Chat-Protokoll <-> Chat-Client
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirSiggi am 21.05.2007 14:09]
21.05.2007 14:09:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Überwachungsstaat ( Ich bin dagegen! )
« erste « vorherige 1 [2] 3 4 5 6 ... 18 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
03.06.2007 22:40:56 Toppi hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum