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| Zitat von Kirius
Klarstellungsfrage: konvergente und konkurrente Validität werden praktisch nicht voneinander abgegrenzt, oder?
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Nach Wiki-Lektüre geb ich Dir recht.
Das eine bezieht sich halt auf die Konstrukt-, das andere auf die Kriteriumsvalidität. Aber messen vom Prinzip her das gleiche bzw. der Sinn dahinter ist der gleiche.
Man muss auch für jeden Bums ein anderes Wort haben -.-
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Theoretisch gibt es schon eine Abgrenzung. Ob die allerdings von praktischer Relevanz ist, wuerde mich interessieren.
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Kommt auf die Anwendung an .
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Danke, Quadrupel und Captain Cortez!
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ohne Witz, das macht ja wohl jeder
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ishtvan am 02.09.2011 11:00]
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Sehr gut
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Ich bin auch der festen Überzeugung, dass ein und die selbe Arbeit eine schlechtere Note kriegt, wenn sie das Datum vom Tag vor der Abgabe hat (vorausgesetzt natürlich, das Datum fällt auf).
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Ich wollte nur mal eben mitteilen, dass ich mich für das kommende Semester vermutlich nicht mehr zurückmelden werde. Mein Uni-Karriere endet dann nach 24 Semestern.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Ich wollte nur mal eben mitteilen, dass ich mich für das kommende Semester vermutlich nicht mehr zurückmelden werde. Mein Uni-Karriere endet dann nach 24 Semestern.
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mit oder ohne abschluss?
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| Zitat von smoo
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass ein und die selbe Arbeit eine schlechtere Note kriegt, wenn sie das Datum vom Tag vor der Abgabe hat (vorausgesetzt natürlich, das Datum fällt auf).
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Aus meiner Erfahrung: Nö.
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Hauptsache, die Mappe ist dick genug. Der Inhalt ist nebensächlich.
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BAföG Frage: Mal angenommen ich habe 25.000¤ BAföG bekommen. Von diesem Betrag müsste ich die Hälfte zurückzahlen. Das wären 12500¤. Ich muss aber wegen dieser Decklungsregelung nur 10.000¤ zurückzahlen. Soweit richtig, oder?
Dann gibt es doch diese vorzeitige Rückzahlungsermäßigungstabelle vom Bundesverwaltungsamt.
Beziehen sich die dortigen Beträge und der dazugehörige Nachlass auf die angenommenen 25.000¤ oder auf die 10.000¤, die ich maximal zurückzahlen muss? Denn wenn es sich auf die 25.000¤ beziehen würde, würde ich ja 50,5% Nachlass bekommen, bedeutet, dass ich 12625¤ zurück zahlen müsste, also trotzdem nur 10.000¤. Oder bezieht es sich auf die 10.000¤? Dann würden die höheren Nachlässe aber keinen Sinn ergeben...
Help!
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| Zitat von timschlimm
mit oder ohne abschluss?
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Einen Studiengang vor Jahren abgeschlossen, für den anderen nicht eine Vorlesung besucht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 02.09.2011 11:31]
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Häh?
Mehr Infos bitte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von J.zoidberg am 02.09.2011 11:24]
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| Zitat von Hannes2000
BAföG Frage: Mal angenommen ich habe 25.000¤ BAföG bekommen. Von diesem Betrag müsste ich die Hälfte zurückzahlen. Das wären 12500¤. Ich muss aber wegen dieser Decklungsregelung nur 10.000¤ zurückzahlen. Soweit richtig, oder?
Dann gibt es doch diese vorzeitige Rückzahlungsermäßigungstabelle vom Bundesverwaltungsamt.
Beziehen sich die dortigen Beträge und der dazugehörige Nachlass auf die angenommenen 25.000¤ oder auf die 10.000¤, die ich maximal zurückzahlen muss? Denn wenn es sich auf die 25.000¤ beziehen würde, würde ich ja 50,5% Nachlass bekommen, bedeutet, dass ich 12625¤ zurück zahlen müsste, also trotzdem nur 10.000¤. Oder bezieht es sich auf die 10.000¤? Dann würden die höheren Nachlässe aber keinen Sinn ergeben...
Help!
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Bezieht sich imho auf die 12500 und ergibt durchaus Sinn, da ja nicht alle die 20.000 Überschreiten.
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Jepp, habe ich mittlerweile auch rausgefunden.
Kleines Beispiel:
Man erhält beispielsweise 25.000¤ BAföG. Davon sind die Hälfte ein zinsloses Darlehen, also müssten 12.500¤ zurückgezahlt werden. Wenn man diese 12.500¤ auf einen Schlag zurückzahlen würde, erhält man einen Nachlass von 33% (siehe Tabelle BVA), man müsste also "nur" 8375¤ auf einen Schlag zurückzahlen. Dies würde Sinn machen, denn wenn man den ursprünglichen Betrag von 12.500 in Raten zurückzahlen würde, würde dieser auf 10.000¤ gedeckelt werden.
Gut, ich weiß bescheid - danke!
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| Zitat von J.zoidberg
Häh?
Mehr Infos bitte.
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Er wollte krankenversichert sein.
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Kurze Frage bzgl. einer Bewerbung,
gibt man im Lebenslauf Sachen an die zwar geplant aber noch nicht eingetreten sind?
Bewerbung ist quasi für August 2012, kommen aber noch 1-2 Punkte hinzu in de nächsten Monaten.
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Klar, voraussichtlich ...
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| Zitat von Badmintonspieler
| Zitat von J.zoidberg
Häh?
Mehr Infos bitte.
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Er wollte krankenversichert sein.
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Oder ein günstiges Semesterticket anstatt teuren Monatstickets nutzen
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| Zitat von John Mason
Kurze Frage bzgl. einer Bewerbung,
gibt man im Lebenslauf Sachen an die zwar geplant aber noch nicht eingetreten sind?
Bewerbung ist quasi für August 2012, kommen aber noch 1-2 Punkte hinzu in de nächsten Monaten.
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Dürfte für den AG schon interessant sein. Immerhin kann man daraus ersehen, wann dein frühester Eintrittstermin für einen möglichen Job ist und warum.
Kurz erwähnen, nicht drauf rumreiten.
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| Zitat von Käptn Blutbad.
| Zitat von Badmintonspieler
| Zitat von J.zoidberg
Häh?
Mehr Infos bitte.
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Er wollte krankenversichert sein.
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Oder ein günstiges Semesterticket anstatt teuren Monatstickets nutzen
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Die günstige Studentenversicherung bei der Krankenkasse kann man sich abhaken, sobald man Vollzeit arbeitet (was ich seit knapp 3 Jahren tu). Wer Vollzeit arbeitet, zahlt auch voll ein.
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Inventarisiert am: 11.02.2011, ID: 4466, Standort und Verleihbarkeit: generell kein Verleih
MO-KAR-3: IT-basierte Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
Karpinska, A., 1.Auflage, 2011
Vor Ort, wuerde ich vermuten. Autorin direkt anschreiben?
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danke Kirius!
Anschreiben hab ich mir auch schon überlegt jedoch konnte ich keine email adresse finden (die Uni email adresse wird vermutlich schon deaktiviert sein). Auf Facebook hatte ich auch kein Glück
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Kann man mit subito darauf zugreifen?
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| Zitat von Badmintonspieler
Kann man mit subito darauf zugreifen?
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danke für den Tipp! Leider konnte ich das Dokument über subito auch nicht finden.
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Thema: Studienthread LXXX ( Keine Studien - since 2004 ) |