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Die Erklärbär-FAQ:
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Kann man im ICE selber erst sein Bahnticket kaufen?
Und wenn ja, kostet das irgendwas extra?
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Als ich damals noch ICE gependelt bin ging das und kostete nix extra.
Im ICE klappern die Schaffner, anders als im Nahverkehr, zwischen jedem Halt den kompletten Zug ab. Daher geht das da.
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Ich würde aber vorher mal auf der Homepage/im Support nachgucken. Nicht das du nachher schwarz gefahren bist, weil "damals" 10 Jahre her ist.
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vor zwei, drei jahren ging das noch mit happigem aufschlag.
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Nochmal Dank an Chino, der mir im alten thread weitergeholfen hat. Klappt jetzt.
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Vor ca. 2 Jahren gings zumindest.
Schalter war supervoll, Automat hat keine 50er genommen und die Karte nicht gefressen. Schaffner vorm Einsteigen gefragt. Geht mit ein paar % Aufschlag.
Weils aber nicht an mir lag, hab ich nur den normalen Preis gezahlt.
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von smoo
Ich würde aber vorher mal auf der Homepage/im Support nachgucken. Nicht das du nachher schwarz gefahren bist, weil "damals" 10 Jahre her ist.
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Bin '99 bis '05 ferngependelt.
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Geht und kostet Aufpreis.
/Zumindest war das vor einer Woche noch so
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Brema am 02.08.2009 23:38]
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Ticketkauf im ICE sollte problemlos möglich sein - nur im Nahverkehr ist das inzwischen nicht mehr erlaubt.
Aufschlag dürfte so bei 10-15% liegen.
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| Zitat von Netforce
nur im Nahverkehr ist das inzwischen nicht mehr erlaubt.
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Seit wann das denn?
Ich konnte letztens noch beim Schaffner kaufen, auch ohne Ausrede...
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| Zitat von MrWho
| Zitat von Netforce
nur im Nahverkehr ist das inzwischen nicht mehr erlaubt.
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Seit wann das denn?
Ich konnte letztens noch beim Schaffner kaufen, auch ohne Ausrede...
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Schon länger.
Kumpel hamse deswegen vor knapp 4 Jahren auch schön nen Briefchen geschickt, weil er dann als Schwarzfahrer gegolden hat.
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| Zitat von MrWho
| Zitat von Netforce
nur im Nahverkehr ist das inzwischen nicht mehr erlaubt.
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Seit wann das denn?
Ich konnte letztens noch beim Schaffner kaufen, auch ohne Ausrede...
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Ist nicht überall so.
Manche Bahnen stellen nur noch Kontrolleure von irgendwelchen Zeitarbeitsfirmen ein (keine echten Schaffner). Die dürfen bloß kontrollieren, keine Karten verkaufen.
Dafür ist ein Aufkleber an jeder Tür: Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis.
Zum Beispiel auf der Strecke Aachen West - Düsseldorf habe ich das gesehen.
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| Zitat von Blaster572
| Zitat von MrWho
| Zitat von Netforce
nur im Nahverkehr ist das inzwischen nicht mehr erlaubt.
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Seit wann das denn?
Ich konnte letztens noch beim Schaffner kaufen, auch ohne Ausrede...
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Ist nicht überall so.
Manche Bahnen stellen nur noch Kontrolleure von irgendwelchen Zeitarbeitsfirmen ein (keine echten Schaffner). Die dürfen bloß kontrollieren, keine Karten verkaufen.
Dafür ist ein Aufkleber an jeder Tür: Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis.
Zum Beispiel auf der Strecke Aachen West - Düsseldorf habe ich das gesehen.
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Ist mir noch nie aufgefallen, vor allem haben die Schaffner selbst nie gemeckert wenn ich bei denen ne Karte kaufen wollte.
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Selbstverständlich tun sie das auch nicht, wenn sie dir eine Karte verkaufen können.
Die besagten Kontrolleure können das eben nicht.
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| Zitat von MrWho
| Zitat von Blaster572
| Zitat von MrWho
| Zitat von Netforce
nur im Nahverkehr ist das inzwischen nicht mehr erlaubt.
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Seit wann das denn?
Ich konnte letztens noch beim Schaffner kaufen, auch ohne Ausrede...
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Ist nicht überall so.
Manche Bahnen stellen nur noch Kontrolleure von irgendwelchen Zeitarbeitsfirmen ein (keine echten Schaffner). Die dürfen bloß kontrollieren, keine Karten verkaufen.
Dafür ist ein Aufkleber an jeder Tür: Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis.
Zum Beispiel auf der Strecke Aachen West - Düsseldorf habe ich das gesehen.
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Ist mir noch nie aufgefallen, vor allem haben die Schaffner selbst nie gemeckert wenn ich bei denen ne Karte kaufen wollte.
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Das gilt auch nur in Zügen, die du INNERHALB eines Verkehrsverbundes benutzt. Wenn du dagegen im Bereich eines Verbundes den RE/RB besteigst und ein Karte für einen Bahnhof AUßERHALB des Verbundes haben möchtest, dann geht das.
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Kann ich ein Buch aus einer Universitätsbibliothek komplett kopieren und nutzen?
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Sofern Du in der Lage bist, einen Kopierer zu benutzen...ja
Aber wozu der Aufwand, Ausleihen kann man doch üblicherweise mehrere Monate verlängern.
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| Zitat von Ibanez2000
Kann ich ein Buch aus einer Universitätsbibliothek komplett kopieren und nutzen?
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Ich bezweifel sehr stark, dass das erlaubt ist. Es ist ja auch nicht erlaubt eine DVD, die ich mir in einer Videothek ausleih, zu kopieren.
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Ich frag natürlich ob das rechtlich okay ist.
Ausleihen ist in Universitäten so eine Sache. Es gibt häufig nicht genügend Exemplare für alle Studenten, die das Buch haben wollen.
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Die wissenschaftliche Nutzung davon ist aber ausgenommen, wenn ich das richtig sehe. Ist da der Rahmen des Studiums ausreichend?
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| Zitat von Brema
| Zitat von Ibanez2000
Kann ich ein Buch aus einer Universitätsbibliothek komplett kopieren und nutzen? | |
Ich bezweifel sehr stark, dass das erlaubt ist. Es ist ja auch nicht erlaubt eine DVD, die ich mir in einer Videothek ausleih, zu kopieren. | |
Mal abgesehen vom Kopierschutz heutzutage: Soweit ich weiß, war das zumindest damals zu VHS-Zeiten durchaus legal.
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noch ist die privatkopie nicht abgeschafft, nur das umgehen des kopierschutzes unter strafe gestellt. und bücher mit kopierschutz sind ne sache der geheimdienste (zumindest hatte ich als kind ein hörspiel in dem jemand ein solches erfunden hat)
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wikipedia privatkopie
Im Wesentlichen vollständige Kopien von Büchern etc.
Ähnliche Gründe gibt es für die Einschränkung in § 53 Abs. 4 Nr. 2 UrhG (DE) bzw. § 42 (8) (AT). Danach dürfen im Wesentlichen vollständige Kopien von Büchern und Zeitungen ebenfalls nur durch Abschreiben hergestellt werden. Dahinter steht die Erwägung, dass dem Nutzer der käufliche Erwerb je eher zugemutet werden kann, umso mehr er vervielfältigt. Diese Einschränkung greift jedoch nicht ein, wenn es sich um ein vergriffenes Werk handelt (DE: seit zwei Jahren vergriffen). | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [DtS]theSameButcher am 03.08.2009 1:15]
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Ich darf mir ja auch die Ebooks in der Unibib runterladen. Nur das systematische herunterladen selbiger ist verboten. Die weitergabe an dritte natürlich sowieso.
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also bei uns in der uni bib gibts jetzt so tolle geräte zum bücher einscannen
da kriegt man dann direkt n mehrseitiges pdf raus und brauch noch nicht mal ne kopierkarte bezahlen
sehr praktisch
und solange man studiert darf man soviel scheiß kopieren wie man mag
kontrollieren kann und tut das eh keiner
und von wegen nicht genug bücher für alle studenten die sie haben wollen
ich kann bücher 4 mal für jeweills 4 wochen verlängern sofern nicht jemand ne vorbestellung dafür abgegeben hat
wer das nicht tut und wartet is eh n volldepp und hat verschissen
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| Zitat von Ibanez2000
Die wissenschaftliche Nutzung davon ist aber ausgenommen, wenn ich das richtig sehe. Ist da der Rahmen des Studiums ausreichend?
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Ich denke schon (bin ja kein Jurist), aber da steht noch so ein Halbsatz dahinter: "wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient". Das wird dann wohl heißen wenn der Kauf oder das Ausleihen des Buches in diesem Fall nicht zumutbar ist (was auch immer das heißen mag, kann man sich ja mal die gängigen Kommentare zu dem Gesetz anschauen).
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Das ist Unsinn. Es gibt hier bei uns z.B. eine Veranstaltung namens Finanzierung mit etwa 1000 Leuten die die Prüfung schreiben.
Hm, schaun wie mal wieviele Bücher die Uni für uns hat:
https://kataloge.uni-hamburg.de/DB=1/SET=1/TTL=1/SHW?FRST=3
100.
Nope, funktioniert nicht.
@psychodoc: Sehr nice, sowas hätt ich auch gern. Blättert das auch automatisch um?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Ibanez2000 am 03.08.2009 1:20]
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| Zitat von mc.smurf
| Zitat von Ibanez2000
Die wissenschaftliche Nutzung davon ist aber ausgenommen, wenn ich das richtig sehe. Ist da der Rahmen des Studiums ausreichend?
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Ich denke schon (bin ja kein Jurist), aber da steht noch so ein Halbsatz dahinter: "wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient". Das wird dann wohl heißen wenn der Kauf oder das Ausleihen des Buches in diesem Fall nicht zumutbar ist (was auch immer das heißen mag, kann man sich ja mal die gängigen Kommentare zu dem Gesetz anschauen).
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Und außerdem sollst Du Dir als Ingenieur keine Gesammelten Werke Goethes kopieren, weil das mit Deinem Studium nix zu tun hat.
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Also bei uns haben wir auch Bücher eingescannt und direkt als pdf ausgegeben. Und zwar in der Fachschaft...kostenlos.
DDie Arbeit musste natürlich auch nur einmal gemacht werden für die 70 Mann der Vorlesung. Der Professor wies dann nebenbei auf die Existenz dieser Datei hin, schließlich wollte er auch, dass alle gut lernen können.
So läuft das.
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| Zitat von Ibanez2000
@psychodoc: Sehr nice, sowas hätt ich auch gern. Blättert das auch automatisch um?
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ne das muss man noch selber machen
man legt das buch im prinzip einfach aufgeschlagen auf den tisch und drückt n knopf
das wird dann, wie mit nem scanner, einfach abfotografiert
dann umblättern und wieder aufn knopf drücken
bei nem 300seiten buch zwar immer noch kein spaß aber schon angenehmer als n herkömmlicher kopierer
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Thema: Erbärklär |